Intersubjektivität

Auslegungsbegriff (dieser Band)

Das Verhältnis mehrerer Geister zueinander. In der Phänomenologie ist es Thema: Das Wort „anerkennen“ und seine Ableitungen kommen dort im gedruckten Text neunmal vor, in den Zusätzen noch öfter, in der Psychologie im Sinn der Anerkennung kein einziges Mal. Dort bezieht sich *ein* Geist auf einen Inhalt, erkennend und wollend.

Bei Hegel

kein eigener Paragraph; zur Sache Enz. §§ 430--437 und § 462

Der befund

nicht thematisch, aber nicht abwesend. Der Name hat bei Hegel „Gültigkeit“ (§ 462); Erdmanns Nachschrift sagt an derselben Stelle, für wen: Die Vorstellungen sollen „Dasein füreinander“ haben, ein Dasein „für andere Intelligenz“. Im Druck bleibt das unausgesprochen.

Hösles einwand

Die Intersubjektivität sei unterbestimmt; das allgemeine Selbstbewusstsein gehöre ans Ende des subjektiven Geistes, unmittelbar vor den objektiven. Die Antwort dieses Bandes: Hegel ordnet nicht nach Gehalt, sondern nach der Form des Selbstbezugs. Dass die Logik die Kategorie nicht ausführt, in der Freie einander als Freie haben, räumt die Kleine Logik ein; offen ist, ob sie in die Logik gehört ([[kleine-logik:18.2]]).

Im buch

Kap. 26, 26a