Bedürfnis

Hegel (Kernbegriff)

Der gefühlte Mangel, durch den das Lebendige sich auf ein Anderes bezieht; Hunger und Durst sind die einfachsten Fälle. Hegel nennt Bedürfnis und Trieb "die am nächsten liegenden Beispiele vom Zweck": Sie sind "der gefühlte Widerspruch, der innerhalb des lebendigen Subjekts selbst stattfindet" (Enz. § 204 Anm.). Das Bedürfnis ist negativ --- etwas fehlt --- und zugleich positiv, denn der Organismus ist auf das gerichtet, was fehlt: Sein Trieb "ist das Bedürfnis, dies Anderssein aufzuheben" (TWA 6, 480). Den Lebensprozess bestimmt Hegel als Auseinandersetzung mit einer unorganischen Natur, die im Lebendigen "als ein Mangel" gesetzt ist (Enz. § 219). In der Rechtsphilosophie wird daraus eine gesellschaftliche Struktur: Die Bedürfnisse vervielfältigen sich, ihre Befriedigung läuft über die Arbeit anderer, und damit hängt jeder von allen ab (RPh §§ 189-195). Vgl. [[hegel-recht:27]].

Nicht gemeint

Nicht jede Abweichung von einem Sollwert. Ein Thermostat registriert, dass es zu kalt ist, aber er fühlt keine Kälte; ein Bedürfnis hat nur, was den Widerspruch in sich selbst hat und fühlt. "Der Schmerz ist daher das Vorrecht lebendiger Naturen" (TWA 6, 480).

Bei Hegel

Enz. §204 Anm.; §§ 218-220; TWA 6, 480; RPh §§ 189-195

Querverweise

Trieb; Leben; Selbsterhaltung; Für-sich-Sein

Nicht gemeint

Nicht jede Abweichung von einem Sollwert. Ein Thermostat registriert, dass es zu kalt ist, aber er fühlt keine Kälte; ein Bedürfnis hat nur, was den Widerspruch in sich selbst hat und fühlt. "Der Schmerz ist daher das Vorrecht lebendiger Naturen" (TWA 6, 480).

In den ersten auflagen

1817 §§ 165-168

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:16.1]], [[kleine-logik:16.5]], [[kleine-logik:17.5]]

Systematischer ort

1331 --- Begriff → Die Idee → Das Leben