Urteilen
Hegel (Psychologie)
Die zweite Form: Der Gegenstand wird in Allgemeines und Einzelnes geschieden und beides aufeinander bezogen.
Bei Hegel
§ 467
Die logische figur dahinter
das Urteil --- die ursprüngliche Teilung, in der ein Begriff sich in seine Momente auslegt ([[kleine-logik:10]], optional).
In den ersten auflagen
1817 § 383
Im buch
Systematischer ort
313132