Apodiktisches Urteil

Hegel (Urteilslehre)

Die vierte Stufe der Begriffsurteile/Modalitätsurteile. Es drückt aus, das etwas notwendig seinem Begriff entspricht. Hegel verwendet in dem Beiwspiel "gut" im Sinne von "entspricht seinem Begriff", so wenn wir von einem "guten Freund" sprechen. Hegel zeigt, dass es implizit bereits ein Schluss ist: "Dieses Haus (E) ist, so beschaffen (B), gut (A)." Die Beschaffenheit (B) ist der vermittelnde Mittelbegriff. Das apodiktische Urteil nötigt daher zum Übergang in den Schluss.

Herkunft

Kant (Modalitätskategorien). Hegel (Entwicklung der Urteilsformen).

Bei Hegel

Enz. §179; WdL Bd. 2, Subj. Begriff, Das Urteil

Im System

1312

Im Logik-Kommentar

Kommentar zur Logik, Kapitel 10

Querverweise

Urteil; Modalitätsurteile; Schluss