Weltgeschichte

Hegel-Begriff (§§ 341–360)

Bei Hegel die Sphäre, in der die Völker als ganze gegeneinander auftreten und in der sich entscheidet, welche Freiheitsgestalt Bestand hat. Er nennt sie das Weltgericht.

Entwickelt in

Teil VII.2

Querverweise

Staat · Objektiver Geist

Was dieses buch dazu nicht tut

Es entwickelt keine Geschichtsphilosophie. Der Abschnitt hält nur die systematische Stelle fest; die Übergänge zwischen historischen Gestalten gehören in einen eigenen Band.

Entwickelt in

Teil VII.2

Systematischer ort

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