Ehe

Hegel-Begriff

Bei Hegel nicht ein Vertrag, sondern eine sittliche Beziehung, die in einem Vertrag beginnt und ihn überschreitet. Was vertraglich geschlossen wird, ist die Bereitschaft, aus dem Vertragsverhältnis herauszutreten.

Nicht gemeint

Ein Tauschverhältnis. Wer die Ehe als Vertrag über Leistungen fasst, hat gerade das verfehlt, was sie von einem Vertrag unterscheidet.

Entwickelt in

Teil V

Querverweise

Familie · Vertrag · Sittlichkeit

Nicht gemeint

Ein Tauschverhältnis. Wer die Ehe als Vertrag über Leistungen fasst, hat gerade das verfehlt, was sie von einem Vertrag unterscheidet.

Entwickelt in

Teil V

Systematischer ort

32311