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Die Entwicklung dieses Verhältnisses bildet den Schluß,
daß die immanente Negativität
als zentrale Einzelheit eines Objekts (abstraktes Zentrum) [A enthält E?]
sich auf unselbständige Objekte als das andere Extrem [E?]
durch eine Mitte bezieht, welche die Zentralität und Unselbständigkeit
der Objekte in sich vereinigt, relatives Zentrum ; [B?]
- absoluter Mechanismus.
Enz § 197
 
Der angegebene Schluß (E-B-A)
ist ein Dreifaches von Schlüssen.
[ist der erste vondrei]

Die schlechte Einzelheit der unselbständigen Objekte ,
in denen der formale Mechanismus einheimisch ist,
ist als Unselbständigkeit ebensosehr die äußerliche Allgemeinheit.
[E enthält A]
 
Diese Objekte sind daher die Mitte
auch zwischen dem absoluten und dem relativen Zentrum
(die Form des Schlusses A-E-B);
denn durch diese Unselbständigkeit ist es,
daß jene beide dirimiert und Extreme,
sowie daß sie aufeinander bezogen sind.
 
Ebenso ist die absolute Zentralitätals das substantiell Allgemeine (die identischbleibende Schwere),
welche als die reine Negativität ebenso die Einzelheit in sich schließt,
das
Vermittelnde
zwischen dem relativen Zentrum und den unselbständigen Objekten,
die Form des Schlusses B-A-E, und zwar
ebenso wesentlich nach der immanenten Einzelheit als dirimierend,
wie nach der Allgemeinheit als identischer Zusammenhalt
und ungestörtes Insichsein
Enz § 198

[nochmal in anderer Reihenfolge:][ Dieses Zentralindividuum ] [A?] ist aber so nur erst Mitte,
welche noch keine wahrhaften Extreme hat;
als negative Einheit des totalen Begriffs dirimiert es sich aber in solche.
 
Oder die vorhin unselbständigen, sich äußerlichen Objekte
werden durch den Rückgang des Begriffs
gleichfalls zu Individuen bestimmt;
die Identität des Zentralkörpers mit sich, die noch ein Streben ist,
ist mit Äußerlichkeit behaftet,
welcher, da sie in seine objektive Einzelheit ? aufgenommen ist,
diese mitgeteilt ist.
 
Durch diese eigene Zentralität sind sie, außer jenem ersten Zentrum gestellt,
selbst Zentra für die unselbständigen Objekte.
 
Diese zweiten Zentra und die unselbständigen Objekte
sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen…

- Das absolute Individuum aber ist die objektiv allgemeine Mitte ,
welche das Insichsein des relativen Individuums
und seine Äußerlichkeit zusammenschließt und festhält…

Die relativen Zentralindividuen [B?]
machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus,
welche einerseits unter ein höheres Extrem,
die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Zentrums,
subsumiert ist,
auf der andern Seite die unselbständigen Objekte unter sich subsumiert,
deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden.

 
- Auch diese Unselbständigen
sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses,
indem sie das Band zwischen
der absoluten und der relativen Zentralindividualität
insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Äußerlichkeit hat,
durch welche die Beziehung auf sich
zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist.
 
Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen
die identische Schwere ihres unmittelbaren Zentralkörpers,
dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelheit

[?!] inhärieren;
durch die Äußerlichkeit, welche sie ausmachen,
ist er unter den absoluten Zentralkörper subsumiert;
sie sind also die formale Mitte der Besonderheit
[?!] .
Logik

[Warum hat sich die Belegung von B und E hier vertauscht?- hierzu aus der Naturphilosophie:]                                                           
Was die Körper,
in welchen der Begriff der Schwere frei für sich realisiert ist, betrifft,
so haben sie zu Bestimmungen ihrer unterschiedenen Natur
die Momente ihres Begriffs.
 
Einer ist also das allgemeine Zentrum
der abstrakten Beziehung auf sich selbst.
 
Diesem Extreme steht die unmittelbare,
außersichseiende, zentrumlose Einzelheit ,
als gleichfalls selbständige Körperlichkeit erscheinend,
entgegen.
 
Die besonderen aber sind,
die sowohl in der Bestimmung des Außersichseins
als zugleich des Insichseins stehen, Zentra für sich sind
und sich auf den ersten als auf ihre wesentliche Einheit beziehen.               
.. 

- Die zentrumlose Körperlichkeit , als der Äußerlichkeit angehörig,
besondert sich an ihr selbst zum Gegensatze
des lunarischen und kometarischen Körpers.
PN §270 u. Anm.

[Mögliche Antwort:
Die Belegung von E und B wechselt mit der Ansicht von
absoluter Mechanik (Logik) und Himmelsmechanik (Natur)]