System der Bedürfnisse

Hegel-Begriff (§§ 189–208)

Die erste Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft: der Zusammenhang, in dem jeder seinen eigenen Zweck verfolgt und dabei unwillkürlich die Zwecke aller anderen mit befördert.

Entwickelt in

Teil V

Hegels bild dafür

Er vergleicht die Ordnung, die sich dabei einstellt, mit dem Planetensystem — sichtbar ist Unregelmäßigkeit, ihr Gesetz lässt sich nur erkennen (§ 189 Anm.). Denselben Zusammenhang nennt er den "Not- und Verstandesstaat" (§ 183).

Entwickelt in

Teil V

In der logik

Das Bedürfnis als Trieb des Lebendigen: Enz. Bd. 1 §§ 218--220. Vgl. [[kleine-logik:19]].

Systematischer ort

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