Wohl
Hegel (Moralität)
Das eigene Wohlergehen als Moment der Absicht --- und zugleich das Wohl anderer, das in jeder Handlung mitbetroffen ist.
Bei Hegel
§§ 123--125
Querverweise
Hegels verteidigung des wohls
Eine Moral, die das eigene Interesse ausschließt, verlangt Unmögliches. Der Mensch handelt aus Zwecken, und Zwecke sind seine. Das Recht der Besonderheit gehört zur Freiheit.
Im buch
Systematischer ort
32222