Tausch
Hegel (Abstraktes Recht)
Die zweite Form des Vertrags: Beide geben und beide nehmen. Hier zeigt sich, was im Vertrag geschieht --- zwei Willen erkennen einander als Eigentümer an.
Bei Hegel
§§ 76--80
Was daran begrifflich zählt
Im Tausch wird zum ersten Mal ein gemeinsamer Wille wirklich, ohne dass die Einzelnen aufhörten, einzeln zu sein.
Im buch
Systematischer ort
32122