Notwendigkeitsurteil
Hegel (Kernbegriff)
Die dritte Urteilsklasse, in der das Prädikat weder eine Eigenschaft noch einen Umfang nennt, sondern die Gattung oder die Art des Subjekts: "Gold ist ein Metall." Die Zuschreibung ist damit nicht mehr zufällig --- Gold ist wesentlich Metall, nicht bloß in allen bisher untersuchten Stücken. Hegel unterscheidet drei Formen: das kategorische Urteil (die Gattung), das hypothetische (das Sein des einen ist das Sein des anderen) und das disjunktive (die vollständige Einteilung der Gattung in ihre Arten). Was es leistet: Einsicht in die Art der Beziehung --- das Prädikat kommt der Sache wesentlich zu, nicht gezählt. Seine Grenze: Es sagt, was etwas ist, und nicht, ob es ein gutes Exemplar davon ist; danach fragt erst das Begriffsurteil, und erst dessen letzte Form, das apodiktische Urteil, geht in den Schluss über (Enz. § 180). Woran Sie prüfen, ob wirklich ein Notwendigkeitsurteil vorliegt: Lässt sich sagen, warum das Prädikat der Sache zukommt, ohne auf eine Zählung von Fällen auszuweichen?
Nicht gemeint
Nicht das apodiktische Urteil der Modalität, das eine Aussage als notwendig wahr hinstellt. Hegels Notwendigkeitsurteile entsprechen Kants Urteilen der Relation (kategorisch, hypothetisch, disjunktiv); die Formen der Modalität --- assertorisch, problematisch, apodiktisch --- kehren erst im Begriffsurteil wieder.
Bei Hegel
Enz. §§ 176-177
Querverweise
Urteil; Reflexionsurteil; Begriffsurteil; Gattung; Notwendigkeitsschluss
Nicht gemeint
Nicht das apodiktische Urteil der Modalität, das eine Aussage als notwendig wahr hinstellt. Hegels Notwendigkeitsurteile entsprechen Kants Urteilen der Relation (kategorisch, hypothetisch, disjunktiv); die Formen der Modalität --- assertorisch, problematisch, apodiktisch --- kehren erst im Begriffsurteil wieder.
In den ersten auflagen
1817 §§ 123-125
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:10.2]], [[kleine-logik:12.4]]
Systematischer ort
131222 --- Begriff → Subjektivität → Urteil → Urteil der Reflexion → Urteil der Notwendigkeit