Eigengesetzlichkeit
Unsere Bezeichnung [KF]
Dass ein Mittel eigene Eigenschaften hat, ohne die es kein wirksames Mittel wäre. Ein Hammer muss hart sein; ein Rechtssystem muss verlässlich sein; Geld muss allgemein akzeptiert sein.
Querverweise
Woher der ausdruck
Nicht von Hegel. Er spricht an der Stelle von der Selbständigkeit des Objekts gegen den Zweck (TWA 6, 450). Das Wort "Eigengesetzlichkeit" stammt aus der soziologischen Tradition; hier bezeichnet es diese Selbständigkeit.
Warum das zentral ist
Weil die Verkehrung genau hier ansetzt. Ein Mittel, das keine eigenen Gesetze hätte, könnte sich auch nicht verselbständigen.
Im buch
Kap. 12, 17.1
In der logik
WdL, TWA 6, 450 --- "Aber das Mittel hat auch eine Seite, nach welcher es noch Selbständigkeit gegen den Zweck hat." Vgl. [[kleine-logik:15.3]].