Staat-Einteilung:                  


[Hegel-Originaltext. Auswahl: M.Grimsmann/L.Hansen Aug.2001]

Enz. § 536

Der Staat ist
a) zunächst seine innere Gestaltung als sich auf sich beziehende Entwicklung ,
- das innere Staatsrecht oder die Verfassung; er ist

ß) besonderes Individuum,so im Verhältnisse zu anderen besonderen Individuen,
- das äußere Staatsrecht ;y) aber diese besonderen Geister
sind nur Momente in der Entwicklung
der allgemeinen Idee des Geistes in seiner Wirklichkeit,
- die Weltgeschichte.

 

in der PR:

§ 259

Die Idee des Staats hat:
a) unmittelbare Wirklichkeit
und ist der individuelle Staat als sich auf sich beziehender Organismus,
Verfassung oder inneres Staatsrecht;b) geht sie in das Verhältnis des einzelnen Staates zu anderen Staaten über,- äußeres Staatsrecht;

c) ist sie die allgemeine Idee
als Gattung und absolute Macht gegen die individuellen Staaten,
der Geist, der sich im Prozesse der Weltgeschichte seine Wirklichkeit gibt.