Urteilen

Hegel (Psychologie)

Die zweite Form: Der Gegenstand wird in Allgemeines und Einzelnes geschieden und beides aufeinander bezogen.

Bei Hegel

§ 467

Querverweise

Denken · Verstehen

Die logische figur dahinter

das Urteil --- die ursprüngliche Teilung, in der ein Begriff sich in seine Momente auslegt ([[kleine-logik:10]], optional).

In den ersten auflagen

1817 § 383

Im buch

Kap. 19

Systematischer ort

313132