Vermittlung
Hegel (Kernbegriff)
Das Bestimmtsein durch Anderes: "Vermittlung ist ein Anfangen und ein Fortgegangensein zu einem Zweiten, so daß dies Zweite nur ist, insofern zu demselben von einem gegen dasselbe Anderen gekommen worden ist" (Enz. § 12 Anm.). Sie ist nicht das nachträgliche Verbinden von Fertigem: Wo wirklich vermittelt wird, sind die Seiten vorher nicht das, was sie nachher sind. Ausdrücklich wird sie im Schluss, wo zwei Bestimmungen durch ein Drittes zusammengehören, das beiden angehört. Hegels Einwand gegen die Unmittelbarkeitsphilosophie seiner Zeit: Das vermeintlich Ursprüngliche --- das Gefühl, das unbezweifelbar Gegebene --- ist selbst ein Resultat, dem man seine Herkunft nicht ansieht. Umgekehrt erklärt eine Vermittlung, die nie zu einem Resultat führt, nichts.
Nicht gemeint
Nicht bloß das Schlichten oder der Kompromiss, der zwischen fertige Parteien tritt und beiden etwas nimmt. Die Mitte im Schluss steht zwar zwischen den Extremen, aber sie gehört beiden an, und die Seiten sind durch sie erst, was sie sind (Kap. 9.4c).
Bei Hegel
Enz. §12 Anm.; § 86 Anm.; WdL, Die Reflexion.
Querverweise
Unmittelbar / Vermittelt; Reflexion; Schluss; Grund
Nicht gemeint
Nicht bloß das Schlichten oder der Kompromiss, der zwischen fertige Parteien tritt und beiden etwas nimmt. Die Mitte im Schluss steht zwar zwischen den Extremen, aber sie gehört beiden an, und die Seiten sind durch sie erst, was sie sind (Kap. 9.4c).
In den ersten auflagen
1817 §§ 38-39
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:5.1]]
Systematischer ort
1111 --- Sein → Bestimmtheit → Unbestimmtes Sein