Staat

Zuerst die Instanz, die Recht setzt und durchsetzt - darin unterscheiden sich antike Stadtstaaten, Lehensreiche und moderne Republiken nicht. Darüber hinaus bei Hegel: die Wirklichkeit der sittlichen Idee.

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Teil V.5

Die doppeldeutigkeit

Hegel beschreibt den Staat zugleich, als sei die Versöhnung der gesellschaftlichen Widersprüche in ihm vollzogen, und als sei sie eine Aufgabe. Beide Lesarten haben Belege; er entscheidet nicht.

Woran die rezeption sich entzweite

An dieser Stelle. Die Rechtshegelianer nahmen die erste Lesart, die Linkshegelianer die zweite.

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Teil V.5