Weltgeschichte
Hegel-Begriff (§§ 341–360)
Bei Hegel die Sphäre, in der die Völker als ganze gegeneinander auftreten und in der sich entscheidet, welche Freiheitsgestalt Bestand hat. Er nennt sie das Weltgericht.
Entwickelt in
Teil VII.2
Querverweise
Was dieses buch dazu nicht tut
Es entwickelt keine Geschichtsphilosophie. Der Abschnitt hält nur die systematische Stelle fest; die Übergänge zwischen historischen Gestalten gehören in einen eigenen Band.
Entwickelt in
Teil VII.2
Systematischer ort
32333