Staat
Zuerst die Instanz, die Recht setzt und durchsetzt - darin unterscheiden sich antike Stadtstaaten, Lehensreiche und moderne Republiken nicht. Darüber hinaus bei Hegel: die Wirklichkeit der sittlichen Idee.
Entwickelt in
Teil V.5
Querverweise
Die doppeldeutigkeit
Hegel beschreibt den Staat zugleich, als sei die Versöhnung der gesellschaftlichen Widersprüche in ihm vollzogen, und als sei sie eine Aufgabe. Beide Lesarten haben Belege; er entscheidet nicht.
Woran die rezeption sich entzweite
An dieser Stelle. Die Rechtshegelianer nahmen die erste Lesart, die Linkshegelianer die zweite.
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Teil V.5