Tausch

Hegel (Abstraktes Recht)

Die zweite Form des Vertrags: Beide geben und beide nehmen. Hier zeigt sich, was im Vertrag geschieht --- zwei Willen erkennen einander als Eigentümer an.

Bei Hegel

§§ 76--80

Querverweise

Vertrag · Schenkung

Was daran begrifflich zählt

Im Tausch wird zum ersten Mal ein gemeinsamer Wille wirklich, ohne dass die Einzelnen aufhörten, einzeln zu sein.

Im buch

Kap. 10

Systematischer ort

32122