Entäußerung

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Hegels Wort dafür, dass ein Inneres sich nach außen setzt und darin bei sich bleibt. Er gebraucht es für das Urteil, in dem der Begriff sich in Subjekt und Prädikat teilt und "in seiner Entäußerung identisch mit sich" ist (Enz. § 166 Anm.), und für die Natur: In ihr wird nichts anderes erkannt als die Idee, "aber sie ist in der Form der Entäußerung" (Enz. § 18 Anm.). Am Ende der Logik entschließt sich die Idee, "sich als Natur frei aus sich zu entlassen" (Enz. § 244). Das Anliegen dahinter: Die Kategorien sind nicht bloß im Kopf, sondern die Strukturen der Wirklichkeit selbst, und die Sache bewegt sich aus sich, nicht nach einem von außen angelegten Schema (Kap. 19.1). Die Lesart dieses Kommentars sieht in dem Ausdruck drei Schwierigkeiten. Das Verb unterstellt ein Subjekt: Wer entäußert sich? Nicht wir, denn wir sind endliche Wesen; ein personaler Schöpfer ist durch die Logik weder gefordert noch ausgeschlossen; und dass der Begriff eine Struktur ist und kein Handelnder, ist die Entscheidung dieser Lesart, noch kein Argument gegen die andere (Kap. 19.2). Es klingt zeitlich: Wann soll das geschehen sein? Und das Begreifen einer Struktur gleitet leicht in ihre Rechtfertigung. Die nüchterne Lesart lässt die Personifikation fallen: Nicht die Idee entschließt sich --- wir erkennen an der durchgeführten Systematik, dass die kategoriale Analyse an ihre Grenze stößt. Ihr Preis ist, dass sie beansprucht, Hegels Anliegen besser zu treffen als seine Formulierung.

Bei Hegel: Enz. § 18 Anm., § 166 Anm., § 244

Querverweise: Entlassen; Entmythologisierung; Idee

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