Zweites Buch: Die Lehre vom Wesen



Die Wahrheit des Seins ist das Wesen.

Das Sein ist das Unmittelbare.

Indem das Wissen das Wahre erkennen will,
was das Sein an und für sich ist,
so bleibt es nicht beim Unmittelbaren und dessen Bestimmungen stehen,
sondern dringt durch dasselbe hindurch,
mit der Voraussetzung,
daß hinter diesem Sein noch etwas anderes ist als das Sein selbst,
daß dieser Hintergrund die Wahrheit des Seins ausmacht.

Diese Erkenntnis ist ein vermitteltes Wissen,
denn sie befindet sich nicht unmittelbar beim und im Wesen,
sondern beginnt von einem Anderen, dem Sein,
und hat einen vorläufigen Weg,
den Weg des Hinausgehens über das Sein
oder vielmehr des Hineingehens in dasselbe zu machen.

Erst indem das Wissen sich aus dem unmittelbaren Sein erinnert,
durch diese Vermittlung findet es das Wesen.

- Die Sprache hat im Zeitwort sein das Wesen
in der vergangenen Zeit, » gewesen «, behalten;
denn das Wesen ist das vergangene, aber zeitlos vergangene Sein.


Diese Bewegung als Weg des Wissens vorgestellt,
so erscheint dieser Anfang vom Sein
und der Fortgang, der es aufhebt
und beim Wesen als einem Vermittelten anlangt,
eine Tätigkeit des Erkennens zu sein,
die dem Sein äußerlich sei und dessen eigene Natur nichts angehe.


Aber dieser Gang ist die Bewegung des Seins selbst.

Es zeigte sich an diesem,
daß es durch seine Natur sich erinnert,
und durch dies Insichgehen zum Wesen wird.


Wenn also das Absolute zuerst als Sein bestimmt war,
so ist es jetzt als Wesen bestimmt.

Das Erkennen kann überhaupt nicht bei dem mannigfaltigen Dasein,
aber auch nicht bei dem Sein, dem reinen Sein stehenbleiben;
es drängt sich unmittelbar die Reflexion auf,
daß dieses reine Sein, die Negation alles Endlichen,
eine Erinnerung und Bewegung voraussetzt,
welche das unmittelbare Dasein zum reinen ((S13)) Sein gereinigt hat.

Das Sein wird hiernach als Wesen bestimmt,
als ein solches Sein, an dem alles Bestimmte und Endliche negiert ist.

So ist es die bestimmungslose einfache Einheit,
von der das Bestimmte auf eine äußerliche Weise hinweggenommen worden;
dieser Einheit war das Bestimmte selbst ein Äußerliches,
und es bleibt ihr nach diesem Wegnehmen noch gegenüberstehen;
denn es ist nicht an sich,
sondern relativ, nur in Beziehung auf diese Einheit,
aufgehoben worden.

- Es wurde oben schon erinnert,
daß, wenn das reine Wesen als Inbegriff aller Realitäten bestimmt wird,
diese Realitäten gleichfalls der Natur der Bestimmtheit
und der abstrahierenden Reflexion unterliegen
und dieser Inbegriff sich zur leeren Einfachheit reduziert.

Das Wesen ist auf diese Weise nur Produkt, ein Gemachtes.

Die äußerliche Negation, welche Abstraktion ist,
hebt die Bestimmtheiten des Seins nur hinweg von dem, was als Wesen übrigbleibt;
es stellt sie gleichsam immer nur an einen anderen Ort
und läßt sie als seiende vor wie nach.

Das Wesen ist aber auf diese Weise weder an sich noch für sich selbst;
es ist durch ein Anderes, die äußerliche, abstrahierende Reflexion;
und ist für ein Anderes, nämlich für die Abstraktion
und überhaupt für das ihm gegenüber stehenbleibende Seiende.

In seiner Bestimmung ist es daher
die in sich tote, leere Bestimmungslosigkeit.


Das Wesen aber, wie es hier geworden ist, ist das, was es ist,
nicht durch eine ihm fremde Negativität,
sondern durch seine eigene, die unendliche Bewegung des Seins.

Es ist Anundfürsichsein, - absolutes Ansichsein,
indem es gleichgültig gegen alle Bestimmtheit des Seins ist,
das Anderssein und die Beziehung auf Anderes
schlechthin aufgehoben worden ist.

Es ist aber nicht nur dies Ansichsein;
als bloßes Ansichsein wäre es nur die Abstraktion des reinen Wesens;
sondern es ist ebenso wesentlich Fürsichsein;
es selbst ist diese Negativität,
das Sich-Aufheben des Andersseins und der Bestimmtheit.


Das Wesen als die vollkommene Rückkehr des Seins in sich ((S14))
ist so zunächst das unbestimmte Wesen;
die Bestimmtheiten des Seins sind in ihm aufgehoben;
es enthält sie an sich;
aber nicht, wie sie an ihm gesetzt sind.

Das absolute Wesen in dieser Einfachheit mit sich hat kein Dasein.

Aber es muss zum Dasein übergehen;
denn es ist Anundfürsichsein,
d. h. es unterscheidet die Bestimmungen, welche es an sich enthält;
weil es Abstoßen seiner von sich oder Gleichgültigkeit gegen sich,
negative Beziehung auf sich ist,
setzt es sich somit sich selbst gegenüber
und ist nur insofern unendliches Fürsichsein,
als es die Einheit mit sich in diesem seinem Unterschiede von sich ist.

- Dieses Bestimmen ist denn anderer Natur
als das Bestimmen in der Sphäre des Seins,
und die Bestimmungen des Wesens haben einen anderen Charakter
als die Bestimmtheiten des Seins.

Das Wesen ist absolute Einheit des An- und [des] Fürsichseins;
sein Bestimmen bleibt daher innerhalb dieser Einheit
und ist kein Werden noch Übergehen,
sowie die Bestimmungen selbst nicht ein Anderes als Anderes,
noch Beziehungen auf Anderes sind;
sie sind Selbständige, aber damit nur als solche,
die in ihrer Einheit miteinander sind.

- Indem das Wesen zuerst einfache Negativität ist,
so hat es nun die Bestimmtheit, welche es nur an sich enthält,
in seiner Sphäre zu setzen,
um sich Dasein und dann sein Fürsichsein zu geben.


Das Wesen ist im Ganzen das,
was die Quantität in der Sphäre des Seins war;
die absolute Gleichgültigkeit gegen die Grenze.

Die Quantität aber ist diese Gleichgültigkeit in unmittelbarer Bestimmung
und die Grenze an ihr unmittelbar äußerliche Bestimmtheit,
sie geht ins Quantum über;
die äußerliche Grenze ist ihr notwendig und ist an ihr seiend.

Am Wesen hingegen ist die Bestimmtheit nicht;
sie ist nur durch das Wesen selbst gesetzt;
nicht frei, sondern nur in der Beziehung auf seine Einheit.

- Die Negativität des Wesens ist die Reflexion,
und die Bestimmungen [sind] reflektierte,
durch das Wesen selbst gesetzte und in ihm als aufgehoben bleibende.


Das Wesen steht zwischen Sein und Begriff
und macht die ((S15)) Mitte derselben
und seine Bewegung den Übergang vom Sein in den Begriff aus.

Das Wesen ist das Anundfürsichsein,
aber dasselbe in der Bestimmung des Ansichseins;
denn seine allgemeine Bestimmung ist,
aus dem Sein herzukommen oder die erste Negation des Seins zu sein.

Seine Bewegung besteht darin,
die Negation oder Bestimmung an ihm zu setzen,
dadurch sich Dasein zu geben und das als unendliches Fürsichsein zu werden,
was es an sich ist.

So gibt es sich sein Dasein, das seinem Ansichsein gleich ist,
und wird der Begriff.

Denn der Begriff ist das Absolute,
wie es in seinem Dasein absolut oder an und für sich ist.

Das Dasein aber, das sich das Wesen gibt,
ist noch nicht das Dasein, wie es an und für sich ist,
sondern wie das Wesen es sich gibt oder wie es gesetzt wird,
daher noch von dem Dasein des Begriffs unterschieden.


Das Wesen scheint zuerst in sich selbst oder ist Reflexion;
zweitens erscheint es;
drittens offenbart es sich.

Es setzt sich in seiner Bewegung in folgende Bestimmungen:
I. als einfaches, ansichseiendes Wesen
in seinen Bestimmungen innerhalb seiner;
II. als heraustretend in das Dasein oder nach seiner Existenz und Erscheinung;
III. als Wesen, das mit seiner Erscheinung eins ist, als Wirklichkeit. ((S16))




Erster Abschnitt: Das Wesen als Reflexion in ihm selbst


Das Wesen kommt aus dem Sein her;
es ist insofern nicht unmittelbar an und für sich,
sondern ein Resultat jener Bewegung.

Oder das Wesen zunächst als ein unmittelbares genommen,
so ist es ein bestimmtes Dasein, dem ein anderes gegenübersteht;
es ist nur wesentliches Dasein gegen unwesentliches.

Das Wesen ist aber das an und für sich aufgehobene Sein;
es ist nur Schein, was ihm gegenübersteht.

Allein der Schein ist das eigene Setzen des Wesens.


Das Wesen ist erstens Reflexion.

Die Reflexion bestimmt sich;
ihre Bestimmungen sind ein Gesetztsein,
das zugleich Reflexion-in-sich ist;
es sind zweitens
diese Reflexionsbestimmungen oder die Wesenheiten zu betrachten.


Drittens macht sich das Wesen,
als die Reflexion des Bestimmens in sich selbst,
zum Grunde und geht in die Existenz und Erscheinung über.




Erstes Kapitel: Der Schein


Das Wesen aus dem Sein herkommend
scheint demselben gegenüberzustehen;
dies unmittelbare Sein ist zunächst das Unwesentliche.


Allein es ist zweitens mehr als nur unwesentliches,
es ist wesenloses Sein, es ist Schein.


Drittens: dieser Schein ist nicht ein Äußerliches, dem Wesen Anderes,
sondern er ist sein eigener Schein.

Das Scheinen des Wesens in ihm selbst ist die Reflexion. ((S17))




A. DAS WESENTLICHE UND DAS UNWESENTLICHE


Das Wesen ist das aufgehobene Sein.

Es ist einfache Gleichheit mit sich selbst,
aber insofern es die Negation der Sphäre des Seins überhaupt ist.

So hat das Wesen die Unmittelbarkeit sich gegenüber
als eine solche, aus der es geworden ist
und die sich in diesem Aufheben aufbewahrt und erhalten hat.

Das Wesen selbst ist in dieser Bestimmung seiendes, unmittelbares Wesen
und das Sein nur ein Negatives in Beziehung auf das Wesen,
nicht an und für sich selbst,
das Wesen also eine bestimmte Negation.

Sein und Wesen verhalten sich auf diese Weise
wieder als Andere überhaupt zueinander,
denn jedes hat ein Sein, eine Unmittelbarkeit,
die gegeneinander gleichgültig sind,
und [beide] stehen diesem Sein nach in gleichem Werte.


Zugleich aber ist das Sein im Gegensatze gegen das Wesen das Unwesentliche;
es hat gegen dasselbe die Bestimmung des Aufgehobenen.

Insofern es sich jedoch zum Wesen nur überhaupt als ein Anderes verhält,
so ist das Wesen nicht eigentlich Wesen,
sondern nur ein anders bestimmtes Dasein, das Wesentliche.


Der Unterschied von Wesentlichem und Unwesentlichem
hat das Wesen in die Sphäre des Daseins zurückfallen lassen,
indem das Wesen, wie es zunächst ist, als unmittelbares seiendes
und damit nur als Anderes bestimmt ist gegen das Sein.

Die Sphäre des Daseins ist damit zugrunde gelegt,
und daß das, was das Sein in diesem Dasein ist, Anundfürsichsein ist,
ist eine weitere, dem Dasein selbst äußerliche Bestimmung,
so wie umgekehrt das Wesen wohl das Anundfürsichsein ist,
aber nur gegen Anderes, in bestimmter Rücksicht.

- Insofern daher an einem Dasein ein Wesentliches
und ein Unwesentliches voneinander unterschieden werden,
so ist dieser Unterschied ein äußerliches Setzen,
eine das Dasein selbst nicht berührende Absonderung
eines Teils desselben von einem anderen Teile,
- eine Trennung, die in ein Drittes fällt.

Es ist dabei unbestimmt,
was zum Wesentlichen ((S18)) oder Unwesentlichen gehört.

Es ist irgendeine äußerliche Rücksicht und Betrachtung, die ihn macht,
und derselbe Inhalt deswegen bald als wesentlich, bald als unwesentlich anzusehen.


Genauer betrachtet, wird das Wesen
zu einem nur Wesentlichen gegen ein Unwesentliches dadurch,
daß das Wesen nur genommen ist als aufgehobenes Sein oder Dasein.

Das Wesen ist auf diese Weise nur die erste
oder die Negation, welche Bestimmtheit ist,
durch welche das Sein nur Dasein oder das Dasein nur ein Anderes wird.

Das Wesen aber ist die absolute Negativität des Seins;
es ist das Sein selbst,
aber nicht nur als ein Anderes bestimmt,
sondern das Sein, das sich
sowohl als unmittelbares Sein wie auch als unmittelbare Negation,
als Negation, die mit einem Anderssein behaftet ist, aufgehoben hat.

Das Sein oder Dasein hat sich somit
nicht als Anderes, denn das Wesen ist, erhalten,
und das noch vom Wesen unterschiedene Unmittelbare
ist nicht bloß ein unwesentliches Dasein,
sondern das an und für sich nichtige Unmittelbare;
es ist nur ein Unwesen, der Schein.





B. DER SCHEIN


1. Das Sein ist Schein.

Das Sein des Scheins besteht allein in dem Aufgehobensein des Seins,
in seiner Nichtigkeit;
diese Nichtigkeit hat es im Wesen,
und außer seiner Nichtigkeit, außer dem Wesen ist er nicht.

Er ist das Negative gesetzt als Negatives.


Der Schein ist der ganze Rest,
der noch von der Sphäre des Seins übriggeblieben ist.

Er scheint aber selbst noch
eine vom Wesen unabhängige unmittelbare Seite zu haben
und ein Anderes desselben überhaupt zu sein.

Das Andere enthält überhaupt die zwei Momente des Daseins und des Nichtdaseins.

Das Unwesentliche, indem es nicht mehr ein Sein hat,
so bleibt ihm vom Anderssein nur das reine Moment des Nichtdaseins;
der Schein ist dies unmittelbare Nichtdasein
so in der Bestimmtheit des Seins,
daß es nur in der Beziehung ((S19)) auf Anderes,
in seinem Nichtdasein Dasein hat,
das Unselbständige, das nur in seiner Negation ist.

Es bleibt ihm also nur die reine Bestimmtheit der Unmittelbarkeit;
es ist als die reflektierte Unmittelbarkeit,
d. i. welche nur vermittels ihrer Negation ist
und die ihrer Vermittlung gegenüber nichts ist
als die leere Bestimmung der Unmittelbarkeit des Nichtdaseins.


So ist der Schein das Phänomen des Skeptizismus
oder auch die Erscheinung des Idealismus eine solche Unmittelbarkeit,
die kein Etwas oder kein Ding ist,
überhaupt nicht ein gleichgültiges Sein,
das außer seiner Bestimmtheit und Beziehung auf das Subjekt wäre.

»Es ist« erlaubte sich der Skeptizismus nicht zu sagen;
der neuere Idealismus erlaubte sich nicht,
die Erkenntnisse als ein Wissen vom Ding-an-sich anzusehen;
jener Schein sollte überhaupt keine Grundlage eines Seins haben,
in diese Erkenntnisse sollte nicht das Ding-an-sich eintreten.

Zugleich aber ließ der Skeptizismus
mannigfaltige Bestimmungen seines Scheins zu,
oder vielmehr sein Schein hatte
den ganzen mannigfaltigen Reichtum der Welt zum Inhalte.

Ebenso begreift die Erscheinung des Idealismus
den ganzen Umfang dieser mannigfaltigen Bestimmtheiten in sich.

Jener Schein und diese Erscheinung sind unmittelbar so mannigfaltig bestimmt.

Diesem Inhalte mag also wohl kein Sein,
kein Ding oder Ding-an-sich zugrunde liegen;
er für sich bleibt, wie er ist;
er ist nur aus dem Sein in den Schein übersetzt worden,
so daß der Schein innerhalb seiner selbst
jene mannigfaltigen Bestimmtheiten hat,
welche unmittelbare, seiende, andere gegeneinander sind.

Der Schein ist also selbst ein unmittelbar Bestimmtes.

Er kann diesen oder jenen Inhalt haben;
aber welchen er hat, ist nicht durch ihn selbst gesetzt,
sondern er hat ihn unmittelbar.

Der Leibnizische, oder Kantische, Fichtesche Idealismus,
wie andere Formen desselben,
sind sowenig als der Skeptizismus über das Sein als Bestimmtheit,
über diese Unmittelbarkeit hinausgekommen.

Der Skeptizismus läßt sich den Inhalt seines Scheins geben;
es ist unmittelbar für ((S20)) ihn, welchen Inhalt er haben soll.

Die Leibnizische Monade entwickelt aus ihr selbst ihre Vorstellungen;
aber sie ist nicht die erzeugende und verbindende Kraft,
sondern sie steigen in ihr als Blasen auf;
sie sind gleichgültig, unmittelbar gegeneinander
und so gegen die Monade selbst.

Ebenso ist die Kantische Erscheinung
ein gegebener Inhalt der Wahrnehmung;
er setzt Affektionen voraus, Bestimmungen des Subjekts,
welche gegen sich selbst und gegen dasselbe unmittelbar sind.

Der unendliche Anstoß des Fichteschen Idealismus
mag wohl kein Ding-an-sich zugrunde liegen haben,
so daß er rein eine Bestimmtheit im Ich wird.

Aber diese Bestimmtheit ist eine dem Ich,
das sie zu der seinigen macht und ihre Äußerlichkeit aufhebt,
zugleich unmittelbare, eine Schranke desselben,
über die es hinausgehen kann,
welche aber eine Seite der Gleichgültigkeit an ihr hat,
nach der sie, obzwar im Ich, ein unmittelbares Nichtsein desselben enthält.


2. Der Schein also enthält eine unmittelbare Voraussetzung,
eine unabhängige Seite gegen das Wesen.

Es ist aber von ihm, insofern er vom Wesen unterschieden ist,
nicht zu zeigen, daß er sich aufhebt und in dasselbe zurückgeht;
denn das Sein ist in seiner Totalität in das Wesen zurückgegangen;
der Schein ist das an sich Nichtige;
es ist nur zu zeigen, daß die Bestimmungen, die ihn vom Wesen unterscheiden,
Bestimmungen des Wesens selbst sind,
und ferner, daß diese Bestimmtheit des Wesens, welche der Schein ist,
im Wesen selbst aufgehoben ist.


Es ist die Unmittelbarkeit des Nichtseins, welche den Schein ausmacht;
dies Nichtsein aber ist nichts anderes
als die Negativität des Wesens an ihm selbst.

Das Sein ist Nichtsein in dem Wesen.

Seine Nichtigkeit an sich ist die negative Natur des Wesens selbst.

Die Unmittelbarkeit oder Gleichgültigkeit aber,
welche dies Nichtsein enthält,
ist das eigene absolute Ansichsein des Wesens.

Die Negativität des Wesens ist seine Gleichheit mit sich selbst
oder seine einfache Unmittelbarkeit und Gleichgültigkeit.

Das Sein hat sich im ((S21)) Wesen erhalten,
insofern dieses an seiner unendlichen Negativität
diese Gleichheit mit sich selbst hat;
hierdurch ist das Wesen selbst das Sein.

Die Unmittelbarkeit,
welche die Bestimmtheit am Scheine gegen das Wesen hat,
ist daher nichts anderes als die eigene Unmittelbarkeit des Wesens;
aber nicht die seiende Unmittelbarkeit,
sondern die schlechthin vermittelte oder reflektierte Unmittelbarkeit,
welche der Schein ist,
- das Sein nicht als Sein,
sondern nur als die Bestimmtheit des Seins, gegen die Vermittlung;
das Sein als Moment.


Diese beiden Momente,
die Nichtigkeit, aber als Bestehen, und das Sein, aber als Moment,
oder die an sich seiende Negativität und die reflektierte Unmittelbarkeit,
welche die Momente des Scheins ausmachen,
sind somit die Momente des Wesens selbst:
es ist nicht ein Schein des Seins am Wesen
oder ein Schein des Wesens am Sein vorhanden;
der Schein im Wesen ist nicht der Schein eines Anderen,
sondern er ist der Schein an sich, der Schein des Wesens selbst.


Der Schein ist das Wesen selbst in der Bestimmtheit des Seins.

Das, wodurch das Wesen einen Schein hat, ist, daß es bestimmt in sich
und dadurch von seiner absoluten Einheit unterschieden ist.

Aber diese Bestimmtheit ist ebenso schlechthin an ihr selbst aufgehoben.

Denn das Wesen ist das Selbständige,
das ist als durch seine Negation, welche es selbst ist, sich mit sich vermittelnd;
es ist also die identische Einheit der absoluten Negativität und der Unmittelbarkeit.

- Die Negativität ist die Negativität an sich;
sie ist ihre Beziehung auf sich, so ist sie an sich Unmittelbarkeit;
aber sie ist negative Beziehung auf sich, abstoßendes Negieren ihrer selbst,
so ist die an sich seiende Unmittelbarkeit
das Negative oder Bestimmte gegen sie.

Aber diese Bestimmtheit ist selbst die absolute Negativität
und dies Bestimmen, das unmittelbar als Bestimmen
das Aufheben seiner selbst, Rückkehr in sich ist.


Der Schein ist das Negative, das ein Sein hat,
aber in einem Anderen, in seiner Negation;
er ist die Unselbständigkeit, ((S22))
die an ihr selbst aufgehoben und nichtig ist.

So ist er das in sich zurückgehende Negative,
das Unselbständige, als das an ihm selbst Unselbständige.

Diese Beziehung des Negativen oder der Unselbständigkeit auf sich
ist seine Unmittelbarkeit;
sie ist ein Anderes als es selbst;
sie ist seine Bestimmtheit gegen sich,
oder sie ist die Negation gegen das Negative.

Aber die Negation gegen das Negative
ist die sich nur auf sich beziehende Negativität,
das absolute Aufheben der Bestimmtheit selbst.


Die Bestimmtheit also, welche der Schein im Wesen ist,
ist unendliche Bestimmtheit;
sie ist nur das mit sich zusammengehende Negative;
sie ist so die Bestimmtheit,
die als solche die Selbständigkeit und nicht bestimmt ist.

- Umgekehrt die Selbständigkeit als sich auf sich beziehende Unmittelbarkeit
ist ebenso schlechthin Bestimmtheit und Moment
und nur als sich auf sich beziehende Negativität.

- Diese Negativität, die identisch mit der Unmittelbarkeit,
und so die Unmittelbarkeit, die identisch mit der Negativität ist,
ist das Wesen.

Der Schein ist also das Wesen selbst,
aber das Wesen in einer Bestimmtheit,
aber so, daß sie nur sein Moment ist,
und das Wesen ist das Scheinen seiner in sich selbst.


In der Sphäre des Seins entsteht dem Sein als unmittelbarem
das Nichtsein gleichfalls als unmittelbares gegenüber,
und ihre Wahrheit ist das Werden.

In der Sphäre des Wesens findet sich zuerst
das Wesen und das Unwesentliche,
dann das Wesen und der Schein gegenüber,
- das Unwesentliche und der Schein als Reste des Seins.

Aber sie beide, sowie der Unterschied des Wesens von ihnen,
bestehen in weiter nichts als darin,
daß das Wesen zuerst als ein unmittelbares genommen wird,
nicht wie es an sich ist,
nämlich nicht als die Unmittelbarkeit, die als die reine Vermittlung
oder als absolute Negativität Unmittelbarkeit ist.

Jene erste Unmittelbarkeit ist somit nur die Bestimmtheit der Unmittelbarkeit.

Das Aufheben dieser Bestimmtheit des Wesens besteht daher
in nichts weiter als in dem Aufzeigen,
daß das Unwesentliche nur Schein [ist]
und daß das Wesen vielmehr den Schein ((S23)) in sich selbst enthält,
als die unendliche Bewegung in sich,
welche seine Unmittelbarkeit als die Negativität
und seine Negativität als die Unmittelbarkeit bestimmt
und so das Scheinen seiner in sich selbst ist.

Das Wesen in dieser seiner Selbstbewegung ist die Reflexion.





C. DIE REFLEXION


Der Schein ist dasselbe, was die Reflexion ist;
aber er ist die Reflexion als unmittelbare;
für den in sich gegangenen,
hiermit seiner Unmittelbarkeit entfremdeten Schein
haben wir das Wort der fremden Sprache, die Reflexion.


Das Wesen ist Reflexion;
die Bewegung des Werdens und Übergehens, das in sich selbst bleibt,
worin das Unterschiedene schlechthin nur als das an sich Negative,
als Schein bestimmt ist.

- In dem Werden des Seins liegt der Bestimmtheit das Sein zugrunde,
und sie ist Beziehung auf Anderes.

Die reflektierende Bewegung hingegen ist das Andere
als die Negation an sich,
die nur als sich auf sich beziehende Negation ein Sein hat.

Oder indem diese Beziehung auf sich eben dies Negieren der Negation ist,
so ist die Negation als Negation vorhanden, als ein solches,
das sein Sein in seinem Negiertsein hat, als Schein.

Das Andere ist hier also nicht das Sein mit der Negation oder Grenze,
sondern die Negation mit der Negation.

Das Erste aber gegen dies Andere, das Unmittelbare oder Sein,
ist nur diese Gleichheit selbst der Negation mit sich,
die negierte Negation, die absolute Negativität.

Diese Gleichheit mit sich oder Unmittelbarkeit
ist daher nicht ein Erstes, von dem angefangen wird
und das in seine Negation überginge,
noch ist es ein seiendes Substrat,
das sich durch die Reflexion hindurch bewegte;
sondern die Unmittelbarkeit ist nur diese Bewegung selbst.


Das Werden im Wesen, seine reflektierende Bewegung,
ist daher die Bewegung von Nichts zu Nichts
und dadurch zu sich selbst zurück.

Das Übergehen oder Werden hebt in seinem Übergehen sich auf;
das Andere, das in diesem Übergehen ((S24)) wird,
ist nicht das Nichtsein eines Seins,
sondern das Nichts eines Nichts,
und dies, die Negation eines Nichts zu sein, macht das Sein aus.

- Das Sein ist nur als die Bewegung des Nichts zu Nichts,
so ist es das Wesen;
und dieses hat nicht diese Bewegung in sich,
sondern ist sie als der absolute Schein selbst,
die reine Negativität, die nichts außer ihr hat, das sie negierte,
sondern die nur ihr Negatives selbst negiert, das nur in diesem Negieren ist.


Diese reine absolute Reflexion,
welche die Bewegung von Nichts [? t!] zu Nichts ist,
bestimmt sich selbst weiter.


Sie, ist erstlich setzende Reflexion;
sie macht zweitens den Anfang von dem vorausgesetzten Unmittelbaren
und ist so äußerliche Reflexion.

Drittens aber hebt sie diese Voraussetzung auf,
und indem sie in dem Aufheben der Voraussetzung
zugleich voraussetzend ist, ist sie bestimmende Reflexion.





  1. Die setzende Reflexion


Der Schein ist das Nichtige oder Wesenlose;
aber das Nichtige oder Wesenlose hat sein Sein
nicht in einem Anderen, in dem es scheint,
sondern sein Sein ist seine eigene Gleichheit mit sich;
dieser Wechsel des Negativen mit sich selbst
hat sich als die absolute Reflexion des Wesens bestimmt.


Diese sich auf sich beziehende Negativität ist also das Negieren ihrer selbst.

Sie ist somit überhaupt
sosehr aufgehobene Negativität, als sie Negativität ist.

Oder sie ist selbst das Negative
und die einfache Gleichheit mit sich oder Unmittelbarkeit.

Sie besteht also darin,
sie selbst und nicht sie selbst, und zwar in einer Einheit zu sein.


Zunächst ist die Reflexion die Bewegung des Nichts zu Nichts,
somit die mit sich selbst zusammengehende Negation.

Dieses Zusammengehen mit sich ist überhaupt
einfache Gleichheit mit sich, die Unmittelbarkeit.

Aber dies Zusammenfallen
ist nicht Übergehen der Negation
in die Gleichheit mit sich als in ihr Anderssein,
sondern die Reflexion ist ((S25)) Übergehen als Aufheben des Übergehens;
denn sie ist unmittelbares Zusammenfallen des Negativen mit sich selbst;
so ist dies Zusammengehen
erstlich Gleichheit mit sich oder Unmittelbarkeit;
aber zweitens ist diese Unmittelbarkeit
die Gleichheit des Negativen mit sich,
somit die sich selbst negierende Gleichheit;
die Unmittelbarkeit, die an sich das Negative, das Negative ihrer selbst ist,
dies zu sein, was sie nicht ist.


Die Beziehung des Negativen auf sich selbst ist also seine Rückkehr in sich;
sie ist Unmittelbarkeit als das Aufheben des Negativen;
aber Unmittelbarkeit schlechthin nur als diese Beziehung
oder als Rückkehr aus einem,
somit sich selbst aufhebende Unmittelbarkeit.

- Dies ist das Gesetztsein,
die Unmittelbarkeit rein nur als Bestimmtheit oder als sich reflektierend.

Diese Unmittelbarkeit, die nur als Rückkehr des Negativen in sich ist,
ist jene Unmittelbarkeit, welche die Bestimmtheit des Scheins ausmacht
und von der vorhin die reflektierende Bewegung anzufangen schien.

Statt von dieser Unmittelbarkeit anfangen zu können,
ist diese vielmehr erst als die Rückkehr oder als die Reflexion selbst.

Die Reflexion ist also die Bewegung, die, indem sie die Rückkehr ist,
erst darin das ist, das anfängt oder das zurückkehrt.


Sie ist Setzen, insofern sie die Unmittelbarkeit als ein Rückkehren ist;
es ist nämlich nicht ein Anderes vorhanden,
weder ein solches, aus dem sie, noch in das sie zurückkehrte;
sie ist also nur als Rückkehren oder als das Negative ihrer selbst.

Aber ferner ist diese Unmittelbarkeit die aufgehobene Negation
und die aufgehobene Rückkehr in sich.

Die Reflexion ist als Aufheben des Negativen
Aufheben ihres Anderen, der Unmittelbarkeit.

Indem sie also die Unmittelbarkeit
als ein Rückkehren, Zusammengehen des Negativen mit sich selbst ist,
so ist sie ebenso Negation des Negativen als des Negativen.

So ist sie Voraussetzen.

- Oder die Unmittelbarkeit ist als Rückkehren nur das Negative ihrer selbst,
nur dies, nicht Unmittelbarkeit zu sein;
aber die Reflexion ist ((S26)) das Aufheben des Negativen seiner selbst,
sie ist Zusammengehen mit sich;
sie hebt also ihr Setzen auf,
und indem sie das Aufheben des Setzens in ihrem Setzen ist,
ist sie Voraussetzen.

- In dem Voraussetzen bestimmt die Reflexion die Rückkehr in sich
als das Negative ihrer selbst,
als dasjenige, dessen Aufheben das Wesen ist.

Es ist sein Verhalten zu sich selbst, aber zu sich als dem Negativen seiner;
nur so ist es die insichbleibende, sich auf sich beziehende Negativität.

Die Unmittelbarkeit kommt überhaupt nur als Rückkehr hervor
und ist dasjenige Negative, welches der Schein des Anfangs ist,
der durch die Rückkehr negiert wird.

Die Rückkehr des Wesens ist somit sein Sich-Abstoßen von sich selbst.

Oder die Reflexion-in-sich ist wesentlich
das Voraussetzen dessen, aus dem sie die Rückkehr ist.


Es ist das Aufheben seiner Gleichheit mit sich,
wodurch das Wesen erst die Gleichheit mit sich ist.

Es setzt sich selbst voraus,
und das Aufheben dieser Voraussetzung ist es selbst;
umgekehrt ist dies Aufheben seiner Voraussetzung die Voraussetzung selbst.

- Die Reflexion also findet ein Unmittelbares vor,
über das sie hinausgeht und aus dem sie die Rückkehr ist.

Aber diese Rückkehr ist erst das Voraussetzen des Vorgefundenen.

Dies Vorgefundene wird nur darin, daß es verlassen wird;
seine Unmittelbarkeit ist die aufgehobene Unmittelbarkeit.

- Die aufgehobene Unmittelbarkeit umgekehrt ist die Rückkehr in sich,
das Ankommen des Wesens bei sich, das einfache sich selbst gleiche Sein.

Damit ist dieses Ankommen bei sich das Aufheben seiner
und die [sich] von sich selbst abstoßende, voraussetzende Reflexion,
und ihr Abstoßen von sich ist das Ankommen bei sich selbst.


Die reflektierende Bewegung ist somit nach dem Betrachteten
als absoluter Gegenstoß in sich selbst zu nehmen.

Denn die Voraussetzung der Rückkehr in sich
- das, woraus das Wesen herkommt und erst als dieses Zurückkommen ist -,
ist nur in der Rückkehr selbst.

Das Hinausgehen über das Unmittelbare, von dem die Reflexion anfängt,
ist vielmehr erst durch dies Hinausgehen;
und das Hinausgehen über das ((S27)) Unmittelbare
ist das Ankommen bei demselben.

Die Bewegung wendet sich als Fortgehen unmittelbar in ihr selbst um
und ist nur so Selbstbewegung
- Bewegung, die aus sich kommt,
insofern die setzende Reflexion voraussetzende,
aber als voraussetzende Reflexion schlechthin setzende ist.


So ist die Reflexion sie selbst und ihr Nichtsein,
und ist nur sie selbst, indem sie das Negative ihrer ist,
denn nur so ist das Aufheben des Negativen
zugleich als ein Zusammengehen mit sich.


Die Unmittelbarkeit, die sie als Aufheben sich voraussetzt,
ist schlechthin nur als Gesetztsein, als an sich Aufgehobenes,
das nicht verschieden ist von der Rückkehr in sich
und selbst nur dieses Rückkehren ist.

Aber es ist zugleich bestimmt als Negatives,
als unmittelbar gegen eines, also gegen ein Anderes.

So ist die Reflexion bestimmt;
sie ist, indem sie nach dieser Bestimmtheit eine Voraussetzung hat
und von dem Unmittelbaren als ihrem Anderen anfängt, äußere Reflexion.





  1. Die äußere Reflexion


Die Reflexion als absolute Reflexion
ist das in ihm selbst scheinende Wesen
und setzt sich nur den Schein, das Gesetztsein voraus;
sie ist als voraussetzende unmittelbar nur setzende Reflexion.

Aber die äußerliche oder reale Reflexion
setzt sich als aufgehoben, als das Negative ihrer voraus.

Sie ist in dieser Bestimmung verdoppelt,
das eine Mal als das Vorausgesetzte
oder die Reflexion-in-sich, die das Unmittelbare ist.

Das andere Mal ist sie die als negativ sich auf sich beziehende Reflexion;
sie bezieht sich auf sich als auf jenes ihr Nichtsein.


Die äußerliche Reflexion setzt also ein Sein voraus,
erstens nicht in dem Sinne,
daß seine Unmittelbarkeit nur Gesetztsein oder Moment ist,
sondern vielmehr,
daß diese Unmittelbarkeit die Beziehung auf sich
und die Bestimmtheit nur als Moment ist.

Sie bezieht sich auf ihre Voraussetzung so,
daß ((S28)) diese das Negative der Reflexion ist, aber so,
daß dieses Negative als Negatives aufgehoben ist.

- Die Reflexion in ihrem Setzen hebt unmittelbar ihr Setzen auf,
so hat sie eine unmittelbare Voraussetzung.

Sie findet also dasselbe vor als ein solches, von dem sie anfängt
und von dem aus sie erst das Zurückgehen in sich,
das Negieren dieses ihres Negativen ist.

Aber daß dies Vorausgesetzte ein Negatives oder Gesetztes ist,
geht dasselbe nichts an;
diese Bestimmtheit gehört nur der setzenden Reflexion an,
aber in dem Voraussetzen ist das Gesetztsein nur als aufgehobenes.

Was die äußerliche Reflexion an dem Unmittelbaren bestimmt und setzt,
sind insofern demselben äußerliche Bestimmungen.

- Sie war das Unendliche in der Sphäre des Seins;
das Endliche gilt als das Erste, als das Reale;
von ihm wird als dem zugrunde Liegenden
und zugrunde Liegenbleibenden angefangen,
und das Unendliche ist die gegenüberstehende Reflexion-in-sich.


Diese äußere Reflexion ist der Schluß,
in welchem die beiden Extreme,
das Unmittelbare und die Reflexion-in-sich, sind;
die Mitte desselben ist die Beziehung beider, das bestimmte Unmittelbare,
so daß der eine Teil derselben, die Unmittelbarkeit,
nur dem einen Extreme,
die [? der] andere, die Bestimmtheit oder Negation,
nur dem anderen Extreme zukommt.


Aber das Tun der äußeren Reflexion näher betrachtet,
so ist sie zweitens Setzen des Unmittelbaren,
das insofern das Negative oder Bestimmte wird;
aber sie ist unmittelbar auch das Aufheben dieses ihres Setzens;
denn sie setzt das Unmittelbare voraus;
sie ist im Negieren das Negieren dieses ihres Negierens.

Sie ist aber unmittelbar damit ebenso Setzen,
Aufheben des ihr negativen Unmittelbaren;
und dieses, von dem sie als von einem Fremden anzufangen schien,
ist erst in diesem ihrem Anfangen.

Das Unmittelbare ist auf diese Weise nicht nur an sich,
das hieße für uns oder in der äußeren Reflexion,
dasselbe, was die Reflexion ist,
sondern es ist gesetzt, daß es dasselbe ist.

Es ist nämlich durch die Reflexion
als ihr Negatives oder als ihr Anderes bestimmt,
aber sie ist es selbst, welche dieses Bestimmen ((S29)) negiert.

- Es ist damit die Äußerlichkeit der Reflexion
gegen das Unmittelbare aufgehoben;
ihr sich selbst negierendes Setzen
ist das Zusammengehen ihrer mit ihrem Negativen, mit dem Unmittelbaren,
und dieses Zusammengehen ist die wesentliche Unmittelbarkeit selbst.

- Es ist also vorhanden, daß die äußere Reflexion nicht äußere,
sondern ebensosehr immanente Reflexion der Unmittelbarkeit selbst ist
oder daß das, was durch die setzende Reflexion ist,
das an und für sich seiende Wesen ist.

So ist sie bestimmende Reflexion.


Anmerkung:


Die Reflexion wird gewöhnlicherweise in subjektivem Sinne genommen
als die Bewegung der Urteilskraft,
die über eine gegebene unmittelbare Vorstellung hinausgeht
und allgemeine Bestimmungen für dieselbe sucht oder damit vergleicht.

Kant setzt die reflektierende Urteilskraft der bestimmenden Urteilskraft entgegen.

(Kritik der Urteilskraft, Einleitung, [A] S. XXIII f.)

Er definiert die Urteilskraft überhaupt als das Vermögen,
das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.

Ist das Allgemeine (die Regel, das Prinzip, das Gesetz) gegeben,
so ist die Urteilskraft, welche das Besondere darunter subsumiert, bestimmend.

Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie das Allgemeine finden soll,
so ist die Urteilskraft bloß reflektierend.

Die Reflexion ist somit hier gleichfalls
das Hinausgehen über ein Unmittelbares zum Allgemeinen.

Das Unmittelbare wird teils erst
durch diese Beziehung desselben auf sein Allgemeines bestimmt als Besonderes;
für sich ist es nur ein Einzelnes oder ein unmittelbares Seiendes.

Teils aber ist das, worauf es bezogen wird, sein Allgemeines,
seine Regel, Prinzip, Gesetz, überhaupt das in sich Reflektierte,
sich auf sich selbst Beziehende, das Wesen oder das Wesentliche.


Es ist aber hier nicht, weder von der Reflexion des Bewußtseins
noch von der bestimmteren Reflexion des Verstandes, ((S30))
die das Besondere und Allgemeine zu ihren Bestimmungen hat,
sondern von der Reflexion überhaupt die Rede.

Jene Reflexion, der Kant
das Aufsuchen des Allgemeinen zum gegebenen Besonderen zuschreibt,
ist, wie erhellt, gleichfalls nur die äußere Reflexion,
die sich auf das Unmittelbare als auf ein Gegebenes bezieht.

- Aber es liegt darin auch der Begriff der absoluten Reflexion;
denn das Allgemeine, das Prinzip oder Regel und Gesetz,
zu dem sie in ihrem Bestimmen fortgeht,
gilt als das Wesen jenes Unmittelbaren, von dem angefangen wird,
somit dieses als ein Nichtiges,
und die Rückkehr aus demselben, das Bestimmen der Reflexion,
erst als das Setzen des Unmittelbaren nach seinem wahrhaften Sein,
also das, was die Reflexion an ihm tut,
und die Bestimmungen, die von ihr herkommen,
nicht als ein jenem Unmittelbaren Äußerliches,
sondern als dessen eigentliches Sein.


Die äußerliche Reflexion war auch gemeint, wenn der Reflexion überhaupt,
wie es eine Zeitlang Ton in der neueren Philosophie war,
alles Üble nachgesagt
und sie mit ihrem Bestimmen als der Antipode
und Erbfeind der absoluten Betrachtungsweise angesehen wurde.

In der Tat geht auch die denkende Reflexion,
insofern sie sich als äußerliche verhält,
schlechthin von einem gegebenen, ihr fremden Unmittelbaren aus
und betrachtet sich als ein bloß formelles Tun,
das Inhalt und Stoff von außen empfange
und für sich nur die durch ihn bedingte Bewegung sei.

- Ferner,
wie sich sogleich bei der bestimmenden Reflexion näher ergeben wird,
sind die reflektierten Bestimmungen anderer Art
als die bloß unmittelbaren Bestimmungen des Seins.

Letztere werden leichter als vorübergehende, bloß relative,
in der Beziehung auf Anderes stehende zugegeben;
aber die reflektierten Bestimmungen haben die Form des Anundfürsichseins;
sie machen sich daher als die wesentlichen geltend,
und statt Übergehend in ihre entgegengesetzten zu sein,
erscheinen sie vielmehr als absolut, frei und gleichgültig gegeneinander.

Sie widersetzen sich daher hartnäckig ihrer Bewegung;
das Sein derselben ist ihre Identität mit sich in ihrer Bestimmtheit,
nach welcher sie, ob sie sich zwar gegenseitig voraussetzen,
in dieser Beziehung sich schlechthin getrennt erhalten.




  1. Die bestimmende Reflexion


Die bestimmende Reflexion ist überhaupt
die Einheit der setzenden und äußeren Reflexion.

Dies ist näher zu betrachten.


1. Die äußere Reflexion fängt vom unmittelbaren Sein an,
die setzende vom Nichts.

Die äußere Reflexion, die bestimmend wird,
setzt ein Anderes, aber das Wesen, an die Stelle des aufgehobenen Seins;
das Setzen setzt seine Bestimmung nicht an die Stelle eines Anderen;
es hat keine Voraussetzung.

Aber deswegen ist es nicht die vollendete, bestimmende Reflexion;
die Bestimmung, die es setzt, ist daher nur ein Gesetztes;
es ist Unmittelbares, aber nicht als sich selbst gleich,
sondern als sich negierend,
es hat absolute Beziehung auf die Rückkehr in sich;
es ist nur in der Reflexion-in-sich,
aber es ist nicht diese Reflexion selbst.


Das Gesetzte ist daher ein Anderes, aber so,
daß die Gleichheit der Reflexion mit sich schlechthin erhalten ist;
denn das Gesetzte ist nur als Aufgehobenes,
als Beziehung auf die Rückkehr in sich selbst.

- In der Sphäre des Seins war das Dasein das Sein,
das die Negation an ihm hatte,
und das Sein der unmittelbare Boden und Element dieser Negation,
die daher selbst die unmittelbare war.

Dem Dasein entspricht in der Sphäre des Wesens das Gesetztsein.

Es ist gleichfalls ein Dasein,
aber sein Boden ist das Sein als Wesen oder als reine Negativität;
es ist eine Bestimmtheit oder Negation nicht als seiend,
sondern unmittelbar als aufgehoben.

Das Dasein ist nur Gesetztsein;
dies ist der Satz des Wesens vom Dasein.

Das Gesetztsein steht einerseits dem Dasein,
andererseits dem Wesen gegenüber
und ist als die Mitte zu betrachten,
welche das Dasein mit dem Wesen
und ((S32)) umgekehrt das Wesen mit dem Dasein zusammenschließt.

- Wenn man sagt, eine Bestimmung ist nur ein Gesetztsein,
so kann dies daher den doppelten Sinn haben;
sie ist dies im Gegensatze gegen das Dasein oder gegen das Wesen.

In jenem Sinne wird das Dasein
für etwas Höheres genommen als das Gesetztsein
und dieses der äußeren Reflexion, dem Subjektiven zugeschrieben.

In der Tat aber ist das Gesetztsein das Höhere;
denn als Gesetztsein ist das Dasein als das, was es an sich ist,
als Negatives, ein schlechthin nur auf die Rückkehr in sich bezogenes.

Deswegen ist das Gesetztsein nur ein Gesetztsein in Rücksicht auf das Wesen,
als die Negation des Zurückgekehrtseins in sich selbst.


2. Das Gesetztsein ist noch nicht Reflexionsbestimmung;
es ist nur Bestimmtheit als Negation überhaupt.

Aber das Setzen ist nun in Einheit mit der äußeren Reflexion;
diese ist in dieser Einheit absolutes Voraussetzen,
d. h. das Abstoßen der Reflexion von sich selbst
oder Setzen der Bestimmtheit als ihrer selbst.

Das Gesetztsein ist daher als solches Negation;
aber als vorausgesetztes ist sie als in sich reflektierte.

So ist das Gesetztsein Reflexionsbestimmung.


Die Reflexionsbestimmung
ist von der Bestimmtheit des Seins, der Qualität, unterschieden;
diese ist unmittelbare Beziehung auf Anderes überhaupt;
auch das Gesetztsein ist Beziehung auf Anderes,
aber auf das Reflektiertsein in sich.

Die Negation als Qualität ist Negation als seiend;
das Sein macht ihren Grund und Element aus.

Die Reflexionsbestimmung hingegen hat zu diesem Grunde
das Reflektiertsein in sich selbst.

Das Gesetztsein fixiert sich zur Bestimmung eben darum,
weil die Reflexion die Gleichheit mit sich selbst in ihrem Negiertsein ist;
ihr Negiertsein ist daher selbst Reflexion-in-sich.

Die Bestimmung besteht hier nicht durch das Sein,
sondern durch ihre Gleichheit mit sich.

Weil das Sein, das die Qualität trägt, das der Negation ungleiche ist,
so ist die Qualität in sich selbst ungleich,
daher übergehendes, im Anderen verschwindendes Moment.

Hingegen die Reflexionsbestimmung ist das Gesetztsein als Negation,
((S33)) Negation, die zu ihrem Grunde das Negiertsein hat,
also sich in sich selbst nicht ungleich ist,
somit wesentliche, nicht übergehende Bestimmtheit.

Die Sichselbstgleichheit der Reflexion, welche das Negative
nur als Negatives, als Aufgehobenes oder Gesetztes hat, ist es,
welche demselben Bestehen gibt.


Um dieser Reflexion in sich willen erscheinen die Reflexionsbestimmungen
als freie, im Leeren ohne Anziehung oder Abstoßung
gegeneinander schwebende Wesenheiten.

In ihnen hat sich die Bestimmtheit durch die Beziehung auf sich
befestigt und unendlich fixiert.

Es ist das Bestimmte,
das sein Übergehen und sein bloßes Gesetztsein sich unterworfen
oder seine Reflexion-in-Anderes in Reflexion-in-sich umgebogen hat.

Diese Bestimmungen machen hierdurch
den bestimmten Schein aus, wie er im Wesen ist,
den wesentlichen Schein.

Aus diesem Grunde ist die bestimmende Reflexion
die außer sich gekommene Reflexion;
die Gleichheit des Wesens mit sich selbst
ist in die Negation verloren, die das Herrschende ist.


Es sind also an der Reflexionsbestimmung zwei Seiten,
die zunächst sich unterscheiden.

Erstlich ist sie das Gesetztsein, die Negation als solche;
zweitens ist sie die Reflexion-in-sich.

Nach dem Gesetztsein ist sie die Negation als Negation;
dies ist somit bereits ihre Einheit mit sich selbst.

Aber sie ist dies nur erst an sich,
oder sie ist das Unmittelbare als sich an ihm aufhebend,
als das Andere seiner selbst.

- Insofern ist die Reflexion in sich bleibendes Bestimmen.

Das Wesen geht darin nicht außer sich;
die Unterschiede sind schlechthin gesetzt,
in das Wesen zurückgenommen.

Aber nach der andern Seite sind sie nicht gesetzte,
sondern in sich selbst reflektiert;
die Negation als Negation ist in Gleichheit mit ihr selbst,
nicht in ihr Anderes, nicht in ihr Nichtsein reflektiert.


3. Indem nun die Reflexionsbestimmung
sowohl reflektierte Beziehung in sich selbst als auch Gesetztsein ist,
so erhellt unmittelbar daraus ihre Natur näher.

Als Gesetztsein nämlich ((S34)) ist sie die Negation als solche,
ein Nichtsein gegen ein Anderes,
nämlich gegen die absolute Reflexion-in-sich oder gegen das Wesen.

Aber als Beziehung auf sich ist sie in sich reflektiert.

- Diese ihre Reflexion und jenes Gesetztsein sind verschieden;
ihr Gesetztsein ist vielmehr ihr Aufgehobensein;
ihr Reflektiertsein in sich aber ist ihr Bestehen.

Insofern es nun also das Gesetztsein ist,
das zugleich Reflexion in sich selbst ist,
so ist die Reflexionsbestimmtheit
die Beziehung auf ihr Anderssein an ihr selbst.

- Sie ist nicht als eine seiende, ruhende Bestimmtheit,
welche bezogen würde auf ein Anderes,
so daß das Bezogene und dessen Beziehung verschieden voneinander sind,
jenes ein Insichseiendes, ein Etwas, welches sein Anderes
und seine Beziehung auf dies Andere von sich ausschließt.

Sondern die Reflexionsbestimmung ist an ihr selbst die bestimmte Seite
und die Beziehung dieser bestimmten Seite als bestimmter,
d. h. auf ihre Negation.

- Die Qualität geht durch ihre Beziehung in Anderes über;
in ihrer Beziehung beginnt ihre Veränderung.

Die Reflexionsbestimmung hingegen hat ihr Anderssein in sich zurückgenommen.

Sie ist Gesetztsein, Negation,
welche aber die Beziehung auf Anderes in sich zurückbeugt,
und Negation, die sich selbst gleich,
die Einheit ihrer selbst und ihres Anderen und nur dadurch Wesenheit ist.

Sie ist also Gesetztsein, Negation,
aber als Reflexion-in-sich ist sie zugleich
das Aufgehobensein dieses Gesetztseins, unendliche Beziehung auf sich.





Zweites Kapitel: Die Wesenheiten oder die Reflexionsbestimmungen


Die Reflexion ist bestimmte Reflexion;
somit ist das Wesen bestimmtes Wesen, oder es ist Wesenheit.


Die Reflexion ist das Scheinen des Wesens in sich selbst.

Das Wesen als unendliche Rückkehr in sich
ist nicht unmittelbare, sondern negative Einfachheit;
es ist eine Bewegung durch ((S35)) unterschiedene Momente,
absolute Vermittlung mit sich.

Aber es scheint in diese seine Momente;
sie sind daher selbst in sich reflektierte Bestimmungen.


Das Wesen ist zuerst einfache Beziehung auf sich selbst, reine Identität.

Dies ist seine Bestimmung, nach der es vielmehr Bestimmungslosigkeit ist.


Zweitens: die eigentliche Bestimmung ist der Unterschied,
und zwar teils als äußerlicher oder gleichgültiger Unterschied,
die Verschiedenheit überhaupt,
teils aber als entgegengesetzte Verschiedenheit oder als Gegensatz.


Drittens: als Widerspruch reflektiert sich der Gegensatz in sich selbst
und geht in seinen Grund zurück.


Anmerkung: Die Reflexionsbestimmungen in der Form von Sätzen


Die Reflexionsbestimmungen
pflegten sonst in die Form von Sätzen aufgenommen zu werden,
worin von ihnen ausgesagt wurde, daß sie von allem gelten.

Diese Sätze galten als die allgemeinen Denkgesetze,
die allem Denken zum Grunde liegen,
an ihnen selbst absolut und unbeweisbar seien,
aber von jedem Denken, wie es ihren Sinn fasse,
unmittelbar und unwidersprochen als wahr anerkannt und angenommen werden.


So wird die wesentliche Bestimmung der Identität in dem Satze ausgesprochen:
Alles ist sich selbst gleich; A = A.

Oder negativ: A kann nicht zugleich A und nicht A sein.

Es ist zunächst nicht abzusehen,
warum nur diese einfachen Bestimmungen der Reflexion
in diese besondere Form gefaßt werden sollen
und nicht auch die anderen Kategorien,
wie alle Bestimmtheiten der Sphäre des Seins.

Es ergäben sich die Sätze z. B. »Alles ist«, »Alles hat ein Dasein« usf.,
oder »Alles hat eine Qualität, Quantität« usw.

Denn Sein, Dasein usf. sind als logische Bestimmungen
überhaupt Prädikate von allem.

Die Kategorie ist, ihrer Etymologie und der Definition des Aristoteles nach,
dasjenige, was von dem Seienden gesagt, behauptet wird.

- Allein eine Bestimmtheit des Seins ist wesentlich ein Übergehen ins Entgegengesetzte;
((S36)) die negative einer jeden Bestimmtheit ist so notwendig als sie selbst;
als unmittelbaren Bestimmtheiten steht jeder die andere unmittelbar gegenüber.

Wenn diese Kategorien daher in solche Sätze gefaßt werden,
so kommen ebensosehr die entgegengesetzten Sätze zum Vorschein;
beide bieten sich mit gleicher Notwendigkeit dar
und haben als unmittelbare Behauptungen wenigstens gleiches Recht.

Der eine erforderte dadurch einen Beweis gegen den anderen,
und diesen Behauptungen könnte daher nicht mehr der Charakter
von unmittelbar wahren und unwidersprechlichen Sätzen des Denkens zukommen.


Die Reflexionsbestimmungen dagegen sind nicht von qualitativer Art.

Sie sind sich auf sich beziehende
und damit der Bestimmtheit gegen Anderes zugleich entnommene Bestimmungen.

Ferner, indem es Bestimmtheiten sind,
welche Beziehungen an sich selbst sind,
so enthalten sie insofern die Form des Satzes schon in sich.

Denn der Satz unterscheidet sich vom Urteil vornehmlich dadurch,
daß in jenem der Inhalt die Beziehung selbst ausmacht
oder daß er eine bestimmte Beziehung ist.

Das Urteil dagegen verlegt den Inhalt in das Prädikat
als eine allgemeine Bestimmtheit, die für sich
und von ihrer Beziehung, der einfachen Kopula, unterschieden ist.

Wenn ein Satz in ein Urteil verwandelt werden soll,
so wird der bestimmte Inhalt, wenn er z. B. in einem Zeitworte liegt,
in ein Partizip verwandelt, um auf diese Art
die Bestimmung selbst und ihre Beziehung auf ein Subjekt zu trennen.

Den Reflexionsbestimmungen dagegen als in sich reflektiertem Gesetztsein
liegt die Form des Satzes selbst nahe.

- Allein indem sie als allgemeine Denkgesetze ausgesprochen werden,
so bedürfen sie noch eines Subjekts ihrer Beziehung,
und dies Subjekt ist Alles, oder ein A,
was ebensoviel als Alles und Jedes Sein bedeutet.


Einesteils ist diese Form von Sätzen etwas Überflüssiges;
die Reflexionsbestimmungen sind an und für sich zu betrachten.

Ferner haben diese Sätze die schiefe Seite,
das Sein, alles Etwas, zum Subjekte zu haben.

Sie erwecken damit das ((S37)) Sein wieder
und sprechen die Reflexionsbestimmungen, die Identität usf. von dem Etwas
als eine Qualität aus, die es an ihm habe,
- nicht in spekulativem Sinne,
sondern daß Etwas als Subjekt in einer solchen Qualität bleibe als seiendes,
nicht daß es in die Identität usf.
als in seine Wahrheit und sein Wesen übergegangen sei.


Endlich aber haben die Reflexionsbestimmungen zwar die Form,
sich selbst gleich und daher unbezogen auf Anderes
und ohne Entgegensetzung zu sein;
aber wie sich aus ihrer näheren Betrachtung ergeben wird
- oder wie unmittelbar an ihnen als der Identität,
der Verschiedenheit, der Entgegensetzung erhellt -,
sind sie bestimmte gegeneinander;
sie sind also durch ihre Form der Reflexion,
dem Übergehen und dem Widerspruche nicht entnommen.

Die mehreren Sätze, die als absolute Denkgesetze aufgestellt werden,
sind daher, näher betrachtet, einander entgegengesetzt,
sie widersprechen einander und heben sich gegenseitig auf.

- Wenn alles identisch mit sich ist, so ist es nicht verschieden,
nicht entgegengesetzt, hat keinen Grund.

Oder wenn angenommen wird, es gibt nicht zwei gleiche Dinge,
d. h. alles ist voneinander verschieden,
so ist A nicht gleich A, so ist A auch nicht entgegengesetzt usf.

Die Annahme eines jeden von diesen Sätzen
läßt die Annahme der anderen nicht zu.

- Die gedankenlose Betrachtung derselben zählt sie nacheinander auf,
so daß sie in keiner Beziehung aufeinander erscheinen;
sie hat bloß ihr Reflektiertsein in sich im Sinne,
ohne ihr anderes Moment, das Gesetztsein
oder ihre Bestimmtheit als solche zu beachten,
welche sie in den Übergang und in ihre Negation fortreißt.




A. DIE IDENTITÄT


1. Das Wesen ist die einfache Unmittelbarkeit als aufgehobene Unmittelbarkeit.

Seine Negativität ist sein Sein;
es ist sich selbst gleich in seiner absoluten Negativität,
durch die das Anderssein und die Beziehung auf Anderes
schlechthin an ((38) sich selbst
in die reine Sichselbstgleichheit verschwunden ist.

Das Wesen ist also einfache Identität mit sich.


Diese Identität mit sich ist die Unmittelbarkeit der Reflexion.

Sie ist nicht diejenige Gleichheit mit sich,
welche das Sein oder auch das Nichts ist,
sondern die Gleichheit mit sich,
welche als sich zur Einheit herstellende ist,
nicht ein Wiederherstellen aus einem Anderen,
sondern dies reine Herstellen aus und in sich selbst,
die wesentliche Identität.

Sie ist insofern nicht abstrakte Identität
oder nicht durch ein relatives Negieren entstanden,
das außerhalb ihrer vorgegangen wäre
und das Unterschiedene nur von ihr abgetrennt,
übrigens aber dasselbe außer ihr als seiend gelassen hätte vor wie nach.

Sondern das Sein und alle Bestimmtheit des Seins
hat sich nicht relativ, sondern an sich selbst aufgehoben;
und diese einfache Negativität des Seins an sich ist die Identität selbst.


Sie ist insofern noch überhaupt dasselbe als das Wesen.
 


Anmerkung: Abstrakte Identität


[? 1.] Das Denken, das sich in der äußeren Reflexion hält
und von keinem anderen Denken weiß als der äußeren Reflexion,
kommt nicht dazu, die Identität, wie sie soeben gefaßt worden ist,
oder das Wesen, was dasselbe ist, zu erkennen.

Solches Denken hat immer nur die abstrakte Identität vor sich
und außer und neben derselben den Unterschied.

Es meint, die Vernunft sei weiter nichts als ein Webstuhl,
auf dem sie den Zettel, etwa die Identität,
und dann den Eintrag, den Unterschied,
äußerlich miteinander verbinde und verschlinge
- oder auch wieder analysierend jetzt die Identität besonders herausziehe
und dann auch wieder den Unterschied daneben erhalte,
jetzt ein Gleichsetzen und dann auch wieder ein Ungleichsetzen sei,
- ein Gleichsetzen, indem man vom Unterschiede,
ein Ungleichsetzen, indem man vom Gleichsetzen abstrahiere.

- Man muss diese Versicherungen und Meinungen
von dem, was die Vernunft tue, ganz beiseitegestellt lassen,
indem sie gewissermaßen bloß ((S39)) historische sind
und vielmehr die Betrachtung von allem, was ist, an ihm selbst zeigt,
daß es in seiner Gleichheit mit sich sich
ungleich und widersprechend und in seiner Verschiedenheit,
in seinem Widerspruche mit sich identisch
und an ihm selbst diese Bewegung des Übergehens
einer dieser Bestimmungen in die andere ist,
und dies darum, weil jede an ihr selbst das Gegenteil ihrer selbst ist.

Der Begriff der Identität,
einfache sich auf sich beziehende Negativität zu sein,
ist nicht ein Produkt der äußeren Reflexion,
sondern hat sich an dem Sein selbst ergeben.

Dahingegen jene Identität, die außer dem Unterschied,
und der Unterschied, der außer der Identität sei,
Produkte der äußeren Reflexion und der Abstraktion sind,
die sich willkürlicherweise
auf diesem Punkte der gleichgültigen Verschiedenheit festhält.



2. Diese Identität ist zunächst das Wesen selbst,
noch keine Bestimmung desselben,
die ganze Reflexion, nicht ein unterschiedenes Moment derselben.

Als absolute Negation ist sie die Negation, die unmittelbar sich selbst negiert,
- ein Nichtsein und Unterschied, der in seinem Entstehen verschwindet,
oder ein Unterscheiden, wodurch nichts unterschieden wird,
sondern das unmittelbar in sich selbst zusammenfällt.

Das Unterscheiden ist das Setzen des Nichtseins als des Nichtseins des Anderen.

Aber das Nichtsein des Anderen ist Aufheben des Anderen
und somit des Unterscheidens selbst.

So ist aber das Unterscheiden hier vorhanden
als sich auf sich beziehende Negativität,
als ein Nichtsein, das das Nichtsein seiner selbst ist,
- ein Nichtsein, das sein Nichtsein
nicht an einem Anderen, sondern an sich selbst hat.

Es ist also der sich auf sich beziehende, der reflektierte Unterschied vorhanden
oder [der] reine, absolute Unterschied.


Oder die Identität ist die Reflexion in sich selbst,
welche dies nur ist als innerliches Abstoßen,
und dies Abstoßen ist es als Reflexion-in-sich,
unmittelbar sich in sich zurücknehmendes Abstoßen.

Sie ist somit die Identität als der mit sich identische Unterschied.

Der Unterschied ist aber nur identisch ((S40)) mit sich,
insofern er nicht die Identität, sondern absolute Nichtidentität ist.

Absolut aber ist die Nichtidentität,
insofern sie nichts von ihr Anderes enthält, sondern nur sich selbst,
d. h. insofern sie absolute Identität mit sich ist.


Die Identität ist also an ihr selbst absolute Nichtidentität.

Aber sie ist auch die Bestimmung der Identität dagegen.

Denn als Reflexion-in-sich setzt sie sich als ihr eigenes Nichtsein;
sie ist das Ganze, aber als Reflexion setzt sie sich als ihr eigenes Moment,
als Gesetztsein, aus welchem sie die Rückkehr in sich ist.

So als ihr Moment ist sie erst die Identität als solche
als Bestimmung der einfachen Gleichheit mit sich selbst,
gegen den absoluten Unterschied.


Anmerkung: Erstes ursprüngliches Denkgesetz, Satz der Identität


Ich werde in dieser Anmerkung die Identität
als den Satz der Identität näher betrachten,
der als das erste Denkgesetz aufgeführt zu werden pflegt.


Dieser Satz in seinem positiven Ausdrucke A = A
ist zunächst nichts weiter als der Ausdruck der leeren Tautologie.

Es ist daher richtig bemerkt worden,
daß dieses Denkgesetz ohne Inhalt sei und nicht weiterführe.

So ist [es] die leere Identität, an welcher diejenigen festhangen bleiben,
welche sie als solche für etwas Wahres nehmen
und immer vorzubringen pflegen,
die Identität sei nicht die Verschiedenheit,
sondern die Identität und die Verschiedenheit seien verschieden.

Sie sehen nicht, daß sie schon hierin selbst sagen,
daß die Identität ein Verschiedenes ist;
denn sie sagen, die Identität sei verschieden von der Verschiedenheit;
indem dies zugleich als die Natur der Identität zugegeben werden muss,
so liegt darin, daß die Identität nicht äußerlich,
sondern an ihr selbst, in ihrer Natur dies sei, verschieden zu sein.

- Ferner aber, indem sie an dieser unbewegten Identität festhalten,
welche ihren Gegensatz an der Verschiedenheit hat, so sehen sie nicht,
daß sie hiermit dieselbe zu einer einseitigen Bestimmtheit machen,
die als solche keine Wahrheit hat.

Es wird zugegeben, daß der Satz der Identität
nur ((S41)) eine einseitige Bestimmtheit ausdrücke,
daß er nur die formelle, eine abstrakte, unvollständige Wahrheit enthalte.

- In diesem richtigen Urteil liegt aber unmittelbar, daß die Wahrheit
nur in der Einheit der Identität mit der Verschiedenheit vollständig ist
und somit nur in dieser Einheit bestehe.

Indem behauptet wird, daß jene Identität unvollkommen ist,
so schwebt diese Totalität, an der gemessen die Identität unvollkommen ist,
als das Vollkommene dem Gedanken vor;
indem aber auf der andern Seite die Identität
als absolut getrennt von der Verschiedenheit festgehalten
und in dieser Trennung
als ein Wesentliches, Geltendes, Wahres genommen wird,
so ist in diesen widerstreitenden Behauptungen nichts zu sehen
als der Mangel, diese Gedanken,
daß die Identität als abstrakte wesentlich
und daß sie als solche ebenso unvollkommen ist, zusammenzubringen,
- der Mangel des Bewußtseins über die negative Bewegung,
als welche in diesen Behauptungen die Identität selbst dargestellt wird.

- Oder indem sich so ausgedrückt wird,
die Identität sei wesentliche Identität als Trennung von der Verschiedenheit
oder in der Trennung von der Verschiedenheit,
so ist dies unmittelbar die ausgesprochene Wahrheit derselben,
daß sie darin besteht, Trennung als solche zu sein
oder in der Trennung wesentlich, d. i. nichts für sich,
sondern Moment der Trennung zu sein.


Was nun die sonstige Beglaubigung
der absoluten Wahrheit des Satzes der Identität betrifft,
so wird sie insofern auf die Erfahrung gegründet,
als sich auf die Erfahrung jedes Bewußtseins berufen wird,
daß, wie man ihm diesen Satz »A ist A«, »ein Baum ist ein Baum« ausspreche,
es denselben unmittelbar zugebe und darin befriedigt sei,
daß der Satz als unmittelbar klar durch sich selbst
keiner anderen Begründung und Beweises bedürfe.


Einesteils ist diese Berufung auf die Erfahrung,
daß allgemein jedes Bewußtsein ihn anerkenne, bloße Redensart.

Denn man will nicht sagen,
daß man das Experiment mit dem abstrakten Satze A = A
an jedem Bewußtsein gemacht ((S43)) habe.

Es ist insofern weiter nicht Ernst
mit jener Berufung auf wirklich gemachte Erfahrung,
sondern sie ist nur die Versicherung,
daß, wenn man die Erfahrung machte,
sich das Resultat des allgemeinen Anerkennens ergeben würde.

- Wäre aber nicht der abstrakte Satz als solcher,
sondern der Satz in konkreter Anwendung gemeint,
aus der jener erst entwickelt werden sollte,
so bestünde die Behauptung von seiner Allgemeinheit und Unmittelbarkeit
darin, daß jedes Bewußtsein
und selbst in jeder seiner Äußerungen ihn zugrunde lege
oder daß er implicite in jeder liege.

Allein das Konkrete und die Anwendung ist ja eben die Beziehung
des einfachen Identischen auf ein von ihm verschiedenes Mannigfaltiges.

Als Satz ausgedrückt wäre das Konkrete zunächst ein synthetischer Satz.

Aus dem Konkreten selbst oder seinem synthetischen Satze
würde die Abstraktion den Satz der Identität
wohl durch Analyse herausbringen können;
aber in der Tat hätte sie die Erfahrung nicht gelassen, wie sie ist,
sondern verändert;
denn die Erfahrung enthielt vielmehr
die Identität in Einheit mit der Verschiedenheit
und ist die unmittelbare Widerlegung von der Behauptung,
daß die abstrakte Identität als solche etwas Wahres sei,
denn das gerade Gegenteil,
nämlich die Identität, nur vereinigt mit der Verschiedenheit,
kommt in jeder Erfahrung vor.


Auf der andern Seite wird aber auch
die Erfahrung mit dem reinen Satze der Identität nur zu oft gemacht,
und es zeigt sich in dieser Erfahrung klar genug,
wie die Wahrheit, die er enthält, angesehen wird.

Wenn nämlich z. B. auf die Frage »was ist eine Pflanze?«
die Antwort gegeben wird: »eine Pflanze ist - eine Pflanze«,
so wird die Wahrheit eines solchen Satzes
von der ganzen Gesellschaft, an der sie erprobt wird, zugleich zugegeben
und zugleich ebenso einstimmig gesagt werden, daß damit nichts gesagt ist.

Wenn einer den Mund auftut und anzugeben verspricht, was Gott sei,
nämlich Gott sei - Gott, so findet sich die Erwartung getäuscht,
denn sie sah einer verschiedenen Bestimmung ((S43)) entgegen;
und wenn dieser Satz absolute Wahrheit ist,
wird solche absolute Rednerei sehr gering geachtet;
es wird nichts für langweiliger und lästiger gehalten werden
als eine nur dasselbe wiederkäuende Unterhaltung,
als solches Reden, das doch Wahrheit sein soll.


Näher diese Wirkung der Langeweile bei solcher Wahrheit betrachtet,
so macht der Anfang, »die Pflanze ist«, Anstalten, etwas zu sagen,
eine weitere Bestimmung vorzubringen.

Indem aber nur dasselbe wiederkehrt,
so ist vielmehr das Gegenteil geschehen, es ist nichts herausgekommen.

Solches identische Reden widerspricht sich also selbst.

Die Identität, statt an ihr die Wahrheit und absolute Wahrheit zu sein,
ist daher vielmehr das Gegenteil;
statt das unbewegte Einfache zu sein,
ist sie das Hinausgehen über sich in die Auflösung ihrer selbst.


Es liegt also in der Form des Satzes, in der die Identität ausgedrückt ist,
mehr als die einfache, abstrakte Identität;
es liegt diese reine Bewegung der Reflexion darin,
in der das Andere nur als Schein, als unmittelbares Verschwinden auftritt;
A ist, ist ein Beginnen, dem ein Verschiedenes vorschwebt,
zu dem hinausgegangen werde;
aber es kommt nicht zu dem Verschiedenen;
A ist - A ;
die Verschiedenheit ist nur ein Verschwinden;
die Bewegung geht in sich selbst zurück.

- Die Form des Satzes
kann als die verborgene Notwendigkeit angesehen werden,
noch das Mehr jener Bewegung zu der abstrakten Identität hinzuzufügen.

- So kommt auch ein A oder eine Pflanze oder sonst ein Substrat hinzu,
das als ein unnützer Inhalt keine Bedeutung hat;
aber er macht die Verschiedenheit aus,
die sich zufälligerweise beizugesellen scheint.

Wenn statt des A und jedes anderen Substrats
die Identität selbst genommen wird - die Identität ist die Identität -,
so ist ebenso zugegeben,
daß statt dieser gleichfalls jedes andere Substrat genommen werden könne.

Wenn sich daher einmal darauf berufen werden soll,
was die Erscheinung zeigt,
so zeigt sie dies, daß in dem Ausdrucke der Identität
auch unmittelbar die Verschiedenheit ((S44)) vorkommt,
- oder bestimmter nach dem Obigen,
daß diese Identität das Nichts,
daß sie die Negativität, der absolute Unterschied von sich selbst ist.


Der andere Ausdruck des Satzes der Identität,
A kann nicht zugleich A und Nicht-A sein, hat negative Form;
er heißt der Satz des Widerspruchs.

Es pflegt darüber, wie die Form der Negation,
wodurch sich dieser Satz vom vorigen unterscheidet, an die Identität komme,
keine Rechtfertigung gegeben zu werden.

- Diese Form liegt aber darin,
daß die Identität als die reine Bewegung der Reflexion
die einfache Negativität ist,
welche der angeführte zweite Ausdruck des Satzes entwickelter enthält.

Es ist A ausgesprochen und ein Nicht-A, das Rein-Andere des A;
aber es zeigt sich nur, um zu verschwinden.

Die Identität ist also in diesem Satze ausgedrückt - als Negation der Negation.

A und Nicht-A sind unterschieden,
diese Unterschiedenen sind auf ein und dasselbe A bezogen.

Die Identität ist also als diese Unterschiedenheit in einer Beziehung
oder als der einfache Unterschied an ihnen selbst hier dargestellt.


Es erhellt hieraus, daß der Satz der Identität selbst
und noch mehr der Satz des Widerspruchs nicht bloß analytischer,
sondern synthetischer Natur ist.

Denn der letztere enthält in seinem Ausdrucke
nicht nur die leere, einfache Gleichheit mit sich,
sondern nicht allein das Andere derselben überhaupt,
sondern sogar die absolute Ungleichheit, den Widerspruch an sich.

Der Satz der Identität selbst aber enthält, wie an ihm gezeigt wurde,
die Reflexionsbewegung, die Identität als Verschwinden des Andersseins.


Was sich also aus dieser Betrachtung ergibt, ist,
daß erstens der Satz der Identität oder des Widerspruchs,
wie er nur die abstrakte Identität, im Gegensatz gegen den Unterschied,
als Wahres ausdrücken soll,
kein Denkgesetz, sondern vielmehr das Gegenteil davon ist;
zweitens, daß diese Sätze mehr, als mit ihnen gemeint wird,
nämlich dieses Gegenteil, den absoluten Unterschied selbst enthalten. ((S45))





B. DER UNTERSCHIED 1. Der absolute Unterschied


Der Unterschied ist die Negativität, welche die Reflexion in sich hat,
das Nichts, das durch das identische Sprechen gesagt wird,
das wesentliche Moment der Identität selbst, die zugleich
als Negativität ihrer selbst sich bestimmt
und unterschieden vom Unterschied ist.




1. Dieser Unterschied ist der Unterschied an und für sich,
der absolute Unterschied, der Unterschied des Wesens.

- Er ist der Unterschied an und für sich,
nicht Unterschied durch eine [ein ?] Äußerliches,     
sondern sich auf sich beziehender,
also einfacher Unterschied.

- Es ist wesentlich, den absoluten Unterschied als einfachen zu fassen.

Im absoluten Unterschiede des A und Nicht-A voneinander
ist es das einfache Nicht, was als solches denselben ausmacht.

Der Unterschied selbst ist einfacher Begriff.

Darin, drückt man sich aus, sind zwei Dinge unterschieden, daß sie usw.

- Darin, d. h. in einer und derselben Rücksicht, in demselben Bestimmungsgrunde.

Er ist der Unterschied der Reflexion, nicht das Anderssein des Daseins.

Ein Dasein und ein anderes Dasein sind gesetzt als außereinanderfallend;
jedes der gegeneinander bestimmten Dasein[e]
hat ein unmittelbares Sein für sich.

Das Andere des Wesens dagegen ist das Andere an und für sich,
nicht das Andere als eines anderen außer ihm Befindlichen,
die einfache Bestimmtheit an sich.

Auch in der Sphäre des Daseins
erwies sich das Anderssein und die Bestimmtheit von dieser Natur,
einfache Bestimmtheit, identischer Gegensatz zu sein;
aber diese Identität zeigte sich nur
als das Übergehen einer Bestimmtheit in die andere.

Hier in der Sphäre der Reflexion tritt der Unterschied als reflektierter auf,
der so gesetzt ist, wie er an sich ist.




2. Der Unterschied an sich ist der sich auf sich beziehende Unterschied;
so ist er die Negativität seiner selbst, der Unterschied
nicht von einem Anderen, sondern seiner von ((S46)) sich selbst;
er ist nicht er selbst, sondern sein Anderes.

Das Unterschiedene aber vom Unterschiede ist die Identität.

Er ist also er selbst und die Identität.

Beide zusammen machen den Unterschied aus;
er ist das Ganze und sein Moment.

- Es kann ebenso gesagt werden, der Unterschied als einfacher ist kein Unterschied;
er ist dies erst in Beziehung auf die Identität;
aber vielmehr enthält er als Unterschied
ebenso sie und diese Beziehung selbst.

- Der Unterschied ist das Ganze und sein eigenes Moment,
wie die Identität ebensosehr ihr Ganzes und ihr Moment ist.

- Dies ist als die wesentliche Natur der Reflexion
und als bestimmter Urgrund aller Tätigkeit und Selbstbewegung zu betrachten.

- [Der] Unterschied wie die Identität
machen sich zum Momente oder zum Gesetztsein,
weil sie als Reflexion die negative Beziehung auf sich selbst sind.


Der Unterschied, so als Einheit seiner und der Identität,
ist an sich selbst bestimmter Unterschied.

Er ist nicht Übergehen in ein Anderes,
nicht Beziehung auf Anderes außer ihm;
er hat sein Anderes, die Identität, an ihm selbst,
so wie diese, indem sie in die Bestimmung des Unterschieds getreten,
nicht in ihn als ihr Anderes sich verloren hat,
sondern in ihm sich erhält, seine Reflexion-in-sich und sein Moment ist.




 3. Der Unterschied hat die beiden Momente, Identität und Unterschied;
beide sind so ein Gesetztsein, Bestimmtheit.

Aber in diesem Gesetztsein ist jedes Beziehung auf sich selbst.

Das eine, die Identität,
ist unmittelbar selbst das Moment der Reflexion-in-sich;
ebenso ist aber das andere der Unterschied,
Unterschied an sich, der reflektierte Unterschied.

Der Unterschied, indem er zwei solche Momente hat,
die selbst die Reflexionen-in-sich sind, ist Verschiedenheit.





  1. Die Verschiedenheit



1. Die Identität zerfällt an ihr selbst in Verschiedenheit,
weil sie als absoluter Unterschied in sich selbst
sich als das ((S47)) Negative ihrer setzt
und diese ihre Momente, sie selbst und das Negative ihrer,
Reflexionen-in-sich, identisch mit sich sind;
oder eben weil sie ihr Negieren unmittelbar selbst aufhebt
und in ihrer Bestimmung in sich reflektiert ist.

Das Unterschiedene besteht als gegeneinander gleichgültig Verschiedenes,
weil es identisch mit sich ist,
weil die Identität seinen Boden und Element ausmacht;
oder das Verschiedene ist das, was es ist,
eben nur in seinem Gegenteile, der Identität.


Die Verschiedenheit macht das Anderssein als solches der Reflexion aus.

Das Andere des Daseins hat das unmittelbare Sein zu seinem Grunde,
in welchem das Negative besteht.

In der Reflexion aber
macht die Identität mit sich, die reflektierte Unmittelbarkeit,
das Bestehen des Negativen und die Gleichgültigkeit desselben aus.


Die Momente des Unterschiedes sind die Identität und der Unterschied selbst.

Verschiedene sind sie als in sich selbst reflektierte, sich auf sich beziehende;
so sind sie in der Bestimmung der Identität Beziehungen nur auf sich;
die Identität ist nicht bezogen auf den Unterschied,
noch ist der Unterschied bezogen auf die Identität;
indem so jedes dieser Momente nur auf sich bezogen ist,
sind sie nicht bestimmt gegeneinander.

- Weil sie nun auf diese Weise nicht an ihnen selbst unterschiedene sind,
so ist der Unterschied ihnen äußerlich.

Die Verschiedenen verhalten sich also
nicht als Identität und Unterschied zueinander,
sondern nur als Verschiedene überhaupt,
die gleichgültig gegeneinander und gegen ihre Bestimmtheit sind.




2. In der Verschiedenheit als der Gleichgültigkeit des Unterschieds
ist sich überhaupt die Reflexion äußerlich geworden;
der Unterschied ist nur ein Gesetztsein oder als aufgehobener,
aber er ist selbst die ganze Reflexion.

- Dies näher betrachtet, so sind beide, die Identität und der Unterschied,
wie sich soeben bestimmt hat, Reflexionen;
jedes [ist] Einheit seiner selbst und seines Anderen;
jedes ist das Ganze.

Damit aber ist die Bestimmtheit,
nur Identität oder nur Unterschied ((S48)) zu sein, ein Aufgehobenes.

Sie sind darum keine Qualitäten, weil ihre Bestimmtheit
durch die Reflexion-in-sich zugleich nur als Negation ist.

Es ist also dies Gedoppelte vorhanden,
die Reflexion-in-sich als solche
und die Bestimmtheit als Negation oder das Gesetztsein.

Das Gesetztsein ist die sich äußerliche Reflexion;
es ist die Negation als Negation,
- hiermit an sich zwar
die sich auf sich beziehende Negation und Reflexion-in-sich,
aber nur an sich;
es ist die Beziehung darauf als auf ein Äußerliches.


Die Reflexion an sich und die äußere Reflexion sind somit die zwei Bestimmungen,
in die sich die Momente des Unterschiedes, Identität und Unterschied, setzten.

Sie sind diese Momente selbst, insofern sie sich nunmehr bestimmt haben.

- Die Reflexion an sich ist die Identität,
aber bestimmt, gleichgültig gegen den Unterschied zu sein,
nicht den Unterschied gar nicht zu haben,
sondern sich als mit sich identisch gegen ihn zu verhalten;
sie ist die Verschiedenheit.

Es ist die Identität, die sich so in sich reflektiert hat,
daß sie eigentlich die eine Reflexion der beiden Momente in sich ist;
beide sind Reflexionen-in-sich.

Die Identität ist diese eine Reflexion beider,
die den Unterschied nur als einen gleichgültigen an ihr hat
und Verschiedenheit überhaupt ist.

- Die äußere Reflexion dagegen ist der bestimmte Unterschied derselben
nicht als absolute Reflexion-in-sich, sondern als Bestimmung,
wogegen die an sich seiende Reflexion gleichgültig ist;
seine beiden Momente, die Identität und der Unterschied selbst,
sind so äußerlich gesetzte, nicht an und für sich seiende Bestimmungen.


Diese äußerliche Identität nun ist die Gleichheit
und der äußerliche Unterschied die Ungleichheit.

- Die Gleichheit ist zwar Identität, aber nur als ein Gesetztsein,
eine Identität, die nicht an und für sich ist.

- Ebenso die Ungleichheit ist Unterschied, aber als ein äußerlicher,
der nicht an und für sich der Unterschied des Ungleichen selbst ist.

Ob etwas einem anderen Etwas gleich ist oder nicht,
geht weder das eine noch das andere an;
jedes derselben ist nur auf sich ((S49)) bezogen,
ist an und für sich selbst, was es ist;
die Identität oder Nichtidentität als Gleichheit und Ungleichheit
ist die Rücksicht eines Dritten, die außer ihnen fällt.




3. Die äußere Reflexion
bezieht das Verschiedene auf die Gleichheit und Ungleichheit.

Diese Beziehung, das Vergleichen,
geht von der Gleichheit zur Ungleichheit
und von dieser zu jener herüber und hinüber.

Aber dieses herüber- und hinübergehende Beziehen
der Gleichheit und Ungleichheit
ist diesen Bestimmungen selbst äußerlich;
auch werden sie nicht aufeinander,
sondern jede für sich nur auf ein Drittes bezogen.

Jede tritt in dieser Abwechslung unmittelbar für sich hervor.

- Die äußerliche Reflexion ist als solche sich selbst äußerlich;
der bestimmte Unterschied ist der negierte absolute Unterschied;
er ist somit nicht einfach, nicht die Reflexion-in-sich,
sondern diese hat er außer ihm;
seine Momente fallen daher auseinander
und beziehen sich auch als gegeneinander äußerliche
auf die ihnen gegenüberstehende Reflexion-in-sich.


An der sich entfremdeten Reflexion kommen also
die Gleichheit und Ungleichheit als gegeneinander selbst unbezogene hervor,
und sie trennt sie, indem sie sie auf ein und dasselbe bezieht,
durch die Insoferns, Seiten und Rücksichten.

Die Verschiedenen, die das eine und dasselbe sind,
worauf beide, die Gleichheit und Ungleichheit, bezogen werden,
sind also nach der einen Seite einander gleich,
nach der andern Seite aber ungleich,
und insofern sie gleich sind, insofern sind sie nicht ungleich.

Die Gleichheit bezieht sich nur auf sich,
und die Ungleichheit ist ebenso nur Ungleichheit.


Durch diese ihre Trennung voneinander aber heben sie sich nur auf.

Gerade was den Widerspruch und die Auflösung von ihnen abhalten soll,
daß nämlich etwas einem anderen
in einer Rücksicht gleich, in einer andern aber ungleich sei,
- dies Auseinanderhalten der Gleichheit und Ungleichheit ist ihre Zerstörung.

Denn beide sind Bestimmungen des Unterschiedes;
sie sind Beziehungen aufeinander,
das eine, zu sein, was das andere nicht ist;
gleich ist nicht ungleich,
((S50)) und ungleich ist nicht gleich,
und beide haben wesentlich diese Beziehung und außer ihr keine Bedeutung;
als Bestimmungen des Unterschiedes ist jedes das, was es ist,
als unterschieden von seinem Anderen.

Durch ihre Gleichgültigkeit aber gegeneinander
ist die Gleichheit nur bezogen auf sich,
die Ungleichheit ist ebenso eine eigene Rücksicht und Reflexion für sich;
jede ist somit sich selbst gleich;
der Unterschied ist verschwunden,
da sie keine Bestimmtheit gegeneinander haben;
oder jede ist hiermit nur Gleichheit.


Diese gleichgültige Rücksicht oder der äußerliche Unterschied
hebt somit sich selbst auf und ist die Negativität seiner an sich selbst.

Er ist diejenige Negativität,
welche in dem Vergleichen dem Vergleichenden zukommt.

Das Vergleichende geht von der Gleichheit zur Ungleichheit
und von dieser zu jener zurück,
läßt also das eine im andern verschwinden
und ist in der Tat die negative Einheit beider.

Sie ist zunächst jenseits des Verglichenen
sowie jenseits der Momente der Vergleichung,
als ein subjektives, außerhalb ihrer fallendes Tun.

Aber diese negative Einheit ist in der Tat
die Natur der Gleichheit und Ungleichheit selbst, wie sich ergeben hat.

Eben die selbständige Rücksicht, die eine jede ist,
ist vielmehr die ihre Unterschiedenheit
und damit sie selbst aufhebende Beziehung auf sich.


Nach dieser Seite,
als Momente der äußeren Reflexion und als sich selbst äußerlich,
verschwinden die Gleichheit und Ungleichheit in ihre Gleichheit zusammen.

Aber diese ihre negative Einheit ist ferner auch an ihnen gesetzt;
sie haben nämlich die an sich seiende Reflexion außer ihnen
oder sind die Gleichheit und Ungleichheit eines Dritten,
eines Anderen, als sie selbst sind.

So ist das Gleiche nicht das Gleiche seiner selbst,
und das Ungleiche als das Ungleiche nicht seiner selbst,
sondern eines ihm Ungleichen ist selbst das Gleiche.

Das Gleiche und das Ungleiche ist also das Ungleiche seiner selbst.

Jedes ist somit diese Reflexion, die Gleichheit,
daß sie sie selbst und die Ungleichheit,
die Ungleichheit, daß sie sie selbst und die Gleichheit ist. ((S51))


Gleichheit und Ungleichheit machten die Seite des Gesetztseins
gegen das Verglichene oder das Verschiedene aus,
das sich als die an sich seiende Reflexion gegen sie bestimmt hatte.

Aber dieses hat damit seine Bestimmtheit gegen sie ebenfalls verloren.

Eben die Gleichheit und die Ungleichheit,
die Bestimmungen der äußerlichen Reflexion,
sind die nur an sich seiende Reflexion,
welche das Verschiedene als solches sein sollte,
sein nur unbestimmter Unterschied.

Die an sich seiende Reflexion
ist die Beziehung auf sich ohne Negation,
die abstrakte Identität mit sich,
damit eben das Gesetztsein selbst.

- Das bloß Verschiedene geht also durch das Gesetztsein über
in die negative Reflexion.

Das Verschiedene ist der bloß gesetzte Unterschied,
also der Unterschied, der keiner ist,
also die Negation seiner an ihm selbst.

So die Gleichheit und Ungleichheit selbst, das Gesetztsein,
geht durch die Gleichgültigkeit
oder die an sich seiende Reflexion
zurück in die negative Einheit mit sich,
in die Reflexion, welche
der Unterschied der Gleichheit und Ungleichheit an sich selbst ist.

Die Verschiedenheit, deren gleichgültige Seiten
ebensosehr schlechthin nur Momente als einer negativen Einheit sind,
ist der Gegensatz.
 


Anmerkung: Satz der Verschiedenheit


Die Verschiedenheit wird wie die Identität in einem eigenen Satze ausgedrückt.

Übrigens bleiben diese beiden Sätze
in der gleichgültigen Verschiedenheit gegeneinander gehalten,
so daß jeder für sich gilt ohne Rücksicht auf den anderen.

>>Alle Dinge sind verschieden<< oder
>>Es gibt nicht zwei Dinge, die einander gleich sind<<.

- Dieser Satz ist in der Tat dem Satze der Identität entgegengesetzt,
denn er sagt aus: A ist ein Verschiedenes, also A ist auch nicht A;
oder A ist einem anderen ungleich,
so ist es nicht A überhaupt, sondern vielmehr ein bestimmtes A.

An die Stelle des A im identischen Satze kann jedes andere Substrat gesetzt,
aber ((S52)) A als Ungleiches nicht mehr mit jedem anderen vertauscht werden.

Es soll zwar nicht ein Verschiedenes von sich,
sondern nur von Anderem sein;
aber diese Verschiedenheit ist seine eigene Bestimmung.

Als mit sich identisches A ist es das Unbestimmte;
aber als Bestimmtes ist es das Gegenteil hiervon;
es hat nicht mehr nur die Identität mit sich,
sondern auch eine Negation,
somit eine Verschiedenheit seiner selbst von sich an ihm.


Daß alle Dinge verschieden sind voneinander, ist ein sehr überflüssiger Satz,
denn im Plural der Dinge liegt unmittelbar die Mehrheit
und die ganz unbestimmte Verschiedenheit.

- Der Satz aber
»es gibt nicht zwei Dinge, die einander vollkommen gleich sind«
drückt mehr, nämlich die bestimmte Verschiedenheit aus.

Zwei Dinge sind nicht bloß zwei
- die numerische Vielheit ist nur die Einerleiheit -,
sondern sie sind durch eine Bestimmung verschieden.

Der Satz, daß es nicht zwei Dinge gibt, die einander gleich sind,
fällt dem Vorstellen, auch nach der Anekdote an einem Hofe auf,
wo ihn Leibniz vorgebracht und die Damen veranlaßt haben soll,
unter Baumblättern zu suchen, ob sie nicht zwei gleiche finden.

- Glückliche Zeiten für die Metaphysik,
wo man sich am Hofe mit ihr beschäftigte
und wo es keiner anderen Anstrengung bedurfte, ihre Sätze zu prüfen,
als Baumblätter zu vergleichen!

- Der Grund, daß jener Satz auffallend ist, liegt in dem Gesagten,
daß zwei oder die numerische Mehrheit
noch keine bestimmte Verschiedenheit enthält
und daß die Verschiedenheit als solche in ihrer Abstraktion
zunächst gleichgültig gegen die Gleichheit und Ungleichheit ist.

Das Vorstellen, indem es auch zur Bestimmung übergeht,
nimmt diese Momente selbst als gegeneinander gleichgültige auf,
so daß das eine ohne das andere,
die bloße Gleichheit der Dinge ohne die Ungleichheit zur Bestimmung hinreiche
oder daß die Dinge verschieden seien,
wenn sie auch nur numerische Viele, verschiedene überhaupt,
nicht ((S53)) ungleiche sind.

Der Satz der Verschiedenheit hingegen drückt aus,
daß die Dinge durch die Ungleichheit voneinander verschieden sind,
daß ihnen die Bestimmung der Ungleichheit sosehr zukomme
als die der Gleichheit,
denn erst beide zusammen machen den bestimmten Unterschied aus.


Dieser Satz nun, daß allen Dingen die Bestimmung der Ungleichheit zukommt,
bedürfte eines Beweises;
er kann nicht als unmittelbarer Satz aufgestellt werden,
denn die gewöhnliche Weise des Erkennens selbst
fordert für die Verknüpfung verschiedener Bestimmungen
in einem synthetischen Satze einen Beweis
oder das Aufzeigen eines Dritten, worin sie vermittelt sind.

Dieser Beweis müßte den Übergang der Identität in die Verschiedenheit
und dann den Übergang dieser in die bestimmte Verschiedenheit,
in die Ungleichheit dartun.

Dies pflegt aber nicht geleistet zu werden;
es ergab sich darin, daß die Verschiedenheit oder der äußerliche Unterschied
in Wahrheit in sich reflektierter, Unterschied an ihm selbst ist,
daß das gleichgültige Bestehen des Verschiedenen das bloße Gesetztsein
und damit nicht äußerlicher, gleichgültiger Unterschied,
sondern eine Beziehung der beiden Momente ist.


Es liegt darin auch die Auflösung und Nichtigkeit des Satzes der Verschiedenheit.

Zwei Dinge sind nicht vollkommen gleich;
so sind sie gleich und ungleich zugleich;
gleich schon darin, daß sie Dinge oder zwei überhaupt sind,
denn jedes ist ein Ding und ein Eins so gut als das andere,
jedes also dasselbe, was das andere;
ungleich aber sind sie durch die Annahme.

Es ist somit die Bestimmung vorhanden,
daß beide Momente, die Gleichheit und die Ungleichheit,
in einem und demselben verschieden
oder daß der außereinanderfallende Unterschied
zugleich eine und dieselbe Beziehung ist.

Somit ist sie in Entgegensetzung übergegangen.


Das Zugleich der beiden Prädikate wird zwar durch das Insofern auseinandergehalten:
daß zwei Dinge, insofern sie gleich, insofern nicht ungleich,
oder nach einer Seite und ((S54)) Rücksicht gleich,
nach der andern Seite und Rücksicht aber ungleich sind.

Damit wird die Einheit der Gleichheit und Ungleichheit aus dem Dinge entfernt
und, was seine eigene und die Reflexion der Gleichheit
und Ungleichheit an sich wäre,
als eine dem Dinge äußerliche Reflexion festgehalten.

Diese ist es aber somit, die in einer und derselben Tätigkeit
die zwei Seiten der Gleichheit und Ungleichheit unterscheidet,
somit in einer Tätigkeit beide enthält,
die eine in die andere scheinen läßt und reflektiert.

- Die gewöhnliche Zärtlichkeit für die Dinge aber,
die nur dafür sorgt, daß diese sich nicht widersprechen, vergißt hier wie sonst,
daß damit der Widerspruch nicht aufgelöst, sondern nur anderswohin,
in die subjektive oder äußere Reflexion geschoben wird
und daß diese in der Tat die beiden Momente,
welche durch diese Entfernung und Versetzung
als bloßes Gesetztsein ausgesprochen werden,
als aufgehobene und aufeinander bezogene in einer Einheit enthält.




  1. Der Gegensatz


Im Gegensatze ist die bestimmte Reflexion, der Unterschied vollendet.

Er ist die Einheit der Identität und der Verschiedenheit;
seine Momente sind in einer Identität verschiedene;
so sind sie entgegengesetzte.


Die Identität und der Unterschied
sind die Momente des Unterschiedes innerhalb seiner selbst gehalten;
sie sind reflektierte Momente seiner Einheit.

Gleichheit und Ungleichheit aber sind die entäußerte Reflexion;
ihre Identität mit sich ist nicht nur die Gleichgültigkeit
eines jeden gegen das von ihm Unterschiedene,
sondern gegen das Anundfürsichsein als solches,
eine Identität mit sich gegen die in sich reflektierte;
sie ist also die nicht in sich reflektierte Unmittelbarkeit.

Das Gesetztsein der Seiten der äußerlichen Reflexion ist daher ein Sein,
so wie ihr Nichtgesetztsein ein Nichtsein.


Die Momente des Gegensatzes näher betrachtet,
so sind sie ((S55)) das in sich reflektierte Gesetztsein oder Bestimmung überhaupt.

Das Gesetztsein ist die Gleichheit und Ungleichheit;
sie beide in sich reflektiert machen die Bestimmungen des Gegensatzes aus.

Ihre Reflexion-in-sich besteht darin,
daß jedes an ihm selbst die Einheit der Gleichheit und Ungleichheit ist.

Die Gleichheit ist nur in der Reflexion,
welche nach der Ungleichheit vergleicht,
somit durch ihr anderes gleichgültiges Moment vermittelt;
ebenso die Ungleichheit ist nur
in derselben reflektierenden Beziehung, in welcher die Gleichheit ist.

- Jedes dieser Momente ist also in seiner Bestimmtheit das Ganze.

Es ist das Ganze, insofern es auch sein anderes Moment enthält;
aber dies sein anderes ist ein gleichgültig seiendes;
so enthält jedes die Beziehung auf sein Nichtsein
und ist nur die Reflexion-in-sich
oder das Ganze als sich wesentlich auf sein Nichtsein beziehend.


Diese in sich reflektierte Gleichheit mit sich,
die in ihr selbst die Beziehung auf die Ungleichheit enthält,
ist das Positive;
so die Ungleichheit,
die in ihr selbst die Beziehung auf ihr Nichtsein, die Gleichheit enthält,
ist das Negative.

- Oder beide sind das Gesetztsein;
insofern nun die unterschiedene Bestimmtheit
als unterschiedene bestimmte Beziehung des Gesetztseins auf sich
genommen wird, so ist der Gegensatz
einesteils das Gesetztsein in seine Gleichheit mit sich reflektiert,
andernteils dasselbe in seine Ungleichheit mit sich reflektiert,
das Positive und Negative.

- Das Positive ist das Gesetztsein als in die Gleichheit mit sich reflektiert;
aber das Reflektierte ist das Gesetztsein, d. i. die Negation als Negation;
so hat diese Reflexion-in-sich
die Beziehung auf das Andere zu ihrer Bestimmung.

Das Negative ist das Gesetztsein als in die Ungleichheit reflektiert;
aber das Gesetztsein ist die Ungleichheit selbst;
so ist diese Reflexion somit die Identität der Ungleichheit mit sich selbst
und absolute Beziehung auf sich.

- Beide also,
das in die Gleichheit mit sich reflektierte Gesetztsein
hat die Ungleichheit,
und das in die Ungleichheit mit sich reflektierte Gesetztsein
hat auch die Gleichheit an ihm. ((S56))


Das Positive und das Negative
sind so die selbständig gewordenen Seiten des Gegensatzes.

Sie sind selbständig, indem sie die Reflexion des Ganzen in sich sind,
und sie gehören dem Gegensatze an,
insofern es die Bestimmtheit ist, die als Ganzes in sich reflektiert ist.

Um ihrer Selbständigkeit willen
machen sie den an sich bestimmten Gegensatz aus.

Jedes ist es selbst und sein Anderes,
dadurch hat jedes seine Bestimmtheit nicht an einem Anderen,
sondern an ihm selbst.

- Jedes bezieht sich auf sich selbst nur als sich beziehend auf sein Anderes.

Dies hat die doppelte Seite:
jedes ist Beziehung auf sein Nichtsein
als Aufheben dieses Andersseins in sich;
so ist sein Nichtsein nur ein Moment in ihm.

Aber andernteils ist hier das Gesetztsein
ein Sein, ein gleichgültiges Bestehen geworden;
das Andere seiner, das jedes enthält,
ist daher auch das Nichtsein dessen,
in welchem es nur als Moment enthalten sein soll.

Jedes ist daher nur, insofern sein Nichtsein ist,
und zwar in einer identischen Beziehung.


Die Bestimmungen, welche das Positive und Negative konstituieren,
bestehen also darin, daß das Positive und das Negative
erstens absolute Momente des Gegensatzes sind;
ihr Bestehen ist untrennbar eine Reflexion;
es ist eine Vermittlung, in welcher jedes
durch das Nichtsein seines Anderen,
damit durch sein Anderes oder sein eigenes Nichtsein ist.

- So sind sie Entgegengesetzte überhaupt;
oder jedes ist nur das Entgegengesetzte des Anderen,
das eine ist noch nicht positiv und das andere noch nicht negativ,
sondern beide sind negativ gegeneinander.

Jedes ist so überhaupt erstens, insofern das Andere ist;
es ist durch das Andere, durch sein eigenes Nichtsein das, was es ist;
es ist nur Gesetztsein.

Zweitens: es ist, insofern das Andere nicht ist;
es ist durch das Nichtsein des Anderen das, was es ist;
es ist Reflexion-in-sich.

- Dieses beides ist aber die eine Vermittlung des Gegensatzes überhaupt,
in der sie überhaupt nur Gesetzte sind.


Aber ferner dies bloße Gesetztsein ist in sich reflektiert überhaupt;
das Positive und Negative ist nach diesem ((S57)) Momente der äußeren Reflexion
gleichgültig gegen jene erste Identität, worin sie nur Momente sind;
oder indem jene erste Reflexion
die eigene Reflexion des Positiven und Negativen in sich selbst,
jedes sein Gesetztsein an ihm selbst ist,
so ist jedes gleichgültig gegen diese seine Reflexion in sein Nichtsein,
gegen sein eigenes Gesetztsein.

Die beiden Seiten sind so bloß verschiedene,
und insofern ihre Bestimmtheit, positiv und negativ zu sein,
ihr Gesetztsein gegeneinander ausmacht,
so ist jede nicht an ihr selbst so bestimmt,
sondern ist nur Bestimmtheit überhaupt;
jeder Seite kommt daher zwar eine der Bestimmtheiten
von Positivem und Negativem zu;
aber sie können verwechselt werden,
und jede Seite ist von der Art,
daß sie ebensogut als positiv wie als negativ genommen werden kann.


Aber das Positive und Negative ist drittens
nicht nur ein Gesetztes, noch bloß ein Gleichgültiges,
sondern ihr Gesetztsein
oder die Beziehung auf das Andere in einer Einheit, die nicht sie selbst sind,
ist in jedes zurückgenommen.

Jedes ist an ihm selbst positiv und negativ;
das Positive und Negative ist die Reflexionsbestimmung an und für sich;
erst in dieser Reflexion des Entgegengesetzten in sich ist es positiv und negativ.

Das Positive hat die Beziehung auf das Andere,
in der die Bestimmtheit des Positiven ist, an ihm selbst;
ebenso das Negative ist nicht Negatives als gegen ein Anderes,
sondern hat die Bestimmtheit, wodurch es negativ ist, gleichfalls in ihm selbst.


So ist jedes [eine] selbständige, für sich seiende Einheit mit sich.

Das Positive ist wohl ein Gesetztsein,
aber so, daß für es das Gesetztsein nur Gesetztsein als aufgehobenes ist.

Es ist das Nichtentgegengesetzte, der aufgehobene Gegensatz,
aber als Seite des Gegensatzes selbst.

- Als positiv ist zwar etwas bestimmt in Beziehung auf ein Anderssein,
aber so, daß seine Natur dies ist, nicht ein Gesetztes zu sein;
es ist die das Anderssein negierende Reflexion-in-sich.

Aber das Andere seiner, das Negative,
ist selbst nicht mehr Gesetztsein oder Moment,
sondern ein selbständiges Sein;
so ist die negierende ((S58)) Reflexion des Positiven in sich bestimmt,
dies sein Nichtsein von sich auszuschließen.


So das Negative als absolute Reflexion
ist nicht das unmittelbare Negative,
sondern dasselbe als aufgehobenes Gesetztsein,
das Negative an und für sich, das positiv auf sich selbst beruht.

Als Reflexion-in-sich negiert es seine Beziehung auf Anderes;
sein Anderes ist das Positive, ein selbständiges Sein;
- seine negative Beziehung darauf ist daher, es aus sich auszuschließen.

Das Negative ist das für sich bestehende Entgegengesetzte,
gegen das Positive, das die Bestimmung des aufgehobenen Gegensatzes ist,
- der auf sich beruhende ganze Gegensatz,
entgegengesetzt dem mit sich identischen Gesetztsein.


Das Positive und Negative ist hiermit
nicht nur an sich positiv und negativ, sondern an und für sich.

An sich sind sie es, insofern
von ihrer ausschließenden Beziehung auf Anderes abstrahiert [? wird]
und sie nur nach ihrer Bestimmung genommen werden.

An sich ist etwas positiv oder negativ,
indem es nicht bloß gegen Anderes so bestimmt sein soll.

Aber das Positive oder Negative
nicht als Gesetztsein und damit nicht als Entgegengesetztes,
ist es jedes das Unmittelbare, Sein und Nichtsein.

Das Positive und Negative sind aber die Momente des Gegensatzes,
das Ansichsein derselben
macht nur die Form ihres Reflektiertseins in sich aus.

Es ist etwas an sich positiv, außer der Beziehung auf das Negative;
und es ist etwas an sich negativ, außer der Beziehung auf das Negative [ Positive ? ];
in dieser Bestimmung wird bloß
an dem abstrakten Momente dieses Reflektiertseins festgehalten.

Allein das ansichseiende Positive oder Negative heißt wesentlich,
daß entgegengesetzt zu sein
nicht bloß Moment sei, noch der Vergleichung angehöre,
sondern die eigene Bestimmung der Seiten des Gegensatzes ist.

An sich positiv oder negativ sind sie also
nicht außer der Beziehung auf Anderes,
sondern [so,] daß diese Beziehung, und zwar als ausschließende,
die Bestimmung oder das Ansichsein derselben ausmacht;
hierin sind sie es also zugleich an und für sich. ((S59))


Anmerkung: Die Entgegengesetzten Größen der Arithmetik


Es ist hier der Begriff des Positiven und Negativen anzuführen,
wie er in der Arithmetik vorkommt.

Er wird darin als bekannt vorausgesetzt;
weil er aber nicht in seinem bestimmten Unterschiede aufgefaßt wird,
entgeht er nicht unauflösbaren Schwierigkeiten und Verwicklungen.

Es haben sich soeben
die beiden realen Bestimmungen des Positiven und Negativen ergeben
- außer dem einfachen Begriffe ihrer Entgegensetzung - ,
daß nämlich das erste Mal ein nur verschiedenes,
unmittelbares Dasein zugrunde liegt,
dessen einfache Reflexion-in-sich unterschieden wird
von seinem Gesetztsein der Entgegensetzung selbst.

Diese gilt daher nur als nicht an und für sich seiend
und dem Verschiedenen zwar zukommend,
so daß jedes ein Entgegengesetztes überhaupt ist,
aber auch gleichgültig dagegen für sich besteht
und es einerlei ist, welches der beiden entgegengesetzten Verschiedenen
als positiv oder als negativ betrachtet werde.

- Das andere Mal aber ist das Positive das an sich selbst Positive,
das Negative das an sich selbst Negative,
so daß das Verschiedene nicht gleichgültig dagegen,
sondern dies seine Bestimmung an und für sich ist.

- Diese beiden Formen des Positiven und Negativen
kommen gleich in den ersten Bestimmungen vor,
in denen sie in der Arithmetik gebraucht werden.


Das +a und -a sind zuerst entgegengesetzte Größen überhaupt;
a ist die beiden zum Grunde liegende ansichseiende Einheit,
das gegen die Entgegensetzung selbst Gleichgültige,
das hier ohne weiteren Begriff als tote Grundlage dient.

Das -a ist zwar als das Negative, das +a als das Positive bezeichnet,
aber das eine ist so gut ein Entgegengesetztes als das andere.


Ferner ist a nicht nur die einfache zum Grunde liegende Einheit,
sondern als +a und -a ist sie die Reflexion dieser Entgegengesetzten in sich;
es sind zwei verschiedene a vorhanden,
und es ist gleichgültig, welches von beiden
man als das positive oder negative bezeichnen will;
beide haben ein besonderes Bestehen und sind positiv.


Nach jener ersten Seite ist + y - y = 0;
oder in - 8 + 3 sind die 3 Positiven Negative im 8.

Die Entgegengesetzten heben sich in ihrer Verbindung auf.

Eine Stunde Wegs nach Osten gemacht
und ebensoviel zurück nach Westen hebt den erst gemachten Weg auf;
soviel Schulden, um soviel weniger Vermögen,
und soviel Vermögen vorhanden ist, soviel hebt sich von den Schulden auf.

Die Stunde Wegs nach Osten ist zugleich nicht der positive Weg an sich,
noch der nach Westen der negative Weg;
sondern diese Richtungen sind gleichgültig
gegen diese Bestimmtheit des Gegensatzes;
nur eine dritte, außer ihnen fallende Rücksicht
macht die eine zur positiven, die andere zur negativen.

So auch die Schulden sind nicht an und für sich das Negative;
sie sind es nur in Beziehung auf den Schuldner;
für den Gläubiger sind sie sein positives Vermögen;
sie sind eine Summe Geld, oder was es sei von einem gewissen Wert,
das nach außerhalb seiner fallenden Rücksichten
Schulden oder Vermögen ist.


Die Entgegengesetzten heben sich zwar in ihrer Beziehung auf,
so daß das Resultat gleich Null ist;
aber es ist in ihnen auch ihre identische Beziehung vorhanden,
die gegen den Gegensatz selbst gleichgültig ist;
so machen sie Eines aus.

Wie soeben von der Summe Geld erinnert worden, die nur eine Summe ist,
oder das a, das nur ein a ist im + a und - a;
auch der Weg, der nur ein Stück Wegs ist, nicht zwei Wege,
deren einer nach Osten, der andere nach Westen ginge.

So auch eine Ordinate y, die dasselbe ist,
auf dieser oder jener Seite der Achse genommen;
insofern ist + y - y = y;
sie ist nur die Ordinate, es ist nur eine Bestimmung und Gesetz derselben.


Ferner aber sind die Entgegengesetzten nicht nur ein Gleichgültiges,
sondern auch zwei Gleichgültige.

Sie sind nämlich als Entgegengesetzte auch in sich Reflektierte
und bestehen so als Verschiedene.


So sind in - 8 + 3 überhaupt elf Einheiten vorhanden;
+ y, ((S61)) - y sind Ordinaten auf der entgegengesetzten Seite der Achse,
wo jede ein gegen diese Grenze
und gegen ihren Gegensatz gleichgültiges Dasein ist;
so ist + y - y = 2 y.

- Auch der nach Osten und nach Westen zurückgelegte Weg
ist die Summe einer zweifachen Bemühung
oder die Summe von zwei Zeitperioden.

Ebenso ist in der Staatsökonomie ein Quantum von Geld oder von Wert
nicht nur dies eine Quantum als Mittel der Subsistenz,
sondern es ist ein verdoppeltes;
es ist Mittel der Subsistenz sowohl für den Gläubiger als den Schuldner.

Das Staatsvermögen berechnet sich nicht bloß als Summe des baren Geldes
und des sonstigen Wertes von den Immobilien und Mobilien,
der im Staate vorhanden ist,
noch weniger aber als Summe, die übrigbliebe
nach Abzug des passiven Vermögens vom aktiven,
sondern das Kapital, wenn seine aktive und passive Bestimmung
sich auch zur Null reduzierten,
bleibt erstens positives Kapital als + a - a = a;
aber zweitens, indem es auf vielfältige Weise
passives, verliehenes und wieder verliehenes ist,
ist es dadurch ein sehr vervielfältigtes Mittel.


Nicht nur aber sind die entgegengesetzten Größen
einerseits bloß entgegengesetzte überhaupt,
andererseits reale oder gleichgültige.

Sondern obzwar das Quantum selbst das gleichgültige begrenzte Sein ist,
so kommt doch an ihm auch das an sich Positive
und das an sich Negative vor.

Das a z. B., insofern es kein Zeichen hat,
gilt dafür, daß es als positives zu nehmen sei, wenn es zu bezeichnen ist.

Wenn es nur überhaupt ein entgegengesetztes werden sollte,
so könnte es ebensogut als - a genommen werden.

Aber das positive Zeichen wird ihm unmittelbar gegeben,
weil das Positive für sich die eigentümliche Bedeutung des Unmittelbaren,
als mit sich identischen, gegen die Entgegensetzung hat.


Ferner indem positive und negative Größen addiert oder subtrahiert werden,
gelten sie als solche, die für sich positiv und negativ seien
und es nicht bloß durch die Beziehung des Addierens oder Subtrahierens,
auf diese äußerliche Weise werden.

In 8 - (- 3) heißt das erste Minus entgegengesetzt ((S62)) gegen 8,
das zweite Minus aber (- 3) gilt als entgegengesetztes an sich,
außer dieser Beziehung.


Näher tritt dies bei der Multiplikation und Division hervor;
hier ist das Positive wesentlich als das Nichtentgegengesetzte,
das Negative hingegen als das Entgegengesetzte zu nehmen,
nicht beide Bestimmungen auf gleiche Weise nur als Entgegengesetzte überhaupt.

Indem die Lehrbücher in den Beweisen,
wie sich die Zeichen in diesen beiden Rechnungsarten verhalten,
bei dem Begriffe der entgegengesetzten Größen überhaupt stehenbleiben,
so sind diese Beweise unvollständig und verwickeln sich in Widersprüche.

- Plus und Minus erhalten aber bei der Multiplikation und Division
die bestimmtere Bedeutung von Positivem und Negativem an sich,
weil das Verhältnis der Faktoren, Einheit und Anzahl gegeneinander zu sein,
nicht ein bloßes Verhältnis des Mehrens und Minderns ist
wie bei dem Addieren und Subtrahieren,
sondern ein qualitatives, womit auch Plus und Minus
die qualitative Bedeutung des Positiven und Negativen erhält.

- Ohne diese Bestimmung und bloß aus dem Begriffe entgegengesetzter Größen
kann leicht die schiefe Folgerung gezogen werden,
daß, wenn - a * +a = - a² ist, umgekehrt +a * - a = + a² gebe.

Indem der eine Faktor die Anzahl und der andere die Einheit,
und zwar die erstere wie gewöhnlich der voranstehende bedeutet,
so unterscheiden sich die beiden Ausdrücke -a * +a und +a * -a dadurch,
daß im ersteren +a die Einheit und -a die Anzahl
und im anderen es umgekehrt ist.

Es pflegt nun beim ersteren gesagt zu werden,
wenn ich +a nehmen soll -a mal, so nehme ich +a nicht bloß a mal,
sondern zugleich auf die ihm entgegengesetzte Weise, +a mal -a;
also da es Plus ist, so habe ich es negativ zu nehmen,
und das Produkt ist -a².

Wenn aber im zweiten Falle -a zu nehmen ist +a mal,
so soll -a gleichfalls nicht -a mal genommen werden,
sondern in der ihm entgegengesetzten Bestimmung, nämlich +a mal.

Nach dem Räsonnement des ersten Falles folgt also,
daß das Produkt +a² sein müsse.

- Ebenso bei der Division. ((S63))

Diese Konsequenz ist notwendig, insofern Plus und Minus
nur als entgegengesetzte Größen überhaupt genommen werden;
dem Minus wird im ersten Falle die Kraft zugeschrieben, das Plus zu verändern;
aber im anderen sollte Plus nicht dieselbe Kraft über Minus haben,
ungeachtet es so gut eine entgegengesetzte Größenbestimmung ist als dieses.

In der Tat hat Plus diese Kraft nicht,
denn es ist hier nach seiner qualitativen Bestimmung gegen Minus zu nehmen,
indem die Faktoren ein qualitatives Verhältnis zueinander haben.

Insofern ist also das Negative hier das an sich Entgegengesetzte als solches,
das Positive aber ist das Unbestimmte, Gleichgültige überhaupt;
es ist wohl auch das Negative, aber des Anderen, nicht an ihm selbst.

- Eine Bestimmung als Negation kommt also allein durch das Negative herein,
nicht durch das Positive.


So ist denn auch -a * -a = a², darum weil das negative a
nicht bloß auf die entgegengesetzte Weise
(so würde es zu nehmen sein mit -a multipliziert),
sondern weil es negativ genommen werden soll.

Die Negation der Negation aber ist das Positive.





C. DER WIDERSPRUCH


1. Der Unterschied überhaupt enthält seine beiden Seiten als Momente;
in der Verschiedenheit fallen sie gleichgültig auseinander;
im Gegensatze als solchem sind sie Seiten des Unterschiedes,
eines nur durchs andere bestimmt, somit nur Momente;
aber sie sind ebensosehr bestimmt an ihnen selbst,
gleichgültig gegeneinander und sich gegenseitig ausschließend:
die selbständigen Reflexionsbestimmungen.


Die eine ist das Positive, die andere das Negative,
aber jene als das an ihm selbst Positive,
diese als das an ihm selbst Negative.

Die gleichgültige Selbständigkeit für sich hat jedes dadurch,
daß es die Beziehung auf sein anderes Moment an ihm selbst hat;
so ist es der ganze in sich geschlossene Gegensatz.

- Als dieses Ganze ist jedes
vermittelt ((S64)) durch sein Anderes mit sich und enthält dasselbe.

Aber es ist ferner durch das Nichtsein seines Anderen mit sich vermittelt;
so ist es für sich seiende Einheit und schließt das Andere aus sich aus.


Indem die selbständige Reflexionsbestimmung in derselben Rücksicht,
als sie die andere enthält und dadurch selbständig ist,
die andere ausschließt,
so schließt sie in ihrer Selbständigkeit
ihre eigene Selbständigkeit aus sich aus;
denn diese besteht darin, die ihr andere Bestimmung in sich zu enthalten
und dadurch allein nicht Beziehung auf ein Äußerliches zu sein,
- aber ebensosehr unmittelbar darin,
sie selbst zu sein und die ihr negative Bestimmung von sich auszuschließen.

Sie ist so der Widerspruch.


Der Unterschied überhaupt ist schon der Widerspruch an sich;
denn er ist die Einheit von solchen, die nur sind, insofern sie nicht eins sind,
- und die Trennung solcher, die nur sind als in derselben Beziehung getrennte.

Das Positive und Negative aber sind der gesetzte Widerspruch,
weil sie als negative Einheiten selbst das Setzen ihrer [sind ]
und darin jedes das Aufheben seiner und das Setzen seines Gegenteils ist.

- Sie machen die bestimmende Reflexion als ausschließende aus;
weil das ausschließen ein Unterscheiden und jedes der Unterschiedenen
als Ausschließendes selbst das ganze ausschließen ist,
so schließt jedes in ihm selbst sich aus.


Die beiden selbständigen Reflexionsbestimmungen für sich betrachtet,
so ist das Positive das Gesetztsein als in die Gleichheit mit sich reflektiert,
das Gesetztsein, das nicht Beziehung auf ein Anderes ist,
das Bestehen also,
insofern das Gesetztsein aufgehoben und ausgeschlossen ist.

Damit aber macht sich das Positive zur Beziehung eines Nichtseins,
- zu einem Gesetztsein.

- So ist es der Widerspruch,
daß es als das Setzen der Identität mit sich
durch ausschließen des Negativen
sich selbst zum Negativen von einem macht,
also zu dem Anderen, das es von sich ausschließt.

Dieses ist als Ausgeschlossenes frei von dem Ausschließenden gesetzt;
((S65)) hiermit als in sich reflektiert und selbst ausschließend.

So ist die ausschließende Reflexion
Setzen des Positiven als ausschließend das Andere,
so daß dies Setzen unmittelbar
das Setzen seines Anderen, es Ausschließenden ist.


Dies ist der absolute Widerspruch des Positiven,
aber er ist unmittelbar der absolute Widerspruch des Negativen;
das Setzen beider ist eine Reflexion.

- Das Negative für sich betrachtet gegen das Positive
ist das Gesetztsein als in die Ungleichheit mit sich reflektiert,
das Negative als Negatives.

Aber das Negative ist selbst das Ungleiche, das Nichtsein eines Anderen;
somit ist die Reflexion in seine Ungleichheit
vielmehr seine Beziehung auf sich selbst.

- Die Negation überhaupt
ist das Negative als Qualität oder unmittelbare Bestimmtheit;
das Negative aber als Negatives,
[so] ist es bezogen auf das Negative seiner, auf sein Anderes.

Wird dies Negative nur als identisch mit dem ersten genommen,
so ist es, wie auch das erstere, nur unmittelbar;
sie werden so nicht genommen als Andere gegeneinander,
somit nicht als Negative;
das Negative ist überhaupt nicht ein Unmittelbares.

- Indem nun ferner aber ebensosehr jedes dasselbe ist, was das Andere,
so ist diese Beziehung der Ungleichen ebensosehr ihre identische Beziehung.


Dies ist also derselbe Widerspruch, der das Positive ist,
nämlich Gesetztsein oder Negation, als Beziehung auf sich.

Aber das Positive ist nur an sich dieser Widerspruch;
das Negative dagegen der gesetzte Widerspruch;
denn in seiner Reflexion in sich,
an und für sich Negatives oder als Negatives identisch mit sich zu sein,
hat es die Bestimmung,
daß es Nichtidentisches, ausschließen der Identität sei.

Es ist dies, gegen die Identität identisch mit sich zu sein,
hiermit durch seine ausschließende Reflexion sich selbst von sich auszuschließen.


Das Negative ist also
die ganze, als Entgegensetzung auf sich beruhende Entgegensetzung,
der absolute sich nicht auf Anderes beziehende Unterschied;
er schließt als Entgegensetzung die Identität von sich aus,
- aber somit sich selbst; ((S66))
denn als Beziehung auf sich
bestimmt er sich als die Identität selbst, die er ausschließt.


2. Der Widerspruch löst sich auf.

In der sich selbst ausschließenden Reflexion, die betrachtet wurde,
hebt das Positive und das Negative
jedes in seiner Selbständigkeit sich selbst auf;
jedes ist schlechthin das Übergehen
oder vielmehr das sich Übersetzen seiner in sein Gegenteil.

Dies rastlose Verschwinden der Entgegengesetzten in ihnen selbst
ist die nächste Einheit, welche durch den Widerspruch zustande kommt;
sie ist die Null.

Der Widerspruch enthält aber nicht bloß das Negative, sondern auch das Positive;
oder die sich selbst ausschließende Reflexion ist zugleich setzende Reflexion;
das Resultat des Widerspruchs ist nicht nur Null.

- Das Positive und Negative
machen das Gesetztsein der Selbständigkeit aus;
die Negation ihrer durch sie selbst
hebt das Gesetztsein der Selbständigkeit auf.

Dies ist es, was in Wahrheit im Widerspruche zugrunde geht.


Die Reflexion-in-sich, wodurch die Seiten des Gegensatzes
sich zu selbständigen Beziehungen auf sich machen,
ist zunächst ihre Selbständigkeit als unterschiedener Momente;
sie sind so nur an sich diese Selbständigkeit,
denn sie sind noch entgegengesetzte,
und daß sie es an sich sind, macht ihr Gesetztsein aus.

Aber ihre ausschließende Reflexion hebt dies Gesetztsein auf,
macht sie zu fürsichseienden Selbständigen,
zu solchen, die nicht nur an sich,
sondern durch ihre negative Beziehung auf ihr Anderes selbständig sind;
ihre Selbständigkeit ist auf diese Weise auch gesetzt.

Aber ferner machen sie sich durch dies ihr Setzen zu einem Gesetztsein.

Sie richten sich zugrunde,
indem sie sich bestimmen als das mit sich Identische,
aber darin vielmehr als das Negative,
als ein mit sich Identisches, das Beziehung auf Anderes ist.


Allein diese ausschließende Reflexion ist näher betrachtet
nicht nur diese formelle Bestimmung.

Sie ist ansichseiende Selbständigkeit
und ist das Aufheben dieses Gesetztseins
und durch dies Aufheben
erst fürsichseiende und in der Tat ((S67)) selbständige Einheit.

Durch das Aufheben des Andersseins oder Gesetztseins
ist zwar wieder das Gesetztsein, das Negative eines Anderen, vorhanden.

Aber in der Tat ist diese Negation
nicht wieder nur erste unmittelbare Beziehung auf Anderes,
nicht Gesetztsein als aufgehobene Unmittelbarkeit,
sondern als aufgehobenes Gesetztsein.

Die ausschließende Reflexion der Selbständigkeit,
indem sie ausschließend ist, macht sich zum Gesetztsein,
aber ist ebensosehr Aufheben ihres Gesetztseins.

Sie ist aufhebende Beziehung auf sich;
sie hebt darin erstens das Negative auf,
und zweitens setzt sie sich als Negatives,
und dies ist erst dasjenige Negative, das sie aufhebt;
im Aufheben des Negativen setzt und hebt sie zugleich es auf.

Die ausschließende Bestimmung selbst
ist auf diese Weise sich das Andere, dessen Negation sie ist;
das Aufheben dieses Gesetztseins ist daher
nicht wieder Gesetztsein als das Negative eines Anderen,
sondern ist das Zusammengehen mit sich selbst,
das positive Einheit mit sich ist.

Die Selbständigkeit ist so
durch ihre eigene Negation in sich zurückkehrende Einheit,
indem sie durch die Negation ihres Gesetztseins in sich zurückkehrt.

Sie ist die Einheit des Wesens,
durch die Negation nicht eines Anderen, sondern ihrer selbst
identisch mit sich zu sein.


3. Nach dieser positiven Seite,
daß die Selbständigkeit im Gegensatze
als ausschließende Reflexion sich zum Gesetztsein macht
und es ebensosehr aufhebt, Gesetztsein zu sein,
ist der Gegensatz nicht nur zugrunde,
sondern in seinen Grund zurückgegangen.

- Die ausschließende Reflexion des selbständigen Gegensatzes
macht ihn zu einem Negativen, nur Gesetzten;
sie setzt dadurch ihre zunächst selbständigen Bestimmungen,
das Positive und Negative,
zu solchen herab, welche nur Bestimmungen sind,
und indem so das Gesetztsein zum Gesetztsein gemacht wird,
ist es überhaupt in seine Einheit mit sich zurückgekehrt;
es ist das einfache Wesen, aber das Wesen als Grund.

Durch das Aufheben
der sich an sich selbst widersprechenden Bestimmungen des Wesens
ist dieses wiederhergestellt,
jedoch mit der Bestimmung,
ausschließende ((S68)) Reflexionseinheit zu sein,
- einfache Einheit,welche sich selbst als Negatives bestimmt,
aber in diesem Gesetztsein
unmittelbar sich selbst gleich und mit sich zusammengegangen ist.


Zunächst geht also der selbständige Gegensatz
durch seinen Widerspruch in den Grund zurück;
jener ist das Erste, Unmittelbare, von dem angefangen wird,
und der aufgehobene Gegensatz oder das aufgehobene Gesetztsein
ist selbst ein Gesetztsein.

Somit ist das Wesen als Grund ein Gesetztsein, ein Gewordenes.

Aber umgekehrt hat sich nur dies gesetzt,
daß der Gegensatz oder das Gesetztsein
ein Aufgehobenes, nur als Gesetztsein ist.

Das Wesen ist also als Grund so ausschließende Reflexion,
daß es sich selbst zum Gesetztsein macht,
daß der Gegensatz, von dem vorhin der Anfang gemacht wurde
und der das Unmittelbare war,
die nur gesetzte, bestimmte Selbständigkeit des Wesens ist
und daß er nur das sich an ihm selbst Aufhebende,
das Wesen aber das in seiner Bestimmtheit in sich reflektierte ist.

Das Wesen schließt als Grund sich von sich selbst aus, es setzt sich;
sein Gesetztsein - welches das Ausgeschlossene ist - ist nur als Gesetztsein,
als Identität des Negativen mit sich selbst.

Dies Selbständige ist das Negative, gesetzt als Negatives;
ein sich selbst Widersprechendes,
das daher unmittelbar im Wesen als seinem Grunde bleibt.


Der aufgelöste Widerspruch ist also der Grund,
das Wesen als Einheit des Positiven und Negativen.

Im Gegensatze ist die Bestimmung zur Selbständigkeit gediehen;
der Grund aber ist diese vollendete Selbständigkeit;
das Negative ist in ihm selbständiges Wesen, aber als Negatives;
so ist er ebensosehr das Positive
als das in dieser Negativität mit sich Identische.

Der Gegensatz und sein Widerspruch
ist daher im Grunde sosehr aufgehoben als erhalten.

Der Grund ist das Wesen als die positive Identität mit sich;
aber die sich zugleich als die Negativität auf sich bezieht,
sich also bestimmt und zum ausgeschlossenen Gesetztsein macht;
dies Gesetztsein aber ist das ganze selbständige Wesen,
und das Wesen ist Grund,
als ((S69)) in dieser seiner Negation identisch mit sich selbst und positiv.

Der sich widersprechende selbständige Gegensatz
war also bereits selbst der Grund;
es kam nur die Bestimmung der Einheit mit sich selbst hinzu,
welche dadurch hervortritt,
daß die selbständigen Entgegengesetzten jedes sich selbst aufhebt
und sich zu dem Anderen seiner macht, somit zugrunde geht,
aber darin zugleich nur mit sich selbst zusammengeht,
also in seinem Untergange,
d. i. in seinem Gesetztsein oder in der Negation,
vielmehr erst das in sich reflektierte, mit sich identische Wesen ist.


Anmerkung: Einheit des Positiven und Negativen


Das Positive und Negative ist dasselbe.

Dieser Ausdruck gehört der äußeren Reflexion an,
insofern sie mit diesen beiden Bestimmungen eine Vergleichung anstellt.

Es ist aber nicht eine äußere Vergleichung, welche zwischen denselben,
ebensowenig als zwischen anderen Kategorien anzustellen ist,
sondern sie sind an ihnen selbst zu betrachten,
d. h. es ist zu betrachten, was ihre eigene Reflexion ist.

An dieser aber hat es sich gezeigt,
daß jedes wesentlich das Scheinen seiner im Anderen
und selbst das Setzen seiner als des Anderen ist.


Das Vorstellen, insofern es das Positive und Negative
nicht betrachtet, wie sie an und für sich sind,
kann aber allerdings an das Vergleichen verwiesen werden,
um [auf] das Haltlose dieser Unterschiedenen,
die von ihm als fest einander gegenüber angenommen sind,
aufmerksam zu werden.

Eine geringe Erfahrung in dem reflektierenden Denken wird es schon wahrnehmen,
daß, wenn etwas als positiv bestimmt worden,
indem man nun von dieser Grundlage weitergeht,
sich dasselbe unmittelbar unter der Hand in Negatives verkehrt hat
und umgekehrt das negative Bestimmte in Positives,
daß das reflektierende Denken sich in diesen Bestimmungen verwirrt
und sich widersprechend wird.

Die Unbekanntschaft mit der Natur derselben ist der Meinung,
diese Verwirrung sei etwas Unrechtes, das nicht geschehen soll,
und schreibt sie einem subjektiven Fehler zu. ((S70))

Dieses Übergehen bleibt in der Tat auch bloße Verwirrung,
insofern das Bewußtsein über die Notwendigkeit der Verwandlung
nicht vorhanden ist.

- Es ist aber, auch für die äußere Reflexion, eine einfache Betrachtung,
daß fürs erste das Positive nicht ein unmittelbar Identisches ist,
sondern teils ein Entgegengesetztes gegen das Negative,
und daß es nur in dieser Beziehung Bedeutung hat,
also das Negative selbst in seinem Begriffe liegt,
teils aber, daß es an ihm selbst
die sich auf sich beziehende Negation des bloßen Gesetztseins
oder des Negativen, also selbst die absolute Negation in sich ist.

- Ebenso das Negative, das dem Positiven gegenübersteht,
hat nur Sinn in dieser Beziehung auf dies sein Anderes;
es enthält also dasselbe in seinem Begriffe.

Das Negative hat aber auch ohne Beziehung auf das Positive
ein eigenes Bestehen;
es ist mit sich identisch;
so ist es aber selbst das, was das Positive sein sollte.


Vornehmlich wird der Gegensatz vom Positiven und Negativen
in dem Sinne genommen, daß jenes
(ob es gleich seinem Namen nach das Poniertsein, Gesetztsein ausdrückt)
ein Objektives sein soll,
dieses aber ein Subjektives, welches nur einer äußeren Reflexion angehöre,
das an und für sich seiende Objektive nichts angehe
und ganz und gar nicht für dasselbe vorhanden sei.

In der Tat, wenn das Negative nichts anderes
als die Abstraktion einer subjektiven Willkür
oder eine Bestimmung einer äußerlichen Vergleichung ausdrückt,
so ist es freilich für das objektive Positive nicht vorhanden,
d. h. dieses ist nicht an ihm selbst auf eine solche leere Abstraktion bezogen;
aber dann ist ihm die Bestimmung, daß es ein Positives sei,
gleichfalls nur äußerlich.

- So gilt, um ein Beispiel
von dem fixen Gegensatze dieser Reflexionsbestimmungen anzuführen,
das Licht überhaupt für das nur Positive,
die Finsternis aber für das nur Negative.

Aber das Licht hat in seiner unendlichen Expansion
und der Kraft seiner aufschließenden und belebenden Wirksamkeit
wesentlich die Natur absoluter Negativität.

Die Finsternis dagegen als Unmannigfaltiges
oder der sich nicht selbst in sich unterscheidende ((S71)) Schoß der Erzeugung
ist das einfache mit sich Identische, das Positive.

Sie wird als das nur Negative in dem Sinne genommen,
daß sie als bloße Abwesenheit des Lichts
für dasselbe ganz und gar nicht vorhanden sei,
- so daß dieses, indem es sich auf sie bezieht,
sich nicht auf ein Anderes, sondern rein auf sich selbst beziehen,
also diese nur vor ihm verschwinden soll.

Aber bekanntlich wird das Licht durch die Finsternis zum Grau getrübt;
und außer dieser bloß quantitativen Veränderung erleidet es auch die qualitative,
durch die Beziehung darauf zur Farbe bestimmt zu werden.

- So ist z. B. auch die Tugend nicht ohne Kampf;
sie ist vielmehr der höchste, vollendete Kampf;
so ist sie nicht nur das Positive, sondern absolute Negativität;
sie ist auch nicht nur in Vergleichung mit dem Laster Tugend,
sondern ist an ihr selbst Entgegensetzung und Bekämpfung.

Oder das Laster ist nicht nur der Mangel der Tugend
- auch die Unschuld ist dieser Mangel -
und nicht nur für eine äußere Reflexion von der Tugend unterschieden,
sondern an sich selbst ihr entgegengesetzt, es ist böse.

Das Böse besteht in dem Beruhen auf sich gegen das Gute;
es ist die positive Negativität.

Die Unschuld aber, als Mangel sowohl des Guten als des Bösen,
ist gleichgültig gegen beide Bestimmungen, weder positiv noch negativ.

Aber zugleich ist dieser Mangel auch als Bestimmtheit zu nehmen,
und einerseits ist sie als die positive Natur von etwas zu betrachten,
als sie sich andererseits auf ein Entgegengesetztes bezieht
und alle Naturen aus ihrer Unschuld,
aus ihrer gleichgültigen Identität mit sich heraustreten,
sich durch sich selbst auf ihr Anderes beziehen
und dadurch zugrunde richten
oder, im positiven Sinne, in ihren Grund zurückgehen.

- Auch die Wahrheit ist das Positive
als das mit dem Objekte übereinstimmende Wissen,
aber sie ist nur diese Gleichheit mit sich,
insofern das Wissen sich negativ gegen das Andere verhalten,
das Objekt durchdrungen und die Negation, die es ist, aufgehoben hat.

Der Irrtum ist ein Positives,
als eine Meinung des nicht an und für sich Seienden, ((S72))
die sich weiß und behauptet.

Die Unwissenheit aber ist entweder das gegen Wahrheit und Irrtum Gleichgültige,
somit weder als positiv noch als negativ bestimmt,
und die Bestimmung derselben als ein Mangel
gehört der äußeren Reflexion an,
oder aber als objektiv, als eigene Bestimmung einer Natur,
ist sie der Trieb, der gegen sich gerichtet ist,
ein Negatives, das eine positive Richtung in sich enthält.

- Es ist eine der wichtigsten Erkenntnisse,
diese Natur der betrachteten Reflexionsbestimmungen,
daß ihre Wahrheit nur in ihrer Beziehung aufeinander
und damit darin besteht, daß jede in ihrem Begriffe selbst die andere enthält,
einzusehen und festzuhalten;
ohne diese Erkenntnis
läßt sich eigentlich kein Schritt in der Philosophie tun.


Anmerkung: Der Satz des ausgeschlossenen Dritten


Die Bestimmung der Entgegensetzung
ist gleichfalls zu einem Satze gemacht worden,
dem sogenannten Satze des ausgeschlossenen Dritten.

Etwas ist entweder A oder Nicht -A; es gibt kein Drittes.


Dieser Satz enthält zuerst, daß alles ein Entgegengesetztes ist,
ein entweder als positiv oder als negativ Bestimmtes.

- Ein wichtiger Satz, der darin seine Notwendigkeit hat,
daß die Identität in Verschiedenheit und diese in Entgegensetzung übergeht.

Allein er pflegt nicht in diesem Sinne verstanden zu werden,
sondern soll gewöhnlich soviel heißen,
daß einem Dinge von allen Prädikaten
entweder dieses Prädikat selbst oder sein Nichtsein zukomme.

Das Entgegengesetzte bedeutet hier bloß Mangel oder vielmehr die Unbestimmtheit;
und der Satz ist so unbedeutend, daß es nicht der Mühe wert ist, ihn zu sagen.

Wenn die Bestimmungen süß, grün, viereckig genommen
- und es sollen alle Prädikate genommen werden -
und nun vom Geiste gesagt wird,
er sei entweder süß oder nicht süß, grün oder nicht grün usf.,
so ist dies eine Trivialität, die zu nichts führt.

Die Bestimmtheit, das Prädikat, wird auf etwas bezogen;
das Etwas ist bestimmt, sagt der Satz aus;
nun soll ((S73)) er wesentlich dies enthalten,
daß die Bestimmtheit sich näher bestimme,
zur Bestimmtheit an sich, zur Entgegensetzung werde.

Statt dessen geht er aber in jenem trivialen Sinne
von der Bestimmtheit nur über zu ihrem Nichtsein überhaupt,
zurück zur Unbestimmtheit.


Der Satz des ausgeschlossenen Dritten unterscheidet sich ferner
vom oben betrachteten Satze der Identität
oder des Widerspruchs, der so hieß:
es gibt nicht etwas, das zugleich A und Nicht-A ist.

Er enthält, daß es nicht etwas gebe, welches weder A noch Nicht-A,
daß es nicht ein Drittes gebe, das gegen den Gegensatz gleichgültig sei.

In der Tat aber gibt es in diesem Satze selbst das Dritte,
das gleichgültig gegen den Gegensatz ist,
nämlich A selbst ist darin vorhanden.

Dies A ist weder +A noch -A und ebensowohl auch +A als - A.

- Das Etwas, das entweder +A oder Nicht-A sein sollte,
ist hiermit auf +A sowohl als Nicht-A bezogen;
und wieder, indem es auf A bezogen ist,
solle es nicht auf Nicht-A bezogen sein,
sowie nicht auf A, indem es auf Nicht-A bezogen ist.

Das Etwas selbst ist also das Dritte, welches ausgeschlossen sein sollte.

Indem die entgegengesetzten Bestimmungen
im Etwas ebensosehr gesetzt als in diesem Setzen aufgehobene sind,
so ist das Dritte, das hier die Gestalt eines toten Etwas hat,
tiefer genommen die Einheit der Reflexion,
in welche als in den Grund die Entgegensetzung zurückgeht.


Anmerkung: Satz des Widerspruchs


Wenn nun die ersten Reflexionsbestimmungen,
die Identität, die Verschiedenheit und die Entgegensetzung,
in einem Satze aufgestellt worden,
so sollte noch vielmehr diejenige, in welche sie als in ihre Wahrheit übergehen,
nämlich der Widerspruch,
in einem Satz gefaßt und gesagt werden:

»Alle Dinge sind an sich selbst widersprechend«,
und zwar in dem Sinne, daß dieser Satz gegen die übrigen
vielmehr die Wahrheit und das Wesen der Dinge ausdrücke.

- Der Widerspruch, der an der Entgegensetzung hervortritt,
ist nur das entwickelte ((S74)) Nichts, das in der Identität enthalten ist
und in dem Ausdrucke vorkam, daß der Satz der Identität nichts sage.

Diese Negation bestimmt sich weiter zur Verschiedenheit
und zur Entgegensetzung, welche nun der gesetzte Widerspruch ist.


Es ist aber eines der Grundvorurteile der bisherigen Logik
und des gewöhnlichen Vorstellens,
als ob der Widerspruch nicht eine so wesenhafte
und immanente Bestimmung sei als die Identität;
ja, wenn von Rangordnung die Rede
und beide Bestimmungen als getrennte festzuhalten wären,
so wäre der Widerspruch für das Tiefere und Wesenhaftere zu nehmen.

Denn die Identität ihm gegenüber
ist nur die Bestimmung des einfachen Unmittelbaren, des toten Seins;
er aber ist die Wurzel aller Bewegung und Lebendigkeit;
nur insofern etwas in sich selbst einen Widerspruch hat, bewegt es sich,
hat Trieb und Tätigkeit.


Der Widerspruch wird gewöhnlich fürs erste von den Dingen,
von dem Seienden und Wahren überhaupt, entfernt;
es wird behauptet, daß es nichts Widersprechendes gebe.

Er wird fürs andere dagegen in die subjektive Reflexion geschoben,
die durch ihre Beziehung und Vergleichung ihn erst setze.

Aber auch in dieser Reflexion sei er nicht eigentlich vorhanden,
denn das Widersprechende könne nicht vorgestellt noch gedacht werden.

Er gilt überhaupt, sei es am Wirklichen oder in der denkenden Reflexion,
für eine Zufälligkeit, gleichsam für eine Abnormität
und vorübergehenden Krankheitsparoxysmus.


Was nun die Behauptung betrifft, daß es den Widerspruch nicht gebe,
daß er nicht ein Vorhandenes sei,
so brauchen wir uns um eine solche Versicherung nicht zu bekümmern;
eine absolute Bestimmung des Wesens muss sich in aller Erfahrung finden,
in allem Wirklichen wie in jedem Begriffe.

Oben beim Unendlichen, das der Widerspruch ist,
wie er in der Sphäre des Seins sich zeigt,
ist das gleiche bereits erinnert worden.

Die gemeine Erfahrung aber spricht es selbst aus,
daß es wenigstens eine Menge widersprechender Dinge,
widersprechender ((S75)) Einrichtungen usf. gebe,
deren Widerspruch nicht bloß in einer äußerlichen Reflexion,
sondern in ihnen selbst vorhanden ist.

Er ist aber ferner nicht bloß als eine Abnormität zu nehmen,
die nur hier und da vorkäme,
sondern ist das Negative in seiner wesenhaften Bestimmung,
das Prinzip aller Selbstbewegung,
die in nichts weiter besteht als in einer Darstellung desselben.

Die äußerliche sinnliche Bewegung selbst ist sein unmittelbares Dasein.

Es bewegt sich etwas nur,
nicht indem es in diesem Jetzt hier ist und in einem anderen Jetzt dort,
sondern indem es in einem und demselben Jetzt hier und nicht hier,
indem es in diesem Hier zugleich ist und nicht ist.

Man muss den alten Dialektikern die Widersprüche zugeben,
die sie in der Bewegung aufzeigen,
aber daraus folgt nicht, daß darum die Bewegung nicht ist,
sondern vielmehr, daß die Bewegung der daseiende Widerspruch selbst ist.


Ebenso ist die innere, die eigentliche Selbstbewegung, der Trieb überhaupt
(Appetit oder Nisus der Monade, die Entelechie des absolut einfachen Wesens)
nichts anderes, als daß Etwas in sich selbst
und der Mangel, das Negative seiner selbst,
in einer und derselben Rücksicht ist.

Die abstrakte Identität mit sich ist noch keine Lebendigkeit,
sondern daß das Positive an sich selbst die Negativität ist,
dadurch geht es außer sich und setzt sich in Veränderung.

Etwas ist also lebendig, nur insofern es den Widerspruch in sich enthält,
und zwar diese Kraft ist, den Widerspruch in sich zu fassen und auszuhalten.

Wenn aber ein Existierendes nicht in seiner positiven Bestimmung
zugleich über seine negative überzugreifen
und eine in der anderen festzuhalten,
den Widerspruch nicht in ihm selbst zu haben vermag,
so ist es nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund,
sondern geht in dem Widerspruche zugrunde.

- Das spekulative Denken besteht nur darin,
daß das Denken den Widerspruch und in ihm sich selbst festhält,
nicht aber, daß es sich, wie es dem Vorstellen geht, von ihm beherrschen
und durch ihn sich seine Bestimmungen
nur in andere oder in nichts auflösen läßt. ((S76))


Wenn in der Bewegung, dem Triebe und dergleichen
der Widerspruch in die Einfachheit dieser Bestimmungen
für das Vorstellen verhüllt ist,
so stellt sich hingegen in den Verhältnisbestimmungen
der Widerspruch unmittelbar dar.

Die trivialsten Beispiele
- von oben und unten, rechts und links, Vater und Sohn und so fort ins Unendliche -
enthalten alle den Gegensatz in Einem.

Oben ist, was nicht unten ist;
oben ist bestimmt nur dies, nicht unten zu sein,
und ist nur, insofern ein unten ist, und umgekehrt;
in der einen Bestimmung liegt ihr Gegenteil.

Vater ist das Andere des Sohnes und Sohn das Andere des Vaters,
und jedes ist nur als dies Andere des Anderen;
und zugleich ist die eine Bestimmung nur in Beziehung auf die andere;
ihr Sein ist ein Bestehen.

Der Vater ist außer der Beziehung auf Sohn auch etwas für sich;
aber so ist er nicht Vater, sondern ein Mann überhaupt;
wie oben und unten, rechts und links auch in sich reflektierte,
außer der Beziehung etwas sind, aber nur Orte überhaupt.

- Die Entgegengesetzten enthalten insofern den Widerspruch,
als sie in derselben Rücksicht sich negativ aufeinander beziehende
oder sich gegenseitig aufhebende und gegeneinander gleichgültige sind.

Die Vorstellung,
indem sie zum Momente der Gleichgültigkeit der Bestimmungen übergeht,
vergißt darin ihre negative Einheit
und behält sie somit nur als Verschiedene überhaupt,
in welcher Bestimmung rechts nicht mehr rechts,
links nicht mehr links usf. ist.

Indem sie aber rechts und links in der Tat vor sich hat,
so hat sie diese Bestimmungen vor sich als sich negierend,
die eine in der anderen, und in dieser Einheit zugleich sich nicht negierend,
sondern jede gleichgültig für sich seiend.


Das Vorstellen hat daher wohl allenthalben den Widerspruch zu seinem Inhalte,
kommt aber nicht zum Bewußtsein desselben;
es bleibt äußerliche Reflexion, die von der Gleichheit zur Ungleichheit
oder von der negativen Beziehung
zum Reflektiertsein der Unterschiedenen in sich übergeht.

Sie hält diese beiden Bestimmungen einander äußerlich gegenüber
und hat nur sie, nicht aber das Übergehen,
welches das ((S77)) Wesentliche ist und den Widerspruch enthält, im Sinne.

- Die geistreiche Reflexion, um diese hier zu erwähnen,
besteht dagegen im Auffassen und Aussprechen des Widerspruchs.

Ob sie zwar den Begriff der Dinge und ihrer Verhältnisse nicht ausdrückt
und nur Vorstellungsbestimmungen zu ihrem Material und Inhalt hat,
so bringt sie dieselben in eine Beziehung, die ihren Widerspruch enthält
und durch diesen hindurch ihren Begriff scheinen läßt.

- Die denkende Vernunft aber
spitzt sozusagen den abgestumpften Unterschied des Verschiedenen,
die bloße Mannigfaltigkeit der Vorstellung,
zum wesentlichen Unterschiede, zum Gegensatze zu.

Die Mannigfaltigen werden erst auf die Spitze des Widerspruchs getrieben
regsam und lebendig gegeneinander und erhalten in ihm die Negativität,
welche die inwohnende Pulsation der Selbstbewegung
und Lebendigkeit ist.


Es ist schon über den ontologischen Beweis vom Dasein Gottes
erinnert worden, daß die darin zugrunde gelegte Bestimmung
der Inbegriff aller Realitäten ist.

Von dieser Bestimmung pflegt zuerst gezeigt zu werden,
daß sie möglich sei, weil sie keinen Widerspruch enthalte,
indem die Realität nur als Realität ohne Schranken genommen werde.

Es wurde erinnert, daß damit jener Inbegriff
zum einfachen unbestimmten Sein
oder, wenn die Realitäten in der Tat als mehrere Bestimmte genommen werden,
zum Inbegriff aller Negationen wird.

Näher den Unterschied der Realität genommen,
so wird er aus der Verschiedenheit zum Gegensatze
und damit zum Widerspruch
und der Inbegriff aller Realitäten überhaupt
zum absoluten Widerspruch in sich selbst.

Der gewöhnliche horror, den das vorstellende, nicht spekulative Denken
- wie die Natur vor dem vacuum - vor dem Widerspruche hat,
verwirft diese Konsequenz;
denn es bleibt bei der einseitigen Betrachtung der Auflösung des Widerspruchs
in nichts stehen und erkennt die positive Seite desselben nicht,
nach welcher er absolute Tätigkeit und absoluter Grund wird.


Es ist überhaupt
aus der Betrachtung der Natur des Widerspruchs ((S78)) hervorgegangen,
daß es für sich noch sozusagen kein Schaden,
Mangel oder Fehler einer Sache ist,
wenn an ihr ein Widerspruch aufgezeigt werden kann.

Vielmehr jede Bestimmung, jedes Konkrete, jeder Begriff
ist wesentlich eine Einheit unterschiedener und unterscheidbarer Momente,
die durch den bestimmten, wesentlichen Unterschied
in widersprechende übergehen.

Dieses Widersprechende löst sich allerdings in nichts auf,
es geht in seine negative Einheit zurück.

Das Ding, das Subjekt, der Begriff ist nun eben diese negative Einheit selbst;
es ist ein an sich selbst Widersprechendes,
aber ebensosehr der aufgelöste Widerspruch;
es ist der Grund, der seine Bestimmungen enthält und trägt.

Das Ding, das Subjekt oder der Begriff
ist als in seiner Sphäre in sich reflektiert sein aufgelöster Widerspruch,
aber seine ganze Sphäre ist auch wieder eine bestimmte, verschiedene;
so ist sie eine endliche, und dies heißt eine widersprechende.

Von diesem höheren Widerspruche ist nicht sie selbst die Auflösung,
sondern hat eine höhere Sphäre zu ihrer negativen Einheit, zu ihrem Grunde.

Die endlichen Dinge in ihrer gleichgültigen Mannigfaltigkeit
sind daher überhaupt dies, widersprechend an sich selbst,
in sich gebrochen zu sein und in ihren Grund zurückzugehen.

- Wie weiterhin betrachtet werden wird,
so besteht der wahre Schluß von einem Endlichen und Zufälligen
auf ein absolut-notwendiges Wesen nicht darin,
daß von dem Endlichen und Zufälligen als dem zum Grunde liegenden
und liegen bleibenden Sein,
sondern daß, was auch unmittelbar in der Zufälligkeit liegt,
von einem nur fallenden, sich an sich selbst widersprechenden Sein aus
auf ein Absolut-Notwendiges geschlossen
oder daß vielmehr aufgezeigt wird,
das zufällige Sein gehe an sich selbst in seinen Grund zurück,
worin es sich aufhebt,
- ferner daß es durch dies Zurückgehen den Grund nur so setze,
daß es sich selbst vielmehr zum Gesetzten macht.

Im gewöhnlichen Schließen
erscheint das Sein des Endlichen als Grund des Absoluten;
darum weil Endliches ist, ist das Absolute.

Die Wahrheit aber ist, daß darum,
weil das Endliche ((S79)) der an sich selbst widersprechende Gegensatz,
weil es nicht ist, das Absolute ist.

In jenem Sinne lautet der Satz des Schlusses so:
»Das Sein des Endlichen ist das Sein des Absoluten«;
in diesem Sinne aber so:
»Das Nichtsein des Endlichen ist das Sein des Absoluten«.




Drittes Kapitel: Der Grund


Das Wesen bestimmt sich selbst als Grund.

Wie das Nichts zuerst mit dem Sein in einfacher unmittelbarer Einheit,
so ist auch hier zuerst die einfache Identität des Wesens
mit seiner absoluten Negativität in unmittelbarer Einheit.

Das Wesen ist nur diese seine Negativität, welche die reine Reflexion ist.

Es ist diese reine Negativität als die Rückkehr des Seins in sich;
so ist es an sich oder für uns bestimmt, als der Grund,
in dem sich das Sein auflöst.

Aber diese Bestimmtheit ist nicht durch es selbst gesetzt;
oder es ist nicht Grund,
eben insofern es diese seine Bestimmtheit nicht selbst gesetzt hat.

Seine Reflexion aber besteht darin, sich als das, was es an sich ist,
als Negatives zu setzen und sich zu bestimmen.

Das Positive und Negative machen die wesenhafte Bestimmung aus,
in die es als in seine Negation verloren ist.

Diese selbständigen Reflexionsbestimmungen heben sich auf,
und die zugrunde gegangene Bestimmung
ist die wahrhafte Bestimmung des Wesens.


Der Grund ist daher selbst eine der Reflexionsbestimmungen des Wesens,
aber die letzte, vielmehr nur die Bestimmung,
daß sie aufgehobene Bestimmung ist.

Die Reflexionsbestimmung, indem sie zugrunde geht,
erhält ihre wahrhafte Bedeutung,
der absolute Gegenstoß ihrer in sich selbst zu sein,
nämlich daß das Gesetztsein, das dem Wesen zukommt,
nur als aufgehobenes Gesetztsein ist,
und umgekehrt, daß nur das sich aufhebende Gesetztsein
das Gesetztsein des Wesens ist.

Das Wesen, indem es sich als Grund bestimmt, ((S80))
bestimmt sich als das Nichtbestimmte,
und nur das Aufheben seines Bestimmtseins ist sein Bestimmen.

- In diesem Bestimmtsein als dem sich selbst aufhebenden
ist es nicht aus anderem herkommendes,
sondern in seiner Negativität mit sich identisches Wesen.


Insofern von der Bestimmung aus als dem Ersten, Unmittelbaren
zum Grunde fortgegangen wird
(durch die Natur der Bestimmung selbst, die durch sich zugrunde geht),
so ist der Grund zunächst ein durch jenes Erste Bestimmtes.

Allein dies Bestimmen ist einesteils als Aufheben des Bestimmens
die nur wiederhergestellte, gereinigte oder geoffenbarte Identität des Wesens,
welche die Reflexionsbestimmung an sich ist;
- andernteils ist diese negierende Bewegung
als Bestimmen erst das Setzen jener Reflexionsbestimmtheit,
welche als die unmittelbare erschien,
die aber nur von der sich selbst ausschließenden Reflexion des Grundes gesetzt
und hierin als nur Gesetztes oder Aufgehobenes gesetzt ist.

- So kommt das Wesen, indem es sich als Grund bestimmt, nur aus sich her.

Als Grund also setzt es sich als Wesen,
und daß es sich als Wesen setzt, darin besteht sein Bestimmen.

Dies Setzen ist die Reflexion des Wesens,
die in ihrem Bestimmen sich selbst aufhebt,
nach jener Seite Setzen, nach dieser das Setzen des Wesens,
somit beides in einem Tun ist.


Die Reflexion ist die reine Vermittlung überhaupt,
der Grund ist die reale Vermittlung des Wesens mit sich.

Jene, die Bewegung des Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück,
ist das Scheinen seiner in einem Anderen;
aber weil der Gegensatz in dieser Reflexion noch keine Selbständigkeit hat,
so ist weder jenes Erste, das Scheinende, ein Positives
noch das Andere, in dem es scheint, ein Negatives.

Beide sind Substrate, eigentlich nur der Einbildungskraft;
sie sind noch nicht sich auf sich selbst Beziehende.

Die reine Vermittlung ist nur reine Beziehung, ohne Bezogene.

Die bestimmende Reflexion setzt zwar solche, die identisch mit sich,
aber zugleich nur bestimmte Beziehungen sind.

Der Grund dagegen ist die reale Vermittlung,
weil er die Reflexion als ((S81)) aufgehobene Reflexion enthält;
er ist das durch sein Nichtsein in sich zurückkehrende und sich setzende Wesen.

Nach diesem Momente der aufgehobenen Reflexion
erhält das Gesetzte die Bestimmung der Unmittelbarkeit,
eines solchen, das außer der Beziehung oder seinem Scheine
identisch mit sich ist.

Dies Unmittelbare ist das durch das Wesen wiederhergestellte Sein,
das Nichtsein der Reflexion, durch das das Wesen sich vermittelt.

In sich kehrt das Wesen zurück als negierendes;
es gibt sich also in seiner Rückkehr-in-sich die Bestimmtheit,
die eben darum das mit sich identische Negative,
das aufgehobene Gesetztsein und somit
ebensosehr seiendes als die Identität des Wesens mit sich als Grund ist.


Der Grund ist zuerst absoluter Grund, in dem das Wesen zunächst
als Grundlage überhaupt für die Grundbeziehung ist;
näher bestimmt er sich aber als Form und Materie und gibt sich einen Inhalt.

Zweitens ist er bestimmter Grund als Grund von einem bestimmten Inhalt;
indem die Grundbeziehung sich in ihrer Realisierung
überhaupt äußerlich wird, geht sie in die bedingende Vermittlung über.

Drittens, der Grund setzt eine Bedingung voraus;
aber die Bedingung setzt ebensosehr den Grund voraus;
das Unbedingte ist ihre Einheit, die Sache an sich,
die durch die Vermittlung der bedingenden Beziehung
in die Existenz übergeht.


Anmerkung: Satz des Grundes


Der Grund ist wie die anderen Reflexionsbestimmungen
in einem Satze ausgedrückt worden:

Alles hat seinen zureichenden Grund.

- Dies heißt im allgemeinen nichts anderes als:
was ist, ist nicht als seiendes Unmittelbares, sondern als Gesetztes zu betrachten;
es ist nicht bei dem unmittelbaren Dasein
oder bei der Bestimmtheit überhaupt stehenzubleiben,
sondern davon zurückzugehen in seinen Grund,
in welcher Reflexion es als Aufgehobenes
und in seinem Anundfürsichsein ist.

In dem Satze des Grundes wird also
die ((S82)) Wesentlichkeit der Reflexion-in-sich
gegen das bloße Sein ausgesprochen.

- Daß der Grund zureichend sei, ist eigentlich sehr überflüssig hinzuzusetzen,
denn es versteht sich von selbst;
das, für was der Grund nicht zureicht, hätte keinen Grund,
aber alles soll einen Grund haben.

Allein Leibniz, dem das Prinzip des zureichenden Grundes
vornehmlich am Herzen lag
und der es sogar zum Grundsatz seiner ganzen Philosophie machte,
verband damit einen tieferen Sinn und wichtigeren Begriff,
als gewöhnlich damit verbunden wird,
indem man nur bei dem unmittelbaren Ausdruck stehenbleibt;
obgleich der Satz auch nur in diesem Sinne
schon für wichtig anzusehen ist,
daß nämlich das Sein als solches in seiner Unmittelbarkeit
für das Unwahre und wesentlich für ein Gesetztes,
der Grund aber für das wahrhafte Unmittelbare erklärt wird.

Leibniz aber stellte das Zureichende des Grundes
vornehmlich der Kausalität in ihrem strengen Sinne,
als der mechanischen Wirkungsweise, entgegen.

Indem diese eine äußerliche, ihrem Inhalte nach
auf eine Bestimmtheit beschränkte Tätigkeit überhaupt ist,
so treten die durch sie gesetzten Bestimmungen
äußerlich und zufällig in eine Verbindung;
die Teilbestimmungen werden durch ihre Ursachen begriffen;
aber die Beziehung derselben, welche das Wesentliche einer Existenz ausmacht,
ist nicht in den Ursachen des Mechanismus enthalten.

Diese Beziehung, das Ganze als wesentliche Einheit,
liegt nur im Begriffe, im Zwecke.

Für diese Einheit sind die mechanischen Ursachen nicht zureichend,
weil ihnen nicht der Zweck als die Einheit der Bestimmungen zugrunde liegt.

Unter dem zureichenden Grunde hat Leibniz daher einen solchen verstanden,
der auch für diese Einheit zureichte,
daher nicht die bloßen Ursachen, sondern die Endursachen in sich begriffe.

Diese Bestimmung des Grundes gehört aber noch nicht hierher;
der teleologische Grund ist ein Eigentum des Begriffs
und der Vermittlung durch denselben, welche die Vernunft ist. ((S83))





A. DER ABSOLUTE GRUND a. Form und Wesen


Die Reflexionsbestimmung, insofern sie in den Grund zurückgeht,
ist ein erstes, ein unmittelbares Dasein überhaupt, von dem angefangen wird.

Aber das Dasein hat nur noch die Bedeutung des Gesetztseins
und setzt wesentlich einen Grund voraus,
- in dem Sinne, daß es ihn vielmehr nicht setzt,
daß dies Setzen ein Aufheben seiner selbst,
das Unmittelbare vielmehr das Gesetzte
und der Grund das Nichtgesetzte ist.

Wie es sich ergeben hat,
ist dies Voraussetzen das auf das Setzende rückschlagende Setzen;
der Grund ist als das aufgehobene Bestimmtsein nicht das Unbestimmte,
sondern das durch sich selbst bestimmte Wesen,
aber als unbestimmt oder als aufgehobenes Gesetztsein Bestimmtes.

Er ist das Wesen, das in seiner Negativität mit sich identisch ist.


Die Bestimmtheit des Wesens als Grund wird hiermit die gedoppelte,
des Grundes und des Begründeten.

Sie ist erstens das Wesen als Grund,
bestimmt, das Wesen zu sein gegen das Gesetztsein, als Nichtgesetztsein.

Zweitens ist sie das Begründete,
das Unmittelbare, das aber nicht an und für sich ist,
das Gesetztsein als Gesetztsein.

Dieses ist somit gleichfalls mit sich identisch,
aber die Identität des Negativen mit sich.

Das mit sich identische Negative und das mit sich identische Positive
ist nun eine und dieselbe Identität.

Denn der Grund ist Identität des Positiven
oder selbst auch des Gesetztseins mit sich;
das Begründete ist das Gesetztsein als Gesetztsein,
diese seine Reflexion-in-sich aber ist die Identität des Grundes.

- Diese einfache Identität ist also nicht selbst der Grund,
denn der Grund ist das Wesen gesetzt,
als das Nichtgesetzte gegen das Gesetztsein.

Sie ist, als die Einheit dieser bestimmten Identität (des Grundes)
und der negativen Identität (des Begründeten),
das Wesen überhaupt, unterschieden von seiner Vermittlung. ((S84))


Diese Vermittlung, mit den vorhergehenden Reflexionen verglichen,
aus denen sie herkommt,
ist erstlich nicht die reine Reflexion,
als welche nicht vom Wesen unterschieden ist
und das Negative, damit auch die Selbständigkeit der Bestimmungen
noch nicht an ihr hat.

Im Grunde als der aufgehobenen Reflexion aber
haben diese Bestimmungen ein Bestehen.

- Auch ist sie nicht die bestimmende Reflexion,
deren Bestimmungen wesentliche Selbständigkeit haben;
denn diese ist im Grunde zugrunde gegangen,
in dessen Einheit sind sie nur gesetzte.

- Diese Vermittlung des Grundes ist daher
die Einheit der reinen und der bestimmenden Reflexion;
ihre Bestimmungen oder das Gesetzte hat Bestehen,
und umgekehrt das Bestehen derselben ist ein Gesetztes.

Weil dies ihr Bestehen selbst ein Gesetztes ist oder Bestimmtheit hat,
so sind sie somit von ihrer einfachen Identität unterschieden
und machen die Form aus gegen das Wesen.


Das Wesen hat eine Form und Bestimmungen derselben.

Erst als Grund hat es eine feste Unmittelbarkeit oder ist Substrat.

Das Wesen als solches ist eins mit seiner Reflexion
und ununterschieden ihre Bewegung selbst.

Es ist daher nicht das Wesen, welches sie durchläuft;
auch ist es nicht dasjenige, von dem sie als von einem Ersten anfängt.

Dieser Umstand erschwert die Darstellung der Reflexion überhaupt;
denn man kann eigentlich nicht sagen,
das Wesen geht in sich selbst zurück, das Wesen scheint in sich,
weil es nicht vor oder in seiner Bewegung ist
und diese keine Grundlage hat, an der sie sich verläuft.

Ein Bezogenes tritt erst im Grund
nach dem Momente der aufgehobenen Reflexion hervor.

Das Wesen als das bezogene Substrat aber ist das bestimmte Wesen;
um dieses Gesetztseins willen hat es wesentlich die Form an ihm.

- Die Formbestimmungen dagegen
sind nun die Bestimmungen als an dem Wesen;
es liegt ihnen zugrunde als das Unbestimmte,
das in seiner Bestimmung gleichgültig gegen sie ist;
sie haben an ihm ihre Reflexion-in-sich.

Die Reflexionsbestimmungen
sollten ihr Bestehen an ihnen selbst ((S85)) haben und selbständig sein;
aber ihre Selbständigkeit ist ihre Auflösung;
so haben sie dieselbe an einem Anderen;
aber diese Auflösung ist selbst diese Identität mit sich
oder der Grund des Bestehens, den sie sich geben.


Der Form gehört überhaupt alles Bestimmte an;
es ist Formbestimmung, insofern es ein Gesetztes,
hiermit von einem solchen, dessen Form es ist, Unterschiedenes ist;
die Bestimmtheit als Qualität ist eins mit ihrem Substrat, dem Sein;
das Sein ist das unmittelbar Bestimmte,
das von seiner Bestimmtheit noch nicht unterschieden
- oder das in ihr noch nicht in sich reflektiert,
so wie diese daher eine seiende, noch nicht eine gesetzte ist.

- Die Formbestimmungen des Wesens sind ferner
als die Reflexionsbestimmtheiten,
ihrer näheren Bestimmtheit nach,
die oben betrachteten Momente der Reflexion,
die Identität und der Unterschied,
- dieser teils als Verschiedenheit, teils als Gegensatz.

Ferner aber gehört auch die Grundbeziehung dazu,
insofern sie zwar die aufgehobene Reflexionsbestimmung,
aber dadurch das Wesen zugleich als Gesetztes ist.

Dagegen gehört zur Form nicht die Identität, welche der Grund in sich hat,
nämlich daß das Gesetztsein als aufgehobenes
und das Gesetztsein als solches - der Grund und das Begründete -
eine Reflexion ist, welche das Wesen als einfache Grundlage ausmacht,
die das Bestehen der Form ist.

Allein dies Bestehen ist im Grunde gesetzt;
oder dies Wesen ist selbst wesentlich als bestimmtes;
somit ist es auch wieder das Moment der Grundbeziehung und Form.

- Dies ist die absolute Wechselbeziehung der Form und des Wesens,
daß dieses einfache Einheit des Grundes und des Begründeten,
darin aber eben selbst bestimmt oder Negatives ist
und sich als Grundlage von der Form unterscheidet,
aber so zugleich selbst Grund und Moment der Form wird.


Die Form ist daher das vollendete Ganze der Reflexion;
sie enthält auch diese Bestimmung derselben, aufgehobene zu sein;
daher ist sie ebensosehr, als sie eine Einheit ihres Bestimmens ist,
auch bezogen auf ihr Aufgehobensein,
auf ein ((S86)) Anderes, das nicht selbst Form, sondern an dem sie sei.

Als die wesentliche sich auf sich selbst beziehende Negativität
gegen dies einfache Negative ist sie das Setzende und Bestimmende;
das einfache Wesen hingegen ist die unbestimmte und untätige Grundlage,
an welcher die Formbestimmungen
das Bestehen oder die Reflexion-in-sich haben.

- Bei dieser Unterscheidung des Wesens und der Form
pflegt die äußere Reflexion stehenzubleiben;
sie ist notwendig, aber dieses Unterscheiden selbst ist ihre Einheit,
so wie diese Grundeinheit das sich von sich abstoßende
und zum Gesetztsein machende Wesen ist.

Die Form ist die absolute Negativität selbst
oder die negative absolute Identität mit sich,
wodurch eben das Wesen nicht Sein, sondern Wesen ist.

Diese Identität, abstrakt genommen, ist das Wesen gegen die Form,
so wie die Negativität, abstrakt genommen als das Gesetztsein,
die einzelne Formbestimmung ist.

Die Bestimmung aber, wie sie sich gezeigt hat,
ist in ihrer Wahrheit die totale sich auf sich beziehende Negativität,
die somit als diese Identität das einfache Wesen an ihr selbst ist.

Die Form hat daher an ihrer eigenen Identität das Wesen
wie das Wesen an seiner negativen Natur die absolute Form.

Es kann also nicht gefragt werden, wie die Form zum Wesen hinzukomme,
denn sie ist nur das Scheinen desselben in sich selbst,
die eigene ihm inwohnende Reflexion.

Die Form ebenso an ihr selbst
ist die in sich zurückkehrende Reflexion oder das identische Wesen;
in ihrem Bestimmen macht sie die Bestimmung zum Gesetztsein als Gesetztsein.

- Sie bestimmt also nicht das Wesen,
als ob sie wahrhaft vorausgesetzt, getrennt vom Wesen sei,
denn so ist sie die unwesentliche, rastlos zugrunde gehende Reflexionsbestimmung;
hiermit ist sie so selbst vielmehr der Grund ihres Aufhebens
oder die identische Beziehung ihrer Bestimmungen.

Die Form bestimmt das Wesen heißt also,
die Form in ihrem Unterscheiden hebt dies Unterscheiden selbst auf
und ist die Identität mit sich,
welche das Wesen als das Bestehen der Bestimmung ist;
sie ist der Widerspruch, in ihrem Gesetztsein aufgehoben zu sein
und an diesem ((S87)) Aufgehobensein das Bestehen zu haben,
- somit der Grund als das im Bestimmt- oder Negiertsein
mit sich identische Wesen.


Diese Unterschiede, der Form und des Wesens,
sind daher nur Momente der einfachen Formbeziehung selbst.

Aber sie sind näher zu betrachten und festzuhalten.

Die bestimmende Form bezieht sich auf sich als aufgehobenes Gesetztsein,
sie bezieht sich damit auf ihre Identität als auf ein Anderes.

Sie setzt sich als aufgehoben;
sie setzt damit ihre Identität voraus;
das Wesen ist nach diesem Momente das Unbestimmte,
dem die Form ein Anderes ist.

So ist es nicht das Wesen, das die absolute Reflexion an ihm selbst ist,
sondern bestimmt als die formlose Identität;
es ist die Materie.





b. Form und Materie


[1.] Das Wesen wird zur Materie,
indem seine Reflexion sich bestimmt,
zu demselben als zu dem formlosen Unbestimmten sich zu verhalten.

Die Materie ist also
die einfache unterschiedslose Identität, welche das Wesen ist,
mit der Bestimmung, das Andere der Form zu sein.

Sie ist daher die eigentliche Grundlage oder Substrat der Form,
weil sie die Reflexion-in-sich der Formbestimmungen
oder das Selbständige ausmacht,
auf das sie sich als auf ihr positives Bestehen beziehen.


Wenn von allen Bestimmungen, aller Form eines Etwas abstrahiert wird,
so bleibt die unbestimmte Materie übrig.

Die Materie ist ein schlechthin Abstraktes.

(Man kann die Materie nicht sehen, fühlen usf.;
was man sieht, fühlt, ist eine bestimmte Materie,
d. h. eine Einheit der Materie und der Form.)

Diese Abstraktion, aus der die Materie hervorgeht,
ist aber nicht nur ein äußerliches Wegnehmen und Aufheben der Form,
sondern die Form reduziert sich durch sich selbst, wie sich ergeben hat,
zu dieser einfachen Identität.


Ferner setzt die Form eine Materie voraus, auf welche sie ((S88)) sich bezieht.

Aber darum finden sich beide nicht äußerlich und zufällig einander gegenüber;
weder die Materie noch die Form ist aus sich selbst
oder, in anderer Sprache, ewig.

Die Materie ist das gegen die Form Gleichgültige,
aber diese Gleichgültigkeit ist die Bestimmtheit der Identität mit sich,
in welche als in ihre Grundlage die Form zurückgeht.

Die Form setzt die Materie voraus, eben darin,
daß sie sich als Aufgehobenes setzt,
somit sich auf diese ihre Identität als auf ein Anderes bezieht.

Umgekehrt ist die Form von der Materie vorausgesetzt;
denn diese ist nicht das einfache Wesen,
das unmittelbar selbst die absolute Reflexion ist,
sondern dasselbe bestimmt als das Positive,
nämlich das nur ist als aufgehobene Negation.

- Aber von der andern Seite, weil die Form sich nur als Materie setzt,
insofern sie sich selbst aufhebt, somit dieselbe voraussetzt,
ist die Materie auch bestimmt als grundloses Bestehen.

Ebenso ist die Materie nicht bestimmt als der Grund der Form;
sondern indem die Materie sich setzt
als die abstrakte Identität der aufgehobenen Formbestimmung,
ist sie nicht die Identität als Grund
und die Form insofern gegen sie grundlos.

Form und Materie sind somit bestimmt, die eine wie die andere,
nicht gesetzt durch einander, nicht Grund voneinander zu sein.

Die Materie ist vielmehr die Identität des Grundes und des Begründeten,
als Grundlage, welche dieser Formbeziehung gegenübersteht.

Diese ihre gemeinschaftliche Bestimmung der Gleichgültigkeit
ist die Bestimmung der Materie als solcher
und macht auch die Beziehung beider aufeinander aus.

Ebenso die Bestimmung der Form,
die Beziehung als unterschiedener zu sein,
ist auch das andere Moment des Verhaltens beider zueinander.

- Die Materie, das als gleichgültig Bestimmte,
ist das Passive gegen die Form als Tätiges.

Diese ist als das sich auf sich beziehende Negative
der Widerspruch in sich selbst, das sich Auflösende,
sich von sich Abstoßende und Bestimmende.

Sie bezieht sich auf die Materie, und sie ist gesetzt,
sich auf dies ihr Bestehen als auf ein Anderes zu beziehen.

Die Materie hingegen ist ((S89)) gesetzt,
sich nur auf sich selbst zu beziehen und gleichgültig gegen Anderes zu sein;
aber sie bezieht sich an sich auf die Form,
denn sie enthält die aufgehobene Negativität
und ist nur Materie durch diese Bestimmung.

Sie bezieht sich auf sie nur darum als auf ein Anderes,
weil die Form nicht an ihr gesetzt, weil sie dieselbe nur an sich ist.

Sie enthält die Form in sich verschlossen
und ist die absolute Empfänglichkeit für sie, nur darum,
weil sie dieselbe absolut in ihr hat,
weil dies ihre an sich seiende Bestimmung ist.

Die Materie muss daher formiert werden,
und die Form muss sich materialisieren,
sich an der Materie die Identität mit sich oder das Bestehen geben.


2. Die Form bestimmt daher die Materie,
und die Materie wird von der Form bestimmt.

- Weil die Form selbst die absolute Identität mit sich ist,
also die Materie in sich enthält,
ebenso weil die Materie in ihrer reinen Abstraktion
oder absoluten Negativität die Form in ihr selbst hat,
so ist die Tätigkeit der Form auf die Materie
und das Bestimmtwerden dieser durch jene
vielmehr nur das Aufheben des Scheines ihrer Gleichgültigkeit und Unterschiedenheit.

Diese Beziehung des Bestimmens ist so
die Vermittlung jeder der beiden mit sich durch ihr eigenes Nichtsein,
- aber diese beiden Vermittlungen sind eine Bewegung
und die Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Identität,
- die Erinnerung ihrer Entäußerung.


Zuerst setzen Form und Materie sich gegenseitig voraus.

Wie sich ergeben hat, heißt dies soviel:
die eine wesentliche Einheit ist negative Beziehung auf sich selbst,
so entzweit sie sich in die wesentliche Identität,
bestimmt als die gleichgültige Grundlage,
und in den wesentlichen Unterschied
oder Negativität als die bestimmende Form.

Jene Einheit des Wesens und der Form,
die sich als Form und Materie gegenübersetzen,
ist der absolute Grund, der sich bestimmt.

Indem sie sich zu einem Verschiedenen macht, wird die Beziehung
um der zugrunde liegenden Identität der Verschiedenen willen
zur gegenseitigen Voraussetzung. ((S90))


Zweitens, die Form als selbständig
ist ohnehin der sich selbst aufhebende Widerspruch;
aber sie ist auch als solcher gesetzt,
denn sie ist zugleich selbständig
und zugleich wesentlich auf ein Anderes bezogen;
- sie hebt sich somit auf.

Da sie selbst zweiseitig ist,
so hat auch dies Aufheben die gedoppelte Seite:
erstlich, sie hebt ihre Selbständigkeit auf,
sie macht sich zu einem Gesetzten,
zu einem, das an einem Anderen ist, und dies ihr Anderes ist die Materie.

Zweitens, sie hebt ihre Bestimmtheit gegen die Materie,
ihre Beziehung auf dieselbe, somit ihr Gesetztsein auf
und gibt sich dadurch Bestehen.

Indem sie ihr Gesetztsein aufhebt,
so ist diese ihre Reflexion die eigene Identität, in welche sie übergeht;
indem sie aber diese Identität zugleich entäußert
und als Materie sich gegenübersetzt,
so ist jene Reflexion des Gesetztseins in sich
als Vereinigung mit einer Materie, an der sie Bestehen erhält;
sie geht also in dieser Vereinigung
ebensosehr mit der Materie als einem Anderen
- nach der ersten Seite, daß sie sich zu einem Gesetzten macht -
als auch darin mit ihrer eigenen Identität zusammen.


Die Tätigkeit der Form also, wodurch die Materie bestimmt wird,
besteht in einem negativen Verhalten der Form gegen sich selbst.

Aber umgekehrt verhält sie sich damit auch negativ gegen die Materie;
allein dies Bestimmtwerden der Materie
ist ebensosehr die eigene Bewegung der Form selbst.

Diese ist frei von der Materie, aber sie hebt diese ihre Selbständigkeit auf;
aber ihre Selbständigkeit ist die Materie selbst,
denn an dieser hat sie ihre wesentliche Identität.

Indem sie sich also zum Gesetzten macht, so ist dies ein und dasselbe,
daß sie die Materie zu einem Bestimmten macht.

- Aber von der anderen Seite betrachtet
ist die eigene Identität der Form zugleich sich entäußert
und die Materie ihr Anderes;
insofern wird die Materie auch nicht bestimmt dadurch,
daß die Form ihre eigene Selbständigkeit aufhebt.

Allein die Materie ist nur selbständig der Form gegenüber;
indem das Negative sich aufhebt, hebt sich auch das Positive auf.

Indem die Form also sich aufhebt,
so fällt auch die ((S91)) Bestimmtheit der Materie weg,
welche sie gegen die Form hat, nämlich das unbestimmte Bestehen zu sein.


Dies, was als Tätigkeit der Form erscheint,
ist ferner ebensosehr die eigene Bewegung der Materie selbst.

Die ansichseiende Bestimmung oder das Sollen der Materie
ist ihre absolute Negativität.

Durch diese bezieht sich die Materie schlechthin
nicht nur auf die Form als auf ein Anderes,
sondern dieses Äußere ist die Form,
welche sie selbst als verschlossen in sich enthält.

Die Materie ist derselbe Widerspruch an sich, welchen die Form enthält,
und dieser Widerspruch ist wie seine Auflösung nur einer.

Die Materie ist aber in sich selbst widersprechend,
weil sie als die unbestimmte Identität mit sich
zugleich die absolute Negativität ist;
sie hebt sich daher an ihr selbst auf,
und ihre Identität zerfällt in ihrer Negativität,
und diese erhält an jener ihr Bestehen.

Indem also die Materie von der Form als von einem äußeren bestimmt wird,
so erreicht damit sie ihre Bestimmung,
und die Äußerlichkeit des Verhaltens
sowohl für die Form als für die Materie besteht darin,
daß jede oder vielmehr ihre ursprüngliche Einheit
in ihrem Setzen zugleich voraussetzend ist,
wodurch die Beziehung auf sich
zugleich Beziehung auf sich als Aufgehobenes
oder Beziehung auf sein Anderes ist.


Drittens, durch diese Bewegung der Form und Materie
ist ihre ursprüngliche Einheit einerseits hergestellt,
andererseits nunmehr eine gesetzte.

Die Materie bestimmt ebensowohl sich selbst,
als dies Bestimmen ein für sie äußerliches Tun der Form ist;
umgekehrt, die Form bestimmt ebensosehr nur sich
oder hat die Materie, die von ihr bestimmt wird, an ihr selbst,
als sie in ihrem Bestimmen sich gegen ein Anderes verhält;
und beides, das Tun der Form und die Bewegung der Materie, ist dasselbe,
nur daß jenes ein Tun ist, d. h. die Negativität als gesetzte,
dies aber Bewegung oder Werden,
die Negativität als ansichseiende Bestimmung.

Das Resultat ist daher die Einheit des Ansichseins und des Gesetztseins.

Die Materie ist als solche bestimmt oder hat notwendig eine ((S92)) Form,
und die Form ist schlechthin materielle, bestehende Form.


Die Form, insofern sie eine Materie als das ihr Andere voraussetzt, ist endlich.

Sie ist nicht Grund, sondern nur das Tätige.

Ebenso ist die Materie, insofern sie die Form als ihr Nichtsein voraussetzt,
die endliche Materie;
sie ist ebensowenig Grund ihrer Einheit mit der Form,
sondern nur die Grundlage für die Form.

Aber sowohl diese endliche Materie als die endliche Form hat keine Wahrheit;
jede bezieht sich auf die andere, oder nur ihre Einheit ist ihre Wahrheit.

In diese Einheit gehen diese beiden Bestimmungen zurück
und heben darin ihre Selbständigkeit auf;
sie erweist sich damit als ihr Grund.

Die Materie ist daher nur insofern Grund ihrer Formbestimmung,
als sie nicht Materie als Materie,
sondern die absolute Einheit des Wesens und der Form ist;
ebenso die Form ist nur Grund des Bestehens ihrer Bestimmungen,
insofern sie dieselbe eine Einheit ist.

Aber diese eine Einheit als die absolute Negativität
und, bestimmter, als ausschließende Einheit
ist in ihrer Reflexion voraussetzend;
oder es ist ein Tun, im Setzen sich als Gesetztes in der Einheit zu erhalten
und sich von sich selbst abzustoßen,
sich auf sich als sich und sich auf sich als auf ein Anderes zu beziehen.

Oder das Bestimmtwerden der Materie durch die Form
ist die Vermittlung des Wesens als Grund mit sich in einer Einheit,
durch sich selbst und durch die Negation seiner selbst.


Die formierte Materie oder die Bestehen habende Form
ist nun nicht nur jene absolute Einheit des Grundes mit sich,
sondern auch die gesetzte Einheit.

Die betrachtete Bewegung ist es,
in welcher der absolute Grund seine Momente
zugleich als sich aufhebende und somit als gesetzte dargestellt hat.

Oder die wiederhergestellte Einheit hat in ihrem Zusammengehen mit sich
sich ebensosehr von sich selbst abgestoßen und sich bestimmt;
denn ihre Einheit ist, als durch Negation zustande gekommen,
auch negative Einheit.

Sie ist daher die Einheit der Form und der Materie als ihre Grundlage,
((S93)) aber als ihre bestimmte Grundlage, welche formierte Materie,
aber gegen Form und Materie zugleich
als gegen Aufgehobene und Unwesentliche gleichgültig ist.

Sie ist der Inhalt.





c. Form und Inhalt


Die Form steht zuerst dem Wesen gegenüber;
so ist sie Grundbeziehung überhaupt,
und ihre Bestimmungen [sind] der Grund und das Begründete.

Alsdann steht sie der Materie gegenüber;
so ist sie bestimmende Reflexion,
und ihre Bestimmungen sind
die Reflexionsbestimmung selbst und das Bestehen derselben.

Endlich steht sie dem Inhalte gegenüber;
so sind ihre Bestimmungen wieder sie selbst und die Materie.

Was vorher das mit sich Identische war,
zuerst der Grund, dann das Bestehen überhaupt und zuletzt die Materie,
tritt unter die Herrschaft der Form und ist wieder eine ihrer Bestimmungen.


Der Inhalt hat erstlich eine Form und eine Materie,
die ihm angehören und wesentlich sind;
er ist ihre Einheit.

Aber indem diese Einheit zugleich bestimmte oder gesetzte Einheit ist,
so steht er der Form gegenüber;
diese macht das Gesetztsein aus und ist gegen ihn das Unwesentliche.

Er ist daher gleichgültig gegen sie;
sie begreift sowohl die Form als solche als auch die Materie,
und er hat also eine Form und eine Materie,
deren Grundlage er ausmacht und die ihm als bloßes Gesetztsein sind.


Der Inhalt ist zweitens das in Form und Materie Identische,
so daß diese nur gleichgültige äußerliche Bestimmungen wären.

Sie sind das Gesetztsein überhaupt, das aber
in dem Inhalte in seine Einheit oder seinen Grund zurückgegangen ist.

Die Identität des Inhalts mit sich selbst
ist daher das eine Mal jene gegen die Form gleichgültige Identität;
das andere Mal aber ist sie die Identität des Grundes.

Der Grund ist in dem Inhalte zunächst verschwunden;
der Inhalt aber ist zugleich
die negative Reflexion der Formbestimmungen ((S94)) in sich;
seine Einheit, welche zunächst nur die gegen die Form gleichgültige ist,
ist daher auch die formelle Einheit oder die Grundbeziehung als solche.

Der Inhalt hat daher diese zu seiner wesentlichen Form,
und der Grund umgekehrt hat einen Inhalt.


Der Inhalt des Grundes ist also
der in seine Einheit mit sich zurückgekehrte Grund;
der Grund ist zunächst das Wesen,
das in seinem Gesetztsein mit sich identisch ist;
als verschieden und gleichgültig gegen sein Gesetztsein
ist es die unbestimmte Materie;
aber als Inhalt ist es zugleich die formierte Identität,
und diese Form wird darum Grundbeziehung,
weil die Bestimmungen ihres Gegensatzes
im Inhalte auch als negierte gesetzt sind.

- Der Inhalt ist ferner bestimmt an ihm selbst,
nicht nur wie die Materie als das Gleichgültige überhaupt,
sondern als die formierte Materie,
so daß die Bestimmungen der Form
ein materielles, gleichgültiges Bestehen haben.

Einerseits ist der Inhalt
die wesentliche Identität des Grundes mit sich in seinem Gesetztsein,
andererseits die gesetzte Identität gegen die Grundbeziehung;
dies Gesetztsein, das als Formbestimmung an dieser Identität ist,
ist dem freien Gesetztsein,
d. h. der Form als ganzer Beziehung von Grund und Begründetem gegenüber;
diese Form ist das totale in sich zurückkehrende Gesetztsein,
jene daher nur das Gesetztsein als unmittelbares, die Bestimmtheit als solche.


Der Grund hat sich damit überhaupt zum bestimmten Grunde gemacht,
und die Bestimmtheit selbst ist die gedoppelte:
erstens der Form und zweitens des Inhalts.

Jene ist seine Bestimmtheit, dem Inhalte äußerlich zu sein,
der gegen diese Beziehung gleichgültig ist.

Diese ist die Bestimmtheit des Inhalts, den der Grund hat.((S95))




B. DER BESTIMMTE GRUND a. Der formelle Grund


Der Grund hat einen bestimmten Inhalt.

Die Bestimmtheit des Inhalts ist, wie sich ergeben,
die Grundlage für die Form,
das einfache Unmittelbare gegen die Vermittlung der Form.

Der Grund ist negativ sich auf sich beziehende Identität,
welche sich dadurch zum Gesetztsein macht;
sie bezieht sich negativ auf sich,
indem sie identisch in dieser ihrer Negativität mit sich ist;
diese Identität ist die Grundlage oder der Inhalt, der auf diese Weise
die gleichgültige oder positive Einheit der Grundbeziehung ausmacht
und das Vermittelnde derselben ist.


In diesem Inhalt ist zunächst
die Bestimmtheit des Grundes und des Begründeten gegeneinander verschwunden.

Die Vermittlung ist aber ferner negative Einheit.

Das Negative als an jener gleichgültigen Grundlage
ist die unmittelbare Bestimmtheit derselben,
wodurch der Grund einen bestimmten Inhalt hat.

Alsdann aber ist das Negative die negative Beziehung der Form auf sich selbst.

Das Gesetzte einerseits hebt sich selbst auf
und geht in seinen Grund zurück;
der Grund aber, die wesentliche Selbständigkeit,
bezieht sich negativ auf sich selbst und macht sich zum Gesetzten.

Diese negative Vermittlung [!?] des Grundes und des Begründeten
ist die eigentümliche Vermittlung der Form als solcher, die formelle Vermittlung.

Die beiden Seiten der Form nun, weil die eine in die andere übergeht,
setzen sich damit gemeinschaftlich in einer Identität als aufgehobene;
sie setzen dieselbe hierdurch zugleich voraus.

Sie ist der bestimmte Inhalt, auf den sich also die formelle Vermittlung
als auf das positive Vermittelnde durch sich selbst bezieht.

Er ist das Identische beider, und indem sie unterschieden,
jedes aber in seinem Unterschiede die Beziehung auf das Andere ist,
ist er das Bestehen derselben, eines jeden als das Ganze selbst.


Hiernach ergibt sich, daß im bestimmten Grunde dies vorhanden ((S96)) ist:
erstens, ein bestimmter Inhalt wird nach zwei Seiten betrachtet,
das eine Mal insofern er als Grund,
das andere Mal insofern er als Begründetes gesetzt ist.

Er selbst ist gleichgültig gegen diese Form;
er ist in beiden überhaupt nur eine Bestimmung.

Zweitens ist der Grund selbst
sosehr Moment der Form als das durch ihn Gesetzte;
dies ist ihre Identität der Form nach.

Es ist gleichgültig,
welche von beiden Bestimmungen zum Ersten gemacht wird,
von dem als dem Gesetzten zum Anderen als zum Grunde
oder von dem als dem Grunde zum Anderen als zum Gesetzten
übergegangen wird.

Das Begründete, für sich betrachtet, ist das Aufheben seiner selbst;
damit macht es sich einerseits zum Gesetzten
und ist zugleich Setzen des Grundes.

Dieselbe Bewegung ist der Grund als solcher,
er macht sich zum Gesetzten, dadurch wird er Grund von etwas,
d. h. darin ist er sowohl als Gesetztes wie auch erst als Grund vorhanden.

Daß ein Grund ist, davon ist das Gesetzte der Grund,
und umgekehrt ist hiermit der Grund Gesetztes.

Die Vermittlung fängt ebensosehr von dem einen als von dem anderen an,
jede Seite ist sosehr Grund als Gesetztes
und jede die ganze Vermittlung oder die ganze Form.

- Diese ganze Form ist ferner selbst als das mit sich Identische
die Grundlage der Bestimmungen,
welche die beiden Seiten des Grundes und des Begründeten sind;
Form und Inhalt sind so selbst eine und dieselbe Identität.


Um dieser Identität des Grundes und Begründeten willen,
sowohl dem Inhalte als der Form nach,
ist der Grund zureichend (das Zureichende auf dies Verhältnis eingeschränkt);
es ist nichts im Grunde, was nicht im Begründeten ist,
so wie nichts im Begründeten, was nicht im Grunde ist.

Wenn nach einem Grunde gefragt wird,
will man dieselbe Bestimmung, die der Inhalt ist, doppelt sehen,
das eine Mal in der Form des Gesetzten,
das andere Mal in der des in sich reflektierten Daseins, der Wesentlichkeit.


Insofern nun im bestimmten Grunde
Grund und Begründetes beide die ganze Form [sind]
und ihr Inhalt zwar ((S97)) ein bestimmter, aber einer und derselbe ist,
so ist der Grund in seinen beiden Seiten noch nicht real bestimmt,
sie haben keinen verschiedenen Inhalt;
die Bestimmtheit ist erst einfache,
noch nicht an die Seiten übergegangene Bestimmtheit;
es ist der bestimmte Grund erst in seiner reinen Form,
der formelle Grund vorhanden.

- Weil der Inhalt nur diese einfache Bestimmtheit ist,
die nicht die Form der Grundbeziehung an ihr selbst hat,
so ist sie der mit sich identische Inhalt,
gegen die Form gleichgültig und diese ihm äußerlich;
er ist ein Anderes als sie.



Anmerkung: Formelle Erklärungsweise aus tautologischen Gründen


Wenn die Reflexion über bestimmte Gründe
sich an diejenige Form des Grundes hält, welche sich hier ergeben hat,
so bleibt die Angabe eines Grundes ein bloßer Formalismus
und leere Tautologie, welche denselben Inhalt
in der Form der Reflexion-in-sich, der Wesentlichkeit, ausdrückt,
der schon in der Form des unmittelbaren,
als gesetzt betrachteten Daseins vorhanden ist.

Ein solches Angeben von Gründen ist deswegen
von derselben Leerheit begleitet als das Reden nach dem Satze der Identität.

Die Wissenschaften, vornehmlich die physikalischen,
sind mit den Tautologien dieser Art angefüllt,
welche gleichsam ein Vorrecht der Wissenschaft ausmachen.

- Es wird z. B. als der Grund, daß die Planeten sich um die Sonne bewegen,
die anziehende Kraft der Erde und Sonne gegeneinander angegeben.

Es ist damit dem Inhalt nach nichts anderes ausgesprochen,
als was das Phänomen,
nämlich die Beziehung dieser Körper aufeinander in ihrer Bewegung enthält,
nur in der Form von in sich reflektierter Bestimmung, von Kraft.

Wenn danach gefragt wird, was die anziehende Kraft für eine Kraft sei,
so ist die Antwort, daß sie die Kraft ist, welche macht,
daß sich die Erde um die Sonne bewegt;
d. h. sie hat durchaus denselben Inhalt als das Dasein,
dessen Grund sie sein soll;
die Beziehung der Erde und der Sonne in Rücksicht der Bewegung
ist die identische Grundlage des Grundes und des Begründeten. ((S98))

- Wenn eine Kristallisationsform dadurch erklärt wird,
daß sie ihren Grund in dem besonderen Arrangement habe,
in das die Moleküle zueinander treten,
so ist die daseiende Kristallisation dies Arrangement selbst,
welches als Grund ausgedrückt wird.

Im gewöhnlichen Leben gelten diese Ätiologien,
auf welche die Wissenschaften das Privilegium haben,
für das, was sie sind, für ein tautologisches, leeres Gerede.

Wenn auf die Frage, warum dieser Mensch in die Stadt reise,
der Grund angegeben wird,
weil in der Stadt sich eine anziehende Kraft befinde, die ihn dahin treibe,
so gilt diese Art des Antwortens für abgeschmackt,
die in den Wissenschaften sanktioniert ist.

- Leibniz warf der Newtonschen anziehenden Kraft vor,
daß sie eine solche verborgene Qualität sei,
als die Scholastiker zum Behuf des Erklärens gebrauchten.

Man müßte ihr eher das Gegenteil zum Vorwurf machen,
daß sie eine zu bekannte Qualität sei;
denn sie hat keinen anderen Inhalt als die Erscheinung selbst.

- Wodurch sich diese Erklärungsweise eben empfiehlt,
ist ihre große Deutlichkeit und Begreiflichkeit;
denn es ist nichts deutlicher und begreiflicher,
als daß z. B. eine Pflanze ihren Grund in einer vegetativen,
d. h. Pflanzen hervorbringenden Kraft habe.

- Eine okkulte Qualität könnte sie nur in dem Sinne genannt werden,
als der Grund einen anderen Inhalt haben soll als das zu Erklärende;
ein solcher ist nicht angegeben;
insofern ist jene zum Erklären gebrauchte Kraft
allerdings ein verborgener Grund,
als ein Grund, wie er gefordert wird, nicht angegeben ist.

Es wird durch diesen Formalismus sowenig etwas erklärt,
als die Natur einer Pflanze erkannt wird,
wenn ich sage, daß sie eine Pflanze ist
oder daß sie ihren Grund in einer Pflanzen hervorbringenden Kraft habe;
bei aller Deutlichkeit dieses Satzes
kann man dies deswegen eine sehr okkulte Erklärungsweise nennen. ((S99))


Zweitens, der Form nach kommen in dieser Erklärungsweise
die beiden entgegengesetzten Richtungen der Grundbeziehung vor,
ohne in ihrem bestimmten Verhältnisse erkannt zu sein.

Der Grund ist einesteils Grund,
als die in sich reflektierte Inhaltsbestimmung des Daseins, das er begründet,
andernteils ist er das Gesetzte.

Er ist das, woraus das Dasein begriffen werden soll;
umgekehrt aber wird von diesem auf ihn geschlossen
und er aus dem Dasein begriffen.

Das Hauptgeschäft dieser Reflexion besteht nämlich darin,
aus dem Dasein die Gründe zu finden,
d. h. das unmittelbare Dasein in die Form des Reflektiertseins umzusetzen;
der Grund, statt an und für sich und selbständig zu sein,
ist somit vielmehr das Gesetzte und Abgeleitete.

Weil er nun durch dies Verfahren nach dem Phänomen eingerichtet ist
und seine Bestimmungen auf diesem beruhen,
so fließt dieses freilich ganz glatt
und mit günstigem Winde aus seinem Grunde aus.

Aber die Erkenntnis ist hierdurch nicht vom Fleck gekommen;
sie treibt sich in einem Unterschied der Form herum,
den dies Verfahren selbst umkehrt und aufhebt.

Eine der Hauptschwierigkeiten, sich in die Wissenschaften einzustudieren,
worin dies Verfahren herrschend ist,
beruht deswegen auf dieser Verkehrtheit der Stellung,
das als Grund vorauszuschicken, was in der Tat abgeleitet ist,
und, indem zu den Folgen fortgegangen wird,
in ihnen in der Tat erst den Grund jener sein sollenden Gründe anzugeben.

Es wird in der Darstellung mit den Gründen angefangen,
sie werden als Prinzipien und erste Begriffe in die Luft hingestellt;
sie sind einfache Bestimmungen,
ohne alle Notwendigkeit an und für sich selbst;
das Folgende soll auf sie gegründet werden.

Wer daher in dergleichen Wissenschaften eindringen will,
muss damit anfangen, sich jene Gründe zu inkulkieren,
- ein Geschäft, das der Vernunft sauer ankommt,
weil sie Grundloses als Grundlage gehen lassen soll.

Am besten kommt derjenige fort, der sich ohne vieles Nachdenken
die Prinzipien als gegebene gefallen läßt
und sie von nun an als Grundregeln seines Verstandes ((S100)) gebraucht.

Ohne diese Methode kann man den Anfang nicht gewinnen;
ebensowenig läßt sich ohne sie ein Fortgang machen.

Dieser aber hindert sich nun dadurch,
daß in ihm der Gegenstoß der Methode zum Vorschein kommt,
die im Folgenden das Abgeleitete aufzeigen will,
das aber in der Tat erst die Gründe zu jenen Voraussetzungen enthält.

Ferner, weil das Folgende sich als das Dasein zeigt,
aus welchem der Grund abgeleitet wurde,
so gibt dies Verhältnis, in dem das Phänomen aufgeführt wird,
ein Mißtrauen gegen die Darstellung desselben;
denn es zeigt sich nicht in seiner Unmittelbarkeit ausgedrückt,
sondern als Beleg des Grundes.

Weil aber dieser hinwieder aus jenem hergeleitet ist,
verlangt man es vielmehr in seiner Unmittelbarkeit zu sehen,
um den Grund aus ihm beurteilen zu können.

Man weiß daher in solcher Darstellung,
worin das eigentlich Begründende als Abgeleitetes vorkommt,
nicht, weder wie man mit dem Grunde
noch wie man mit dem Phänomen daran ist.

Die Ungewißheit wird dadurch vermehrt
- besonders wenn der Vortrag nicht streng konsequent,
sondern mehr ehrlich ist -,
daß sich allenthalben Spuren und Umstände des Phänomens verraten,
die auf mehreres und oft ganz anderes hindeuten,
als bloß in den Prinzipien enthalten ist.

Die Verwirrung wird endlich noch größer,
indem reflektierte und bloß hypothetische Bestimmungen
mit unmittelbaren Bestimmungen des Phänomens selbst vermischt werden,
wenn jene auf eine Art ausgesprochen sind,
als ob sie der unmittelbaren Erfahrung angehörten.

So kann wohl mancher,
der mit ehrlichem Glauben zu diesen Wissenschaften hinzutritt,
der Meinung sein, die Moleküle, die leeren Zwischenräume,
die Fliehkraft, der Äther, der vereinzelte Lichtstrahl,
die elektrische magnetische Materie und noch eine Menge dergleichen
seien Dinge oder Verhältnisse, die nach der Art,
wie von ihnen als unmittelbaren Daseinsbestimmungen gesprochen wird,
in der Tat in der Wahrnehmung vorhanden seien.

Sie ((S101)) dienen als erste Gründe für Anderes,
werden als Wirklichkeiten ausgesprochen und zuversichtlich angewendet;
man läßt sie auf guten Glauben hin dafür gelten, ehe man innewird,
daß sie vielmehr aus dem, was sie begründen sollen, geschlossene Bestimmungen,
von einer unkritischen Reflexion
abgeleitete Hypothesen und Erdichtungen sind.

In der Tat befindet man sich in einer Art von Hexenkreis,
worin Bestimmungen des Daseins und Bestimmungen der Reflexion,
Grund und Begründetes, Phänomene und Phantome
in unausgeschiedener Gesellschaft durcheinanderlaufen
und gleichen Rang miteinander genießen.


Bei dem formellen Geschäfte dieser Erklärungsweise aus Gründen
hört man zugleich auch wieder,
alles Erklärens aus den wohlbekannten Kräften und Materien ungeachtet,
sagen, daß wir das innere Wesen dieser Kräfte und Materien selbst nicht kennen.

Es ist hierin nur das Geständnis zu sehen,
daß dieses Begründen sich selbst völlig ungenügend ist,
daß es selbst etwas ganz anderes fordere als solche Gründe.

Es ist dann nur nicht abzusehen,
wozu sich denn diese Bemühung mit diesem Erklären gemacht,
warum nicht das Andere gesucht
oder jenes Erklären wenigstens beiseite getan
und bei den einfachen Tatsachen stehengeblieben wird.




b. Der reale Grund


Die Bestimmtheit des Grundes ist, wie sich gezeigt hat,
einesteils Bestimmtheit der Grundlage oder Inhaltsbestimmung,
andernteils das Anderssein in der Grundbeziehung selbst,
nämlich die Unterschiedenheit ihres Inhalts und der Form;
die Beziehung von Grund und Begründetem
verläuft sich als eine äußerliche Form an dem Inhalt,
der gegen diese Bestimmungen gleichgültig ist.

- In der Tat aber sind beide einander nicht äußerlich;
denn der Inhalt ist dies,
die Identität des Grundes mit sich selbst im Begründeten
und des Begründeten im Grunde zu sein.

Die Seite des Grundes hat sich gezeigt, selbst ein Gesetztes,
und die Seite des Begründeten,((S102)) selbst Grund zu sein;
jede ist an ihr selbst diese Identität des Ganzen.

Weil sie aber zugleich der Form angehören
und ihre bestimmte Unterschiedenheit ausmachen,
so ist jede in ihrer Bestimmtheit die Identität des Ganzen mit sich.

Jede hat somit einen gegen die andere verschiedenen Inhalt.

- Oder von Seite des Inhalts betrachtet,
weil er die Identität als [die] der Grundbeziehung mit sich ist,
hat er wesentlich diesen Formunterschied an ihm selbst
und ist als Grund ein anderer denn als Begründetes.


Darin nun, daß Grund und Begründetes einen verschiedenen Inhalt haben,
hat die Grundbeziehung aufgehört, eine formale zu sein;
der Rückgang in den Grund und das Hervorgehen aus ihm zum Gesetzten
ist nicht mehr die Tautologie;
der Grund ist realisiert.

Man verlangt daher, wenn man nach einem Grund fragt,
eigentlich für den Grund eine andere Inhaltsbestimmung,
als diejenige ist, nach deren Grund man fragt.


Diese Beziehung bestimmt sich nun weiter.

Insofern nämlich ihre beiden Seiten verschiedener Inhalt sind,
sind sie gleichgültig gegeneinander;
jede ist eine unmittelbare, mit sich identische Bestimmung.

Ferner, als Grund und Begründetes aufeinander bezogen, ist der Grund
das in dem Anderen als in seinem Gesetztsein in sich Reflektierte;
der Inhalt also, welchen die Seite des Grundes hat, ist ebenso im Begründeten;
dieses als das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich und sein Bestehen.

außer diesem Inhalte des Grundes
hat aber das Begründete nunmehr auch seinen eigentümlichen
und ist somit die Einheit von einem zweifachen Inhalt.

Diese nun ist zwar als Einheit Unterschiedener deren negative Einheit,
aber weil es gegeneinander gleichgültige Inhaltsbestimmungen sind,
ist sie nur ihre leere, an ihr selbst inhaltslose Beziehung, [!?] nicht ihre Vermittlung,
- ein Eins oder Etwas als äußerliche Verknüpfung derselben.


Es ist also in der realen Grundbeziehung das Doppelte vorhanden:
einmal die Inhaltsbestimmung, welche Grund ist,
in dem Gesetztsein mit sich selbst kontinuiert,
so daß sie ((S103)) das einfach Identische des Grundes und Begründeten ausmacht;
das Begründete enthält so den Grund vollkommen in sich,
ihre Beziehung ist unterschiedslose wesentliche Gediegenheit.

Was im Begründeten zu diesem einfachen Wesen noch hinzukommt,
ist daher nur eine unwesentliche Form, äußerliche Inhaltsbestimmungen,
die als solche vom Grunde frei und eine unmittelbare Mannigfaltigkeit sind.

Von diesem Unwesentlichen ist also jenes Wesentliche nicht der Grund,
noch ist es Grund von der Beziehung beider aufeinander in dem Begründeten.

Es ist ein positiv Identisches, das dem Begründeten inwohnt,
aber sich darin in keinen Formunterschied setzt,
sondern als sich auf sich selbst beziehender Inhalt
gleichgültige positive Grundlage ist.

Fürs andere ist das mit dieser Grundlage im Etwas Verknüpfte
ein gleichgültiger Inhalt, aber als die unwesentliche Seite.

Die Hauptsache ist die Beziehung der Grundlage
und der unwesentlichen Mannigfaltigkeit.

Diese Beziehung aber,
weil die bezogenen Bestimmungen gleichgültiger Inhalt sind,
ist auch nicht Grund;
eine[s] ist zwar als wesentlicher,
das andere nur als unwesentlicher oder gesetzter Inhalt bestimmt,
aber als sich auf sich beziehender Inhalt ist beiden diese Form äußerlich.

Das Eins des Etwas, das ihre Beziehung ausmacht,
ist deswegen nicht Formbeziehung, sondern nur ein äußerliches Band,
das den unwesentlichen mannigfaltigen Inhalt nicht als gesetzten erhält;
es ist also gleichfalls nur Grundlage.


Der Grund, wie er als realer sich bestimmt, zerfällt hiermit
um der Inhaltsverschiedenheit willen, die seine Realität ausmacht,
in äußerliche Bestimmungen.

Die beiden Beziehungen,
der wesentliche Inhalt
als die einfache unmittelbare Identität des Grundes und des Begründeten
und dann das Etwas als die Beziehung des unterschiedenen Inhalts,
sind zwei verschiedene Grundlagen;
die mit sich identische Form des Grundes, daß dasselbe
das eine Mal als Wesentliches, das andere Mal als Gesetztes sei, ist verschwunden;
die Grundbeziehung ist so sich selbst äußerlich geworden.


Es ist daher nun ein äußerlicher Grund,
welcher verschiedenen ((S104)) Inhalt in Verknüpfung bringt
und es bestimmt,
welcher der Grund und welcher das durch ihn Gesetzte sei;
in dem beiderseitigen Inhalte selbst liegt diese Bestimmung nicht.

Der reale Grund ist daher Beziehung auf Anderes,
einerseits des Inhalts auf anderen Inhalt,
andererseits der Grundbeziehung selbst (der Form) auf Anderes,
nämlich auf ein Unmittelbares, nicht durch sie Gesetztes.


Anmerkung: Formelle Erklärungsweise aus einem vom Begründeten verschiedenen Grunde


Die formelle Grundbeziehung enthält nur einen Inhalt für Grund und Begründetes;
in dieser Identität liegt ihre Notwendigkeit, aber zugleich ihre Tautologie.

Der reale Grund enthält einen verschiedenen Inhalt;
damit tritt aber die Zufälligkeit und Äußerlichkeit der Grundbeziehung ein.

Einerseits ist dasjenige, was als das Wesentliche
und deswegen als die Grundbestimmung betrachtet wird,
nicht Grund der anderen Bestimmungen, die mit ihr verknüpft sind.

Andererseits ist es auch unbestimmt,
welche von mehreren Inhaltsbestimmungen eines konkreten Dinges
als die wesentliche und als Grund angenommen werden soll;
die Wahl ist daher zwischen ihnen frei.

So ist in ersterer Rücksicht z. B. der Grund eines Hauses die Unterlage desselben;
wodurch diese Grund ist, ist die der sinnlichen Materie inwohnende Schwere,
das sowohl in dem Grunde als dem begründeten Hause schlechthin Identische.

Daß an der schweren Materie nun ein solcher Unterschied ist
wie der einer Unterlage und einer davon unterschiedenen Modifikation,
wodurch sie eine Wohnung ausmacht,
ist dem Schweren selbst vollkommen gleichgültig;
seine Beziehung auf die anderen Inhaltsbestimmungen des Zwecks,
der Einrichtung des Hauses usf. ist ihm äußerlich;
es ist daher wohl Grundlage, aber nicht Grund derselben.

Die Schwere ist so sehr als Grund, daß ein Haus steht,
auch Grund, daß ein Stein fällt;
der Stein hat diesen Grund, die Schwere, in sich;
aber daß er eine weitere Inhaltsbestimmung hat,
wodurch er nicht bloß ein Schweres, sondern Stein ist,
ist der Schwere ((S105)) äußerlich;
es ist ferner durch ein Anderes gesetzt,
daß er von dem Körper vorher entfernt worden sei, auf welchen er fällt,
wie auch die Zeit und der Raum und deren Beziehung, die Bewegung,
ein anderer Inhalt als die Schwere sind
und ohne sie (wie man zu sprechen pflegt) vorgestellt werden können,
folglich nicht wesentlich durch sie gesetzt sind.

- Sie ist auch so sehr Grund,
daß ein Projektil die dem Fallen entgegengesetzte Wurfbewegung macht.

- Aus der Verschiedenheit der Bestimmungen, deren Grund sie ist, erhellt,
daß ein Anderes zugleich erfordert wird,
welches sie zum Grunde dieser oder einer anderen Bestimmung macht.

Wenn von der Natur gesagt wird, daß sie der Grund der Welt ist,
so ist das, was Natur genannt wird,
einerseits eins mit der Welt und die Welt nichts als die Natur selbst.

Aber sie sind auch unterschieden,
so daß die Natur mehr das Unbestimmte oder wenigstens nur
das in den allgemeinen Unterschieden, welche Gesetze sind, bestimmte,
mit sich identische Wesen der Welt ist
und zur Natur, um Welt zu sein,
noch eine Mannigfaltigkeit von Bestimmungen äußerlich hinzukommt.

Diese aber haben ihren Grund nicht in der Natur als solcher;
sie ist vielmehr das gegen sie als Zufälligkeiten Gleichgültige.

- Es ist dasselbe Verhältnis, wenn Gott als Grund der Natur bestimmt wird.

Als Grund ist er ihr Wesen, sie enthält es in ihr
und ist ein Identisches mit ihm;
aber sie hat noch eine weitere Mannigfaltigkeit,
die von dem Grunde selbst unterschieden ist;
sie ist das Dritte, worin dieses beides Verschiedene verknüpft ist;
jener Grund ist weder Grund der von ihm verschiedenen Mannigfaltigkeit
noch seiner Verknüpfung mit ihr.

Die Natur wird daher nicht aus Gott als dem Grunde erkannt,
denn so wäre er nur ihr allgemeines Wesen,
der sie nicht, wie sie bestimmtes Wesen und Natur ist, enthält.


Das Angeben von realen Gründen wird also
um dieser Inhaltsverschiedenheit des Grundes
oder eigentlich der Grundlage und dessen [willen],
was mit ihm im Begründeten verbunden ist,
ebensosehr ein Formalismus als der ((S106)) formale Grund selbst.

In diesem ist der mit sich identische Inhalt gleichgültig gegen die Form;
im realen Grunde findet dies gleichfalls statt.

Dadurch ist nun ferner der Fall, daß er es nicht an ihm selbst enthält,
welche der mannigfaltigen Bestimmungen
als die wesentliche genommen werden soll.

Etwas ist ein Konkretes von solchen mannigfaltigen Bestimmungen,
die sich gleich beständig und bleibend an ihm zeigen.

Die eine kann daher sosehr wie die andere als Grund bestimmt werden,
nämlich als die wesentliche, in Vergleichung mit welcher alsdann
die andere nur ein Gesetztes sei.

Es verbindet sich damit das vorhin Erwähnte,
daß, wenn eine Bestimmung vorhanden ist,
die in einem Falle als Grund einer anderen angesehen wird,
daraus nicht folgt, daß diese andere in einem anderen Falle
oder überhaupt mit ihr gesetzt sei.

- Die Strafe z. B. hat die mannigfaltigen Bestimmungen,
daß sie Wiedervergeltung, ferner abschreckendes Beispiel,
daß sie ein vom Gesetz zur Abschreckung Angedrohtes,
auch ein den Verbrecher zur Besinnung und Besserung Bringendes ist.

Jede dieser verschiedenen Bestimmungen
ist als Grund der Strafe betrachtet worden,
weil jede eine wesentliche Bestimmung ist
und dadurch die anderen, als von ihr unterschieden,
gegen sie nur als Zufälliges bestimmt werden.

Diejenige aber, die als Grund angenommen wird,
ist noch nicht die ganze Strafe selbst;
dieses Konkrete enthält auch jene anderen,
die mit ihr darin nur verknüpft sind, ohne daß sie in ihr ihren Grund hätten.

- Oder ein Beamter hat Amtsgeschicklichkeit,
steht als Individuum in Verwandtschaft,
hat diese und jene Bekanntschaft, einen besonderen Charakter,
war in diesen und jenen Umständen und Gelegenheiten, sich zu zeigen usf.

Es kann jede dieser Eigenschaften Grund sein
oder als solcher angesehen werden, daß er dies Amt hat;
sie sind ein verschiedener Inhalt, der in einem Dritten verbunden ist;
die Form, als das Wesentliche und als das Gesetzte gegeneinander
bestimmt zu sein, ist demselben äußerlich.

Jede dieser Eigenschaften ist dem Beamten wesentlich,
weil er durch sie das ((S107)) bestimmte Individuum ist, welches er ist;
insofern das Amt
als eine äußerliche gesetzte Bestimmung betrachtet werden kann,
kann jede gegen dieses als Grund bestimmt,
aber auch selbst umgekehrt können jene als gesetzte
und das Amt als Grund derselben angesehen werden.

Wie sie sich wirklich, d. h. im einzelnen Fall verhalten,
dies ist eine der Grundbeziehung und dem Inhalte selbst äußerliche Bestimmung;
es ist ein Drittes, was ihnen die Form von Grund und Begründetem erteilt.


So kann überhaupt jedes Dasein mancherlei Gründe haben;
jede seiner Inhaltsbestimmungen durchdringt als mit sich identisch
das konkrete Ganze und läßt sich daher als wesentlich betrachten;
den mancherlei Rücksichten, d. h. Bestimmungen,
die außer der Sache selbst liegen,
ist um der Zufälligkeit der Verknüpfungsweise [willen]
Tür und Tor unendlich aufgetan.

- Ob ein Grund diese oder jene Folge habe, ist deswegen ebenso zufällig.

Die moralischen Beweggründe z. B.
sind wesentliche Bestimmungen der sittlichen Natur,
aber das, was aus ihnen folgt,
ist zugleich eine von ihnen verschiedene Äußerlichkeit,
die aus ihnen folgt und auch nicht folgt;
erst durch ein Drittes kommt sie zu ihnen hinzu.

Genauer ist dies so zu nehmen,
daß es der moralischen Bestimmung, wenn sie Grund ist,
nicht zufällig sei, eine Folge oder ein Begründetes zu haben,
aber ob sie überhaupt zum Grund gemacht werde oder nicht.

Allein da auch wieder der Inhalt, der ihre Folge ist,
wenn sie zum Grund gemacht worden, die Natur der Äußerlichkeit hat,
kann er unmittelbar durch eine andere Äußerlichkeit aufgehoben werden.

Aus einem moralischen Beweggrunde
kann also eine Handlung hervorgehen oder auch nicht.

Umgekehrt kann eine Handlung mancherlei Gründe haben;
sie enthält als ein Konkretes mannigfaltige wesentliche Bestimmungen,
deren jede deswegen als Grund angegeben werden kann.

Das Aufsuchen und Angeben von Gründen,
worin vornehmlich das Räsonnement besteht,
ist darum ein endloses Herumtreiben, das keine letzte Bestimmung enthält;
es kann von allem und ((S108)) jedem
einer und mehrere gute Gründe angegeben werden,
so wie von seinem Entgegengesetzten,
und es können eine Menge Gründe vorhanden sein,
ohne daß aus ihnen etwas erfolgt.

Was Sokrates und Platon Sophisterei nennen,
ist nichts anderes als das Räsonnement aus Gründen;
Platon setzt demselben die Betrachtung der Idee,
d. h. der Sache an und für sich selbst oder in ihrem Begriffe entgegen.

Die Gründe sind nur von wesentlichen Inhaltsbestimmungen,
Verhältnissen und Rücksichten genommen,
deren jede Sache, gerade wie auch ihr Gegenteil, mehrere hat;
in ihrer Form der Wesentlichkeit gilt die eine so gut als die andere;
weil sie nicht den ganzen Umfang der Sache enthält,
ist sie einseitiger Grund,
deren die anderen besonderen Seiten wieder besondere haben
und wovon keiner die Sache, welche ihre Verknüpfung ausmacht
und sie alle enthält, erschöpft;
keiner ist zureichender Grund, d. h. der Begriff.




c. Der vollständige Grund


1. Im realen Grunde sind der Grund als Inhalt und als Beziehung nur Grundlagen.

Jener ist nur gesetzt als wesentlich und als Grund;
die Beziehung ist das Etwas des Begründeten
als das unbestimmte Substrat eines verschiedenen Inhalts,
eine Verknüpfung desselben, die nicht seine eigene Reflexion,
sondern eine äußerliche und somit nur eine gesetzte ist.

Die reale Grundbeziehung ist daher vielmehr der Grund als aufgehobener;
sie macht somit vielmehr die Seite des Begründeten oder des Gesetztseins aus.

Als Gesetztsein aber ist nun der Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen;
er ist nun ein Begründetes, das einen anderen Grund hat.

Dieser bestimmt sich hierdurch so, daß er erstlich
das mit dem realen Grund als einem Begründeten Identische ist;
beide Seiten haben nach dieser Bestimmung einen und denselben Inhalt;
die zwei Inhaltsbestimmungen und deren Verknüpfung im Etwas
befinden sich gleichfalls im neuen Grunde.

Aber, zweitens, der neue Grund, in ((S109)) welchen sich
jene nur gesetzte äußerliche Verknüpfung aufgehoben hat,
ist als ihre Reflexion-in-sich die absolute Beziehung der zwei Inhaltsbestimmungen.


Dadurch, daß der reale Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen ist,
stellt sich an ihm die Identität des Grundes und Begründeten
oder der formelle Grund wieder her.

Die entstandene Grundbeziehung ist darum die vollständige,
die den formellen und realen Grund zugleich in sich enthält
und die im letzteren
[? die] gegeneinander unmittelbaren Inhaltsbestimmungen vermittelt.


2. Die Grundbeziehung hat sich hiermit folgendermaßen näher bestimmt.

Erstens, etwas hat einen Grund;
es enthält die Inhaltsbestimmung, welche der Grund ist,
und noch eine zweite [? außer] als durch ihn gesetzte.

Aber als gleichgültiger Inhalt ist die eine nicht an ihr selbst Grund,
die andere nicht an ihr selbst das Begründete von jener,
sondern diese Beziehung ist in der Unmittelbarkeit des Inhalts
als eine aufgehobene oder gesetzte
und hat als solche in einer anderen ihren Grund.

Diese zweite Beziehung, als nur der Form nach unterschieden,
hat denselben Inhalt als die erstere, nämlich die beiden Inhaltsbestimmungen,
ist aber die unmittelbare Verknüpfung derselben.

Indem jedoch das Verknüpfte überhaupt verschiedener Inhalt,
somit gegeneinander gleichgültige Bestimmung ist,
ist sie nicht ihre wahrhaft absolute Beziehung,
daß die eine der Bestimmungen das im Gesetztsein mit sich Identische,
die andere nur dies Gesetztsein desselben Identischen wäre;
sondern ein Etwas trägt sie und macht ihre
nicht reflektierte, sondern nur unmittelbare Beziehung aus,
welche daher nur relativer Grund
gegen die Verknüpfung im anderen Etwas ist.

Die beiden Etwas sind also
die zwei unterschiedenen Beziehungen von Inhalt, die sich ergeben haben.

Sie stehen in der identischen Grundbeziehung der Form;
sie sind ein und derselbe ganze Inhalt,
nämlich die zwei Inhaltsbestimmungen und deren Beziehung;
unterschieden sind sie nur durch die Art dieser Beziehung,
die in dem einen unmittelbare,
in dem anderen ((S110)) gesetzte Beziehung ist,
wodurch sich das eine von dem anderen nur der Form nach
als Grund und Begründetes unterscheidet.

- Zweitens ist diese Grundbeziehung nicht nur formell, sondern auch real.

Der formelle Grund geht in den realen über, wie sich gezeigt hat;
die Momente der Form reflektieren sich in sich selbst;
sie sind ein selbständiger Inhalt,
und die Grundbeziehung enthält auch
einen eigentümlichen Inhalt als Grund und einen als Begründetes.

Der Inhalt macht zuerst
die unmittelbare Identität der beiden Seiten des formellen Grundes aus,
so haben sie einen und denselben Inhalt.

Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so gedoppelter Inhalt,
der sich als Grund und Begründetes verhält.

Die eine der zwei Inhaltsbestimmungen der beiden Etwas ist daher bestimmt,
als ihnen nicht bloß gemeinschaftlich nach äußerer Vergleichung,
sondern ihr identisches Substrat und die Grundlage ihrer Beziehung zu sein.

Gegen die andere Inhaltsbestimmung ist sie
die wesentliche und Grund derselben als der gesetzten,
nämlich in dem Etwas, dessen Beziehung die begründete ist.

Im ersten Etwas, das die Grundbeziehung ist, ist auch diese zweite Inhaltsbestimmung
unmittelbar und an sich mit der ersten verknüpft.

Das andere Etwas aber enthält nur die eine an sich als das,
worin es mit dem ersten Etwas unmittelbar identisch ist,
die andere aber als die in ihm gesetzte.

Die erstere Inhaltsbestimmung ist Grund derselben dadurch,
daß sie in dem ersten Etwas
ursprünglich mit der anderen Inhaltsbestimmung verknüpft ist.


Die Grundbeziehung der Inhaltsbestimmungen im zweiten Etwas
ist so durch die erste an sich seiende Beziehung des ersten Etwas vermittelt.

Der Schluß ist, weil in einem Etwas
die Bestimmung B mit der Bestimmung A an sich verknüpft ist,
so ist im zweiten Etwas, dem nur die eine Bestimmung A unmittelbar zukommt,
auch B damit verknüpft.

Im zweiten Etwas ist nicht nur diese zweite Bestimmung mittelbar,
sondern auch, daß seine unmittelbare [? Bst+g] Grund ist, ist vermittelt,
nämlich durch ihre ursprüngliche Beziehung auf ((S111)) B im ersten Etwas.

Diese Beziehung ist somit Grund des Grundes A,
und die ganze Grundbeziehung ist im zweiten Etwas als Gesetztes oder Begründetes.


3. Der reale Grund zeigt sich als die sich äußerliche Reflexion des Grundes;
die vollständige Vermittlung desselben
ist die Wiederherstellung seiner Identität mit sich.

Aber indem diese dadurch zugleich
die Äußerlichkeit des realen Grundes erhalten hat,
so ist die formelle Grundbeziehung
in dieser Einheit ihrer selbst und des realen Grundes
ebensosehr sich setzender als sich aufhebender Grund;
die Grundbeziehung vermittelt sich durch ihre Negation mit sich.

Erstlich ist der Grund, als die ursprüngliche Beziehung,
Beziehung von unmittelbaren Inhaltsbestimmungen.

Die Grundbeziehung hat als wesentliche Form zu ihren Seiten solche,
welche aufgehobene oder Momente sind.

Daher als Form unmittelbarer Bestimmungen
ist sie die mit sich identische Beziehung
zugleich als Beziehung ihrer Negation;
somit ist sie Grund nicht an und für sich selbst,
sondern als Beziehung auf die aufgehobene Grundbeziehung.

- Zweitens, die aufgehobene Beziehung
oder das Unmittelbare, das in der
ursprünglichen und der gesetzten Beziehung die identische Grundlage ist,
ist realer Grund gleichfalls nicht an und für sich selbst,
sondern es ist durch jene ursprüngliche Verknüpfung gesetzt,
daß es Grund sei.


Die Grundbeziehung in ihrer Totalität
ist somit wesentlich voraussetzende Reflexion;
der formelle Grund setzt die unmittelbare Inhaltsbestimmung voraus,
und diese als realer Grund setzt die Form voraus.

Der Grund ist also die Form als unmittelbare Verknüpfung;
aber so, daß sie sich von sich selbst abstößt
und die Unmittelbarkeit vielmehr voraussetzt,
sich darin auf sich als auf ein Anderes bezieht.

Dieses Unmittelbare ist die Inhaltsbestimmung, der einfache Grund;
aber er ist als dies, nämlich als Grund, ebenso von sich abgestoßen
und bezieht sich auf sich gleichfalls als auf ein Anderes.

- So hat sich die totale Grundbeziehung
zur bedingenden Vermittlung bestimmt. ((S112))





C. DIE BEDINGUNG a. Das relativ Unbedingte


1. Der Grund ist das Unmittelbare und das Begründete das Vermittelte.

Aber er ist setzende Reflexion;
als solche macht er sich zum Gesetztsein und ist voraussetzende Reflexion;
so bezieht er sich auf sich als auf ein Aufgehobenes,
auf ein Unmittelbares, wodurch er selbst vermittelt ist.

Diese Vermittlung, als Fortgehen vom Unmittelbaren zum Grunde,
ist nicht eine äußere Reflexion,
sondern, wie sich ergeben, das eigene Tun des Grundes,
oder, was dasselbe ist,
die Grundbeziehung ist als Reflexion in die Identität mit sich
ebenso wesentlich sich entäußernde Reflexion.

Das Unmittelbare,
auf das der Grund sich als auf seine wesentliche Voraussetzung bezieht,
ist die Bedingung;
der reale Grund ist daher wesentlich bedingt.

Die Bestimmtheit, die er enthält, ist das Anderssein seiner selbst.


Die Bedingung ist also erstens ein unmittelbares, mannigfaltiges Dasein.

Zweitens ist dieses Dasein bezogen auf ein Anderes,
auf etwas, das Grund ist, nicht dieses Daseins, sondern in anderer Rücksicht;
denn das Dasein selbst ist unmittelbar und ohne Grund.

Nach jener Beziehung ist es ein Gesetztes;
das unmittelbare Dasein soll als Bedingung
nicht für sich, sondern für Anderes sein.

Aber zugleich ist dies, daß es so für Anderes ist, selbst nur ein Gesetztsein;
daß es ein Gesetztes ist, ist in seiner Unmittelbarkeit aufgehoben,
und ein Dasein ist dagegen, Bedingung zu sein, gleichgültig.

Drittens ist die Bedingung so ein Unmittelbares,
daß sie die Voraussetzung des Grundes ausmacht.

Sie ist in dieser Bestimmung
die in die Identität mit sich zurückgegangene Formbeziehung des Grundes,
hiermit der Inhalt desselben.

Aber der Inhalt als solcher ist nur
die gleichgültige Einheit des Grundes als in der Form,
- ohne Form kein Inhalt.

Er befreit sich noch von derselben,
indem die Grundbeziehung im vollständigen Grunde
zu einer gegen ihre Identität ((S113)) äußerlichen Beziehung wird,
wodurch der Inhalt die Unmittelbarkeit erhält.

Insofern daher die Bedingung das ist,
worin die Grundbeziehung ihre Identität mit sich hat,
macht sie seinen Inhalt aus;
aber weil er das gegen diese Form Gleichgültige ist,
ist er nur an sich ihr Inhalt, ein solches, das erst Inhalt werden soll,
hiermit das Material für den Grund ausmacht.

Als Bedingung gesetzt, hat das Dasein
nach dem zweiten Momente die Bestimmung,
seine gleichgültige Unmittelbarkeit zu verlieren
und Moment eines Anderen zu werden.

Durch seine Unmittelbarkeit ist es gleichgültig gegen diese Beziehung;
insofern es aber in dieselbe tritt, macht es das Ansichsein des Grundes aus
und ist das Unbedingte für denselben.

Um Bedingung zu sein,
hat es am Grunde seine Voraussetzung und ist selbst bedingt;
aber diese Bestimmung ist ihm äußerlich.


2. Etwas ist nicht durch seine Bedingung;
seine Bedingung ist nicht sein Grund.

Sie ist das Moment der unbedingten Unmittelbarkeit für den Grund,
aber ist nicht selbst die Bewegung und das Setzen,
das sich negativ auf sich bezieht und sich zum Gesetztsein macht.

Der Bedingung steht daher die Grundbeziehung gegenüber.

Etwas hat außer seiner Bedingung auch einen Grund.

- Dieser ist die leere Bewegung der Reflexion,
weil sie die Unmittelbarkeit als ihre Voraussetzung außer ihr hat.

Sie ist aber die ganze Form und das selbständige Vermitteln;
denn die Bedingung ist nicht ihr Grund.

Indem dieses Vermitteln sich als Setzen auf sich bezieht,
ist es nach dieser Seite gleichfalls ein Unmittelbares und Unbedingtes;
es setzt sich zwar voraus, aber als entäußertes oder aufgehobenes Setzen;
das, was es hingegen seiner Bestimmung nach ist, ist es an und für sich selbst.

- Insofern so die Grundbeziehung selbständige Beziehung auf sich ist
und die Identität der Reflexion an ihr selbst hat,
hat sie einen eigentümlichen Inhalt gegen den Inhalt der Bedingung.

Jener ist Inhalt des Grundes und darum wesentlich formiert;
dieser hingegen ist nur unmittelbares Material,
dem die Beziehung auf den Grund zugleich ebenso äußerlich ((S114)) ist,
als es auch das Ansichsein desselben ausmacht;
es ist somit eine Vermischung von selbständigem Inhalt,
der keine Beziehung auf den Inhalt der Grundbestimmung hat,
und von solchem, der in sie eingeht
und, als ihr Material, Moment derselben werden soll.


3. Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund,
sind also einerseits gleichgültige und unbedingte gegeneinander,
- das eine als das Unbezogene,
dem die Beziehung, in welcher es Bedingung ist, äußerlich ist,
das andere als die Beziehung oder Form,
für welche das bestimmte Dasein der Bedingung
nur als Material ist, als ein Passives,
dessen Form, die es für sich an ihm hat, eine unwesentliche ist.

Ferner sind auch beide vermittelte.

Die Bedingung ist das Ansichsein des Grundes;
sie ist so sehr wesentliches Moment der Grundbeziehung,
daß sie die einfache Identität desselben mit sich ist.

Aber dies ist auch aufgehoben;
dies Ansichsein ist nur ein gesetztes;
das unmittelbare Dasein ist gleichgültig dagegen, Bedingung zu sein.

Daß die Bedingung das Ansichsein für den Grund ist,
macht also ihre Seite aus, nach welcher sie eine vermittelte ist.

Ebenso die Grundbeziehung hat in ihrer Selbständigkeit
auch eine Voraussetzung und ihr Ansichsein außer sich.

- Somit ist jede der beiden Seiten der Widerspruch
der gleichgültigen Unmittelbarkeit und der wesentlichen Vermittlung,
beides in einer Beziehung,
- oder der Widerspruch des selbständigen Bestehens
und der Bestimmung, nur Moment zu sein.





b. Das absolute Unbedingte


Die beiden relativ Unbedingten scheinen zunächst jedes in das andere,
- die Bedingung als Unmittelbares in die Formbeziehung des Grundes
und diese in das unmittelbare Dasein als sein Gesetztsein;
aber jedes ist außer diesem Scheine ((S115)) seines Anderen an ihm selbständig
und hat seinen eigentümlichen Inhalt.


Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Dasein;
seine Form hat die zwei Momente:
das Gesetztsein,
nach welchem es als Bedingung Material und Moment des Grundes ist,
und das Ansichsein,
nach welchem es die Wesentlichkeit des Grundes
oder seine einfache Reflexion-in-sich ausmacht.

Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Dasein äußerlich;
denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.

- Aber erstens ist das Dasein an ihm selbst nur dies,
in seiner Unmittelbarkeit sich aufzuheben und zugrunde zu gehen.

Das Sein ist überhaupt nur das Werden zum Wesen;
es ist seine wesentliche Natur, sich zum Gesetzten und zur Identität zu machen,
die durch die Negation ihrer das Unmittelbare ist.

Die Formbestimmungen also
des Gesetztseins und des mit sich identischen Ansichseins,
die Form, wodurch das unmittelbare Dasein Bedingung ist,
sind ihm daher nicht äußerlich, sondern es ist diese Reflexion selbst.

Zweitens, als Bedingung ist das Sein nun auch als das gesetzt,
was es wesentlich ist, nämlich als Moment, somit eines Anderen,
und zugleich als das Ansichsein gleichfalls eines Anderen;
es ist an sich aber nur durch die Negation seiner, nämlich durch den Grund
und durch dessen sich aufhebende und damit voraussetzende Reflexion;
das Ansichsein des Seins ist somit nur ein Gesetztes.

Dies Ansichsein der Bedingung hat die zwei Seiten,
einerseits ihre Wesentlichkeit als des Grundes,
andererseits aber die Unmittelbarkeit ihres Daseins zu sein.

Oder vielmehr beides ist dasselbe.

Das Dasein ist ein Unmittelbares,
aber die Unmittelbarkeit ist wesentlich das Vermittelte,
nämlich durch den sich selbst aufhebenden Grund.

Als diese durch das sich aufhebende Vermitteln vermittelte Unmittelbarkeit
ist es zugleich das Ansichsein des Grundes und das Unbedingte desselben;
aber dies Ansichsein ist zugleich selbst wieder
ebensosehr nur Moment oder Gesetztsein, denn es ist vermittelt.

- Die Bedingung ist daher die ganze Form der Grundbeziehung;
sie ist das vorausgesetzte Ansichsein derselben, ((S116))
aber damit selbst ein Gesetztsein,
und ihre Unmittelbarkeit dies, sich zum Gesetztsein zu machen,
sich somit von sich selbst so abzustoßen,
daß sie sowohl zugrunde geht, als sie Grund ist,
der sich zum Gesetztsein macht und hiermit auch zum Begründeten,
und beides ist ein und dasselbe.


Ebenso ist an dem bedingten Grunde das Ansichsein
nicht nur als Scheinen eines Anderen an ihm.

Er ist die selbständige,
d. h. die sich auf sich beziehende Reflexion des Setzens
und hiermit das mit sich Identische,
oder [er] ist in ihm selbst sein Ansichsein und sein Inhalt.

Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion;
er bezieht sich negativ auf sich selbst
und setzt sich sein Ansichsein als ihm Anderes entgegen,
und die Bedingung
sowohl nach ihrem Momente des Ansichseins als des unmittelbaren Daseins
ist das eigene Moment der Grundbeziehung;
das unmittelbare Dasein ist wesentlich nur durch seinen Grund
und ist das Moment seiner als Voraussetzens.

Dieser ist daher ebenso das Ganze selbst.


Es ist somit überhaupt nur ein Ganzes der Form vorhanden,
aber ebensosehr nur ein Ganzes des Inhalts.

Denn der eigentümliche Inhalt der Bedingung ist nur wesentlicher Inhalt,
insofern er die Identität der Reflexion mit sich in der Form
oder als dies unmittelbare Dasein an ihm selbst die Grundbeziehung ist.

Dieses ist ferner nur Bedingung
durch die voraussetzende Reflexion des Grundes;
es ist dessen Identität mit sich selbst oder sein Inhalt, dem er sich gegenübersetzt.

Das Dasein ist daher nicht bloß formloses Material für die Grundbeziehung,
sondern weil es an ihm selbst diese Form hat, ist es formierte Materie,
und als zugleich das in der Identität mit ihr gegen sie Gleichgültige
ist es Inhalt.

Es ist endlich derselbe Inhalt, den der Grund hat,
denn es ist eben Inhalt als das in der Formbeziehung mit sich Identische.


Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund,
sind also eine wesentliche Einheit, sowohl als Inhalt wie als Form.

Sie gehen durch sich selbst ineinander über,
oder indem sie Reflexionen sind,
so setzen sie sich selbst als aufgehobene, ((S117))
beziehen sich auf diese ihre Negation und setzen sich gegenseitig voraus.

Aber dies ist zugleich nur eine Reflexion beider,
ihr Voraussetzen daher auch nur eines;
die Gegenseitigkeit desselben geht vielmehr darein über,
daß sie ihre eine Identität als ihr Bestehen
und ihre Grundlage voraussetzen.

Diese, der eine Inhalt und Formeinheit beider, ist das wahrhaft Unbedingte;
die Sache an sich selbst.

- Die Bedingung ist, wie sich oben ergeben hat, nur das relativ Unbedingte.

Man pflegt sie daher selbst als ein Bedingtes zu betrachten
und nach einer neuen Bedingung zu fragen,
womit der gewöhnliche Progreß ins Unendliche
von Bedingung zu Bedingung eingeleitet ist.

Warum wird nun bei einer Bedingung nach einer neuen Bedingung gefragt,
d. h. warum wird sie als Bedingtes angenommen?

Weil sie irgendein endliches Dasein ist.

Aber dies ist eine weitere Bestimmung der Bedingung,
die nicht in ihrem Begriffe liegt.

Allein die Bedingung als solche ist darum ein Bedingtes,
weil sie das gesetzte Ansichsein ist;
sie ist daher im absolut Unbedingten aufgehoben.


Dieses nun enthält die beiden Seiten, die Bedingung und den Grund,
als seine Momente in sich;
es ist die Einheit, in welche sie zurückgegangen sind.

Sie beide zusammen machen die Form oder das Gesetztsein desselben aus.

Die unbedingte Sache ist Bedingung beider,
aber die absolute, d. h. die Bedingung, welche selbst Grund ist.

- Als Grund ist sie nun die negative Identität,
die sich in jene beiden Momente abgestoßen hat,
- erstens in die Gestalt der aufgehobenen Grundbeziehung,
einer unmittelbaren, einheitslosen, sich selbst äußerlichen Mannigfaltigkeit,
welche sich auf den Grund als ein ihr Anderes bezieht
und zugleich das Ansichsein desselben ausmacht;
zweitens in die Gestalt einer innerlichen, einfachen Form, welche Grund ist,
aber sich auf das mit sich identische Unmittelbare als auf ein Anderes bezieht
und dasselbe als Bedingung,
d. h. dies ihr Ansich als ihr eigenes Moment bestimmt.

- Diese beiden Seiten setzen die Totalität so voraus,
daß sie das Setzende derselben ((S118)) ist.

Umgekehrt, weil sie die Totalität voraussetzen,
so scheint diese auch wieder durch jene bedingt zu sein
und die Sache aus ihrer Bedingung und aus ihrem Grunde zu entspringen.

Aber indem diese beiden Seiten sich als das Identische gezeigt haben,
so ist das Verhältnis von Bedingung und Grund verschwunden;
sie sind zu einem Scheine herabgesetzt;
das absolut Unbedingte ist in seiner Bewegung des Setzens und Voraussetzens
nur die Bewegung, in welcher dieser Schein sich aufhebt.

Es ist das Tun der Sache, sich zu bedingen
und ihren Bedingungen sich als Grund gegenüberzustellen;
ihre Beziehung als der Bedingungen und des Grundes
ist aber ein Scheinen in sich
und ihr Verhalten zu ihnen ihr Zusammengehen mit sich selbst.





c. Hervorgang der Sache in die Existenz


Das absolut Unbedingte
ist der absolute mit seiner Bedingung identische Grund,
die unmittelbare Sache, als die wahrhaft wesenhafte.

Als Grund bezieht sie sich negativ auf sich selbst, macht sich zum Gesetztsein,
aber zum Gesetztsein, das die in ihren Seiten vollständige Reflexion
und die in ihnen mit sich identische Formbeziehung ist,
wie sich ihr Begriff ergeben hat.

Dies Gesetztsein ist daher erstlich der aufgehobene Grund,
die Sache als das reflexionslose Unmittelbare, - die Seite der Bedingungen.

Diese ist die Totalität der Bestimmungen der Sache,
- die Sache selbst, aber in die Äußerlichkeit des Seins hinausgeworfen,
der wiederhergestellte Kreis des Seins.

In der Bedingung entläßt das Wesen
die Einheit seiner Reflexion-in-sich als eine Unmittelbarkeit,
die aber nunmehr die Bestimmung hat, bedingende Voraussetzung zu sein
und wesentlich nur eine seiner Seiten auszumachen.

Die Bedingungen sind darum der ganze Inhalt der Sache,
weil sie das Unbedingte in der Form des formlosen Seins sind.

Sie haben aber um dieser Form willen auch noch eine andere Gestalt
als die Bestimmungen des Inhalts, wie er in der Sache als solcher ist.

Sie erscheinen als eine einheitslose ((S119)) Mannigfaltigkeit,
vermischt mit Außerwesentlichem
und anderen Umständen, die zu dem Kreise des Daseins, insofern es
die Bedingungen dieser bestimmten Sache ausmacht, nicht gehören.

- Für die absolute uneingeschränkte Sache
ist die Sphäre des Seins selbst die Bedingung.

Der Grund, der in sich zurückgeht, setzt sie als die erste Unmittelbarkeit,
worauf er sich als auf sein Unbedingtes bezieht.

Diese Unmittelbarkeit als die aufgehobene Reflexion
ist die Reflexion in dem Elemente des Seins,
das also sich als solches zu einem Ganzen ausbildet;
die Form wuchert als Bestimmtheit des Seins fort
und erscheint so als ein mannigfaltiger,
von der Reflexionsbestimmung verschiedener
und gegen sie gleichgültiger Inhalt.

Das Unwesentliche, welches die Sphäre des Seins an ihr hat
und was sie, insofern sie Bedingung ist, abstreift,
ist die Bestimmtheit der Unmittelbarkeit,
in welche die Formeinheit versenkt ist.

Diese Formeinheit, als die Beziehung des Seins,
ist an ihm zunächst als das Werden,
- das Übergehen einer Bestimmtheit des Seins in eine andere.

Aber das Werden des Seins ist ferner
Werden zum Wesen und das Zurückgehen in den Grund.

Das Dasein also, welches die Bedingungen ausmacht, wird in Wahrheit
nicht von einem Anderen als Bedingung bestimmt und als Material gebraucht,
sondern es macht sich durch sich selbst zum Momente eines Anderen.

- Sein Werden ist ferner
nicht ein Anfangen von sich als dem wahrhaft Ersten und Unmittelbaren,
sondern seine Unmittelbarkeit ist nur das Vorausgesetzte,
und die Bewegung seines Werdens ist das Tun der Reflexion selbst.

Die Wahrheit des Daseins ist daher, Bedingung zu sein;
seine Unmittelbarkeit ist allein durch die Reflexion der Grundbeziehung,
welche sich selbst als aufgehobene setzt.

Das Werden ist somit wie die Unmittelbarkeit nur der Schein des Unbedingten,
indem dieses sich selbst voraussetzt und darin seine Form hat,
und die Unmittelbarkeit des Seins ist daher wesentlich nur Moment der Form.


Die andere Seite dieses Scheines des Unbedingten
ist die Grundbeziehung als solche, als Form bestimmt
gegen die ((S120)) Unmittelbarkeit der Bedingungen und des Inhalts.

Aber sie ist die Form der absoluten Sache, welche
die Einheit ihrer Form mit sich selbst oder ihren Inhalt an ihr selbst hat
und, indem sie ihn zur Bedingung bestimmt,
in diesem Setzen selbst seine Verschiedenheit aufhebt
und ihn zum Momente macht,
so wie sie umgekehrt sich als wesenloser Form in dieser Identität mit sich
die Unmittelbarkeit des Bestehens gibt.

Die Reflexion des Grundes hebt die Unmittelbarkeit der Bedingungen auf
und bezieht sie zu Momenten in der Einheit der Sache;
aber die Bedingungen sind das von der unbedingten Sache selbst Vorausgesetzte;
sie hebt damit also ihr eigenes Setzen auf,
oder ihr Setzen macht sich somit unmittelbar selbst ebensosehr zum Werden.

- Beides ist daher eine Einheit;
die Bewegung der Bedingungen an ihnen selbst ist Werden,
Zurückgehen in den Grund und Setzen des Grundes;
aber der Grund als gesetzter, d. h. als aufgehobener, ist das Unmittelbare.

Der Grund bezieht sich negativ auf sich selbst,
macht sich zum Gesetztsein und begründet die Bedingungen;
aber darin, daß so das unmittelbare Dasein als ein Gesetztes bestimmt ist,
hebt der Grund es auf und macht sich erst zum Grunde.

- Diese Reflexion also
ist die Vermittlung der unbedingten Sache durch ihre Negation mit sich.

Oder vielmehr die Reflexion des Unbedingten ist zuerst Voraussetzen,
aber dies Aufheben ihrer selbst ist unmittelbar bestimmendes Setzen;
zweitens ist sie darin unmittelbar
Aufheben des Vorausgesetzten und Bestimmen aus sich;
somit ist dies Bestimmen wieder Aufheben des Setzens
und ist das Werden an sich selbst.

Darin ist die Vermittlung, als Rückkehr zu sich durch die Negation, verschwunden;
sie ist einfache, in sich scheinende Reflexion und grundloses absolutes Werden.

Die Bewegung der Sache, durch ihre Bedingungen einerseits
und andererseits durch ihren Grund gesetzt zu werden,
ist nur das Verschwinden des Scheins der Vermittlung.

Das Gesetztwerden der Sache ist hiermit ein Hervortreten,
das einfache Sich-Herausstellen in die Existenz,
reine Bewegung der Sache zu sich selbst. ((S121))


Wenn alle Bedingungen einer Sache vorhanden sind, so tritt sie in die Existenz.

Die Sache ist, ehe sie existiert;
und zwar ist sie erstens als Wesen oder als Unbedingtes;
zweitens hat sie Dasein oder ist bestimmt,
und dies auf die betrachtete gedoppelte Weise:
einerseits in ihren Bedingungen, andererseits in ihrem Grunde.

In jenen hat sie sich die Form des äußerlichen, grundlosen Seins gegeben,
weil sie als absolute Reflexion die negative Beziehung auf sich ist
und sich zu ihrer Voraussetzung macht.
Dies vorausgesetzte Unbedingte ist daher das grundlose Unmittelbare,
dessen Sein nichts ist, denn als Grundloses dazusein.

Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden sind,
d. h. wenn die Totalität der Sache als grundloses Unmittelbares gesetzt ist,
so erinnert sich diese zerstreute Mannigfaltigkeit an ihr selbst.

- Die ganze Sache muss in ihren Bedingungen dasein,
oder es gehören alle Bedingungen zu ihrer Existenz;
denn alle machen die Reflexion aus;
oder das Dasein, weil es Bedingung ist, ist durch die Form bestimmt,
seine Bestimmungen sind daher Reflexionsbestimmungen
und mit einer wesentlich die anderen gesetzt.

- Die Erinnerung der Bedingungen ist zunächst
das Zugrundegehen des unmittelbaren Daseins und das Werden des Grundes.

Aber damit ist der Grund ein gesetzter, d. h. er ist,
sosehr er als Grund ist, sosehr als Grund aufgehoben und unmittelbares Sein.

Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden sind,
so heben sie sich als unmittelbares Dasein und Voraussetzung [auf],
und ebensosehr hebt sich der Grund auf.

Der Grund zeigt sich nur als ein Schein, der unmittelbar verschwindet;
dies Hervortreten ist somit die tautologische Bewegung der Sache zu sich,
und ihre Vermittlung durch die Bedingungen und durch den Grund
ist das Verschwinden beider.

Das Hervortreten in die Existenz ist daher so unmittelbar,
daß es nur durch das Verschwinden der Vermittlung vermittelt ist.


Die Sache geht aus dem Grunde hervor.

Sie wird nicht durch ihn so begründet oder gesetzt, daß er noch unten bliebe,
sondern das Setzen ist die Herausbewegung des Grundes ((S122)) zu sich selbst
und das einfache Verschwinden desselben.

Er erhält durch die Vereinigung mit den Bedingungen
die äußerliche Unmittelbarkeit und das Moment des Seins.

Aber er erhält sie nicht als ein Äußerliches
noch durch eine äußerliche Beziehung;
sondern als Grund macht er sich zum Gesetztsein,
seine einfache Wesentlichkeit geht im Gesetztsein mit sich zusammen
und ist in diesem Aufheben seiner selbst
das Verschwinden seines Unterschiedes von seinem Gesetztsein,
somit einfache wesentliche Unmittelbarkeit.

Er bleibt also nicht als ein Verschiedenes vom Begründeten zurück,
sondern die Wahrheit des Begründens ist,
daß der Grund darin mit sich selbst sich vereint
und somit seine Reflexion in Anderes seine Reflexion in sich selbst ist.

Die Sache ist hiermit ebenso, wie sie das Unbedingte ist, auch das Grundlose
und tritt aus dem Grunde nur,
insofern er zu Grunde gegangen und keiner ist, aus dem Grundlosen,
d. h. aus der eigenen wesentlichen Negativität oder reinen Form hervor.


Diese durch Grund und Bedingung vermittelte
und durch das Aufheben der Vermittlung
mit sich identische Unmittelbarkeit ist die Existenz.