Willkür
Hegel-Begriff (§§ 15–17)
Der Wille, der wählen kann, aber nicht bestimmt, woraus er wählt. Hegel bestimmt sie als "den Willen als den Widerspruch" (§ 15): Sie hält sich für frei, weil sie wählt, und ist doch abhängig von dem, was ihr vorliegt.
Nicht gemeint
Laune oder Eigensinn im Alltagssinn. Willkür ist ein technischer Ausdruck für die Wahlfreiheit — und gerade nicht deren Herabsetzung, sondern die Bestimmung ihrer Grenze.
Entwickelt in
Teil II.4
Nicht gemeint
Laune oder Eigensinn im Alltagssinn. Willkür ist ein technischer Ausdruck für die Wahlfreiheit — und gerade nicht deren Herabsetzung, sondern die Bestimmung ihrer Grenze.
Entwickelt in
Teil II.4
In der logik
Die Willkür gehört zum subjektiven Geist, nicht zur Logik: Enz. Bd. 3 § 478. Die Rechtsphilosophie behandelt sie in § 15 f.
Systematischer ort
31322