Aufhebung

Logik-Begriff, hier angewandt

Hegel liest am Wort zwei Bedeutungen ab: "aufbewahren, erhalten" und "aufhören lassen, ein Ende machen" (TWA 5, 114). Eine aufgehobene Bestimmung ist nicht weg, sondern als Moment einer reicheren enthalten. Die geläufige Dreiheit beenden --- bewahren --- auf eine höhere Stufe heben ist eine Merkformel für dieses Bestehen als Moment, kein Befund über Hegels Sprachgebrauch.

Nicht gemeint

Abschaffung. Wenn die Sittlichkeit die Moralität aufhebt, verschwindet das Gewissen nicht --- es bekommt einen Inhalt, den es aus sich allein nicht hatte.

Querverweise

Moralität · Sittlichkeit

Nicht gemeint

Abschaffung. Wenn die Sittlichkeit die Moralität aufhebt, verschwindet das Gewissen nicht --- es bekommt einen Inhalt, den es aus sich allein nicht hatte.

Warum das hier wichtig ist

Fast jeder Übergang dieses Buches ist eine Aufhebung. Wer sie als Abschaffung liest, hält Hegel für einen Denker, der das Einzelne dem Ganzen opfert.

Im buch

Kap. 4, 30

In der logik

WdL, TWA 5, 113 f. (Anmerkung zum Werden); Enz. Bd. 1 § 96 Zus. ("die gedoppelte Bedeutung unseres deutschen Ausdrucks aufheben"). Vgl. [[kleine-logik:1.4]], [[kleine-logik:1.8]].