Stand

Hegel-Begriff (§§ 201–208, 303–312)

Die Stellung, die jemand durch seine Art der Tätigkeit im Gemeinwesen hat. Hegel unterscheidet den substantiellen Stand (Landwirtschaft), den Stand des Gewerbes und den allgemeinen Stand (Beamtentum).

Nicht gemeint

Geburtsstand. Für Hegel entscheidet in der modernen Gesellschaft die eigene Wahl, nicht die Herkunft — darin sieht er den Unterschied zur Antike und zum Kastenwesen.

Entwickelt in

Teil V

Nicht gemeint

Geburtsstand. Für Hegel entscheidet in der modernen Gesellschaft die eigene Wahl, nicht die Herkunft — darin sieht er den Unterschied zur Antike und zum Kastenwesen.

Warum die stände hier vorkommen

Sie sind der Ort, an dem Besonderheit politisch vertreten wird, und damit Hegels Antwort auf die Frage, wie ein Staat mehr sein kann als die Summe von Einzelnen.

Entwickelt in

Teil V

Systematischer ort

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