Gewissheit

Allgemein-philosophisch

Gewissheit ist die Sicherheit, mit der ein Erkennender bei einem Inhalt steht; Wahrheit ist die Übereinstimmung der Sache mit ihrem Begriff. Reflexionsurteil und Reflexionsschluss erreichen nie mehr als Wahrscheinlichkeit: Die Induktion setzt voraus, dass alle Fälle gesehen sind, und genau das lässt sich nicht wissen. Im Begriffsurteil kehrt der Unterschied als Modalität wieder. Das assertorische Urteil ("dieses Haus ist gut") ist bloße Versicherung --- das Gegenteil gilt mit gleichem Recht. Das problematische nennt die Bedingung ("je nachdem es beschaffen ist"); erst das apodiktische trägt seinen Grund bei sich. Die Bewegung geht von der Versicherung zum angegebenen Grund.

Bei Hegel

Enz. §190 (Mangel der Induktion); §§ 178-179 (Begriffsurteil). Die "sinnliche Gewißheit" gehört nicht in die Logik, sondern an den Anfang der *Phänomenologie des Geistes* (TWA 3, Kap. I).

Querverweise

Wahrheit; Begriffsurteil; Induktion (Schluss der); Angemessenheit

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:10.2]], [[kleine-logik:11.5]]