Willkür
Hegel (Kernbegriff)
Das Wählen zwischen vorgefundenen Inhalten --- für Hegel "die gewöhnlichste Vorstellung, die man bei der Freiheit hat", die Mitte zwischen dem von Trieben bestimmten und dem freien Willen (RPh § 15 Anm.): Wer nur wählen kann, ist auf das angewiesen, was ihm zur Wahl steht, und hat darin seine Bestimmung nicht in der Hand. "Die Willkür ist, statt der Wille in seiner Wahrheit zu sein, vielmehr der Wille als der Widerspruch" (RPh § 15 Anm.) --- frei ist an ihr nur die Form des Wählens, der Inhalt bleibt gegeben. In der Logik dient der Ausdruck als Abgrenzung. Die Freiheit am Ende der Wesenslogik ist nicht Willkür, sondern, in der Formel dieses Kommentars, die Weise, das Notwendige als das eigene zu haben (Kap. 7.11). Und dass die Idee sich in die Natur entlässt, ist kein willkürlicher Entschluss: Der Begriff entlässt seine Bestimmungen frei, weil er selbst absolut frei ist (Kolleg 1817, Kap. 20.1); der Kommentar fasst das so, dass nur, was frei ist, etwas entlassen kann, ohne es zu verlieren.
Nicht gemeint
Nicht bloß die Willkür im Sinn des Machtmissbrauchs oder der Laune. Und nicht einfach Unfreiheit: Die Willkür enthält "die freie von allem abstrahierende Reflexion" und zugleich "die Abhängigkeit von dem innerlich oder äußerlich gegebenen Inhalte" (RPh § 15); falsch ist erst, sie für die ganze Freiheit zu nehmen.
Bei Hegel
Enz. §478; RPh §§ 15-17.
Querverweise
Wille; Freiheit; Entlassen; Zufälligkeit
Nicht gemeint
Nicht bloß die Willkür im Sinn des Machtmissbrauchs oder der Laune. Und nicht einfach Unfreiheit: Die Willkür enthält "die freie von allem abstrahierende Reflexion" und zugleich "die Abhängigkeit von dem innerlich oder äußerlich gegebenen Inhalte" (RPh § 15); falsch ist erst, sie für die ganze Freiheit zu nehmen.
In den ersten auflagen
1817 § 398, 1827 § 480
Im kommentar zu hegels logik
[[kleine-logik:1.8]], [[kleine-logik:7.11]], [[kleine-logik:20.1]]