Absicht
Hegel-Begriff (§§ 119–128)
Was ich mit meiner Tat erreichen wollte, im Unterschied zum bloßen Vorsatz. Wer einen Stein wirft, hat den Wurf im Vorsatz; dass damit ein Fenster zerbricht, gehört zur Absicht, wenn er es wollte oder in Kauf nahm.
Entwickelt in
Teil IV
Warum die unterscheidung zählt
An ihr hängt die Zurechnung. Eine Tat kann Folgen haben, die weit über das hinausreichen, was jemand wollte — Hegel bestreitet, dass man für alle Folgen haftet, und ebenso, dass man für keine haftet.
Entwickelt in
Teil IV
Systematischer ort
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