Freiheit

Hegel (Kernbegriff)

Nicht die Abwesenheit von Bestimmung, sondern eine Weise, sich zu seinem Anderen zu verhalten. Hegels Formel im Kolleg: "bei mir selbst zu sein, aber nicht auf abstracte Weise, sondern in dem Inhalt der bestimmung bei mir zu sein" (Nachschrift Kehler, Kolleg 1825: GW 23.1, S. 381 f.). Frei ist nicht, wer keine Bestimmung hat, sondern wer sich in seiner Bestimmung wiedererkennt. Der Ort in der Logik ist der Übergang vom Wesen zum Begriff. Die Wechselwirkung zeigt nur negativ, dass die einseitige Fremdbestimmung fällt; der Begriff fasst dieselbe Einheit positiv, als Selbstbestimmung, die ihre Unterschiede als ihre eigenen setzt. "Blind ist die Notwendigkeit nur, insofern dieselbe nicht begriffen wird" (Enz. § 147 Zus.). Frei sind die Glieder als "Momente eines Ganzen [...], deren jedes in der Beziehung auf das andere bei sich selbst ist"; vorher ist die Identität der Notwendigkeit "noch nicht für die vorhanden, welche der Notwendigkeit unterworfen sind" (Enz. § 158 Zus.). Die Lesart dieses Kommentars grenzt das gegen einen Kurzschluss ab: Ein Thermostat bestimmt sich auch wechselseitig, und daraus folgt keine Freiheit --- der Regelkreis wird durch seine Glieder definiert, der Begriff definiert sie (Kap. 7.11). Davon zu trennen ist die geläufige Formel, Freiheit sei die Einsicht in die Notwendigkeit. Sie stammt von Engels: "Hegel war der erste, der das Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit richtig darstellte. Für ihn ist die Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit" (Anti-Dühring, Erster Abschnitt, Kapitel 11: Moral und Recht. Freiheit und Notwendigkeit; MEW 20, S. 106). Engels meint damit keine Ergebung ins Unvermeidliche. Er erläutert die Formel sogleich praktisch: Die Freiheit liege "in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebnen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen"; sie bestehe "in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeiten gegründeten Herrschaft über uns selbst und über die äußere Natur" (ebd.). Das ist Handlungsfähigkeit, nicht Einverständnis. Die Lesart dieses Kommentars: Die Abweichung von Hegel liegt deshalb nicht bei der Erkenntnis, sondern bei den Zwecken. Bei Engels treten sie zu der erkannten Notwendigkeit hinzu, die für sie eingespannt wird. Das ist die Struktur der Teleologie, in der der Zweck seinem Material äußerlich bleibt, und der Sache nach ein Übergreifen. Bei Hegel ist die Freiheit die Wahrheit der Notwendigkeit ("Diese Wahrheit der Notwendigkeit ist somit die Freiheit", Enz. § 158): nicht Verfügung über eine Notwendigkeit, die fremd bleibt, sondern ein Verhältnis, in dem die Bestimmung als die eigene gehabt wird. Was der Verfügung fehlt, ist also weder Erkenntnis noch Macht, sondern dass das Andere aufhört, bloß Material zu sein.

Nicht gemeint

Nicht bloß die Abwesenheit von Zwang und nicht bloß die Willkür, zwischen Möglichkeiten wählen zu können. Beide haben ihr Recht als Momente, aber keines erschöpft die Freiheit. Frei ist, wer sich in seiner Bestimmung wiedererkennt --- Freiheit ist hier nicht nur Freiheit von etwas, sondern eine Weise, sein Anderes zu haben (Kap. 7.11).

Bei Hegel

Enz. §§ 158-159, § 24 Zus.; in der Realphilosophie Grundlinien der Philosophie des Rechts § 4 (das Rechtssystem als "Reich der verwirklichten Freiheit"), § 257 (der Staat als "Wirklichkeit der sittlichen Idee"). Vgl. [[hegel-recht:3]].

Querverweise

Notwendigkeit; Begriff; Wechselwirkung; Verhältnisweise; Freiheit unter Freien

Nicht gemeint

Nicht bloß die Abwesenheit von Zwang und nicht bloß die Willkür, zwischen Möglichkeiten wählen zu können. Beide haben ihr Recht als Momente, aber keines erschöpft die Freiheit. Frei ist, wer sich in seiner Bestimmung wiedererkennt --- Freiheit ist hier nicht nur Freiheit von etwas, sondern eine Weise, sein Anderes zu haben (Kap. 7.11).

In den ersten auflagen

1817 §§ 106-108

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:7.11]], [[kleine-logik:8.10]], [[kleine-logik:8a.2]], [[kleine-logik:9.4d]], [[kleine-logik:18.2]]

Systematischer ort

12333 --- Wesen → Wirklichkeit → Absolutes Verhältnis → Wechselwirkung