Definition

Hegel (Methode) / (Urteilslehre)

Die Bestimmung des Was einer Sache. In der traditionellen Logik oft eine willkürliche Eigenschaftsliste (Kap. 9.5). In der hegelschen Logik ist die wahre Definition die Explikation des Begriffs und entspricht der Struktur des kategorischen Schlusses (Kap. 11.16), der das Wesen der Sache erfasst.

Herkunft

Begriff; Bestimmung; Kategorischer Schluss; Urteil

Bei Hegel

Enz. §231 (Erkennen)