Wohl

Hegel (Moralität)

Das eigene Wohlergehen als Moment der Absicht --- und zugleich das Wohl anderer, das in jeder Handlung mitbetroffen ist.

Bei Hegel

§§ 123--125

Hegels verteidigung des wohls

Eine Moral, die das eigene Interesse ausschließt, verlangt Unmögliches. Der Mensch handelt aus Zwecken, und Zwecke sind seine. Das Recht der Besonderheit gehört zur Freiheit.

Im buch

Kap. 14

Systematischer ort

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