Übergreifen

Hegel (Kernbegriff)

Hegels Wort dafür, dass etwas sein Anderes umfasst und in ihm bei sich bleibt. Zuerst steht es beim Begriff: Das Allgemeine "greift über sein Anderes über; aber nicht als ein Gewaltsames, sondern das vielmehr in demselben ruhig und bei sich selbst ist" (TWA 6, 276). In der Idee kehrt es in härterer Gestalt wieder: beim Lebendigen, das die äußere Welt assimiliert, und bei der absoluten Idee, deren Methode kein Gegenstand widersteht. Die Lesart dieses Kommentars richtet sich auf diese beiden Stellen, weil das Übergreifen dort das Andere nicht bestehen lässt, sondern durchdringt und verwendet, und stellt es neben die Reihe der vier Weisen, das Andere zu haben (Kap. 15a). Hegel begründet es dort mit einem Gefälle: Die unorganische Natur erleidet die Unterwerfung, "weil sie an sich dasselbe ist, was das Leben für sich ist" (Enz. § 219 Zus.); ebenso steht der Mensch über der Natur. Darin liegt sein Recht und seine Grenze. Weiterführung: Wo das Gefälle fehlt --- wo das Andere selbst ein Ich ist ---, wird aus dem Übergreifen Unterwerfung (Kap. 18.2).

Bei Hegel

Das Allgemeine ist "die freie Macht; es ist es selbst und greift über sein Anderes über" (TWA 6, 276). Die äußere Welt hat für das Lebendige "nur den Wert eines Negativen und Unselbständigen" (TWA 6, 480); da das Leben die Wahrheit der mechanischen und chemischen Prozesse ist, "greift es über sie über, durchdringt sie als ihre Allgemeinheit" (TWA 6, 482). Die Methode ist die "schlechthin unendliche Kraft", der "kein Objekt, insofern es sich als ein äußerliches, der Vernunft fernes und von ihr unabhängiges präsentiert, Widerstand leisten" kann (TWA 6, 552).

Querverweise

Weise · das Andere zu haben; Entlassen; Freiheit unter Freien; Leben; Angemessenheit

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:16.1a]], [[kleine-logik:18.2]]