Zweiter Abschnitt: Die Erscheinung


Das Wesen muss erscheinen.

Das Sein ist die absolute Abstraktion;
diese Negativität ist ihm nicht ein Äußerliches,
sondern es ist Sein und sonst nichts als Sein
nur als diese absolute Negativität.

Um derselben willen ist Sein nur als sich aufhebendes Sein und ist Wesen.

Das Wesen aber ist als die einfache Gleichheit mit sich
umgekehrt ebenfalls Sein.

Die Lehre vom Sein enthält den ersten Satz
»Das Sein ist Wesen«.

Der zweite Satz, »Das Wesen ist Sein«,
macht den Inhalt des ersten Abschnittes der Lehre vom Wesen aus.

Dieses Sein aber, zu dem das Wesen sich macht,
ist das wesentliche Sein, die Existenz;
ein Herausgegangensein aus der Negativität und Innerlichkeit.


So erscheint das Wesen.

Die Reflexion ist das Scheinen des Wesens in ihm selbst.

Die Bestimmungen derselben sind, in die Einheit eingeschlossen,
schlechthin nur als gesetzte, aufgehobene;
oder sie ist das in seinem Gesetztsein unmittelbar mit sich identische Wesen.

Indem dieses aber Grund ist, bestimmt es sich real
durch seine sich selbst aufhebende oder in sich zurückkehrende Reflexion;
indem weiter diese Bestimmung oder das Anderssein der Grundbeziehung
sich in der Reflexion des Grundes aufhebt und Existenz wird,
so haben die Formbestimmungen hieran ein Element des selbständigen Bestehens.


Ihr Schein vervollständigt sich zur Erscheinung.


Die zur Unmittelbarkeit fortgegangene Wesenheit
ist zunächst Existenz und Existierendes oder Ding,
- als ununterschiedene Einheit des Wesens mit seiner Unmittelbarkeit.

Das Ding enthält zwar die Reflexion,
aber ihre Negativität ist in seiner Unmittelbarkeit zunächst erloschen;
allein weil sein Grund wesentlich die Reflexion ist,
hebt sich seine Unmittelbarkeit auf;
es macht sich zu einem Gesetztsein.

So ist es zweitens Erscheinung.

Die Erscheinung ist das,
was ((S124)) das Ding an sich ist, oder seine Wahrheit.

Diese nur gesetzte, in das Anderssein reflektierte Existenz
ist aber ebenso das Hinausgehen über sich in ihrer Unendlichkeit;
der Welt der Erscheinung stellt sich die
in sich reflektierte, an sich seiende Welt gegenüber.


Aber das erscheinende und das wesentliche Sein
stehen schlechthin in Beziehung aufeinander.

So ist die Existenz drittens wesentliches Verhältnis;
das Erscheinende zeigt das Wesentliche, und dieses ist in seiner Erscheinung.

- Das Verhältnis ist die noch unvollkommene Vereinigung
der Reflexion in das Andersein [?!] und der Reflexion-in-sich;
die vollkommene Durchdringung beider ist die Wirklichkeit.





Erstes Kapitel: Die Existenz


Wie der Satz des Grundes ausdrückt:
»Alles was ist, hat einen Grund oder ist ein Gesetztes, ein Vermitteltes«,
so müßte auch ein Satz der Existenz aufgestellt
und so ausgedrückt werden: »Alles, was ist, existiert«.

Die Wahrheit des Seins ist, nicht ein erstes Unmittelbares,
sondern das in die Unmittelbarkeit hervorgegangene Wesen zu sein.


Wenn aber ferner auch gesagt wurde,
was existiert, hat einen Grund und ist bedingt,
so müßte auch ebenso gesagt werden,
es hat keinen Grund und ist unbedingt.

Denn die Existenz ist die aus dem Aufheben
der durch Grund und Bedingung beziehenden Vermittlung
hervorgegangene Unmittelbarkeit,
die im Hervorgehen eben dies Hervorgehen selbst aufhebt.


Insofern die Beweise von der Existenz Gottes hier erwähnt werden können,
ist zum voraus zu erinnern, daß es
außer dem unmittelbaren Sein erstens
und zweitens der Existenz, dem Sein, das aus dem Wesen hervorgeht,
noch ein ferneres Sein gibt, welches aus dem Begriffe hervorgeht, die Objektivität.

- Das Beweisen ist überhaupt die vermittelte Erkenntnis. ((S125))

Die verschiedenen Arten des Seins
fordern oder enthalten ihre eigene Art der Vermittlung;
so wird auch die Natur des Beweisens in Ansehung einer jeden verschieden.

Der ontologische Beweis will vom Begriffe ausgehen;
er legt den Inbegriff aller Realitäten zugrunde
und subsumiert alsdann auch die Existenz unter die Realität.

Er ist also die Vermittlung, welche Schluß ist
und die hier noch nicht zu betrachten ist.

Es ist bereits oben [1. Bd., S. 88 ff.] auf das, was Kant hiergegen erinnert,
Rücksicht genommen und bemerkt worden,
daß Kant unter Existenz das bestimmte Dasein versteht,
wodurch etwas in den Kontext der gesamten Erfahrung,
d. h. in die Bestimmung eines Andersseins
und in die Beziehung auf Anderes tritt.

So ist als Existierendes Etwas vermittelt durch Anderes
und die Existenz überhaupt die Seite seiner Vermittlung.

Nun liegt in dem, was Kant den Begriff nennt,
    nämlich in Etwas, insofern es als nur
    einfach auf sich bezogen genommen wird,
    oder in der Vorstellung als solcher,
nicht seine Vermittlung;
in der abstrakten Identität mit sich ist die Entgegensetzung weggelassen.

Der ontologische Beweis hätte nun darzustellen,
daß der absolute Begriff, nämlich der Begriff Gottes,
zum bestimmten Dasein, zur Vermittlung komme,
oder wie das einfache Wesen sich mit der Vermittlung vermittle.

Dies geschieht durch die angegebene Subsumtion der Existenz
unter ihr Allgemeines, nämlich die Realität,
welche als das Mittlere zwischen Gott in seinem Begriffe einerseits
und zwischen der Existenz andererseits angenommen wird.

- Von dieser Vermittlung, insofern sie die Form des Schlusses hat,
ist, wie gesagt, hier nicht die Rede.

Wie aber jene Vermittlung des Wesens mit der Existenz
in Wahrheit beschaffen ist, dies hat die bisherige Darstellung enthalten.

Die Natur des Beweisens selbst ist in der Lehre von der Erkenntnis zu betrachten.

Hier ist nur anzugeben,
was sich auf die Natur der Vermittlung überhaupt bezieht.


Die Beweise vom Dasein Gottes geben einen Grund für dieses Dasein an.

Er soll nicht ein objektiver Grund des Daseins Gottes sein;
denn dieses ist an und für sich selbst.((S126))

So ist er bloß ein Grund für die Erkenntnis.

Damit gibt er sich zzugleich für ein solches aus, das in dem Gegenstande,
der zunächst als begründet dadurch erscheint, verschwindet.

Der Grund nun, der von der Zufälligkeit der Welt hergenommen ist,
enthält den Rückgang derselben in das absolute Wesen;
denn das Zufällige ist das an sich selbst Grundlose und sich Aufhebende.

Das absolute Wesen geht somit in dieser Weise in der Tat
aus dem Grundlosen hervor;
der Grund hebt sich selbst auf;
somit verschwindet auch der Schein des Verhältnisses,
das Gott gegeben wurde, ein in einem Anderen Begründetes zu sein.

Diese Vermittlung ist hiermit die wahrhafte.

Allein jene beweisende Reflexion kennt diese Natur ihrer Vermittlung nicht;
sie nimmt sich einerseits für ein bloß Subjektives
und entfernt hiermit ihre Vermittlung von Gott selbst,
andernteils aber erkennt sie deswegen nicht die vermittelnde Bewegung,
daß und wie sie im Wesen selbst ist.

Ihr wahrhaftes Verhältnis besteht darin, daß sie beides in einem ist,
die Vermittlung als solche, aber zugleich allerdings
eine subjektive, äußerliche, nämlich die sich äußerliche Vermittlung,
welche sich an ihr selbst wieder aufhebt.

In jener Darstellung aber erhält die Existenz das schiefe Verhältnis,
nur als Vermitteltes oder Gesetztes zu erscheinen.


So kann auf der andern Seite die Existenz
auch nicht bloß als Unmittelbares betrachtet werden.

In der Bestimmung einer Unmittelbarkeit genommen,
ist das Auffassen der Existenz Gottes für etwas Unbeweisbares
und das Wissen von ihr als ein nur unmittelbares Bewußtsein,
als ein Glauben ausgedrückt worden.

Das Wissen soll zu diesem Resultate kommen, daß es nichts weiß,
d. h. daß es seine vermittelnde Bewegung
und die in ihr vorkommenden Bestimmungen selbst wieder aufgibt.

Dies hat sich auch im Vorhergehenden ergeben;
allein es ist hinzuzusetzen,
daß die Reflexion, indem sie mit dem Aufheben ihrer selbst endigt,
darum nicht das Nichts zum Resultat hat,
so daß nun das positive Wissen vom Wesen
als unmittelbare Beziehung auf ((S127)) dasselbe,
von jenem Resultate getrennt
und ein eigenes Hervorgehen, ein nur von sich anfangender Akt wäre;
sondern dies Ende selbst, dies Zugrundegehen der Vermittlung,
ist zugleich der Grund, aus dem das Unmittelbare hervorgeht.

Die Sprache vereinigt, wie oben bemerkt,
die Bedeutung dieses Untergangs und des Grundes;
man sagt, das Wesen Gottes sei der Abgrund für die endliche Vernunft.

Er ist es in der Tat, insofern sie darin
ihre Endlichkeit aufgibt und ihre vermittelnde Bewegung versenkt;
aber dieser Abgrund, der negative Grund,
ist zugleich der positive des Hervorgehens des Seienden,
des an sich selbst unmittelbaren Wesens;
die Vermittlung ist wesentliches Moment.

Die Vermittlung durch den Grund hebt sich auf,
läßt aber nicht den Grund unten,
so daß das aus ihm Hervorgehende ein Gesetztes wäre,
das sein Wesen anderswo, nämlich im Grunde hätte,
sondern dieser Grund ist als Abgrund die verschwundene Vermittlung;
und umgekehrt ist nur die verschwundene Vermittlung zugleich der Grund
und nur durch diese Negation das sich selbst Gleiche und Unmittelbare.


So ist die Existenz hier nicht als ein Prädikat
oder als Bestimmung des Wesens zu nehmen,
daß ein Satz davon hieße: >Das Wesen existiert oder hat Existenz«,
sondern das Wesen ist in die Existenz übergegangen;
die Existenz ist seine absolute Entäußerung,
jenseits derer es nicht zurückgeblieben ist.

Der Satz also hieße: »Das Wesen ist die Existenz«;
es ist nicht von seiner Existenz unterschieden.

- Das Wesen ist in die Existenz übergegangen,
insofern das Wesen als Grund sich von sich als dem Begründeten
nicht mehr unterscheidet oder jener Grund sich aufgehoben hat.

Aber diese Negation ist ebenso wesentlich seine Position
oder schlechthin positive Kontinuität mit sich selbst;
die Existenz ist die Reflexion des Grundes in sich;
seine in seiner Negation zustande gekommene Identität mit sich selbst,
also die Vermittlung, die sich mit sich identisch gesetzt hat
und dadurch Unmittelbarkeit ist.


Weil nun die Existenz wesentlich
die mit sich identische ((S128)) Vermittlung ist,
so hat sie die Bestimmungen der Vermittlung an ihr, aber so,
daß sie zugleich in sich reflektierte sind
und das wesentliche und unmittelbare Bestehen haben.

Als die durch Aufheben sich setzende Unmittelbarkeit
ist die Existenz negative Einheit und Insichsein;
sie bestimmt sich daher unmittelbar als ein Existierendes und als Ding.





A. DAS DING UND SEINE EIGENSCHAFTEN


Die Existenz als Existierendes ist gesetzt
in der Form der negativen Einheit, welche sie wesentlich ist.

Aber diese negative Einheit ist zunächst nur
unmittelbare Bestimmung, somit das Eins des Etwas überhaupt.

Das existierende Etwas ist aber unterschieden von dem seienden Etwas.

Jenes ist wesentlich eine solche Unmittelbarkeit,
die durch die Reflexion der Vermittlung in sich selbst entstanden ist.

So ist das existierende Etwas ein Ding.

Das Ding wird von seiner Existenz unterschieden,
wie das Etwas von seinem Sein unterschieden werden kann.

Das Ding und das Existierende ist unmittelbar eins und dasselbe.

Aber weil die Existenz nicht die erste Unmittelbarkeit des Seins ist,
sondern das Moment der Vermittlung an ihr selbst hat,
so ist ihre Bestimmung zum Dinge und die Unterscheidung beider
nicht ein Übergang, sondern eigentlich eine Analyse,
und die Existenz als solche enthält diese Unterscheidung selbst
in dem Momente ihrer Vermittlung,
- den Unterschied von Ding-an-sich und von äußerlicher Existenz.





a. Ding-an-sich und Existenz


1. Das Ding-an-sich ist das Existierende
als das durch die aufgehobene Vermittlung vorhandene,
wesentliche Unmittelbare.

Darin ist dem Ding-an-sich die Vermittlung ebenso wesentlich;
aber dieser Unterschied in dieser ersten oder unmittelbaren Existenz
fällt in gleichgültige Bestimmungen auseinander.

Die eine Seite, nämlich die Vermittlung des ((S129)) Dinges,
ist seine nicht reflektierte Unmittelbarkeit, also sein Sein überhaupt,
das, weil es zugleich als Vermittlung bestimmt ist,
ein sich selbst anderes, in sich mannigfaltiges und äußerliches Dasein ist.

Es ist aber nicht nur Dasein,
sondern in Beziehung auf die aufgehobene Vermittlung
und wesentliche Unmittelbarkeit;
es ist daher das Dasein als Unwesentliches, als Gesetztsein.

- (Wenn das Ding von seiner Existenz unterschieden wird,
so ist es das Mögliche, das Ding der Vorstellung
oder das Gedankending, welches als solches nicht zugleich existieren soll.

Die Bestimmung der Möglichkeit
und der Gegensatz des Dings gegen seine Existenz ist jedoch später.)

- Aber das Ding-an-sich und sein vermitteltes Sein
sind beide in der Existenz enthalten und beide selbst Existenzen;
das Ding-an-sich existiert und ist die wesentliche,
das vermittelte Sein aber die unwesentliche Existenz des Dinges.


Das Ding-an-sich, als das einfache Reflektiertsein der Existenz in sich,
ist nicht der Grund des unwesentlichen Daseins;
es ist die unbewegte, unbestimmte Einheit,
weil es eben die Bestimmung hat, die aufgehobene Vermittlung zu sein,
und daher nur die Grundlage desselben.

Darum fällt auch die Reflexion
als das sich durch Anderes vermittelnde Dasein
außer dem Dinge-an-sich.

Dieses soll keine bestimmte Mannigfaltigkeit an ihm selbst haben
und erhält sie deswegen erst an die äußerliche Reflexion gebracht,
aber bleibt gleichgültig dagegen.

(Das Ding-an-sich hat Farbe erst an das Auge gebracht,
Geschmack an die Nase usf.)

Seine Verschiedenheit sind Rücksichten, welche ein Anderes nimmt,
bestimmte Beziehungen, die sich dieses auf das Ding-an-sich gibt
und die nicht eigene Bestimmungen desselben sind.


2. Dies Andere ist nun die Reflexion, welche bestimmt als äußerlich
erstens sich selbst äußerlich und die bestimmte Mannigfaltigkeit ist.

Alsdann ist sie dem wesentlich Existierenden äußerlich
und bezieht sich darauf als auf seine absolute Voraussetzung.

Diese beiden Momente der äußerlichen Reflexion aber,
ihre eigene Mannigfaltigkeit
und ihre Beziehung ((S130)) auf das ihr andere Ding-an-sich,
sind ein und dasselbe.

Denn diese Existenz ist nur äußerlich,
insofern sie sich auf die wesentliche Identität als auf ein Anderes bezieht.

Die Mannigfaltigkeit hat daher
nicht jenseits des Dinges-an-sich ein eigenes selbständiges Bestehen,
sondern ist erst als Schein gegen dieses,
in ihrer notwendigen Beziehung darauf,
als der sich an ihm brechende Reflex.

Die Verschiedenheit ist also vorhanden
als die Beziehung eines Anderen auf das Ding-an-sich;
aber dieses Andere ist nichts für sich Bestehendes,
sondern ist erst als Beziehung auf das Ding-an-sich;
zugleich aber ist es nur als das Abstoßen von diesem;
es ist so der haltlose Gegenstoß seiner in sich selbst.


Dem Ding-an-sich nun, da es die wesentliche Identität der Existenz ist,
kommt daher diese wesenlose Reflexion nicht zu,
sondern sie fällt ihm äußerlich in sich selbst zusammen.

Sie geht zugrunde und wird damit selbst
zur wesentlichen Identität oder zum Ding-an-sich.

- Dies kann auch so betrachtet werden:
Die wesenlose Existenz hat am Ding-an-sich ihre Reflexion-in-sich;
sie bezieht sich darauf zunächst als auf ihr Anderes;
aber als das Andere gegen das, was an sich ist,
ist sie nur das Aufheben ihrer selbst und das Werden zum Ansichsein.

Das Ding-an-sich ist somit identisch mit der äußerlichen Existenz.


Dies stellt sich am Ding-an-sich so dar.

Das Ding-an-sich ist die sich auf sich beziehende, wesentliche Existenz;
es ist nur insofern die Identität mit sich,
als es die Negativität der Reflexion in sich selbst enthält;
das, was als ihm äußerliche Existenz erschien, ist daher Moment in ihm selbst.

Es ist deswegen auch sich von sich abstoßendes Ding-an-sich,
das sich also zu sich als zu einem Anderen verhält.

Somit sind nun mehrere Dinge-an-sich vorhanden,
die in der Beziehung der äußerlichen Reflexion aufeinander stehen.

Diese unwesentliche Existenz ist ihr Verhältnis zueinander als zu anderen;
aber sie ist ihnen ferner selbst wesentlich,
- oder diese unwesentliche Existenz, indem sie in sich zusammenfällt,
ist Ding-an-sich, aber ein anderes als jenes erste;
denn jenes ((S131)) erste ist unmittelbare Wesentlichkeit,
dieses aber das aus der unwesentlichen Existenz hervorgehende.

Allein dieses andere Ding-an-sich ist nur ein anderes überhaupt,
denn als mit sich identisches Ding
hat es weiter keine Bestimmtheit gegen das erste;
es ist die Reflexion der unwesentlichen Existenz in sich wie das erste.

Die Bestimmtheit der verschiedenen Dinge-an-sich gegeneinander
fällt daher in die äußerliche Reflexion.


3. Diese äußerliche Reflexion ist nunmehr
ein Verhalten der Dinge-an-sich zueinander,
ihre gegenseitige Vermittlung als anderer.

Die Dinge-an-sich sind so die Extreme eines Schlusses,
dessen Mitte ihre äußerliche Existenz ausmacht,
die Existenz, durch welche sie andere füreinander und unterschiedene sind.

Dieser ihr Unterschied fällt nur in ihre Beziehung;
sie schicken gleichsam nur von ihrer Oberfläche
Bestimmungen in die Beziehung,
gegen welche sie als absolut in sich reflektierte gleichgültig bleiben.

- Dieses Verhältnis macht nun die Totalität der Existenz aus.

Das Ding-an-sich steht in Beziehung auf eine ihm äußerliche Reflexion,
worin es mannigfaltige Bestimmungen hat;
es ist dies das Abstoßen seiner von sich selbst in ein anderes Ding-an-sich.

Dies Abstoßen ist der Gegenstoß seiner in sich selbst,
indem jedes nur ein Anderes ist als sich aus dem Anderen widerscheinend;
es hat sein Gesetztsein nicht an ihm selbst, sondern an dem Anderen,
ist bestimmt nur durch die Bestimmtheit des Anderen;
dies Andere ist ebenso bestimmt nur durch die Bestimmtheit des ersten.

Aber die beiden Dinge-an-sich, da sie hiermit
nicht die Verschiedenheit an ihnen selbst haben,
sondern jedes nur an dem anderen, sind keine unterschiedenen;
das Ding-an-sich verhält sich, indem es sich
auf das andere Extrem als ein anderes Ding-an-sich verhalten soll,
zu einem von ihm Ununterschiedenen,
und die äußerliche Reflexion,
welche die vermittelnde Beziehung zwischen Extremen ausmachen sollte,
ist ein Verhalten des Dings-an-sich nur zu sich selbst
oder wesentlich seine Reflexion-in-sich;
sie ist somit an sich seiende Bestimmtheit
oder die Bestimmtheit ((S132)) des Dings-an-sich.

Dieses hat dieselbe also nicht in einer ihm äußerlichen Beziehung
auf ein anderes Ding-an-sich und des anderen auf es;
die Bestimmtheit ist nicht nur eine Oberfläche desselben,
sondern ist die wesentliche Vermittlung seiner mit sich als mit einem Anderen.

- Die beiden Dinge-an-sich,
welche die Extreme der Beziehung ausmachen sollen,
fallen in der Tat in eins zusammen;
es ist nur ein Ding-an-sich,
das in der äußerlichen Reflexion sich zu sich selbst verhält,
und es ist dessen eigene Beziehung auf sich als auf ein Anderes,
was dessen Bestimmtheit ausmacht.

Diese Bestimmtheit des Dings-an-sich ist die Eigenschaft des Dings.




b. Die Eigenschaft


Die Qualität ist die unmittelbare Bestimmtheit des Etwas,
das Negative selbst, wodurch das Sein Etwas ist.

So ist die Eigenschaft des Dings die Negativität der Reflexion,
wodurch die Existenz überhaupt
ein Existierendes und, als einfache Identität mit sich, Ding-an-sich ist.

Die Negativität der Reflexion, die aufgehobene Vermittlung,
ist aber wesentlich selbst Vermittlung und Beziehung,
nicht auf ein Anderes überhaupt,
wie die Qualität als die nicht reflektierte Bestimmtheit,
sondern Beziehung auf sich als auf ein Anderes
oder Vermittlung, die unmittelbar ebensosehr Identität mit sich ist.

Das abstrakte Ding-an-sich ist selbst
dies aus Anderem in sich zurückkehrende Verhalten;
es ist dadurch an sich selbst bestimmt ;
aber seine Bestimmtheit ist Beschaffenheit,
die als solche selbst Bestimmung ist
und als Verhalten zu Anderem nicht in das Anderssein übergeht
und der Veränderung entnommen ist.


Ein Ding hat Eigenschaften;
sie sind erstlich seine bestimmten Beziehungen auf Anderes;
die Eigenschaft ist nur vorhanden als eine Weise des Verhaltens zueinander;
sie ist daher die äußerliche Reflexion und die Seite des Gesetztseins des Dings.

Aber zweitens ist das Ding in diesem Gesetztsein ((S133)) an sich;
es erhält sich in der Beziehung auf Anderes;
es ist also allerdings nur eine Oberfläche, mit der die Existenz
sich dem Werden des Seins und der Veränderung preisgibt;
die Eigenschaft verliert sich darin nicht.

Ein Ding hat die Eigenschaft, dies oder jenes im Anderen zu bewirken
und auf eine eigentümliche Weise sich in seiner Beziehung zu äußern.

Es beweist diese Eigenschaft nur unter der Bedingung
einer entsprechenden Beschaffenheit des anderen Dinges,
aber sie ist ihm zugleich eigentümlich und seine mit sich identische Grundlage;
- diese reflektierte Qualität heißt darum Eigenschaft.

Es geht darin in eine Äußerlichkeit über,
aber die Eigenschaft erhält sich darin.

Das Ding wird durch seine Eigenschaften Ursache,
und die Ursache ist dies, als Wirkung sich zu erhalten.

Jedoch ist hier das Ding nur erst das ruhige Ding von vielen Eigenschaften,
noch nicht als wirkliche Ursache bestimmt;
es ist nur erst die ansichseiende,
noch nicht selbst die setzende Reflexion seiner Bestimmungen.


Das Ding-an-sich ist also, wie sich ergeben hat, wesentlich
nicht nur so Ding-an-sich,
daß seine Eigenschaften Gesetztsein einer äußerlichen Reflexion sind,
sondern sie sind seine eigenen Bestimmungen,
durch die es sich auf bestimmte Weise verhält;
es ist nicht eine jenseits seiner äußerlichen Existenz befindliche
bestimmungslose Grundlage,
sondern ist in seinen Eigenschaften, als Grund vorhanden,
d. h. die Identität mit sich in seinem Gesetztsein,
- aber zugleich als bedingter Grund,
d. h. sein Gesetztsein ist ebensosehr sich äußerliche Reflexion;
es ist nur insofern in sich reflektiert und an sich,
insofern es äußerlich ist.

- Durch die Existenz tritt das Ding-an-sich in äußerliche Beziehungen,
und die Existenz besteht in dieser Äußerlichkeit;
sie ist die Unmittelbarkeit des Seins
und das Ding dadurch der Veränderung unterworfen;
aber sie ist auch die reflektierte Unmittelbarkeit des Grundes,
das Ding somit an sich in seiner Veränderung.

- Diese Erwähnung der Grundbeziehung
ist jedoch hier nicht so zu nehmen,
daß das Ding überhaupt als Grund seiner Eigenschaften bestimmt sei;
die Dingheit selbst ist als solche ((S134)) die Grundbestimmung,
die Eigenschaft ist nicht von ihrem Grunde unterschieden,
noch macht sie bloß das Gesetztsein aus,
sondern ist der in seine Äußerlichkeit übergegangene
und damit wahrhaft in sich reflektierte Grund;
die Eigenschaft selbst als solche ist der Grund, an sich seiendes Gesetztsein,
oder er macht die Form ihrer Identität mit sich aus;
ihre Bestimmtheit ist die sich äußerliche Reflexion des Grundes;
und das Ganze [ist] der in seinem Abstoßen und Bestimmen,
in seiner äußerlichen Unmittelbarkeit sich auf sich beziehende Grund.

- Das Ding-an-sich existiert also wesentlich,
und daß es existiert heißt umgekehrt:
die Existenz ist als äußerliche Unmittelbarkeit zugleich Ansichsein.


Anmerkung: Das Ding-an-sich des transzendentalen Idealismus


Es ist schon oben (I. Bd., S. 129 f.)
bei dem Momente des Daseins, dem Ansichsein,
des Dings-an-sich erwähnt und dabei bemerkt worden,
daß das Ding-an-sich als solches nichts anderes
als die leere Abstraktion von aller Bestimmtheit ist,
von dem man allerdings nichts wissen kann, eben darum,
weil es die Abstraktion von aller Bestimmung sein soll.

- Nachdem so das Ding-an-sich als das Unbestimmte vorausgesetzt wird,
so fällt alle Bestimmung außerhalb desselben, in eine ihm fremde Reflexion,
gegen welche es gleichgültig ist.

Dem transzendentalen Idealismus ist diese äußerliche Reflexion das Bewußtsein.

Indem dieses philosophische System alle Bestimmtheit der Dinge
sowohl der Form als dem Inhalte nach in das Bewußtsein verlegt,
so fällt es nach diesem Standpunkt in mich, in das Subjekt,
daß ich die Baumblätter nicht als schwarz, sondern als grün,
die Sonne rund und nicht viereckig sehe,
den Zucker süß und nicht bitter schmecke;
daß ich den ersten und zweiten Schlag einer Uhr
als sukzedierend und nicht nebeneinander,
noch den ersten als Ursache, auch nicht als Wirkung des zweiten bestimme usf.

- Dieser grellen Darstellung des subjektiven Idealismus
widerspricht unmittelbar das Bewußtsein der ((S135)) Freiheit,
nach welchem Ich mich vielmehr als das Allgemeine und Unbestimmte weiß,
jene mannigfaltigen und notwendigen Bestimmungen von mir abtrenne
und sie als ein für mich Äußerliches, nur den Dingen Zukommendes erkenne.

- Ich ist in diesem Bewußtsein seiner Freiheit
sich diejenige wahrhafte, in sich reflektierte Identität,
welche das Ding-an-sich sein sollte.

- Anderwärts habe ich gezeigt, daß jener transzendentale Idealismus
über die Beschränktheit des Ich durch das Objekt,
überhaupt über die endliche Welt nicht hinauskommt,
sondern allein die Form der Schranke, die ihm ein Absolutes bleibt, ändert,
indem er sie nämlich nur aus der objektiven Gestalt in die subjektive übersetzt
und dasjenige zu Bestimmtheiten des Ich
und einem in diesem als einem Dinge vorgehenden
wilden Wechsel derselben macht,
was das gewöhnliche Bewußtsein
als eine ihm nur äußerlichen Dingen angehörige
Mannigfaltigkeit und Veränderung weiß.

- In der gegenwärtigen Betrachtung steht nur das Ding-an-sich
und die ihm zunächst äußerliche Reflexion gegenüber;
diese hat sich noch nicht als Bewußtsein bestimmt,
wie auch das Ding-an-sich nicht als Ich.

Aus der Natur des Dinges-an-sich
und der äußerlichen Reflexion hat sich ergeben,
daß dieses Äußerliche selbst sich zum Ding-an-sich bestimmt
oder umgekehrt zur eigenen Bestimmung jenes ersten Dinges-an-sich wird.

Das Wesentliche der Unzulänglichkeit des Standpunkts,
auf dem jene Philosophie stehenbleibt, besteht nun darin,
daß sie an dem abstrakten Ding-an-sich als einer letzten Bestimmung festhält
und die Reflexion oder die Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit der Eigenschaften
dem Ding-an-sich gegenüberstellt,
indem in der Tat das Ding-an-sich
wesentlich jene äußerliche Reflexion an ihm selbst hat
und sich zu einem mit eigenen Bestimmungen,
mit Eigenschaften begabten bestimmt,
wodurch sich die Abstraktion des Dinges, reines Ding-an-sich zu sein,
als eine unwahre Bestimmung erweist. ((S136))




c. Die Wechselwirkung der Dinge


Das Ding-an-sich existiert wesentlich;
die äußerliche Unmittelbarkeit und die Bestimmtheit
gehört zu seinem Ansichsein oder zu seiner Reflexion-in-sich.

Das Ding-an-sich ist dadurch ein Ding, das Eigenschaften hat,
und es sind dadurch mehrere Dinge,
die nicht durch eine ihnen fremde Rücksicht,
sondern sich durch sich selbst voneinander unterscheiden.

Diese mehreren verschiedenen Dinge
stehen in wesentlicher Wechselwirkung durch ihre Eigenschaften;
die Eigenschaft ist diese Wechselbeziehung selbst,
und das Ding ist nichts außer derselben;
die gegenseitige Bestimmung, die Mitte der Dinge-an-sich,
die als Extreme gleichgültig gegen diese ihre Beziehung bleiben sollten,
ist selbst die mit sich identische Reflexion
und das Ding-an-sich, das jene Extreme sein sollten.

Die Dingheit ist damit zur Form
der unbestimmten Identität mit sich herabgesetzt,
die ihre Wesentlichkeit nur in ihrer Eigenschaft hat.

Wenn daher von einem Dinge oder von Dingen überhaupt
ohne die bestimmte Eigenschaft die Rede ist,
so ist ihr Unterschied ein bloß gleichgültiger, quantitativer.

Dasselbe, was als ein Ding betrachtet wird,
kann ebensosehr zu mehreren Dingen gemacht
oder als mehrere Dinge betrachtet werden;
es ist eine äußerliche Trennung oder Vereinigung.

- Ein Buch ist ein Ding,
und jedes seiner Blätter ist auch ein Ding
und ebenso jedes Stückchen seiner Blätter und so fort ins Unendliche.

Die Bestimmtheit, wodurch ein Ding nur dieses Ding ist,
liegt allein in seinen Eigenschaften.

Es unterscheidet sich durch sie von anderen Dingen,
weil die Eigenschaft die negative Reflexion und das Unterscheiden ist;
das Ding hat daher nur in seiner Eigenschaft
den Unterschied seiner von anderen an ihm selbst.

Sie ist der in sich reflektierte Unterschied,
wodurch das Ding in seinem Gesetztsein, d. h. in seiner Beziehung auf Anderes
zugleich gleichgültig gegen das Andere und gegen seine Beziehung ist.

Dem Dinge ohne seine Eigenschaften bleibt deswegen nichts
als das abstrakte ((S137)) Ansichsein,
ein unwesentlicher Umfang und äußerliches Zusammenfassen.

Das wahrhafte Ansichsein ist das Ansichsein in seinem Gesetztsein;
dieses ist die Eigenschaft.

Damit ist die Dingheit in die Eigenschaft übergegangen.


Das Ding sollte sich als an-sich-seiendes Extrem
gegen die Eigenschaft verhalten
und diese die Mitte zwischen den in Beziehung stehenden Dingen ausmachen.

Allein diese Beziehung ist das, worin die Dinge sich
als die sich von sich selbst abstoßende Reflexion begegnen,
worin sie unterschieden und bezogen sind.

Dieser ihr Unterschied und ihre Beziehung
ist eine Reflexion und eine Kontinuität derselben.

Die Dinge selbst fallen hiermit nur in diese Kontinuität,
welche die Eigenschaft ist, und verschwinden als bestehende Extreme,
die außer dieser Eigenschaft eine Existenz hätten.

Die Eigenschaft,
welche die Beziehung der selbständigen Extreme ausmachen sollte,
ist daher das Selbständige selbst.

Die Dinge dagegen sind das Unwesentliche.

Sie sind ein Wesentliches nur als
die als sich unterscheidend sich auf sich beziehende Reflexion;
aber dies ist die Eigenschaft.

Diese ist also nicht das im Dinge Aufgehobene oder sein bloßes Moment,
sondern das Ding ist in Wahrheit nur jener unwesentliche Umfang,
der zwar negative Einheit ist, aber nur wie das Eins des Etwas,
nämlich ein unmittelbares Eins.

Wenn vorhin das Ding als unwesentlicher Umfang insofern bestimmt wurde,
als es durch eine äußerliche Abstraktion,
welche die Eigenschaft von demselben wegläßt,
dazu gemacht werde,
so ist nunmehr diese Abstraktion
durch das Übergehen des Dings-an-sich in die Eigenschaft
selbst geschehen, aber mit umgekehrtem Werte,
so daß, wenn jenem Abstrahieren
das abstrakte Ding ohne seine Eigenschaft noch als das Wesentliche,
die Eigenschaft aber als eine äußerliche Bestimmung vorschwebt,
hier das Ding als solches sich durch sich selbst
zu einer gleichgültigen äußerlichen Form der Eigenschaft bestimmt.

- Diese ist somit nunmehr befreit von ((S138))
der unbestimmten und kraftlosen Verbindung, die das Eins des Dinges ist;
sie ist das, was das Bestehen desselben ausmacht, eine selbständige Materie.

- Indem sie einfache Kontinuität mit sich ist,
hat sie die Form zunächst nur als Verschiedenheit an ihr;
es gibt daher mannigfaltige dergleichen selbständige Materien,
und das Ding besteht aus ihnen.




B. DAS BESTEHEN DES DINGS AUS MATERIEN


Der Übergang der Eigenschaft in eine Materie
oder in einen selbständigen Stoff ist der bekannte Übergang,
den an der sinnlichen Materie die Chemie macht,
indem sie die Eigenschaften der Farbe, des Geruchs, des Geschmacks usf.
als Lichtstoff, Färbestoff, Riechstoff, sauren, bittern usf. Stoff
darzustellen sucht oder andere wie den Wärmestoff,
die elektrische, magnetische Materie geradezu nur annimmt
und damit die Eigenschaften in ihrer Wahrhaftigkeit
zu handhaben überzeugt ist.

- Ebenso geläufig ist der Ausdruck,
daß die Dinge aus verschiedenen Materien oder Stoffen bestehen.

Man hütet sich, diese Materien oder Stoffe Dinge zu nennen,
ob man wohl auch einräumen wird, daß z.B. ein Pigment ein Ding ist;
ich weiß aber nicht, ob z. B. auch der Lichtstoff, der Wärmestoff
oder die elektrische Materie usf. Dinge genannt werden.

Man unterscheidet die Dinge und ihre Bestandteile, ohne genau anzugeben,
ob diese und inwieweit sie auch Dinge oder etwa nur Halbdinge seien;
aber Existierende überhaupt sind sie wenigstens.


Die Notwendigkeit, von den Eigenschaften zu Materien überzugehen,
oder daß die Eigenschaften in Wahrheit Materien sind, hat sich daraus ergeben,
daß sie das Wesentliche und damit das wahrhaft Selbständige der Dinge sind.

- Zugleich aber macht die Reflexion der Eigenschaft in sich
nur die eine Seite der ganzen Reflexion aus,
nämlich das Aufheben des Unterschieds
und die Kontinuität der Eigenschaft,
die eine Existenz für Anderes sein sollte, mit sich selbst.

Die ((S139)) Dingheit als die negative Reflexion-in-sich
und das sich von Anderem abstoßende Unterscheiden
ist dadurch zu einem unwesentlichen Momente herabgesetzt;
zugleich aber hat es sich damit weiter bestimmt.

Dies negative Moment hat sich erstens erhalten;
denn die Eigenschaft ist nur
insofern mit sich kontinuierlich und selbständige Materie geworden,
als sich der Unterschied der Dinge aufgehoben hat;
die Kontinuität der Eigenschaft in das Anderssein
enthält also selbst das Moment des Negativen,
und ihre Selbständigkeit ist zugleich als diese negative Einheit
das wiederhergestellte Etwas der Dingheit,
- die negative Selbständigkeit gegen die positive des Stoffes.

Zweitens ist hierdurch das Ding aus seiner Unbestimmtheit
zur vollkommenen Bestimmtheit gediehen.

Als Ding-an-sich ist es die abstrakte Identität,
die einfach negative Existenz oder sie bestimmt als das Unbestimmte;
alsdann ist es bestimmt durch seine Eigenschaften,
durch welche es sich von anderen unterscheiden soll;
aber indem es durch die Eigenschaft
vielmehr kontinuierlich mit anderen ist,
so hebt sich dieser unvollkommene Unterschied auf;
das Ding ist dadurch in sich zurückgegangen und nun bestimmt als bestimmt;
es ist an sich bestimmt oder dieses Ding.


Aber drittens ist diese Rückkehr in sich
zwar die sich auf sich beziehende Bestimmung,
aber sie ist zugleich unwesentlich;
das mit sich kontinuierliche Bestehen macht die selbständige Materie aus,
in welcher der Unterschied der Dinge,
ihre an und für sich seiende Bestimmtheit aufgehoben
und ein Äußerliches ist.

Das Ding als dieses ist also zwar vollkommene Bestimmtheit,
aber es ist dies die Bestimmtheit im Elemente der Unwesentlichkeit.


Dies von Seite der Bewegung der Eigenschaft aus betrachtet, ergibt sich so.

Die Eigenschaft ist nicht nur äußerliche Bestimmung,
sondern an sich seiende Existenz.

Diese Einheit der Äußerlichkeit und Wesentlichkeit stößt sich,
weil sie die Reflexion-in-sich und die Reflexion-in-Anderes enthält,
von sich selbst ab und ist
einerseits die Bestimmung
als einfaches, ((S140)) sich identisch auf sich beziehendes Selbständiges,
in welchem die negative Einheit, das Eins des Dinges ein Aufgehobenes ist,
andererseits diese Bestimmung gegen Anderes,
aber ebenfalls als in sich reflektiertes, an sich bestimmtes Eins,
- die Materien also und dieses Ding.

Dies sind die zwei Momente der mit sich identischen Äußerlichkeit
oder der in sich reflektierten Eigenschaft.

- Die Eigenschaft war das, wodurch sich die Dinge unterscheiden sollten;
indem sie sich von dieser ihrer negativen Seite,
einem Anderen zu inhärieren, befreit hat,
so ist damit auch das Ding
von seinem Bestimmtsein durch andere Dinge befreit worden
und aus der Beziehung auf Anderes in sich zurückgegangen;
aber es ist zugleich nur das sich Anderes gewordene Ding-an-sich,
weil die mannigfaltigen Eigenschaften ihrerseits selbständig,
hierin also ihre negative Beziehung in dem Eins des Dinges
nur eine aufgehobene geworden ist;
es ist darum die mit sich identische Negation
nur gegen die positive Kontinuität des Stoffes.


Das Diese macht also so die vollkommene Bestimmtheit des Dinges aus,
daß sie zugleich eine äußerliche ist.

Das Ding besteht aus selbständigen Materien,
die gegen ihre Beziehung im Dinge gleichgültig sind.

Diese Beziehung ist daher nur eine unwesentliche Verknüpfung derselben,
und der Unterschied eines Dinges von anderen beruht darauf,
ob mehrere der besonderen Materien
und in welcher Menge sie sich in ihm befinden.

Sie gehen über dieses Ding hinaus, kontinuieren sich in andere,
und diesem Dinge anzugehören, ist keine Schranke derselben.

Ebensowenig sind sie ferner eine Beschränkung füreinander,
weil ihre negative Beziehung nur das kraftlose Diese ist.

Sie heben sich daher, indem sie in ihm verbunden werden, nicht auf;
sie sind als Selbständige undurchdringlich füreinander,
beziehen sich in ihrer Bestimmtheit nur auf sich
und sind eine gegeneinander gleichgültige Mannigfaltigkeit des Bestehens;
sie sind nur einer quantitativen Grenze fähig.

- Das Ding als dieses ist diese ihre bloß quantitative Beziehung,
eine bloße Sammlung, das Auch ((S141)) derselben.

Es besteht aus irgendeinem Quantum von einem Stoffe,
auch aus dem eines anderen, auch anderen;
diesen Zusammenhang, keinen Zusammenhang zu haben,
macht allein das Ding aus.





C. DIE AUFLÖSUNG DES DINGS


Dieses Ding, wie es sich bestimmt hat
als der bloß quantitative Zusammenhang der freien Stoffe,
ist das schlechthin veränderliche.

Seine Veränderung besteht darin,
daß eine oder mehrere Materien aus der Sammlung ausgeschieden
oder zu diesem Auch hinzugefügt werden
oder daß ihr Mengenverhältnis zueinander verändert wird.

Das Entstehen und Vergehen dieses Dings
ist die äußerliche Auflösung solcher äußerlichen Verbindung
oder die Verbindung solcher, denen es gleichgültig ist,
verbunden zu sein oder nicht.

Die Stoffe zirkulieren aus diesem Dinge unaufgehalten hinaus oder herein;
es selbst ist die absolute Porosität ohne eigenes Maß oder Form.


So ist das Ding in seiner absoluten Bestimmtheit,
wodurch es dieses ist, das schlechthin auflösbare.

Diese Auflösung ist ein äußerliches Bestimmtwerden,
so wie auch das Sein desselben;
aber seine Auflösung und die Äußerlichkeit seines Seins
ist das Wesentliche dieses Seins;
es ist nur das Auch;
es besteht nur in dieser Äußerlichkeit.

Aber es besteht auch aus seinen Materien,
und nicht nur das abstrakte Dieses als solches,
sondern das ganze diese Ding ist die Auflösung seiner selbst.

Das Ding ist nämlich bestimmt
als eine äußerliche Sammlung selbständiger Materien;
diese Materien sind nicht Dinge,
sie haben nicht die negative Selbständigkeit,
sondern sind die Eigenschaften als das Selbständige,
nämlich das Bestimmtsein, das als solches in sich reflektiert ist.

Die Materien sind daher zwar einfach und beziehen sich nur auf sich selbst,
aber ihr Inhalt ist eine Bestimmtheit;
die Reflexion-in-sich ist nur die Form dieses Inhalts,
der nicht als solcher in sich reflektiert ist,
sondern nach seiner Bestimmtheit ((S142)) sich auf Anderes bezieht.

Das Ding ist daher nicht nur das Auch derselben
- die Beziehung derselben als gegeneinander gleichgültiger -,
sondern ebensosehr ihre negative Beziehung;
um ihrer Bestimmtheit [willen] sind die Materien selbst
diese ihre negative Reflexion, welche die Punktualität des Dinges ist.

Die eine Materie ist nicht, was die andere ist,
nach der Bestimmtheit ihres Inhalts gegeneinander;
und die eine ist nicht, insofern die andere ist, nach ihrer Selbständigkeit.


Das Ding ist daher so die Beziehung der Materien, aus denen es besteht, aufeinander,
daß in ihm die eine und die andere auch bestehen,
aber daß darin zugleich die eine nicht besteht, insofern die andere besteht.

Insofern also die eine Materie in dem Dinge ist,
so ist die andere dadurch aufgehoben;
aber das Ding ist zugleich das Auch oder das Bestehen der anderen.

In dem Bestehen der einen Materie besteht daher die andere nicht,
und ebensosehr besteht sie auch in der ersteren,
und so gegenseitig alle diese verschiedenen Materien.

Indem also in derselben Rücksicht, als die eine besteht,
auch die anderen bestehen,
welches eine Bestehen derselben
die Punktualität oder negative Einheit des Dings ist,
so durchdringen sie sich schlechthin;
und indem das Ding zugleich nur das Auch derselben
und die Materien in ihre Bestimmtheit reflektiert sind,
so sind sie gleichgültig gegeneinander
und berühren sich in ihrer Durchdringung nicht.

Die Materien sind daher wesentlich porös,
so daß die eine besteht in den Poren oder in dem Nichtbestehen der anderen;
aber diese anderen sind selbst porös;
in ihren Poren oder ihrem Nichtbestehen
besteht auch die erste und alle die übrigen;
ihr Bestehen ist zugleich ihr Aufgehobensein und das Bestehen von anderen,
und dies Bestehen der anderen
ist ebensosehr dieser ihr Aufgehobensein und das Bestehen der ersteren
und auf gleiche Weise aller anderen.

Das Ding ist daher die sich widersprechende Vermittlung
des selbständigen Bestehens mit sich
durch sein Gegenteil, nämlich durch seine Negation,
oder einer selbständigen Materie
durch das Bestehen und ((S143)) Nichtbestehen einer anderen.

- Die Existenz hat in diesem Dinge ihre Vollständigkeit erreicht,
nämlich in einem
an sich seiendes Sein oder selbständiges Bestehen
und unwesentliche Existenz zu sein;
die Wahrheit der Existenz ist daher,
ihr Ansichsein in der Unwesentlichkeit
oder ihr Bestehen in einem Anderen, und zwar dem absolut Anderen,
oder zu ihrer Grundlage ihre Nichtigkeit zu haben.

Sie ist daher Erscheinung.


Anmerkung: Porosität der Materie


Es ist eine der geläufigsten Bestimmungen des Vorstellens,
daß ein Ding aus vielen selbständigen Materien bestehe.

Einerseits wird das Ding betrachtet, daß es Eigenschaften habe,
deren Bestehen das Ding ist.

Andererseits aber werden diese verschiedenen Bestimmungen
als Materien genommen, deren Bestehen nicht das Ding ist,
sondern umgekehrt besteht das Ding aus ihnen;
es selbst ist nur ihre äußerliche Verbindung und quantitative Grenze.

Beides, die Eigenschaften und die Materien, sind dieselben Inhaltsbestimmungen,
nur daß sie dort Momente,
in ihre negative Einheit als in eine von ihnen selbst unterschiedene Grundlage,
die Dingheit, reflektierte sind,
hier selbständige Verschiedene,
deren jedes in seine eigene Einheit mit sich reflektiert ist.

Diese Materien nun bestimmen sich ferner als selbständiges Bestehen;
aber sie sind auch zusammen in einem Dinge.

Dieses Ding hat die zwei Bestimmungen,
erstlich dieses zu sein und zweitens das Auch zu sein.

Das Auch ist dasjenige,
was in der äußeren Anschauung als Raumausdehnung vorkommt;

Dieses aber, die negative Einheit, ist die Punktualität des Dinges.

Die Materien sind zusammen in der Punktualität,
und ihr Auch oder die Ausdehnung ist allenthalben diese Punktualität;
denn das Auch als Dingheit ist wesentlich auch als negative Einheit bestimmt.

Wo daher die eine dieser Materien ist,
in einem und demselben Punkte ist die andere;
das Ding hat nicht an einem anderen Orte seine Farbe,
an einem anderen seinen Riechstoff,
an einem dritten seinen ((S144)) Wärmestoff usf.,
sondern in dem Punkte, in dem es warm ist, ist es auch farbig, sauer, elektrisch usw.

Weil nun diese Stoffe nicht außereinander, sondern in einem Diesen sind,
werden sie als porös angenommen,
so daß die eine [Materie] in den Zwischenräumen der anderen existiert.

Diejenigen, die sich in den Zwischenräumen der anderen befindet,
ist aber auch selbst porös;
in ihren Poren existiert daher umgekehrt die andere;
aber nicht nur diese, sondern auch die dritte, zehnte usf.

Alle sind porös,
und in den Zwischenräumen einer jeden befinden sich alle anderen,
wie sie sich mit den übrigen in diesen Poren einer jeden befindet.

Sie sind daher eine Menge, die sich so gegenseitig durchdringt,
daß die durchdringenden von den anderen ebenso durchdrungen werden,
daß somit jede ihr eigenes Durchdrungensein wieder durchdringt.

Jede ist als ihre Negation gesetzt,
und diese Negation ist das Bestehen einer anderen;
aber dies Bestehen ist ebensosehr die Negation dieser anderen
und das Bestehen der ersten.


Die Ausrede, durch welche das Vorstellen den Widerspruch
des selbständigen Bestehens der mehreren Materien in einem
oder die Gleichgültigkeit derselben gegeneinander in ihrer Durchdringung
abhält, pflegt bekanntlich die Kleinheit der Teile und der Poren zu sein.

Wo der Unterschied-an-sich,
der Widerspruch und die Negation der Negation eintritt,
überhaupt wo begriffen werden soll,
läßt das Vorstellen sich in den äußerlichen,
den quantitativen Unterschied herunterfallen;
in Ansehung des Entstehens und Vergehens
nimmt es seine Zuflucht zur Allmählichkeit
und in Ansehung des Seins zur Kleinheit,
worin das Verschwindende zum Unbemerkbaren,
der Widerspruch zu einer Verwirrung herabgesetzt
und das wahre Verhältnis
in ein unbestimmtes Vorstellen hinübergespielt wird,
dessen Trübheit das sich Aufhebende rettet.


Näher aber diese Trübheit beleuchtet, so zeigt sie sich als der Widerspruch,
teils als der subjektive [? b] des Vorstellens, teils als der objektive des Gegenstands;
das Vorstellen selbst enthält vollständig die Elemente desselben.

Was es nämlich erstlich ((S145)) selbst tut, ist der Widerspruch,
sich an die Wahrnehmung halten
und Dinge des Daseins vor sich haben zu wollen,
und andererseits dem Nichtwahrnehmbaren,
durch die Reflexion Bestimmten, sinnliches Dasein zuzuschreiben;
- die kleinen Teile und Poren sollen zugleich ein sinnliches Dasein sein,
und es wird von ihrem Gesetztsein als von derselben Weise der Realität gesprochen,
welche der Farbe, Wärme usf. zukommt.

Wenn ferner das Vorstellen diesen gegenständlichen Nebel,
die Poren und die kleinen Teilchen, näher betrachtete,
so erkennte es darin nicht nur eine Materie und auch deren Negation,
so daß hier die Materie und daneben ihre Negation, der Poros,
und neben diesem wieder Materie sich befände,
sondern daß es in diesem Dinge
1. die selbständige Materie,
2. ihre Negation oder Porosität
und die andere selbständige Materie in einem und demselben Punkt hat,
daß diese Porosität und das selbständige Bestehen der Materien ineinander
als in einem eine gegenseitige Negation
und Durchdringen des Durchdringens ist.

- Die neueren Darstellungen der Physik
über die Verbreitung des Wasserdampfes in der atmosphärischen Luft
und der Gasarten durcheinander
heben eine Seite des Begriffs,
der sich hier über die Natur des Dinges ergeben hat, bestimmter heraus.

Sie zeigen nämlich, daß z. B . ein gewisses Volumen
ebensoviel Wasserdampf aufnimmt,
es sei leer von atmosphärischer Luft oder damit erfüllt;
auch daß die Gasarten so sich ineinander verbreiten,
daß jede für die andere so gut als ein Vakuum ist,
wenigstens daß sie in keiner chemischen Verbindung miteinander sind,
jedes ununterbrochen durch das andere mit sich kontinuierlich bleibt
und sich in seiner Durchdringung mit den anderen
gleichgültig gegen sie erhält.

- Aber das weitere Moment im Begriffe des Dinges ist,
daß im Diesen die eine Materie sich befindet, wo die andere,
und das Durchdringende in demselben Punkte auch durchdrungen ist
oder das Selbständige unmittelbar die Selbständigkeit eines Anderen ist.

Dies ist widersprechend;
aber das Ding ist nichts anderes als dieser Widerspruch selbst;
darum ist es Erscheinung. ((S146))


Eine ähnliche Bewandtnis, als es mit diesen Materien hat,
hat es im Geistigen mit der Vorstellung der Seelenkräfte oder Seelenvermögen.

Der Geist ist in viel tieferem Sinne Dieses,
die negative Einheit, in welcher sich seine Bestimmungen durchdringen.

Aber als Seele vorgestellt, pflegt er häufig als ein Ding genommen zu werden.

Wie man den Menschen überhaupt aus Seele und Leib bestehen läßt,
deren jedes als ein Selbständiges für sich gilt,
so läßt man die Seele aus sogenannten Seelenkräften bestehen,
deren jede eine für sich bestehende Selbständigkeit hat oder
eine unmittelbare, für sich nach ihrer Bestimmtheit wirkende Tätigkeit ist.

Man stellt sich so vor, daß hier der Verstand,
hier die Einbildungskraft für sich wirke,
daß man den Verstand, das Gedächtnis usf. jede für sich kultiviere
und einstweilen die anderen Kräfte
in Untätigkeit linker Hand liegen lasse,
bis die Reihe vielleicht, vielleicht auch nicht, an sie komme.

Indem sie in das materiell-einfache Seelending verlegt werden,
welches als einfach immateriell sei,
so werden die Vermögen zwar nicht als besondere Materien vorgestellt;
aber als Kräfte werden sie gleich indifferent gegeneinander angenommen
als jene Materien.

Aber der Geist ist nicht jener Widerspruch, welcher das Ding ist,
das sich auflöst und in Erscheinung übergeht;
sondern er ist schon an ihm selbst der in seine absolute Einheit,
nämlich den Begriff zurückgegangene Widerspruch,
worin die Unterschiede nicht mehr als selbständige,
sondern nur als besondere Momente im Subjekte,
der einfachen Individualität, zu denken sind.




Zweites Kapitel: Die Erscheinung


Die Existenz ist die Unmittelbarkeit des Seins,
zu der sich das Wesen wiederhergestellt hat.

Diese Unmittelbarkeit ist an sich die Reflexion des Wesens in sich.

Das Wesen ist als Existenz aus seinem Grunde heraufgetreten,
der selbst in sie ((S147)) übergegangen ist.

Die Existenz ist diese reflektierte Unmittelbarkeit,
insofern sie an ihr selbst die absolute Negativität ist.

Sie ist nunmehr auch als dies gesetzt,
indem sie sich als Erscheinung bestimmt hat.


Die Erscheinung ist daher zunächst das Wesen in seiner Existenz;
das Wesen ist unmittelbar an ihr vorhanden.

Daß sie nicht als unmittelbare, sondern die reflektierte Existenz ist,
dies macht das Moment des Wesens an ihr aus;
oder die Existenz als wesentliche Existenz ist Erscheinung.


Es ist etwas nur Erscheinung, - in dem Sinne,
daß die Existenz als solche nur ein Gesetztes,
nicht an und für sich Seiendes ist.

Dies macht ihre Wesentlichkeit aus,
an ihr selbst die Negativität der Reflexion,
die Natur des Wesens zu haben.

Es ist dies nicht eine fremde, äußerliche Reflexion,
welcher das Wesen zugehörte
und die durch Vergleichung desselben mit der Existenz
diese für Erscheinung erklärte.

Sondern, wie sich ergeben hat, ist diese Wesentlichkeit der Existenz,
Erscheinung zu sein, die eigene Wahrheit der Existenz.

Die Reflexion, wodurch sie dies ist, gehört ihr selbst an.


Wenn aber gesagt wird, Etwas sei nur Erscheinung in dem Sinne,
als ob dagegen die unmittelbare Existenz die Wahrheit wäre,
so ist vielmehr die Erscheinung die höhere Wahrheit;
denn sie ist die Existenz, wie sie als wesentliche,
dahingegen die [unmittelbare] Existenz die noch wesenlose Erscheinung ist,
weil sie nur das eine Moment der Erscheinung,
nämlich die Existenz als unmittelbare,
noch nicht ihre negative Reflexion an ihr hat.

Wenn die Erscheinung wesenlos genannt wird,
so wird an das Moment ihrer Negativität so gedacht,
als ob das Unmittelbare dagegen das Positive und Wahrhafte wäre;
aber vielmehr enthält dies Unmittelbare
die wesentliche Wahrheit noch nicht an ihm.

Die Existenz hört vielmehr auf, wesenlos zu sein, darin,
daß sie in Erscheinung übergeht.


Das Wesen scheint zunächst in ihm selbst, in seiner einfachen Identität;
so ist es die abstrakte Reflexion,
die reine Bewegung ((S148)) von nichts durch nichts zu sich selbst zurück.

Das Wesen erscheint, so ist es nunmehr realer Schein,
indem die Momente des Scheins Existenz haben.

Die Erscheinung ist, wie sich ergeben hat,
das Ding als die negative Vermittlung seiner mit sich selbst;
die Unterschiede, welche es enthält, sind selbständige Materien,
die der Widerspruch sind,
ein unmittelbares Bestehen zu sein und zugleich nur in fremder Selbständigkeit,
also in der Negation der eigenen ihr Bestehen zu haben,
und wieder eben darum auch nur in der Negation jener fremden
oder in der Negation ihrer eigenen Negation.

Der Schein ist dieselbe Vermittlung,
aber seine haltlosen Momente haben in der Erscheinung
die Gestalt unmittelbarer Selbständigkeit.

Dagegen ist die unmittelbare Selbständigkeit, die der Existenz zukommt,
ihrerseits zum Momente herabgesetzt.

Die Erscheinung ist daher Einheit des Scheins und der Existenz.


Die Erscheinung bestimmt sich nun näher.

Sie ist die wesentliche Existenz;
die Wesentlichkeit derselben unterscheidet sich von ihr als unwesentlicher,
und diese beiden Seiten treten in Beziehung miteinander.

- Sie ist daher zuerst einfache Identität mit sich,
die zugleich verschiedene Inhaltsbestimmungen enthält,
welche sowohl selbst als deren Beziehung
das im Wechsel der Erscheinung sich Gleichbleibende ist,
- das Gesetz der Erscheinung.


Zweitens aber geht das in seiner Verschiedenheit einfache Gesetz
in den Gegensatz über;
das Wesentliche der Erscheinung wird ihr selbst entgegengesetzt,
und der erscheinenden Welt tritt die an sich seiende Welt gegenüber.


Drittens geht dieser Gegensatz in seinen Grund zurück;
das Ansichseiende ist in der Erscheinung,
und umgekehrt ist das Erscheinende bestimmt als in sein Ansichsein aufgenommen;
die Erscheinung wird Verhältnis. ((S149))




A. DAS GESETZ DER ERSCHEINUNG


1. Die Erscheinung ist das Existierende,
vermittelt durch seine Negation, welche sein Bestehen ausmacht.

Diese seine Negation ist zwar ein anderes Selbständiges;
aber dies ist ebenso wesentlich ein aufgehobenes.

Das Existierende ist daher die Rückkehr seiner in sich selbst
durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner Negation;
es hat also wesentliche Selbständigkeit;
so wie es gleich unmittelbar schlechthin Gesetztsein ist,
das einen Grund und ein Anderes zu seinem Bestehen hat.

- Fürs erste ist also die Erscheinung die Existenz zugleich mit ihrer Wesentlichkeit,
das Gesetztsein mit seinem Grunde;
aber dieser Grund ist die Negation,
und das andere Selbständige, der Grund des ersten,
ist gleichfalls nur ein Gesetztsein.

Oder das Existierende ist als Erscheinendes
in ein Anderes reflektiert und hat es zu seinem Grunde,
welches selbst nur dies ist, in ein Anderes reflektiert zu sein.

Die wesentliche Selbständigkeit, die ihm zukommt,
weil es Rückkehr in sich selbst ist,
ist um der Negativität der Momente willen
die Rückkehr des Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück;
die Selbständigkeit des Existierenden ist daher nur der wesentliche Schein.

Der Zusammenhang des sich gegenseitig begründenden Existierenden
besteht darum in dieser gegenseitigen Negation,
daß das Bestehen des einen nicht das Bestehen des anderen,
sondern dessen Gesetztsein ist,
welche Beziehung des Gesetztseins allein ihr Bestehen ausmacht.

Der Grund ist vorhanden;
wie er in seiner Wahrheit ist, nämlich ein Erstes zu sein,
das nur ein Vorausgesetztes ist.


Dies macht nun die negative Seite der Erscheinung aus.

Aber in dieser negativen Vermittlung
ist unmittelbar die positive Identität des Existierenden mit sich enthalten.

Denn es ist nicht Gesetztsein gegen einen wesentlichen Grund
oder ist nicht der Schein an einem Selbständigen;
sondern ist ((S150)) Gesetztsein, das sich auf ein Gesetztsein bezieht,
oder ist ein Schein nur in einem Scheine.

Es bezieht sich in dieser seiner Negation oder in seinem Anderen,
das selbst ein Aufgehobenes ist, auf sich selbst;
ist also mit sich identische oder positive Wesentlichkeit.

- Dieses Identische ist nicht die Unmittelbarkeit,
die der Existenz als solcher zukommt
und nur das Unwesentliche ist, sein Bestehen in einem Anderen zu haben.

Sondern es ist der wesentliche Inhalt der Erscheinung,
welcher zwei Seiten hat,
erstens in der Form des Gesetztseins oder der äußerlichen Unmittelbarkeit,
zweitens das Gesetztsein als mit sich Identisches zu sein.

Nach der ersten Seite ist er als ein Dasein, aber als ein zufälliges, unwesentliches,
das nach seiner Unmittelbarkeit
dem Übergehen, Entstehen und Vergehen unterworfen ist.

Nach der andern Seite ist er die einfache,
jenem Wechsel entnommene Inhaltsbestimmung, das Bleibende desselben.


außerdem, daß dieser Inhalt überhaupt das Einfache des Vergänglichen ist,
ist er auch bestimmter, in sich verschiedener Inhalt.

Er ist die Reflexion der Erscheinung, des negativen Daseins, in sich,
enthält also die Bestimmtheit wesentlich.

Die Erscheinung aber ist die seiende vielfache Verschiedenheit,
die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit herumwirft;
ihr reflektierter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit,
auf den einfachen Unterschied reduziert.

Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nämlich näher
nicht nur bestimmt überhaupt,
sondern als das Wesentliche der Erscheinung
die vollständige Bestimmtheit: eines und sein Anderes.

In der Erscheinung hat jedes dieser beiden
sein Bestehen so in dem Anderen,
daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist.

Dieser Widerspruch hebt sich auf,
und die Reflexion desselben in sich
ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens,
daß das Gesetztsein des einen auch das Gesetztsein des anderen ist.

Sie machen ein Bestehen aus,
zugleich als verschiedener, gegeneinander gleichgültiger Inhalt.

In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit
das Negative des unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben,
in die ((S151)) Identität zurückgegangen;
er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches
nicht das Aufgehobensein, sondern vielmehr das Bestehen des Anderen ist.


Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.


2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittlung des Erscheinenden.

Die Erscheinung ist zunächst
die Existenz als die negative Vermittlung mit sich,
so daß das Existierende durch sein eigenes Nichtbestehen, durch ein Anderes,
und wieder durch das Nichtbestehen dieses Anderen mit sich vermittelt ist.

Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und das Verschwinden beider,
die unwesentliche Erscheinung,
zweitens auch das Bleiben oder das Gesetz;
denn jedes der beiden existiert in jenem Aufheben des Anderen,
und ihr Gesetztsein als ihre Negativität
ist zugleich das identische, positive Gesetztsein beider.


Dies bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat,
ist somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich
entgegengesetzt der Unmittelbarkeit des Seins, welche die Existenz hat.

Diese Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflektierte,
nämlich der in sich zurückgegangene Grund;
aber in der Erscheinung ist nun
diese einfache Unmittelbarkeit von der reflektierten unterschieden,
welche im Dinge erst sich zu trennen anfingen.

Das existierende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegensatz geworden;
das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden
als Gesetztseins mit sich in seinem anderen Gesetztsein.

- Zweitens ist diese reflektierte Unmittelbarkeit selbst bestimmt
als das Gesetztsein gegen die seiende Unmittelbarkeit der Existenz.

Dies Gesetztsein ist nunmehr das Wesentliche und wahrhaft Positive.

Der deutsche Ausdruck Gesetz enthält diese Bestimmung gleichfalls.

In diesem Gesetztsein liegt die wesentliche Beziehung
der beiden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält;
sie sind verschiedener, gegeneinander unmittelbarer Inhalt
und sind dies als die Reflexion
des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden Inhalts.

Als wesentliche Verschiedenheit sind die Verschiedenen
einfache ((S152)) sich auf sich beziehende Inhaltsbestimmungen.

Aber ebensosehr ist keine für sich unmittelbar,
sondern jede ist wesentlich Gesetztsein oder ist nur, insofern die andere ist.


Drittens, Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt.

Das Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich;
so steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare
dem Insichreflektierten gegenüber,
und sie sind nach dieser Form unterschieden.

Aber die Reflexion der Erscheinung, wodurch dieser Unterschied ist,
ist auch die wesentliche Identität der Erscheinung selbst und ihrer Reflexion,
was überhaupt die Natur der Reflexion ist;
sie ist das im Gesetztsein Identische mit sich
und gleichgültig gegen jenen Unterschied,
welcher die Form oder das Gesetztsein ist,
- also ein Inhalt, der sich aus der Erscheinung in das Gesetz kontinuiert,
der Inhalt des Gesetzes und der Erscheinung.


Dieser Inhalt macht hiermit die Grundlage der Erscheinung aus;
das Gesetz ist diese Grundlage selbst,
die Erscheinung ist derselbe Inhalt, aber enthält noch mehr,
nämlich den unwesentlichen Inhalt ihres unmittelbaren Seins.

Auch die Formbestimmung,
wodurch die Erscheinung als solche von dem Gesetze unterschieden ist,
ist nämlich ein Inhalt und gleichfalls ein vom Inhalte des Gesetzes unterschiedener.

Denn die Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt
gleichfalls ein mit sich Identisches der Materie und Form,
das gegen seine Formbestimmungen gleichgültig und daher Inhalt ist;
sie ist die Dingheit mit ihren Eigenschaften und Materien.

Aber sie ist der Inhalt,
dessen selbständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist.

Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber
ist der andere, wesentliche Inhalt.

Diese Identität, die Grundlage der Erscheinung,
welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment;
es ist die positive Seite der Wesentlichkeit,
wodurch die Existenz Erscheinung ist.


Das Gesetz ist daher nicht jenseits der Erscheinung,
sondern ((S153)) in ihr unmittelbar gegenwärtig;
das Reich der Gesetze ist das ruhige Abbild
der existierenden oder erscheinenden Welt.

Aber vielmehr ist beides eine Totalität,
und die existierende Welt ist selbst das Reich der Gesetze,
das als das einfache Identische,
zugleich als in dem Gesetztsein
oder in der sich selbstauflösenden Selbständigkeit der Existenz
identisch mit sich ist.

Die Existenz geht in das Gesetz als in seinen Grund zurück;
die Erscheinung enthält dies beides,
den einfachen Grund
und die auflösende Bewegung des erscheinenden Universums,
deren Wesentlichkeit er ist.


3. Das Gesetz ist also die wesentliche Erscheinung;
es ist die Reflexion derselben in sich in ihrem Gesetztsein,
der identische Inhalt seiner und der unwesentlichen Existenz.

Erstlich ist nun diese Identität des Gesetzes mit seiner Existenz
nur erst die unmittelbare, einfache Identität,
und das Gesetz ist gleichgültig gegen seine Existenz;
die Erscheinung hat noch einen anderen Inhalt gegen den Inhalt des Gesetzes.

Jener ist zwar der unwesentliche und das Zurückgehen in diesen;
aber für das Gesetz ist er ein Erstes, das nicht durch dieses gesetzt ist;
er ist daher als Inhalt äußerlich mit dem Gesetze verbunden.

Die Erscheinung ist eine Menge näherer Bestimmungen,
die dem Diesen oder dem Konkreten angehören
und nicht im Gesetze enthalten, sondern durch ein Anderes bestimmt sind.

- Zweitens das, was die Erscheinung von dem Gesetze Verschiedenes enthält,
bestimmte sich als ein Positives oder als ein anderer Inhalt;
aber es ist wesentlich ein Negatives;
es ist die Form und ihre Bewegung als solche, die der Erscheinung zukommt.

Das Reich der Gesetze ist der ruhige Inhalt der Erscheinung;
diese ist derselbe, aber sich im unruhigen Wechsel
und als die Reflexion-in-Anderes darstellend.

Sie ist das Gesetz als die negative, sich schlechthin verändernde Existenz,
die Bewegung des Übergehens in Entgegengesetzte,
des Sich-Aufhebens und des Zurückgehens in die Einheit.

Diese Seite der unruhigen Form oder der Negativität enthält das Gesetz nicht;
die Erscheinung ist daher gegen das Gesetz die Totalität,
denn sie enthält das ((S154)) Gesetz,
aber auch noch mehr, nämlich das Moment der sich selbst bewegenden Form.

- Dieser Mangel ist drittens am Gesetze so vorhanden,
daß dessen Inhalt nur erst ein verschiedener,
damit ein gegen sich gleichgültiger ist,
daher die Identität seiner Seiten miteinander nur erst
eine unmittelbare und damit innere oder noch nicht notwendige ist.

Im Gesetze sind zwei Inhaltsbestimmungen als wesentlich verbunden
(z. B. im Gesetze der Bewegung des Falls die Raumgröße und die Zeitgröße;
die durchlaufenen Räume verhalten sich
wie die Quadrate der verflossenen Zeiten);
sie sind verbunden;
diese Beziehung ist nur erst eine unmittelbare.

Sie ist daher gleichfalls nur erst eine gesetzte,
wie in der Erscheinung das Unmittelbare überhaupt
die Bedeutung des Gesetztseins erhalten hat.

Die wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre Negativität,
daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte;
aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze hervorgetreten.

(So ist es nicht im Begriffe des im Falle durchlaufenen Raumes enthalten,
daß ihm die Zeit als Quadrat entspricht.

Weil der Fall eine sinnliche Bewegung ist,
ist er die Beziehung von Zeit und Raum;
aber erstens liegt es in der Bestimmung der Zeit selbst nicht
- d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorstellung genommen wird -,
daß sie sich auf den Raum bezieht, und umgekehrt;
man sagt, man könne sich die Zeit sehr wohl ohne den Raum
und den Raum ohne die Zeit vorstellen;
das eine tritt also äußerlich zu dem andern hinzu,
welche äußerliche Beziehung die Bewegung ist.

Zweitens ist die nähere Bestimmung gleichgültig,
nach welchen Größen sich in der Bewegung
Raum und Zeit zueinander verhalten.

Das Gesetz hierüber wird aus der Erfahrung erkannt;
insofern ist es nur unmittelbar;
es erfordert noch einen Beweis,
d. h. eine Vermittlung für das Erkennen,
daß das Gesetz nicht nur statthat, sondern notwendig ist;
diesen Beweis und seine objektive Notwendigkeit
enthält das Gesetz als solches nicht.)

Das Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung,
nicht ((S155)) ihre negative,
nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form sind,
als solche in ihr Anderes übergehen
und an ihnen selbst ebensosehr nicht sie, sondern ihr Anderes sind.

Im Gesetze ist also zwar
das Gesetztsein der einen Seite desselben das Gesetztsein der anderen;
aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung,
er enthält nicht an ihm selbst dies Gesetztsein.

Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form,
aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektierte, reale Form.




B. DIE ERSCHEINENDE UND DIE AN SICH SEIENDE WELT


1. Die existierende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen;
der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseins
hat in einem Anderen sein Bestehen;
sein Bestehen ist daher seine Auflösung.

Aber in diesem Anderen geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen;
so ist die Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben,
und ihr Gesetztsein ist Gesetz.

Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit sich,
daher die Grundlage, nicht der Grund derselben;
denn es ist nicht die negative Einheit der Erscheinung,
sondern als ihre einfache Identität die unmittelbare
- als abstrakte Einheit,
neben welcher daher auch der andere Inhalt derselben statthat.

Der Inhalt ist dieser, hängt in sich zusammen
oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner selbst.

Er ist in ein Anderes reflektiert;
dies Andere ist selbst eine Existenz der Erscheinung;
die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und Bedingungen
an anderen erscheinenden Dingen.


In der Tat aber ist das Gesetz auch das Andere der Erscheinung als solcher
und ihre negative Reflexion als in ihr Anderes.

Der Inhalt der Erscheinung, der vom Inhalt des Gesetzes verschieden ist,
ist das Existierende, das seine Negativität zu seinem Grunde hat
oder in sein Nichtsein reflektiert ist.

Aber dies Andere, das auch ein Existierendes ist,
ist gleichfalls ein solches in sein Nichtsein Reflektiertes;
es ist ((S156)) also dasselbe,
und das Erscheinende ist darin in der Tat nicht in ein Anderes,
sondern in sich reflektiert;
eben diese Reflexion des Gesetztseins in sich ist das Gesetz.

Aber als Erscheinendes ist es wesentlich in sein Nichtsein reflektiert,
oder seine Identität ist selbst wesentlich
ebensosehr seine Negativität und sein Anderes.

Die Reflexion-in-sich der Erscheinung, das Gesetz,
ist also auch nicht nur ihre identische Grundlage,
sondern sie hat an ihm ihren Gegensatz, und es ist ihre negative Einheit.


Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst verändert.

Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt
und die formale Reflexion des Gesetztseins in sich,
so daß das Gesetztsein der einen seiner Seiten
das Gesetztsein der anderen ist.

Weil es aber auch die negative Reflexion-in-sich ist,
so verhalten sich seine Seiten nicht nur als verschiedene,
sondern als negativ sich aufeinander beziehende.

- Oder das Gesetz bloß für sich betrachtet,
so sind die Seiten seines Inhalts gleichgültige gegeneinander;
aber ebensosehr sind sie durch ihre Identität aufgehobene;
das Gesetztsein der einen ist das Gesetztsein der anderen;
also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen ihrer selbst.

Dies Gesetztsein der einen in der anderen ist ihre negative Einheit,
und jede ist nicht nur das Gesetztsein ihrer,
sondern auch der anderen, oder jede ist selbst diese negative Einheit.

Die positive Identität, welche sie im Gesetze als solchem haben,
ist nur erst ihre innere Einheit,
welche des Beweises und der Vermittlung bedarf,
weil diese negative Einheit noch nicht an ihnen gesetzt ist.

Aber indem die verschiedenen Seiten des Gesetzes nunmehr bestimmt sind,
als in ihrer negativen Einheit verschiedene zu sein,
oder als solche, deren jedes sein Anderes an ihm selbst enthält
und zugleich als Selbständiges dies sein Anderssein von sich abstößt,
so ist die Identität des Gesetzes nunmehr auch eine gesetzte und reale.


Damit hat also das Gesetz das mangelnde Moment
der negativen Form seiner Seiten gleichfalls erhalten
- das Moment, ((S157)) das vorhin noch der Erscheinung angehörte;
die Existenz ist somit vollständig in sich zurückgegangen
und hat sich in ihr absolutes an und für sich seiendes Anderssein reflektiert.

Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr nur
eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche war,
sondern ist selbst das Ganze.

Sie ist die wesentliche Totalität der Erscheinung,
so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit,
das noch dieser zukam, enthält,
aber als die reflektierte, an sich seiende Unwesentlichkeit,
d. h. als die wesentliche Negativität.

- Das Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt,
unterschieden von anderen Gesetzen,
und es gibt deren eine unbestimmbare Menge.

Aber indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat,
enthält es nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung;
sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt,
in wesentlicher, sich zur Totalität machender Beziehung.

So ist die in sich reflektierte Erscheinung nun eine Welt,
die sich als an und für sich seiende über der erscheinenden Welt auftut.


Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen,
aber verschiedenen Inhalt der existierenden Welt.

Indem es nun aber die totale Reflexion von dieser ist,
enthält es auch das Moment ihrer wesenlosen Mannigfaltigkeit.

Dieses Moment der Veränderlichkeit und Veränderung
als in sich reflektiertes, wesentliches, ist die absolute Negativität
oder die Form überhaupt als solche,
deren Momente aber in der an und für sich seienden Welt
die Realität selbständiger, aber reflektierter Existenz haben;
so wie umgekehrt diese reflektierte Selbständigkeit
nunmehr die Form an ihr selbst hat
und dadurch ihr Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger,
sondern ein wesentlich mit sich zusammenhängender ist.


Diese an und für sich seiende Welt heißt auch die übersinnliche Welt,
insofern die existierende Welt als sinnliche,
nämlich als solche bestimmt wird,
die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des Bewußtseins ist.

- Die ((S158)) übersinnliche Welt hat gleichfalls Unmittelbarkeit,
Existenz, aber reflektierte, wesentliche Existenz.

Das Wesen hat noch kein Dasein;
aber es ist, und in tieferem Sinne als das Sein;
das Ding ist der Beginn der reflektierten Existenz;
es ist eine Unmittelbarkeit,
die noch nicht gesetzt ist als wesentliche oder reflektierte;
es ist aber in Wahrheit nicht ein seiendes Unmittelbares.

Die Dinge erst, als Dinge einer anderen, übersinnlichen Welt,
sind gesetzt erstens als wahrhafte Existenzen
und zweitens als das Wahre gegen das Seiende;
- in ihnen ist es anerkannt,
daß es von dem unmittelbaren Sein unterschiedenes Sein gibt,
das wahrhafte Existenz ist.

Einesteils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung überwunden,
welche nur dem unmittelbaren Sein des Gefühls und der Anschauung Existenz zuschreibt;
andernteils aber auch die bewußtlose Reflexion,
welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem usf. hat,
ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen
nicht sinnliche oder seiende Unmittelbarkeiten,
sondern reflektierte Existenzen sind.


2. Die an und für sich seiende Welt ist die Totalität der Existenz;
es ist nichts anderes außer ihr.

Indem sie aber an ihr selbst die absolute Negativität oder Form ist,
so ist ihre Reflexion-in-sich negative Beziehung auf sich.

Sie enthält den Gegensatz und stößt sich ab
in sich als die wesentliche Welt
und in sich als die Welt des Andersseins oder die Welt der Erscheinung.

So ist sie darum, weil sie die Totalität ist,
auch nur als eine Seite derselben
und macht in dieser Bestimmung eine
gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbständigkeit aus.

Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative Einheit,
in der sie zugrunde und in die sie als in ihren Grund zurückgeht.

Ferner ist die wesentliche Welt auch
der setzende Grund der erscheinenden Welt;
denn die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit enthaltend,
hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum Gesetztsein
und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende Welt.((S159))


Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt,
sondern ihr bestimmter Grund.

Schon als das Reich der Gesetze ist sie mannigfaltiger Inhalt,
und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt,
und als inhaltsvoller Grund der bestimmte Grund der anderen,
aber nur diesem Inhalt nach;
denn die erscheinende Welt hatte noch mannigfaltigen anderen Inhalt
als jenes Reich, weil ihr noch das negative Moment eigentümlich zukam.

Aber indem das Reich der Gesetze dies Moment nun gleichfalls an ihm hat,
so ist es die Totalität des Inhalts der erscheinenden Welt
und der Grund aller ihrer Mannigfaltigkeit.

Aber sie ist zugleich das Negative derselben,
so ist sie die derselben entgegengesetzte Welt.

- Nämlich in der Identität beider Welten,
und indem die eine der Form nach bestimmt ist als die wesentliche
und die andere als dieselbe, aber als gesetzte und unwesentliche,
hat sich zwar die Grundbeziehung wiederhergestellt,
aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung,
nämlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts
noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist,
sondern als totale Beziehung oder als negative Identität
und wesentliche Beziehung des Inhalts als entgegengesetzten.

- Das Reich der Gesetze ist nicht nur dies,
daß das Gesetztsein eines Inhalts das Gesetztsein eines Anderen ist,
sondern diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat,
auch negative Einheit;
jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen Einheit
an ihr selbst ihr anderer Inhalt;
das Andere ist daher nicht unbestimmt ein Anderes überhaupt,
sondern es ist ihr Anderes,
oder es enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener;
so sind die beiden Seiten entgegengesetzte.

Indem das Reich der Gesetze nun dies negative Moment
und den Gegensatz an ihm hat
und sich somit, als die Totalität, von sich selbst
in eine an und für sich seiende und eine erscheinende Welt abstößt,
so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der Entgegensetzung.

- Die Grundbeziehung als solche
ist der in seinem Widerspruch zugrunde gegangene Gegensatz
und die Existenz der mit sich selbst ((S160)) zusammengehende Grund.

Aber die Existenz wird zur Erscheinung;
der Grund ist in der Existenz aufgehoben;
er stellt sich, als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her;
aber zugleich als aufgehobener,
nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter Bestimmungen;
die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und Übergehen,
nicht mehr die Grundbeziehung als solche.


Die an und für sich seiende Welt ist also selbst
eine in sich in die Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt;
sie ist identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund derselben;
aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als Entgegensetzung bestimmt,
weil die Form der erscheinenden Welt die Reflexion in ihr Anderssein ist,
sie also in der an und für sich seienden Welt
wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist,
als diese ihre entgegengesetzte ist.

Die Beziehung ist also bestimmt diese,
daß die an und für sich seiende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.





C. AUFLÖSUNG DER ERSCHEINUNG


Die an und für sich seiende Welt
ist der bestimmte Grund der erscheinenden Welt
und ist dies nur, insofern sie an ihr selbst das negative Moment
und damit die Totalität
der Inhaltsbestimmungen und ihrer Veränderungen ist,
welche der erscheinenden Welt entspricht,
aber zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht.

Beide Welten verhalten sich also so zueinander, daß,
was in der erscheinenden Welt positiv,
in der an und für sich seienden Welt negativ,
[und] umgekehrt, was in jener negativ, in dieser positiv ist.

Der Nordpol in der erscheinenden Welt
ist an und für sich der Südpol und umgekehrt;
die positive Elektrizität ist an sich negative usf.

Was im erscheinenden Dasein böse, Unglück usf. ist,
ist an und für sich gut und ein Glück. ° ((S161))


In der Tat ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr Unterschied verschwunden,
und was an und für sich seiende Welt sein sollte, ist selbst erscheinende Welt
und diese umgekehrt an ihr selbst wesentliche Welt.

- Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt
als die Reflexion in das Anderssein,
so daß ihre Bestimmungen und Existenzen
in einem Anderen ihren Grund und Bestehen haben;
aber indem dies Andere gleichfalls
ein solches in ein Anderes reflektiertes ist,
so beziehen sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes,
somit auf sich selbst;
die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst gleiches Gesetz.

- Umgekehrt, die an und für sich seiende Welt ist zunächst
der mit sich identische, dem Anderssein und Wechsel entnommene Inhalt;
aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt in sich selbst,
oder weil seine Verschiedenheit
in sich reflektierter und absoluter Unterschied ist, so enthält er
das negative Moment und die Beziehung auf sich als auf das Anderssein;
er wird dadurch sich selbst entgegengesetzter,
sich verkehrender, wesenloser Inhalt.

Ferner hat dieser Inhalt der an und für sich seienden Welt
damit auch die Form unmittelbarer Existenz erhalten.

Denn sie ist zunächst Grund der erscheinenden;
aber indem sie die Entgegensetzung an ihr selbst hat,
ist sie ebensosehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.


Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr selbst
die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der Reflexion-in-Anderes
oder des Anundfürsichseins und des Erscheinens.

Sie sind beide die selbständigen Ganzen der Existenz;
die eine sollte nur die reflektierte Existenz,
die andere die unmittelbare Existenz sein;
aber jede kontinuiert sich in ihrer anderen
und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente.

Was also vorhanden ist, ist diese Totalität,
welche sich von sich selbst in zwei Totalitäten abstößt,
die eine die reflektierte Totalität und die andere die unmittelbare.

Beide sind erstlich Selbständige,
aber sie sind dies nur als Totalitäten,
und dies sind sie insofern,
daß jede ((S162)) wesentlich das Moment der anderen an ihr hat.

Die unterschiedene Selbständigkeit einer jeden,
der als unmittelbar und der als reflektiert bestimmten,
ist daher nunmehr so gesetzt,
nur als wesentliche Beziehung auf die andere zu sein
und ihre Selbständigkeit in dieser Einheit beider zu haben.


Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen;
dieses ist die Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem anderen Inhalte,
so daß das Gesetztsein des einen das Gesetztsein des anderen ist.

Im Gesetze ist noch dieser Unterschied vorhanden,
daß die Identität seiner Seiten nur erst eine innere ist
und diese Seiten sie noch nicht an ihnen selbst haben;
damit ist einesteils jene Identität nicht realisiert;
der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer,
sondern ein gleichgültiger, verschiedener Inhalt;
- andernteils ist er damit nur an sich so bestimmt,
daß das Gesetztsein des einen das Gesetztsein des anderen ist;
dies ist noch nicht an ihm vorhanden.

Nunmehr aber ist das Gesetz realisiert;
seine innere Identität ist zugleich daseiende,
und umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben;
denn er ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektierter,
indem jede Seite an ihr ihre andere hat
und damit wahrhaft mit ihr und mit sich identisch ist.


So ist das Gesetz wesentliches Verhältnis.

Die Wahrheit der unwesentlichen Welt
ist zunächst eine ihr andere an und für sich seiende Welt;
aber diese ist die Totalität, indem sie sie selbst und jene erste ist;
so sind beide unmittelbare Existenzen
und damit Reflexionen in ihr Anderssein
als auch eben damit wahrhaft in sich reflektierte.

Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der Mannigfaltigkeit aus;
diese Welt, sowohl als wesentliche wie als erscheinende, ist zugrunde gegangen,
indem die Mannigfaltigkeit aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu sein;
so ist sie noch Totalität oder Universum, aber als wesentliches Verhältnis.

Es sind zwei Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden;
zunächst sind sie als gleichgültige Selbständige gegeneinander ((S163)) bestimmt
und haben zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegeneinander;
diese aber hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt,
und das wesentliche Verhältnis ist die Vollendung ihrer Formeinheit.





Drittes Kapitel: Das wesentliche Verhältnis


Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältnis.

Sein Inhalt hat unmittelbare Selbständigkeit, und zwar
die seiende Unmittelbarkeit
und die reflektierte Unmittelbarkeit oder die mit sich identische Reflexion.

Zugleich ist er in dieser Selbständigkeit ein relativer,
schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes
oder als Einheit der Beziehung mit seinem Anderen.

In dieser Einheit ist der selbständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes;
aber eben diese Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbständigkeit aus;
diese Reflexion-in-Anderes ist Reflexion in sich selbst.

Das Verhältnis hat Seiten, weil es Reflexion-in-Anderes ist;
so hat es den Unterschied seiner selbst an ihm,
und die Seiten desselben sind selbständiges Bestehen,
indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegeneinander
in sich selbst gebrochen sind,
so daß das Bestehen einer jeden ebensosehr nur seine Bedeutung
in der Beziehung auf die andere oder in ihrer negativen Einheit hat.


Das wesentliche Verhältnis ist daher zwar noch nicht
das wahrhafte Dritte zum Wesen und zur Existenz,
aber enthält bereits die bestimmte Vereinigung beider.

Das Wesen ist in ihm so realisiert,
daß es selbständig Existierende zu seinem Bestehen hat;
und diese sind aus ihrer Gleichgültigkeit
in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen,
so daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben.

Die Reflexionsbestimmungen des Positiven und Negativen
sind gleichfalls in sich reflektierte nur als reflektiert in ihr Entgegengesetztes,
aber sie haben keine andere Bestimmung als diese ihre negative Einheit;
((S164)) das wesentliche Verhältnis hingegen hat solche zu seinen Seiten,
welche als selbständige Totalitäten gesetzt sind.

Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des Positiven und Negativen,
aber zugleich als eine verkehrte Welt.

Die Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität,
die aber als wesentlich ein Entgegengesetztes, ein Jenseits seiner hat;
es ist nur Erscheinung;
seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die seines Anderen.

Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes;
aber dies sein Aufgehobensein besteht darin,
daß es die Einheit seiner selbst und seines Anderen, also Ganzes ist,
und eben darum hat es selbständige Existenz und ist wesentliche Reflexion-in-sich.


Dies ist der Begriff des Verhältnisses.

Zunächst aber ist die Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen;
die Totalität, welche jedes Relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres;
die Seite des Verhältnisses ist zunächst gesetzt
in einer der Bestimmungen der negativen Einheit;
die eigene Selbständigkeit jeder der beiden Seiten ist dasjenige,
was die Form des Verhältnisses ausmacht.

Seine Identität ist daher nur eine Beziehung,
außerhalb welcher ihre Selbständigkeit fällt, nämlich in die Seiten;
es ist noch nicht die reflektierte Einheit
jener Identität und der selbständigen Existenzen vorhanden,
noch nicht die Substanz.

- Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar ergeben,
Einheit der reflektierten und der unmittelbaren Selbständigkeit zu sein.

Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch unmittelbar,
seine Momente daher unmittelbare gegeneinander
und die Einheit deren wesentliche Beziehung,
die erst dann die wahrhafte, dem Begriffe entsprechende Einheit ist,
insofern sie sich realisiert,
nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.


Das wesentliche Verhältnis ist daher unmittelbar
das Verhältnis des Ganzen und der Teile,
- die Beziehung der reflektierten und der unmittelbaren Selbständigkeit,
so daß beide zugleich nur sind
als sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.((S165))


In diesem Verhältnisse
ist noch keine der Seiten als Moment der anderen gesetzt,
ihre Identität ist daher selbst eine Seite;
oder sie ist nicht ihre negative Einheit.

Es geht darum zweitens darein über, daß die eine Moment der anderen
und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft Selbständigen von beiden ist,
- Verhältnis der Kraft und ihrer Äußerung.


Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung auf,
und das letzte Verhältnis ist das des Inneren und Äußeren.

- In diesem ganz formell gewordenen Unterschiede
geht das Verhältnis selbst zugrunde,
und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor,
als die absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektierten Existenz.




A. DAS VERHÄLTNIS DES GANZEN UND DER TEILE


[1.] Das wesentliche Verhältnis enthält erstens
die in sich reflektierte Selbständigkeit der Existenz;
so ist es die einfache Form, deren Bestimmungen zwar auch Existenzen,
aber zugleich gesetzte - Momente in der Einheit gehalten - sind.

Diese in sich reflektierte Selbständigkeit ist zugleich
Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die unmittelbare Selbständigkeit;
und ihr Bestehen ist wesentlich ebensosehr,
als es eigene Selbständigkeit ist, diese Identität mit seinem Entgegengesetzten.

- Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andere Seite gesetzt;
die unmittelbare Selbständigkeit, welche, als das Andere bestimmt,
eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so,
daß diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch
die Beziehung der anderen Seite,
die Einheit der reflektierten Selbständigkeit an ihr hat.

Jene Seite, das Ganze, ist die Selbständigkeit,
welche die an und für sich seiende Welt ausmachte;
die andere Seite, die Teile, ist die unmittelbare Existenz,
welche die erscheinende Welt war.

Im Verhältnisse des Ganzen und der Teile
sind die beiden Seiten diese Selbständigkeiten, aber so,
daß jede die andere in ihr scheinen hat
und nur ist zugleich als diese ((S166)) Identität beider.

Weil nun das wesentliche Verhältnis nur erst das erste, unmittelbare ist,
so ist die negative Einheit und die positive Selbständigkeit
durch das Auch verbunden;
beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt,
aber ebensosehr als existierende Selbständigkeiten.

- Daß beide als Momente gesetzt sind, dies ist daher so verteilt,
daß erstens das Ganze, die reflektierte Selbständigkeit, als Existierendes
und in ihr die andere, die unmittelbare, als Moment ist;
- hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus,
und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztsein.

- Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der Teile,
die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz die selbständige Grundlage;
die reflektierte Einheit dagegen, das Ganze, ist nur äußerliche Beziehung.


2. Dies Verhältnis enthält somit die Selbständigkeit der Seiten
und ebensosehr ihr Aufgehobensein
und beides schlechthin in einer Beziehung.

Das Ganze ist das Selbständige,
die Teile sind nur Momente dieser Einheit;
aber ebensosehr sind sie auch das Selbständige,
und ihre reflektierte Einheit [ist] nur ein Moment;
und jedes ist in seiner Selbständigkeit schlechthin das Relative eines Anderen.

Dies Verhältnis ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst
und hebt sich auf.


Dies näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektierte Einheit,
welche selbständiges Bestehen für sich hat;
aber dies ihr Bestehen ist ebensosehr von ihr abgestoßen;
das Ganze ist als die negative Einheit negative Beziehung auf sich selbst;
so ist sie sich entäußert;
sie hat ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten,
der mannigfaltigen Unmittelbarkeit, den Teilen.

Das Ganze besteht daher aus den Teilen;
so daß es nicht etwas ist ohne sie.

Es ist also das ganze Verhältnis und die selbständige Totalität;
aber gerade aus demselben Grunde ist es nur ein Relatives,
denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr sein Anderes, die Teile;
und es hat nicht an sich selbst, sondern an seinem Anderen sein Bestehen.


So sind die Teile gleichfalls das ganze Verhältnis.

Sie sind ((S167)) die unmittelbare Selbständigkeit gegen die reflektierte
und bestehen nicht im Ganzen, sondern sind für sich.

Sie haben ferner dies Ganze als ihr Moment an ihnen;
es macht ihre Beziehung aus;
ohne Ganzes gibt es keine Teile.

Aber weil sie das Selbständige sind,
so ist diese Beziehung nur ein äußerliches Moment,
gegen welches sie an und für sich gleichgültig sind.

Zugleich aber fallen die Teile
als mannigfaltige Existenz in sich selbst zusammen,
denn diese ist das reflexionslose Sein;
sie haben ihre Selbständigkeit nur in der reflektierten Einheit,
welche sowohl diese Einheit als auch die existierende Mannigfaltigkeit ist;
d. h. sie haben Selbständigkeit nur im Ganzen,
das aber zugleich die den Teilen andere Selbständigkeit ist.


Das Ganze und die Teile bedingen sich daher gegenseitig;
aber das hier betrachtete Verhältnis steht zugleich höher
als die Beziehung des Bedingten und der Bedingung aufeinander,
wie sie sich oben bestimmt hatte.

Diese Beziehung ist hier realisiert: nämlich es ist gesetzt,
daß die Bedingung so die wesentliche Selbständigkeit des Bedingten ist,
daß sie durch dieses vorausgesetzt wird.

Die Bedingung als solche ist nur das Unmittelbare
und nur an sich vorausgesetzt.

Das Ganze aber ist die Bedingung zwar der Teile,
aber es enthält zugleich unmittelbar selbst, daß auch es nur ist,
insofern es die Teile zur Voraussetzung hat.

Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind
als sich gegenseitig bedingend,
ist jede eine unmittelbare Selbständigkeit an ihr selbst, aber
ihre Selbständigkeit ist ebensosehr vermittelt oder gesetzt durch die andere.

Das ganze Verhältnis ist durch diese Gegenseitigkeit
die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht Relative, das Unbedingte.


Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede
nicht in ihr selbst ihre Selbständigkeit, sondern in ihrer anderen hat,
so ist nur eine Identität beider vorhanden,
in welcher beide nur Momente sind;
aber indem jede an ihr selbst selbständig ist,
so sind sie zwei selbständige Existenzen,
die gegeneinander gleichgültig sind. ((S168))


Nach der ersten Rücksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten,
ist das Ganze den Teilen und die Teile dem Ganzen gleich.

Es ist nichts im Ganzen, was nicht in den Teilen,
und nichts in den Teilen, was nicht im Ganzen ist.

Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit,
sondern die Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit;
diese Einheit aber als das, worin das Mannigfaltige sich aufeinander bezieht,
ist die Bestimmtheit desselben, wodurch es Teil ist.

Das Verhältnis hat also eine untrennbare Identität und nur eine Selbständigkeit.


Aber ferner ist das Ganze den Teilen gleich;
allein nicht denselben als Teilen;
das Ganze ist die reflektierte Einheit,
die Teile aber machen das bestimmte Moment
oder das Anderssein der Einheit aus und sind das verschiedene Mannigfaltige.

Das Ganze ist ihnen nicht gleich als diesem selbständigen Verschiedenen,
sondern als ihnen zusammen.

Dies ihr Zusammen aber ist nichts anderes als ihre Einheit,
das Ganze als solches.

Das Ganze ist also in den Teilen nur sich selbst gleich,
und die Gleichheit desselben und der Teile drückt nur die Tautologie aus,
daß das Ganze als Ganzes nicht den Teilen, sondern dem Ganzen gleich ist.


Umgekehrt sind die Teile dem Ganzen gleich;
aber weil sie das Moment des Andersseins an ihnen selbst sind,
so sind sie ihm nicht gleich als der Einheit, sondern so,
daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf den Teil kommt
oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind;
d. h. sie sind ihm als geteiltem Ganzen, d. i. als den Teilen gleich.

Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden,
daß die Teile als Teile nicht dem Ganzen als solchem,
sondern in ihm sich selbst, den Teilen, gleich sind.


Das Ganze und die Teile fallen auf diese Weise gleichgültig auseinander;
jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich.

Aber so auseinandergehalten zerstören sie sich selbst.

Das Ganze, das gleichgültig ist gegen die Teile,
ist die abstrakte, in sich nicht unterschiedene Identität;
diese ist Ganzes nur als in sich selbst unterschieden,
und zwar so in sich unterschieden, ((S169))
daß diese mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektiert sind
und unmittelbare Selbständigkeit haben.

Und die Reflexionsidentität hat sich durch ihre Bewegung gezeigt,
diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit zu haben.

- Ebenso sind die Teile,
als gleichgültig gegen die Einheit des Ganzen,
nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere,
welches als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.

- Diese Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten ist ihre Selbständigkeit;
aber diese ihre Selbständigkeit, die jede für sich hat,
ist vielmehr die Negation ihrer selbst.

Jede hat daher ihre Selbständigkeit nicht an ihr selbst, sondern an der anderen;
diese andere, die das Bestehen ausmacht,
ist ihr vorausgesetztes Unmittelbares, das Erstes und ihr Anfang sein soll;
aber dieses Erste einer jeden ist selbst nur ein solches,
das nicht Erstes ist, sondern an dem Anderen seinen Anfang hat.


Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittlung;
sein Wesen ist die negative Einheit, in welcher
ebensowohl die reflektierte als die seiende Unmittelbarkeit aufgehoben sind.

Das Verhältnis ist der Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht,
in die Einheit, welche als rückkehrend die reflektierte Einheit ist;
aber indem diese ebensosehr sich als aufgehobene gesetzt hat,
bezieht sie sich negativ auf sich selbst,
hebt sich auf und macht sich zur seienden Unmittelbarkeit.

Aber diese ihre negative Beziehung,
insofern sie ein Erstes und Unmittelbares ist,
ist nur vermittelt durch ihr Anderes und ebensosehr ein Gesetztes.

Dies Andere, die seiende Unmittelbarkeit, ist ebensosehr nur als aufgehobene;
ihre Selbständigkeit ist ein Erstes, aber nur um zu verschwinden,
und hat ein Dasein, das gesetzt und vermittelt ist.


In dieser Bestimmung ist das Verhältnis
nicht mehr das des Ganzen und der Teile;
die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten,
ist in Gesetztsein und Vermittlung übergegangen;
es ist jede gesetzt, insofern sie unmittelbar ist,
als sich aufhebend und in die andere übergehend und,
insofern ((S170)) sie selbst negative Beziehung ist,
zugleich durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu sein;
wie auch ihr unmittelbares Übergehen ebensosehr ein Vermitteltes ist,
ein Aufheben nämlich, das durch die andere gesetzt wird.

- So ist das Verhältnis des Ganzen und der Teile
in das Verhältnis der Kraft und ihrer Äußerung übergegangen.


Anmerkung: Unendliche Teilbarkeit


Es ist oben (1. Bd., S. 216)
die Antinomie der unendlichen Teilbarkeit der Materie
beim Begriffe der Quantität betrachtet worden.

Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der Diskretion;
sie enthält im selbständigen Eins sein Zusammengeflossensein mit anderen
und in dieser sich ohne Unterbrechung fortsetzenden Identität mit sich
ebenso die Negation derselben.

Indem die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität
als das wesentliche Verhältnis des Ganzen und der Teile,
des Eins der Quantität als Teil,
der Kontinuität desselben aber als Ganzes,
das zusammengesetzt ist aus Teilen, ausgedrückt wird,
so besteht die Antinomie in dem Widerspruche,
der am Verhältnisse des Ganzen und der Teile
vorgekommen und aufgelöst worden ist.

- Ganzes und Teile sind nämlich ebenso wesentlich aufeinander bezogen
und machen nur eine Identität aus,
als sie gleichgültig gegeneinander sind und selbständiges Bestehen haben.

Das Verhältnis ist daher diese Antinomie,
daß das eine Moment darin, daß es sich vom anderen befreit,
unmittelbar das andere herbeiführt.


Das Existierende also als Ganzes bestimmt, so hat es Teile,
und die Teile machen sein Bestehen aus;
die Einheit des Ganzen ist nur eine gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung,
welche das selbständig Existierende nichts angeht.

Insofern dieses nun Teil ist, so ist es nicht Ganzes,
nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches.

Aber indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist,
so geht sie dasselbe ((S171)) nichts an;
das Selbständige ist somit auch nicht an sich Teil;
denn Teil ist es nur durch jene Beziehung.

Aber indem es nun nicht Teil ist, so ist es Ganzes,
denn es ist nur dies Verhältnis von Ganzem und von Teilen vorhanden;
und das Selbständige ist eins von beiden.

Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt;
es besteht wieder aus Teilen und so fort ins Unendliche.

- Diese Unendlichkeit besteht in nichts anderem
als in der perennierenden Abwechslung der beiden Bestimmungen
des Verhältnisses, in deren jeder die andere unmittelbar entsteht,
so daß das Gesetztsein jeder das Verschwinden ihrer selbst ist.

Die Materie als Ganzes bestimmt, so besteht sie aus Teilen,
und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen Beziehung und verschwindet.

Der Teil aber so für sich, ist er auch nicht Teil, sondern das Ganze.

- Die Antinomie dieses Schlusses, ganz nahe zusammengerückt,
ist eigentlich diese:

Weil das Ganze nicht das Selbständige ist, ist der Teil das Selbständige;
aber weil er nur ohne das Ganze selbständig ist,
so ist er selbständig nicht als Teil, sondern vielmehr als Ganzes.

Die Unendlichkeit des Progresses, der entsteht, ist die Unfähigkeit,
die beiden Gedanken zusammenzubringen, welche diese Vermittlung enthält,
daß nämlich jede der beiden Bestimmungen
durch ihre Selbständigkeit und Trennung von der anderen
in Unselbständigkeit und in die andere übergeht.




B. DAS VERHÄLTNIS DER KRAFT UND IHRER ÄUSSERUNG


Die Kraft ist die negative Einheit,
in welche sich der Widerspruch des Ganzen und der Teile aufgelöst hat,
die Wahrheit jenes ersten Verhältnisses.

Das Ganze und die Teile ist das gedankenlose Verhältnis,
auf welches die Vorstellung zunächst verfällt;
oder objektiv ist es das tote, mechanische Aggregat,
das zwar Formbestimmungen hat,
wodurch die Mannigfaltigkeit seiner selbständigen Materie
in einer Einheit bezogen wird, welche aber derselben äußerlich ist.

- Das Verhältnis der Kraft aber ist die höhere Rückkehr in ((S172)) sich,
worin die Einheit des Ganzen,
welche die Beziehung des selbständigen Andersseins ausmachte,
aufhört, dieser Mannigfaltigkeit ein Äußerliches und Gleichgültiges zu sein.


Wie sich das wesentliche Verhältnis nunmehr bestimmt hat,
sind die unmittelbare und die reflektierte Selbständigkeit in derselben
als aufgehobene oder als Momente gesetzt,
die im vorhergehenden Verhältnisse
für sich bestehende Seiten oder Extreme waren.

Es ist darin enthalten erstens,
daß die reflektierte Einheit und ihr unmittelbares Dasein,
insofern beide erste und unmittelbare sind,
sich an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen;
jene, die Kraft, geht in ihre Äußerung über,
und das Äußerliche ist ein Verschwindendes,
das in die Kraft als in ihren Grund zurückgeht
und nur ist als von derselben getragen und gesetzt.

Zweitens ist dies Übergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden,
sondern es ist negative Beziehung auf sich,
oder das seine Bestimmung Ändernde ist darin
zugleich in sich reflektiert und erhält sich;
die Bewegung der Kraft ist
nicht sosehr ein Übergehen, als daß sie sich selbst übersetzt
und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was sie ist.

- Drittens ist diese reflektierte, sich auf sich beziehende Einheit
selbst auch aufgehoben und Moment;
sie ist vermittelt durch ihr Anderes und hat dasselbe zur Bedingung;
ihre negative Beziehung auf sich, die Erstes ist
und die Bewegung ihres Übergehens aus sich anfängt,
hat ebensosehr eine Voraussetzung, von der sie sollizitiert wird,
und ein Anderes, von der sie anfängt.




a. Das Bedingtsein der Kraft


In ihren näheren Bestimmungen betrachtet,
hat erstens die Kraft das Moment der seienden Unmittelbarkeit an ihr;
sie selbst ist dagegen bestimmt als die negative Einheit.

Aber diese in der Bestimmung des unmittelbaren Seins
ist ein existierendes Etwas.

Dies Etwas erscheint, weil es
die negative ((S173)) Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste,
die Kraft dagegen, weil sie das Reflektierte ist, als das Gesetztsein
und insofern als angehörig dem existierenden Dinge oder einer Materie.

Nicht daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre;
sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie.

- Es liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben;
die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseins
hat wesentlich das Ding zu seiner Voraussetzung.

Wenn daher gefragt wird,
wie das Ding oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben,
so erscheint diese als äußerlich damit verbunden
und dem Dinge durch eine fremde Gewalt eingedrückt.


Als dies unmittelbare Bestehen ist die Kraft
eine ruhige Bestimmtheit des Dings überhaupt;
nicht ein sich Äußerndes, sondern unmittelbar ein Äußerliches.

So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet
und statt magnetischer, elektrischer usf. Kraft
eine magnetische, elektrische usf. Materie angenommen
oder statt der berühmten anziehenden Kraft
ein feiner Äther, der alles zusammenhalte.

- Es sind die Materien,
in welche sich die untätige, kraftlose negative Einheit des Dings auflöst
und die oben betrachtet wurden.


Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz als Moment,
als ein solches, das zwar Bedingung ist,
aber übergeht und sich aufhebt, also nicht als ein existierendes Ding.

Sie ist ferner nicht die Negation als Bestimmtheit,
sondern negative, sich in sich reflektierende Einheit.

Das Ding, an dem die Kraft sein sollte,
hat somit hier keine Bedeutung mehr;
sie selbst ist vielmehr Setzen der Äußerlichkeit, welche als Existenz erscheint.

Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte Materie;
solche Selbständigkeit ist längst
in das Gesetztsein und in die Erscheinung übergegangen.


Zweitens, die Kraft ist die Einheit
des reflektierten und des unmittelbaren Bestehens
oder der Formeinheit und der äußerlichen Selbständigkeit.

Sie ist beides in einem;
sie ist die Berührung solcher,
deren das eine ist, insofern das andere nicht ist,
die mit sich identische positive und die negierte ((S174)) Reflexion.

Die Kraft ist so der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch;
sie ist tätig, oder sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit,
in welcher die reflektierte Unmittelbarkeit
oder das wesentliche Insichsein gesetzt ist,
nur als Aufgehobenes oder Moment zu sein, somit,
insofern sie sich von der unmittelbaren Existenz unterscheidet,
in diese überzugehen.

Die Kraft also als die Bestimmung der reflektierten Einheit des Ganzen
ist gesetzt, als zur existierenden äußerlichen Mannigfaltigkeit
aus sich selbst zu werden.


Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseiende und unmittelbare Tätigkeit;
sie ist die reflektierte Einheit und ebenso wesentlich die Negation derselben;
indem sie von dieser verschieden,
aber nur als die Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist,
so ist sie auf diese als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen
und hat dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.


Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches Ding;
diese gleichgültige Selbständigkeit ist in der Kraft aufgehoben;
als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbständiges.

Weil es aber nicht Ding ist,
sondern die selbständige Unmittelbarkeit hier sich zugleich
als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit bestimmt hat,
so ist es selbst Kraft.

- Die Tätigkeit der Kraft ist durch sich selbst als durch das sich Andere,
durch eine Kraft bedingt.


Die Kraft ist auf diese Weise Verhältnis,
in welchem jede Seite dasselbe ist als die andere.

Es sind Kräfte, die im Verhältnisse stehen,
und zwar wesentlich sich aufeinander beziehen.

- Sie sind ferner zunächst nur verschiedene überhaupt;
die Einheit ihres Verhältnisses ist nur erst die innere, an sich seiende Einheit.

Das Bedingtsein durch eine andere Kraft
ist so an sich das Tun der Kraft selbst;
oder sie ist insofern erst voraussetzendes,
sich nur negativ auf sich beziehendes Tun;
diese andere Kraft liegt noch jenseits ihrer setzenden Tätigkeit,
nämlich der in ihrem Bestimmen
unmittelbar in sich zurückkehrenden Reflexion. ((S175))




b. Die Sollizitation der Kraft


Die Kraft ist bedingt,
weil das Moment der unmittelbaren Existenz, das sie enthält,
nur als ein Gesetztes, - aber,
weil es zugleich Unmittelbares ist, ein Vorausgesetztes ist,
in welchem die Kraft sich selbst negiert.

Die für die Kraft vorhandene Äußerlichkeit
ist daher ihre eigene voraussetzende Tätigkeit selbst,
welche zunächst als eine andere Kraft gesetzt ist.


Dieses Voraussetzen ist ferner gegenseitig.

Jede der beiden Kräfte enthält die in sich reflektierte Einheit als aufgehoben
und ist daher voraussetzend;
sie setzt sich selbst als äußerlich;
dies Moment der Äußerlichkeit ist ihr eigenes;
aber weil sie ebensosehr in sich reflektierte Einheit ist,
setzt sie zugleich diese ihre Äußerlichkeit nicht in ihr selbst,
sondern als eine andere Kraft.


Aber das Äußerliche als solches ist das sich selbst aufhebende;
ferner die sich in sich reflektierende Tätigkeit
ist wesentlich bezogen auf jenes Äußerliche als auf das ihr Andere,
aber ebensosehr als auf ein an sich Nichtiges und mit ihr Identisches.

Da die voraussetzende Tätigkeit ebensosehr Reflexion-in-sich ist,
ist sie das Aufheben jener ihrer Negation
und setzt dieselbe als sich selbst oder als ihr Äußerliches.

So ist die Kraft als bedingend gegenseitig ein Anstoß für die andere Kraft,
gegen den sie tätig ist.

Ihr Verhalten ist nicht die Passivität des Bestimmtwerdens,
so daß dadurch etwas anderes in sie käme;
sondern der Anstoß sollizitiert sie nur.

Sie ist an ihr selbst die Negativität ihrer;
das Abstoßen ihrer von sich ist ihr eigenes Setzen.

Ihr Tun besteht also darin, dies aufzuheben,
daß jener Anstoß ein Äußerliches sei;
sie macht es zu einem bloßen Anstoß und setzt es
als das eigene Abstoßen ihrer selbst von sich, als ihre eigene Äußerung.


Die sich äußernde Kraft ist also dasselbe,
was zuerst nur die ((S176)) voraussetzende Tätigkeit war,
nämlich sich äußerlich machend;
aber die Kraft als sich äußernd ist zugleich die Äußerlichkeit negierende
und sie als das Ihrige setzende Tätigkeit.

Insofern nun in dieser Betrachtung von der Kraft angefangen wird,
als sie die negative Einheit ihrer selbst
und damit voraussetzende Reflexion ist, so ist es dasselbe,
als wenn in der Äußerung der Kraft
vom sollizitierenden Anstoße angefangen wird.

Die Kraft ist so in ihrem Begriffe zuerst bestimmt als sich aufhebende Identität
und in ihrer Realität
die eine der beiden Kräfte als sollizitierend
und die andere als sollizitiert werdend.

Aber der Begriff der Kraft ist überhaupt
die Identität der setzenden und [der] voraussetzenden Reflexion
oder der reflektierten und der unmittelbaren Einheit,
und jede dieser Bestimmungen [ist] schlechthin nur Moment, in Einheit,
und somit als vermittelt durch die andere.

Aber ebenso ist keine Bestimmung an den beiden
in Wechselbeziehung stehenden Kräften vorhanden,
welche die sollizitierende oder die sollizitiert werdende sei, oder vielmehr
jeder kommen auf gleiche Weise beide Formbestimmungen zu.

Aber diese Identität ist nicht nur eine äußerliche der Vergleichung,
sondern eine wesentliche Einheit derselben.


Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollizitierende
und die andere als sollizitiertwerdende;
diese Formbestimmungen erscheinen auf diese Weise als unmittelbare,
an sich vorhandene Unterschiede der beiden Kräfte.

Aber sie sind wesentlich vermittelt.

Die eine Kraft wird sollizitiert;
dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte Bestimmung.

Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende;
sie ist wesentlich sich in sich reflektierend
und es aufhebend, daß der Anstoß ein Äußerliches sei.

Daß sie sollizitiert wird, ist daher ihr eigenes Tun,
oder es ist durch sie selbst bestimmt,
daß die andere Kraft eine andere überhaupt und die sollizitierende ist.

Die sollizitierende bezieht sich auf ihre andere negativ,
so daß sie die Äußerlichkeit derselben aufhebt,
sie ist insofern setzend;
aber sie ist dies nur durch die Voraussetzung, ((S177))
sich eine andere gegenüber zu haben;
d. i. sie ist sollizitierend selbst nur,
insofern sie eine Äußerlichkeit an ihr hat,
somit insofern sie sollizitiert wird.

Oder sie ist sollizitierend nur insofern,
als sie dazu sollizitiert wird, sollizitierend zu sein.

Somit wird umgekehrt die erste sollizitiert nur insofern,
als sie selbst die andere dazu sollizitiert,
sie, nämlich die erstere, zu sollizitieren.

Jede von beiden erhält also den Anstoß von der anderen;
aber der Anstoß, den sie als tätige gibt, besteht darin,
daß sie von der anderen einen Anstoß erhalte;
der Anstoß, den sie erhält, ist von ihr selbst sollizitiert.

Beides, der gegebene und der empfangene Anstoß
oder die tätige Äußerung und die passive Äußerlichkeit,
ist daher nicht ein Unmittelbares, sondern vermittelt,
und zwar ist jede der beiden Kräfte hiermit selbst die Bestimmtheit,
welche die andere gegen sie hat, ist vermittelt durch die andere,
und dies vermittelnde Andere ist wieder ihr eigenes bestimmendes Setzen.


So ist also dies, daß auf die Kraft ein Anstoß durch eine andere Kraft geschieht,
daß sie sich insofern passiv verhält,
aber hinwieder von dieser Passivität in die Aktivität übergeht,
- der Rückgang der Kraft in sie selbst.

Sie äußert sich.

Die Äußerung ist Reaktion in dem Sinne,
daß sie die Äußerlichkeit als ihr eigenes Moment setzt
und somit es aufhebt,
daß sie durch eine andere Kraft sollizitiert worden sei.

Beides ist daher eines, die Äußerung der Kraft,
wodurch sie sich durch ihre negative Tätigkeit auf sich selbst
ein Dasein-für-Anderes gibt,
und die unendliche Rückkehr in dieser Äußerlichkeit auf sich selbst,
so daß sie darin sich nur auf sich bezieht.

Die voraussetzende Reflexion,
welcher das Bedingtsein und der Anstoß angehört,
ist daher unmittelbar auch die in sich zurückkehrende Reflexion,
und die Tätigkeit ist wesentlich reagierende, gegen sich.

Das Setzen des Anstoßes oder Äußerlichen ist selbst das Aufheben desselben,
und umgekehrt ist das Aufheben des Anstoßes
das Setzen der Äußerlichkeit. ((S178))





c. Die Unendlichkeit der Kraft


Die Kraft ist endlich,
insofern ihre Momente noch die Form der Unmittelbarkeit haben;
ihre voraussetzende und ihre sich auf sich beziehende Reflexion
sind in dieser Bestimmung unterschieden;
jene erscheint als eine für sich bestehende äußerliche Kraft
und die andere in der Beziehung auf sie als passiv.

Die Kraft ist so der Form nach bedingt
und dem Inhalte nach gleichfalls beschränkt;
denn eine Bestimmtheit der Form nach
enthält auch eine Beschränkung des Inhalts.

Aber die Tätigkeit der Kraft besteht darin, sich zu äußern,
d. h., wie sich ergeben hat, die Äußerlichkeit aufzuheben
und sie als das zu bestimmen, worin sie identisch mit sich ist.

Was also die Kraft in Wahrheit äußert, ist dies,
daß ihre Beziehung auf Anderes ihre Beziehung auf sich selbst ist,
daß ihre Passivität in ihrer Aktivität selbst besteht.

Der Anstoß, wodurch sie zur Tätigkeit sollizitiert wird,
ist ihr eigenes Sollizitieren;
die Äußerlichkeit, welche an sie kommt,
ist kein Unmittelbares, sondern ein durch sie Vermitteltes;
so wie ihre eigene wesentliche Identität mit sich nicht unmittelbar,
sondern durch ihre Negation vermittelt ist;
oder die Kraft äußert dies,
daß ihre Äußerlichkeit identisch ist mit ihrer Innerlichkeit.





C. VERHÄLTNIS DES äußeren UND INNEREN


1. Das Verhältnis des Ganzen und der Teile ist das unmittelbare;
die reflektierte und die seiende Unmittelbarkeit
haben daher in ihm jede eine eigene Selbständigkeit;
aber indem sie im wesentlichen Verhältnisse stehen,
so ist ihre Selbständigkeit nur ihre negative Einheit.

Dies ist nun in der Äußerung der Kraft gesetzt;
die reflektierte Einheit ist wesentlich das Anderswerden
als Übersetzen ihrer selbst in die Äußerlichkeit;
aber diese ist ebenso unmittelbar in jene zurückgenommen;
der Unterschied der selbständigen Kräfte hebt sich auf;
die Äußerung der Kraft ist nur eine Vermittlung ((S179))
der reflektierten Einheit mit sich selbst.

Es ist nur ein leerer durchsichtiger Unterschied, der Schein vorhanden,
aber dieser Schein ist die Vermittlung,
welche das selbständige Bestehen selbst ist.

Es sind nicht nur entgegengesetzte Bestimmungen,
die sich an ihnen selbst aufheben,
und ihre Bewegung [ist] nicht nur ein Übergehen,
sondern teils ist die Unmittelbarkeit,
von der angefangen und ins Anderssein übergegangen wurde,
selbst nur als gesetzte,
teils ist dadurch jede der Bestimmungen in ihrer Unmittelbarkeit
schon die Einheit mit ihrer anderen und das Übergehen dadurch
schlechthin ebensosehr die sich setzende Rückkehr in sich.


Das Innere ist als die Form der reflektierten Unmittelbarkeit oder des Wesens
gegen das Äußere als die Form des Seins bestimmt,
aber beide sind nur eine Identität.

- Diese Identität ist erstens die gediegende Einheit beider
als inhaltsvolle Grundlage oder die absolute Sache,
an der die beiden Bestimmungen gleichgültige, äußerliche Momente sind.

Insofern ist sie Inhalt und die Totalität,
welche das Innere ist, das ebensosehr äußerlich wird,
aber darin nicht ein Gewordenes oder Übergegangenes,
sondern sich selbst gleich ist.

Das Äußere ist nach dieser Bestimmung dem Inneren, dem Inhalte nach
nicht nur gleich, sondern beide sind nur eine Sache.

- Aber diese Sache als einfache Identität mit sich
ist verschieden von ihren Formbestimmungen,
oder diese sind ihr äußerlich;
sie ist insofern selbst ein Inneres,
das von ihrer Äußerlichkeit verschieden ist.

Diese Äußerlichkeit aber besteht darin,
daß die beiden Bestimmungen selbst,
nämlich das Innere und Äußere, sie ausmachen.

Aber die Sache ist selbst nichts anderes als die Einheit beider.

Somit sind beide Seiten dem Inhalte nach wieder dasselbe.

Aber in der Sache sind sie als sich durchdringende Identität,
als inhaltsvolle Grundlage.

Aber in der Äußerlichkeit, als Formen der Sache,
sind sie gegen jene Identität und somit beide gegeneinander gleichgültig.


2. Sie sind auf diese Weise die verschiedenen Formbestimmungen,
welche nicht an ihnen selbst,
sondern an einem ((S180)) Anderen eine identische Grundlage haben,
- Reflexionsbestimmungen, die für sich sind,
das Innere als die Form der Reflexion-in-sich, der Wesentlichkeit,
das Äußere aber als die Form
der in Anderes reflektierten Unmittelbarkeit oder der Unwesentlichkeit.

Allein die Natur des Verhältnisses hat gezeigt,
daß diese Bestimmungen schlechthin nur eine Identität ausmachen.

Die Kraft ist in ihrer Äußerung dies,
daß das voraussetzende und das in sich zurückkehrende Bestimmen
eines und dasselbe ist.

Insofern daher Inneres und Äußeres als Formbestimmungen betrachtet worden,
so sind sie erstlich nur die einfache Form selbst,
und zweitens, weil sie darin zugleich als entgegengesetzte bestimmt sind,
so ist ihre Einheit die reine abstrakte Vermittlung,
in welcher die eine unmittelbar die andere
und darum die andere ist, weil sie die eine ist.

So ist das Innere unmittelbar nur das Äußere,
und es ist darum die Bestimmtheit der Äußerlichkeit,
weil es das Innere ist;
umgekehrt das Äußere ist nur ein Inneres,
weil es nur ein Äußeres ist.

- Indem nämlich diese Formeinheit
ihre beiden Bestimmungen als entgegengesetzte enthält,
ist ihre Identität nur dies Übergehen
und darin nur die andere von beiden, nicht ihre inhaltsvolle Identität.

Oder dies Festhalten der Form ist überhaupt die Seite der Bestimmtheit.

Was nach derselben gesetzt ist,
ist nicht die reale Totalität des Ganzen,
sondern die Totalität oder die Sache selbst nur in der Bestimmtheit der Form;
weil diese die schlechthin zusammengebundene Einheit
beider entgegengesetzter Bestimmungen ist, so ist,
indem die eine zuerst genommen wird
- und es ist gleichgültig, welche es sei -
von der Grundlage oder Sache zu sagen,
daß sie darum ebenso wesentlich in der anderen Bestimmtheit,
aber gleichfalls nur in der anderen ist,
so wie zuerst gesagt wurde, daß sie nur in der ersteren ist.


So ist Etwas, das nur erst ein Inneres ist, eben darum nur ein Äußeres.

Oder umgekehrt, etwas, das nur ein Äußeres ist,
ist eben darum nur ein Inneres.

Oder indem das Innere als Wesen, das Äußere aber als Sein bestimmt ist,
so ist eine ((S181)) Sache, insofern sie nur in ihrem Wesen ist,
eben darum nur ein unmittelbares Sein;
oder eine Sache, welche nur ist, ist eben darum nur erst noch in ihrem Wesen.

- Das Äußere und Innere sind die Bestimmtheit so gesetzt,
daß jede dieser beiden Bestimmungen nicht nur die andere voraussetzt
und in sie als in ihre Wahrheit übergeht,
sondern daß sie, insofern sie diese Wahrheit der anderen ist,
als Bestimmtheit gesetzt bleibt
und auf die Totalität beider hinweist.

- Das Innere ist somit die Vollendung des Wesens der Form nach.

Das Wesen, indem es nämlich als Inneres bestimmt ist, enthält es,
daß es mangelhaft und nur ist als Beziehung auf sein Anderes, das Äußere;
aber dieses ist ebenso nicht nur Sein oder auch Existenz,
sondern als auf das Wesen oder das Innere sich beziehend.

Aber es ist nicht nur die Beziehung beider aufeinander,
sondern die bestimmte der absoluten Form,
daß jedes unmittelbar sein Gegenteil ist
und ihre gemeinschaftliche Beziehung auf ihr Drittes
oder vielmehr auf ihre Einheit vorhanden.

Ihre Vermittlung entbehrt aber
noch dieser sie beide enthaltenden identischen Grundlage;
ihre Beziehung ist deswegen
die unmittelbare Umkehrung des einen in das andere,
und diese negative Einheit, die sie zusammenknüpft,
ist der einfache, inhaltslose Punkt.


Anmerkung: Unmittelbare Identität des äußeren und Inneren


Die Bewegung des Wesens ist überhaupt das Werden zum Begriffe.

In dem Verhältnisse des Inneren und Äußeren
tritt das wesentliche Moment desselben hervor,
daß nämlich seine Bestimmungen gesetzt sind,
so in der negativen Einheit zu sein,
daß jede unmittelbar nicht nur als ihre andere,
sondern auch als die Totalität des Ganzen ist.

Aber diese Totalität ist im Begriffe als solchem das Allgemeine,
- eine Grundlage, die im Verhältnis des Inneren und Äußeren
noch nicht vorhanden ist.

- In der negativen Identität des Inneren und äußeren,
welche die unmittelbare Umkehrung
der einen dieser Bestimmungen in die andere ist,
fehlt auch diejenige Grundlage,
welche vorhin die Sache genannt wurde. ((S182))


Die unvermittelte Identität der Form, wie sie hier noch
ohne die inhaltsvolle Bewegung der Sache selbst gesetzt ist,
ist sehr wichtig, bemerkt zu werden.

Sie kommt in der Sache vor, wie diese in ihrem Anfange ist.

So ist das reine Sein unmittelbar das Nichts.

Überhaupt ist alles Reale in seinem Anfange
eine solche nur unmittelbare Identität;
denn in seinem Anfange hat es die Momente
noch nicht entgegengesetzt und entwickelt,
einerseits aus der Äußerlichkeit sich noch nicht erinnert,
andererseits sich aus der Innerlichkeit durch seine Tätigkeit
noch nicht entäußert und hervorgebracht;
es ist daher nur das Innere als Bestimmtheit gegen das Äußere
und nur das Äußere als Bestimmtheit gegen das Innere.

Somit ist es teils nur ein unmittelbares Sein;
teils, insofern es ebensosehr die Negativität ist,
welche die Tätigkeit der Entwicklung werden soll,
ist es als solches wesentlich erst nur ein Inneres.

- In aller natürlichen, wissenschaftlichen und geistigen Entwicklung überhaupt
bietet sich dies dar, und es ist wesentlich dies zu erkennen,
daß das Erste, indem Etwas nur erst innerlich
oder auch in seinem Begriffe ist,
eben darum nur sein unmittelbares, passives Dasein ist.

So - um gleich das nächste Beispiel zu nehmen -
ist das hier betrachtete wesentliche Verhältnis,
ehe es sich durch die Vermittlung, das Verhältnis der Kraft,
hindurchbewegt und realisiert hat,
nur das Verhältnis an sich, sein Begriff, oder erst innerlich.

Deswegen aber ist es nur das äußerliche, unmittelbare Verhältnis,
das Verhältnis des Ganzen und der Teile,
in welchem die Seiten ein gleichgültiges Bestehen gegeneinander haben.

Ihre Identität ist an ihnen selbst noch nicht;
sie ist erst innerlich, und deswegen fallen sie auseinander,
haben ein unmittelbares, äußerliches Bestehen.

- So ist die Sphäre des Seins überhaupt nur erst das schlechthin noch Innere,
und deswegen ist sie die Sphäre der seienden Unmittelbarkeit oder der Äußerlichkeit.

- Das Wesen ist nur erst das Innere;
darum wird es auch für eine ganz äußerliche,
systemlose Gemeinschaftlichkeit genommen;
man sagt: das Schulwesen, Zeitungswesen,
und versteht darunter ein Gemeinschaftliches, ((S183))
das durch äußeres Zusammennehmen von existierenden Gegenständen,
insofern sie ohne alle wesentliche Verbindung,
ohne Organisation [sind], gemacht ist.

- Oder an konkreten Gegenständen,
so ist der Keim der Pflanze, das Kind,
nur erst innere Pflanze, innerlicher Mensch.

Aber darum ist die Pflanze oder der Mensch als Keim
ein Unmittelbares, ein Äußeres,
das sich noch nicht die negative Beziehung auf sich selbst gegeben hat,
ein passives, dem Anderssein Preisgegebenes.

- So ist auch Gott in seinem unmittelbaren Begriffe nicht Geist;
der Geist ist nicht das Unmittelbare, der Vermittlung Entgegengesetzte,
sondern vielmehr das seine Unmittelbarkeit ewig setzende
und ewig aus ihr in sich zurückkehrende Wesen.

Unmittelbar ist daher Gott nur die Natur.

Oder die Natur ist nur der innere,
nicht als Geist wirkliche und damit nicht der wahrhafte Gott.

- Oder Gott ist im Denken, als erstem Denken, nur das reine Sein
oder auch das Wesen, das abstrakte Absolute,
nicht aber Gott als absoluter Geist,
als welcher allein die wahrhafte Natur Gottes ist.



3. Die erste der betrachteten Identitäten des Inneren und Äußeren
ist die gegen den Unterschied dieser Bestimmungen
als gegen eine ihr äußere Form gleichgültige Grundlage - oder sie als Inhalt.

Die zweite ist die unvermittelte Identität ihres Unterschiedes,
die unmittelbare Umkehrung jeder in ihre entgegengesetzte
- oder sie als reine Form.

Aber diese beiden Identitäten sind nur die Seiten einer Totalität;
oder sie selbst ist nur die Umkehrung der einen in die andere.

Die Totalität als Grundlage und Inhalt ist
diese in sich reflektierte Unmittelbarkeit nur
durch die voraussetzende Reflexion der Form, die ihren Unterschied aufhebt
und sich als gleichgültige Identität, als reflektierte Einheit gegen ihn setzt.

Oder der Inhalt ist die Form selbst,
insofern sie sich als Verschiedenheit bestimmt
und sich selbst zu einer ihrer Seiten, als Äußerlichkeit,
zu der anderen aber als in sich reflektierte Unmittelbarkeit
oder zum Inneren macht. ((S184))


Dadurch sind also umgekehrt die Unterschiede der Form,
das Innere und das Äußere,
jedes an ihm selbst gesetzt als die Totalität seiner und seines Anderen;
das Innere ist als einfache in sich reflektierte Identität
das Unmittelbare und daher sosehr Sein und Äußerlichkeit als Wesen;
und das Äußere ist als das mannigfaltige, bestimmte Sein
nur Äußeres, d. h. gesetzt als unwesentlich
und in seinen Grund zurückgegangen, somit als Inneres.

Dieses Übergehen beider ineinander ist ihre unmittelbare Identität als Grundlage;
aber es ist auch ihre vermittelte Identität;
nämlich jedes ist eben durch sein Anderes, was es an sich ist,
die Totalität des Verhältnisses.

Oder umgekehrt die Bestimmtheit einer jeden Seite ist dadurch,
daß sie an ihr die Totalität ist, mit der anderen Bestimmtheit vermittelt;
die Totalität vermittelt sich so durch die Form
oder die Bestimmtheit mit sich selbst,
und die Bestimmtheit vermittelt sich durch ihre einfache Identität mit sich.


Was Etwas ist, das ist es daher ganz in seiner Äußerlichkeit;
seine Äußerlichkeit ist seine Totalität,
sie ist ebensosehr seine in sich reflektierte Einheit.

Seine Erscheinung ist nicht nur die Reflexion in Anderes, sondern in sich,
und seine Äußerlichkeit daher die Äußerung dessen, was es an sich ist;
und indem so sein Inhalt und seine Form schlechthin identisch sind,
so ist es nichts an und für sich als dies, sich zu äußern.

Es ist das Offenbaren seines Wesens,
so daß dies Wesen eben nur darin besteht, das sich Offenbarende zu sein.


Das wesentliche Verhältnis hat sich in dieser Identität
der Erscheinung mit dem Inneren oder dem Wesen
zur Wirklichkeit bestimmt. ((S185))