Ehe
Hegel-Begriff
Bei Hegel nicht ein Vertrag, sondern eine sittliche Beziehung, die in einem Vertrag beginnt und ihn überschreitet. Was vertraglich geschlossen wird, ist die Bereitschaft, aus dem Vertragsverhältnis herauszutreten.
Nicht gemeint
Ein Tauschverhältnis. Wer die Ehe als Vertrag über Leistungen fasst, hat gerade das verfehlt, was sie von einem Vertrag unterscheidet.
Entwickelt in
Teil V
Querverweise
Nicht gemeint
Ein Tauschverhältnis. Wer die Ehe als Vertrag über Leistungen fasst, hat gerade das verfehlt, was sie von einem Vertrag unterscheidet.
Entwickelt in
Teil V
Systematischer ort
32311