Bewusstsein
Hegel (Kernbegriff)
Die Stufe, auf der ein Subjekt sich einem Gegenstand gegenüber weiß: "Das Bewußtsein macht die Stufe der Reflexion oder des Verhältnisses des Geistes, seiner als Erscheinung, aus" (Enz. Bd. 3, § 413). Sein systematischer Ort ist nicht die Logik. Wichtig ist dort vor allem, was das Bewusstsein *nicht* entscheidet: "Beim Zwecke muß nicht gleich oder nicht bloß an die Form gedacht werden, in welcher er im Bewußtsein als eine in der Vorstellung vorhandene Bestimmung ist" (Enz. § 204 Anm.). Teleologie und Leben unterscheiden sich nicht daran, ob jemand sich etwas vornimmt, sondern daran, ob der Zweck dem Gegenstand äußerlich oder immanent ist. Ebenso sind Erkennen und Wollen in der Idee logische Bestimmungen. Die Lesart dieses Kommentars: Wo das Bewusstsein in der Logik dennoch vorkommt, ist es als Preis beschrieben: Das Leben war unmittelbare Einheit, das Erkennen entzweit sie in Subjekt und Objekt (Kap. 17.6a).
Nicht gemeint
Nicht der Boden, auf dem die Logik steht, als handle sie von den Formen, in denen ein Bewusstsein Gegenstände vorstellt. Die reine Wissenschaft "setzt somit die Befreiung von dem Gegensatze des Bewußtseins voraus" (TWA 5, 43); den Weg dahin geht die Phänomenologie des Geistes (TWA 5, 42). Auch die Reflexion der Wesenslogik ist nicht die "Reflexion des Bewußtseins" (TWA 6, 30).
Bei Hegel
Enz. Bd. 3, §§ 413-439; Enz. §204 Anm.; TWA 5, 42 f.
Querverweise
Erkennen (theoretisches); Wollen (praktisches); Idee; Leben; Geist
Nicht gemeint
Nicht der Boden, auf dem die Logik steht, als handle sie von den Formen, in denen ein Bewusstsein Gegenstände vorstellt. Die reine Wissenschaft "setzt somit die Befreiung von dem Gegensatze des Bewußtseins voraus" (TWA 5, 43); den Weg dahin geht die Phänomenologie des Geistes (TWA 5, 42). Auch die Reflexion der Wesenslogik ist nicht die "Reflexion des Bewußtseins" (TWA 6, 30).
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:15.2]], [[kleine-logik:16.5]], [[kleine-logik:17.6a]]