Aufhebung
Logik-Begriff, hier angewandt
Hegel liest am Wort zwei Bedeutungen ab: "aufbewahren, erhalten" und "aufhören lassen, ein Ende machen" (TWA 5, 114). Eine aufgehobene Bestimmung ist nicht weg, sondern als Moment einer reicheren enthalten. Die geläufige Dreiheit beenden --- bewahren --- auf eine höhere Stufe heben ist eine Merkformel für dieses Bestehen als Moment, kein Befund über Hegels Sprachgebrauch.
Nicht gemeint
Abschaffung. Wenn die Sittlichkeit die Moralität aufhebt, verschwindet das Gewissen nicht --- es bekommt einen Inhalt, den es aus sich allein nicht hatte.
Querverweise
Nicht gemeint
Abschaffung. Wenn die Sittlichkeit die Moralität aufhebt, verschwindet das Gewissen nicht --- es bekommt einen Inhalt, den es aus sich allein nicht hatte.
Warum das hier wichtig ist
Fast jeder Übergang dieses Buches ist eine Aufhebung. Wer sie als Abschaffung liest, hält Hegel für einen Denker, der das Einzelne dem Ganzen opfert.
Im buch
Kap. 4, 30
In der logik
WdL, TWA 5, 113 f. (Anmerkung zum Werden); Enz. Bd. 1 § 96 Zus. ("die gedoppelte Bedeutung unseres deutschen Ausdrucks aufheben"). Vgl. [[kleine-logik:1.4]], [[kleine-logik:1.8]].