§ 10

Dieses Denken der philosophischen Erkenntnisweise bedarf es selbst,
sowohl seiner Notwendigkeit nach gefaßt
wie auch seiner Fähigkeit nach, die absoluten Gegenstände zu erkennen,
gerechtfertigt zu werden.

Eine solche Einsicht ist aber selbst philosophisches Erkennen,
das daher nur innerhalb der Philosophie fällt.

Eine vorläufige Explikation würde hiermit eine unphilosophische sein sollen
und könnte nicht mehr sein als ein Gewebe von Voraussetzungen,
Versicherungen und Räsonnements,
- d. i. von zufälligen Behauptungen, denen mit demselben Rechte
die entgegengesetzten gegenüber versichert werden könnten.