Absicht

Hegel-Begriff (§§ 119–128)

Was ich mit meiner Tat erreichen wollte, im Unterschied zum bloßen Vorsatz. Wer einen Stein wirft, hat den Wurf im Vorsatz; dass damit ein Fenster zerbricht, gehört zur Absicht, wenn er es wollte oder in Kauf nahm.

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Teil IV

Querverweise

Vorsatz · Moralität

Warum die unterscheidung zählt

An ihr hängt die Zurechnung. Eine Tat kann Folgen haben, die weit über das hinausreichen, was jemand wollte — Hegel bestreitet, dass man für alle Folgen haftet, und ebenso, dass man für keine haftet.

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Teil IV

Systematischer ort

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