System der Bedürfnisse
Hegel-Begriff (§§ 189–208)
Die erste Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft: der Zusammenhang, in dem jeder seinen eigenen Zweck verfolgt und dabei unwillkürlich die Zwecke aller anderen mit befördert.
Entwickelt in
Teil V
Querverweise
Hegels bild dafür
Er vergleicht die Ordnung, die sich dabei einstellt, mit dem Planetensystem — sichtbar ist Unregelmäßigkeit, ihr Gesetz lässt sich nur erkennen (§ 189 Anm.). Denselben Zusammenhang nennt er den "Not- und Verstandesstaat" (§ 183).
Entwickelt in
Teil V
In der logik
Das Bedürfnis als Trieb des Lebendigen: Enz. Bd. 1 §§ 218--220. Vgl. [[kleine-logik:19]].
Systematischer ort
32321