Polizei
Hegel-Begriff (§§ 230–249)
Nicht die uniformierte Truppe, sondern die gesamte vorsorgende Tätigkeit des Gemeinwesens: Aufsicht über Märkte, Infrastruktur, Gesundheit, Armenfürsorge, Bildung. Das griechische politeia klingt darin noch mit.
Nicht gemeint
Ordnungsmacht im heutigen Sinn. Wer den Ausdruck so liest, versteht Hegels Armutskapitel als Polizeirecht statt als Sozialpolitik.
Entwickelt in
Teil V
Querverweise
Nicht gemeint
Ordnungsmacht im heutigen Sinn. Wer den Ausdruck so liest, versteht Hegels Armutskapitel als Polizeirecht statt als Sozialpolitik.
Entwickelt in
Teil V
Systematischer ort
323231