Die Begriffsmomente in Hegels Urteilslogik
I. Der Begriff und seine Momente
Der Begriff macht den Auftakt zum zweiten Teil der „Wissenschaft der Logik“, der den Titel trägt: „Subjektive Logik oder Die Lehre vom Begriff“. Schon daraus ist zu erkennen, dass der Begriff das Kernstück dieser gesamten Subjektiven Logik ausmacht. Er ist hervorgegangen aus der Wechselwirkung, die am Ende der Objektiven Logik den Übergang bildet von einem Verhältnis der Dinge untereinander, in dem diese sich jeweils zu einem Anderen verhalten, zu einem neuen Verhältnis, welches das Charakteristikum des Begriffs ausmacht, dass nämlich das eine sich zum Andern als zu sich selbst verhält. Dies kam dadurch zustande, dass zunächst in der Kausalität Ursache und Wirkung als durchaus Verschiedenes erschienen, bis sich herausstellte, dass die Ursache auch immer Wirkung und damit die Wirkung auch immer Ursache ist. In dem beliebten Beispiel „Wenn es regnet, wird die Straße nass“ sind zwar Ursache und Wirkung verschieden, aber andererseits ist die Nässe des Regens dieselbe wie die der Straße: Einheit von Identität und Nichtidentität. Das ergibt die Wechselwirkung, bei der dies ausdrücklich so gesetzt ist, und damit ist die Grundlage für den Begriff gelegt. 1
Dieses „Zusammengehen Seiner im Anderen mit Sich selbst “ 2 macht den Übergang aus der Sphäre der Notwendigkeit zur Freiheit aus; denn dort, in der Objektiven Logik, bestehen die Dinge für sich und sind deshalb dem Einfluss anderer ausgesetzt, die sie zu Grunde richten. 3 Freiheit hingegen besteht dann, wenn das eine vom andern, das es selbst ist, bestimmt wird; denn das ist Selbstbestimmung. 4 Im Begriff wird dies dadurch erreicht, dass jedes seiner Momente - das Allgemeine, Besondere und Einzelne, die noch betrachtet werden sollen - das Ganze ist, das der Begriff ist. 5 Die Bewegung des Begriffs ist Entwicklung; das bedeutet, es wird nur das hervorgebracht, was an sich schon vorhanden ist; es realisiert also im andern nur sich selbst. Diese Identität des Unterschiedlichen wird im absoluten Schluss en détail nachvollzogen. Dort wird dargestellt, wie der Begriff die Realität in und aus sich bildet. 6 Der Entwicklungsstufe des Begriffs entspricht in der Natur das organische Leben, in dem der Keim der Pflanze diese bereits vollständig, aber idealiter, enthält. 7
Der Begriff ist die Gesamtheit der Bestimmungen, zu einer Einheit zusammengefasst. 8 Er stellt mit seiner Entfaltung in Urteil und Schluss eine Struktur, 9 eine Ordnung der Dinge, aber auch des Denkens dar, 10 jedoch keine statische, sondern eine prozessuale Struktur. Der Begriff ist die Einheit des Prozesses, 11 in dem seine Bestimmungen, die Begriffsbestimmungen, sich entfalten, mithin ist er Tätigkeit. 12 Der Begriff ist in bestimmter Weise unbestimmt, eine Einheit von Bestimmungslosigkeit und Bestimmtheit, die im Urteil auseinandertreten muss, um sich im Schluss wieder zusammenzuschliessen.
Er bestimmt sich deshalb zu den bestimmten Begriffen, den miteinander identischen Momenten Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit, 13 die aber nicht voneinander getrennt werden dürfen. 14 Sie sind die konstitutiven Momente jeder logischen Realität. 15 Jedes von ihnen ist der ganze Begriff, 16 enthält also auch die beiden anderen Momente in sich: Das Allgemeine enthält auch das Besondere und das Einzelne, das Besondere ist gleichzeitig allgemein, weil von weiterem Umfang gegenüber dem Einzelnen, und es ist einzeln, weil gegenüber dem Allgemeinen von geringerem Umfang; 17 und das Einzelne ist Subjekt und Grundlage, die die Gattung (das Allgemeine) und die Art (das Besondere) in sich enthält. 18 In der Einzelheit ist die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen gesetzt. 19 Die Einzelheit ist negative Reflexion, die anderes ausschließt, während die Allgemeinheit positive Reflexion ist, die anderes einschließt. 20 Die Begriffsmomente entsprechen den Reflexionsbestimmungen 21 von Identität, Unterschied und Grund: Das Allgemeine ist das mit sich Identische, das Besondere das Unterschiedene oder die Bestimmtheit, das Einzelne mit seiner Mannigfaltigkeit besonderer Bestimmungen 22 ist die substantielle Grundlage für das Besondere und Allgemeine. 23 Das einzelne Ding hat eine innere Natur, die vom Denken erfasst wird, und eine äusserliche Existenz, die von den Sinnen wahrgenommen wird. 24 Das Allgemeine ist einfach, in ihm ist alles enthalten; es ist das Unbestimmte, aber Bestimmende.
Hegels Begriff des Begriffes unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Verständnis des Begriffs als allgemeine Vorstellung dessen, was an mehreren Gegenständen das Gemeinsame ist. Darin ist nur das abstrakte Moment der Allgemeinheit enthalten, Besonderheit und Einzelheit aber sind weggelassen. 25 Bei Kant heißt es:
„Der Begriff ist…eine Vorstellung dessen, was mehreren Objecten gemein ist.“ 26
Diese analytische, diskursive Konzeption des Begriffs besteht in einer Zusammenfassung von Merkmalen auf abstrakter Ebene; sie ist eine Leistung von Reflexion, Abstraktion und Komparation. 27
Nach Hegel ist diese diskursive Begriffsallgemeinheit ein Produkt des endlichen, trennenden Verstandes, der noch auf der Stufe der Reflexion verbleibt und die abstrakte Identität zur Grundlage hat. Deshalb kann sie keine Ganzheit erfassen, sondern nur Ausschnitte aus in Wahrheit komplexen Sachverhalten. Für ihn ist der Begriff konkrete Allgemeinheit, die die Mannigfaltigkeit in sich schließt, indem sie das Besondere in sich setzt und im Einzelnen zu sich zurückkehrt. 28 Hier ist der Begriff ontologischer Grundbegriff, der die Substanz einschließt, 29 also nicht nur für das Denken, sondern auch für das Sein Geltung besitzt. Die Kategorien des Allgemeinen und des Einzelnen in Hegels Logik sind die höchsten Bestimmungen seiner philosophischen Ontologie und repräsentieren die rationalen Formen des Denkens am genauesten; sein metaphysisches System ist auf diesen Kategorien gegründet. 30
Indem sich das Allgemeine bestimmt, wird es zum Besonderen. 31 Hierbei handelt es sich um die erste Negation: 32 Omnis determinatio est negatio. Die zweite Negation, die Negation der Negation, bestimmt das Besondere zum Einzelnen. 33 Hier kehrt der Begriff zu seinem Ausgangspunkt, dem anfänglich Abstrakt-Allgemeinen zurück, indem er im konkreten einzelnen Gegenstand mit der Fülle der besonderen Bestimmungen die konkrete Allgemeinheit erreicht. 34 Darin besteht die Begriffsbewegung, die Grundlage der Dialektik ist. 35
Damit dieses Auseinandertreten und Wieder-Zusammenschliessen erfolgen kann, muss es etwas geben, das sowohl die Trennung als auch die Verbindung herstellt. Damit das Eine mit dem Vielen, Mannigfaltigen zusammenkommt, muss es ein Drittes geben. Dies leistet das Begriffsmoment der Besonderheit, indem es zwischen dem Allgemeinen und dem Einzelnen steht und diese vermittelt, also ebensowohl voneinander trennt als auch miteinander verbindet. 36 Diese Rekursivität ergreift dann in der weiteren Entwicklung des Schlusses die sämtlichen Begriffsmomente, indem jedes von ihnen zwischen die beiden anderen tritt, also ebensowohl die Stelle der Vermittlung als auch der Extreme einnimmt.
II. Das Urteil 37
Wenn der Begriff sich zum Einzelnen entwickelt hat, geht er ins Urteil 38 über. Weil das Einzelne die absolute Negativität, die Getrenntheit von allem anderen ist, scheidet es den Begriff als Allgemeinheit von sich ab und stellt sich diese im Urteil entgegen. 39 Der Begriff nimmt eine - nach dem zu Hegels Zeit geltenden etymologischen Verständnis des Ur-teils - ursprüngliche Teilung vor. 40 Auch das Urteil ist, wie der Begriff, eine Form des Denkens ebensowohl wie der Wirklichkeit. 41 Das Urteil ist der Begriff in seiner Besonderheit. 42 Es ist die Trennung des Subjekts von seiner Bestimmung oder Besonderheit 43 und seine Beziehung zu dieser, die im Prädikat dargestellt wird. Die Momente des Begriffs, die bestimmten Begriffe Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit, werden in Beziehung gesetzt, die gleichzeitig ihren Unterschied deutlich macht, 44 indem die Bestimmungen abstrahierend gegeneinander gestellt werden. Dadurch, dass der Begriff sich in seine Momente unterscheidet, entfaltet er eine Tätigkeit; es entsteht ein Prozess. Hier liegt das punctum saliens aller Lebendigkeit. 45 Hier ist auch die Stelle, an der die Begriffsmomente hervortreten, die in ihrer weiteren Entwicklung zum absoluten Schluss führen. Als Beispiel wird erneut der Keim der Pflanze angeführt, in dem das Besondere der Zweige, Blätter usw. erst an sich vorhanden ist, das sich im „Urteil der Pflanze“ dann erschliesst. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass das Urteil nicht nur einen subjektiven, sondern auch einen objektiven Prozess darstellt. 46 Alle Dinge sind ein Urteil, nämlich ein Einzelnes, das seine allgemeine Natur in sich trägt.
Einerseits stehen die Begriffsmomente einander selbständig gegenüber, andrerseits macht sich ihre Einheit durch die Beziehung geltend, in der sie zu einander stehen. 47 Der Fortgang des Urteils führt zu einer Reihe verschiedener Urteile, durch die sich der Begriff fortbestimmt. Die beiden Seiten des Urteils werden als Subjekt und Prädikat bezeichnet; das sind zunächst bloße Namen, die ihre nähere Bedeutung noch erhalten müssen. Es handelt sich aber immer um die Gegenüberstellung des Bestimmten gegen das noch Unbestimmte. 48 Weil die Begriffsmomente auch die ihnen jeweils entgegengesetzten in sich enthalten, müssen die Seiten des Urteils diese alle durchlaufen. 49 Das Subjekt steht für das unmittelbar Seiende, das Prädikat für das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff; sie stehen einander zunächst als Einzelnes und Allgemeines gegenüber. 50 Das Prädikat ist aber nicht eine Vorstellung im Kopf, die dem Subjekt nur subjektiv beigelegt würde, sondern die Kopula „ist“ bringt zum Ausdruck, dass das Prädikat zum Sein des Subjekts gehört. 51
Das Subjekt als das Einzelne erscheint zunächst als ein wirklicher Gegenstand, das Prädikat als Allgemeines tritt als Reflexion über diesen Gegenstand auf. Das Einzelne, Unmittelbare wird durch das Urteil in die Allgemeinheit erhoben; es hat sein Wesen und seine Substanz im Allgemeinen. 52 Das Allgemeine steigt umgekehrt im Einzelnen ins Dasein herunter, 53 wird als Wirkliches bestimmt. Darin liegt der objektive Sinn des Urteils.
Weil nun aber dem Urteil der Begriff zugrunde liegt, macht sich auch dessen Einheit 54 im weiteren Verlauf des Verhältnisses der Begriffsbestimmungen (-momente) geltend: Das Verhältnis kehrt sich um. Das Subjekt erhält seine Bestimmtheit erst im Prädikat. „Die Rose“ ist keine Aussage. Sie ist wie das Ding-an-sich vollkommen leer. Somit ist jetzt das Prädikat das Bestimmte, das dem Subjekt erst Dasein gibt; es (das Prädikat) ist zur bestimmten Allgemeinheit geworden. Hegel drückt diesen Zusammenhang so aus:
„Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äus-serliches, ist für den Einfluss anderer Dinge offen und tritt dadurch in Tätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem Insichsein in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere und daher Allgemeinheit ist.“ 55
Das Prädikat ist aber nur eine vereinzelte Bestimmung des Subjekts, nur eine seiner Eigenschaften; 56 es ist mithin Einzelnes geworden. Umgekehrt ist das Subjekt, weil es als Konkretes die Totalität mannigfaltiger Bestimmungen ist, das Allgemeine. 57 Weil Subjekt und Prädikat somit sowohl Einzelnes als auch Allgemeines sind, sind sie identisch. Das Ziel der Bewegung des Urteils ist es, diese an sich vorhandene Identität zum Vorschein zu bringen, zu setzen. 58 Diese Entwicklung wird durch den Widerspruch bewirkt, dass Subjekt und Prädikat identisch sind, aber nicht identisch sein sollen. 59 Das notwendig inadäquate Verhältnis, das Subjekt und Prädikat im Urteil zu einander einnehmen, macht es notwendig, jedem Urteil seine Negation hinzuzufügen, um die Entgegensetzung, aber auch die Notwendigkeit ihrer Aufhebung auszudrücken. Das Urteil vermag keine Wahrheit, nur Richtigkeit darzustellen. Die Wahrheit ergibt sich erst als Folge von Schlüssen. 60
Der Fortgang des Urteils erfolgt in einer Stufenfolge, die vier Hauptarten des Urteils durchläuft. Ihre Einteilung verdankt sich Kants Urteils- und Kategorientafel. 61 Kant war davon ausgegangen, dass alle Funktionen des Verstandes auf Urteile zurückgeführt werden können, weil der Verstand das Vermögen zu urteilen sei. Er stellte demgemäss in seiner Urteilstafel 62 insgesamt zwölf dieser Urteilsformen zusammen:
Quantität der Urteile | Allgemeine | Besondere | Einzelne |
---|---|---|---|
Qualität: | Bejahende | Verneinende | Unendliche |
Relation: | Kategorische | Hypothetische | Disjunktive |
Modalität: | Problematische | Assertorische | Apodiktische |
Daraus leitete er die ebenfalls zwölf Denkbestimmungen oder Kategorien in seiner Kategorientafel 63 ab:
Kategorien der… | allgemeine | besondere | einzelne |
---|---|---|---|
Quantität: | Einheit | Vielheit | Allheit |
Qualität: | Realität | Negation | Limitation |
Relation: | Substantialität | Kausalität | Wechselwirkung |
Modalität: | Möglichkeit | Wirklichkeit | Notwendigkeit |
Mit diesen sei, weil sie - im Unterschied zu Aristoteles, der die Kategorien nur so aufgerafft habe, wie sie ihm aufstiessen - systematisch aufgestellt seien, das Denkvermögen des Verstandes vollständig ausgemessen. Die Urteile werden zu Schlüssen verbunden (dazu s. u.).
Kants Einteilung der Urteile in solche der Quantität, der Qualität, 64 der Relation und der Modalität hat Hegel entsprechend den Stufen der logischen Idee fortgebildet, also Sein, Wesen und Begriff, wobei die Stufe des Wesens als die der Differenz in sich gedoppelt ist. Dies ergibt die Urteilsarten des Daseins, der Reflexion, der Notwendigkeit und des Begriffs. 65 Der innere Grund für diese Systematik liegt darin, dass der Begriff als Einheit von Sein und Wesen diese letzteren in begrifflicher Umbildung reproduzieren muss, 66 bevor er selbst dann als Urteil des Begriffs das wahrhafte Urteil hervorbringt. 67 Damit ergibt sich eine aufsteigende Stufenfolge, in der die logische Bedeutung des Prädikats sich steigert, ausgehend von ganz äusserlichen Bestimmungen wie „der Ofen ist heiß“ über reflektierte Urteile („diese Pflanze ist heilsam“), sodann Urteile, die einen notwendigen Zusammenhang ausdrücken, bis hin zu solchen, die die Frage beantworten, ob der Gegenstand mit sich selbst, mit seinem Begriff in Übereinstimmung steht. Erst damit kann Wahrheit ausgesagt werden, während die vorhergehenden Stufen lediglich eine Richtigkeit zum Ausdruck bringen können. 68 Hegel hat damit herausgearbeitet, dass die Kategorien in einem dynamischen Zusammenhang miteinander stehen, dass ihre Systematik als eine Bewegung des Denkens begriffen werden muss. 69
Die formale Grundstruktur des Urteils lautet: „Das Einzelne ist das Allgemeine.“ Damit fehlt aber noch das Moment des Besonderen. Dieses kommt folgendermassen zustande: In dem anfangs noch abstrakten Urteil „Das Einzelne ist das Allgemeine“ ist das Subjekt ein unmittelbar Konkretes, Bestimmtes, das Prädikat jedoch abstrakt, unbestimmt, allgemein. Weil sie aber durch die Kopula gleichgesetzt werden, muss auch das Prädikat, das Allgemeine, bestimmt sein. Bestimmen aber ist besondern. So entsteht die Besonderheit als Identität von Subjekt und Prädikat. 70
Bei der im folgenden wiedergegebenen Entwicklung der Urteile 71 muss es vorrangig darum gehen, die Begriffsmomente in ihrer Interaktion aufzuzeigen, um solcherart die Genese des absoluten Schlusses herauszuarbeiten, in dem sie die konstitutive Rolle einnehmen.
1. Urteile des Daseins
Die Urteile des Daseins sind das positive, das negative und das unendliche Urteil. In den Urteilen des Daseins, die auch qualitative genannt werden können, 72 ist das Subjekt ein unmittelbar Seiendes, abstrakt Einzelnes; das Prädikat ist ebenso ein abstrakt Allgemeines, 73 das eine einzelne Qualität des Subjekts benennt. Daher rührt die Bezeichnung „qualitatives Urteil“, die noch die Herkunft aus Kants Kategorientafel erkennen lässt. Auch die Urteile des Daseins selbst sind noch unmittelbare, d. h. nicht aus Vermittlung hervorgegangene. In ihnen ist das Subjekt das Erste und Wesentliche, das Prädikat ein Unselbständiges, das am Subjekt seine Grundlage hat und ihm inhäriert. Dies Verhältnis wird sich später umkehren, so dass das Prädikat das Wesentliche wird.
Das erste Urteil des Daseins, das positive, hat die Form: „Das Einzelne ist allgemein“, eine Form, die auch noch für die späteren, reicher bestimmten Urteile gilt. 74 Der Satz bezeichnet teils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, die dem Rückgang in ihre allgemeine Natur unterworfen sind, teils aber auch ihr positives Bestehen im Begriff. 75 Umgekehrt wird damit aber auch ausgesagt, dass sich das Allgemeine zum Einzelnen ent-schließt: „Das Allgemeine ist einzeln.“ 76 Auch das Subjekt ist Allgemeines, weil es eine Fülle von Bestimmungen enthält. 77 Das zunächst so unmittelbar bestimmte 78 Einzelne zeigt, dass es ohne die Bestimmtheit des Prädikats gänzlich bestimmungslos ist, 79 dass es erst durch dieses seine Bestimmung erhält und damit Einzelnes ist. Das Prädikat ist - auch - Einzelnes, weil die Qualität, die es im unmittelbaren Urteil aussagt, nur eine einzelne aus der Fülle der Mannigfaltigkeit ist. 80 In dem Urteil „Die Rose ist wohlriechend“ überschneiden sich Subjekt und Prädikat gleichsam nur in einem Punkt. 81
Im nächsten Schritt stellt sich damit heraus, dass das Einzelne in Wahrheit nicht allgemein ist; 82 es ist nur ein Besonderes. 83 Auch der Satz „Das Allgemeine ist einzeln“ muss negiert werden. 84 Die Besonderheit ist der Inhalt des Urteils, 85 der aber der Form (der Allgemeinheit, die von dem Inhalt ausgesagt wird) widerspricht. 86 Dieser Widerspruch zwischen Form und Inhalt treibt die Entwicklung des Urteils hier und insgesamt voran. 87 Deshalb muss das positive Urteil durch das negative Urteil negiert werden. Dies hat die Form: „Das Einzelne ist ein Besonderes.“ Denn die Besonderheit ist die unbestimmte Bestimmtheit: Am Beispiel „Die Rose ist nicht rot“ wird deutlich, dass zwar die einzelne Bestimmtheit der Farbe unbestimmt bleibt, aber die Sphäre der Farbe als Bestimmtheit erhalten bleibt. 88
Aber auch im negativen Urteil entsprechen sich Subjekt und Prädikat noch nicht, 89 denn die Besonderheit ist von weiterem Umfang als die Einzelheit. 90 Deshalb muss auch das negative Urteil negiert werden. Dies ergibt das unendliche Urteil, 91 das die Form hat: „Das Einzelne ist einzeln“. 92 Hier ist nun das Prädikat das bestimmte Bestimmte, das Einzelne; aber damit hat sich die Form des Urteils - und zwar des Urteils des Daseins - aufgehoben, weil nun keinerlei Unterschied, aber auch keine Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat mehr besteht. Es ist deshalb ein widersinniges Urteil, in dem Bestimmungen miteinander verbunden werden, die nicht einmal die allgemeine Sphäre gemeinsam haben, z. B. „der Geist ist nicht rot“, „die Rose ist kein Elefant“ u. dgl. Positiv formuliert kann es lauten: „Der Tisch ist ein Tisch.“ In beiden Fällen ist die Einheit von Identität und Nichtidentität aufgelöst; entweder sind Subjekt und Prädikat überhaupt nicht mehr identisch, oder sie sind vollkommen identisch, was ebenso widersinnig ist. 93 Ein „reelleres Beispiel“ ist die böse Handlung. 94 Da die Einheit der Seiten des Urteils hiermit aufgehoben ist, stehen sie einander wieder als Extreme gegenüber, aber jetzt nicht mehr unmittelbar, sondern reflektiert, so dass sie in sich selbst die Beziehung auf das Andere haben. 95 Dies ergibt die Urteile der Reflexion.
Bevor zu diesen weitergegangen wird, soll aber noch ein Rückblick auf den Gang der Entwicklung der qualitativen Urteile unternommen werden, um die Genese der Begriffsmomente in Richtung auf den absoluten Schluss herauszuarbeiten. Hegel hat an dieser Stelle noch nicht, wie er es später bei den Schlüssen tun wird, die Begriffsmomente in abgekürzter Form 96 dargestellt. Ein solcher Vorgriff dürfte aber kaum auf methodische Einwände stoßen. Damit ergibt sich folgende Übersicht:
Urteile des Daseins (Qualitative Urteile)
Name | Beispiel | Form |
---|---|---|
Positives Urteil | Das Einzelne ist das Allgemeine. | E-A |
Negatives Urteil | Das Einzelne ist das Besondere. | E-B |
Unendliches Urteil | Das Einzelne ist das Einzelne. | E-E |
Anhand dieses Überblicks wird sofort deutlich, dass das Subjekt unverändert geblieben ist, das Prädikat sich aber verändert hat, indem es in die anderen Begriffsbestimmungen überging. Der Grund für diese Bewegung ist, dass in den Urteilen des Daseins das Subjekt als das Zugrundeliegende auftrat, 97 während es sich beim folgenden Reflexionsurteil, wie sich noch zeigen wird, umgekehrt verhält. 98
2. Urteile der Reflexion
Durch die vermittelnde Bewegung, die in den Urteilen des Daseins stattgefunden hat, ist deren Unmittelbarkeit aufgehoben worden und an ihre Stelle die Reflexion getreten, in der die Momente des Begriffs mit sich selbst und miteinander vermittelt sind. Das Einzelne ist jetzt kein Unmittelbares mehr, sondern ein in sich Reflektiertes; 99 das Einzelne ist durch seine Allgemeinheit gesetzt. 100 Das Allgemeine ist ebenfalls nicht mehr abstrakt allgemein oder lediglich eine einzelne Eigenschaft, sondern eine Zusammenfassung verschiedener Bestimmungen, eine Beziehung Unterschiedener. 101 Beispiele wie „Der Mensch ist sterblich“ zeigen, dass hier die Urteile eine Wesentlichkeit zum Ausdruck bringen. 102 Das Subjekt tritt durch diese Allgemeinheit des Prädikats in Beziehung zu Anderen, zu einer äußeren Welt, 103 etwa durch Urteile wie „nützlich“, „gefährlich“, „heilsam“. 104 Auch wenn dies eine äusserliche Betrachtungsweise ist, können die Urteile der Reflexion als quantitative - wie noch bei Kant 105 - bezeichnet werden, weil sie auf der Seite des Subjekts eine quantitative Entwicklung vom singulären über das partikuläre zum universellen Urteil durchlaufen. 106 Dies entspricht dem Übergang von der Qualität zur Quantität in der Seinslogik. 107 In den Urteilen der Reflexion ist nicht mehr das Subjekt das Entscheidende, sondern das Prädikat, 108 eben weil es eine wesentliche Allgemeinheit aussagt; 109 deshalb inhäriert nicht mehr das Prädikat dem Subjekt, sondern subsumiert dieses. Jedoch bringt das Reflexionsurteil noch nicht die wahre Allgemeinheit des Gegenstandes zum Ausdruck, sondern nur eine formale Verallgemeinerung; es ist deshalb die Domäne des Verstandes. 110
Das erste, das singuläre Reflexionsurteil lautet wieder: 111 „Das Einzelne ist allgemein“, aber jetzt mit der Bedeutung: „Dieses ist wesentlich Allgemeines.“ 112 Weil ein Dieses aber gerade nicht ein wesentlich Allgemeines ist, muss dieses Urteil negiert werden. Dabei wird aber diesmal nicht das Prädikat negiert, das ja hier das Wesentliche und Bestimmende ist, sondern das Subjekt als das zu Bestimmende und Veränderliche. Deshalb lautet die Verneinung: Nicht ein Dieses, also ein Nicht-Einzelnes ist ein Allgemeines. 113 Nicht (nur) dieser Mensch ist glückselig, sondern auch andere Menschen. Das Nicht-Einzelne aber ist das Besondere, woraus sich als nächstes Urteil das partikuläre ergibt. Es lautet: „Einige Einzelne sind allgemein“; diese einige Einzelnen sind die Besonderheit, in den Begriffsmomenten gefasst: „Das Besondere ist das Allgemeine“ (B - A), z. B. „Einige Menschen sind glückselig.“ Das Subjekt enthält hier bereits alle Begriffsmomente, nämlich die Einzelnen, ihre Zusammenfassung in Form von Besonderheit und „so etwas wie“ Allgemeinheit. 114
Darin fallen nun das positive und das negative Urteil nicht mehr auseinander, denn es ist sowohl positiv als negativ: Wenn einige Menschen glückselig sind, so heißt dies unmittelbar auch, dass einige Menschen nicht glückselig sind. 115 Allerdings ist das partikuläre Urteil deshalb unbestimmt. Diejenigen Menschen, die glückselig sind, sind des Allgemeinen teilhaftig (E - A), die anderen nicht. So wird das Besondere zum Allgemeinen erweitert. 116
„Einige Menschen“ oder „Einige Diese“ enthält auch eine Gattungsbestimmung, nämlich „Mensch“, und damit eine Allgemeinheit. 117 Damit leitet das partikuläre Urteil über zum universellen, in dem die Allgemeinheit aber erst eine Zusammenfassung der Einzelnen ist, die Allheit oder Gemeinschaftlichkeit. 118 Seine Form ist: „Alle (Einzelnen) sind allgemein“, (A - A), z. B. „Alle Menschen sind sterblich“.
Der Verlauf der Reflexionsurteile war mithin:
Urteile der Reflexion (Quantitative Urteile)
Name | Beispiel | Form |
---|---|---|
Singuläres Urteil | Das Einzelne ist ein (wesentlich) Allgemeines. | E-A |
Partikuläres Urteil | Einige Einzelne sind allgemein. | B-A |
Universelles Urteil | Alle Einzelnen sind allgemein. | A-A |
Dies sei noch einmal dem Verlauf der Urteile des Daseins gegenübergestellt:
Urteile des Daseins | Urteile der Reflexion |
---|---|
E - A | E - A |
E - B | B - A |
E - E | A - A |
Es ergibt sich, dass in den Urteilen des Daseins das Prädikat sich vom Allgemeinen über das Besondere zum Einzelnen bewegte, während das Subjekt unverändert das Einzelne blieb. In den Urteilen der Reflexion hingegen hat sich das Subjekt vom Einzelnen über das Besondere zum Allgemeinen entwickelt, wohingegen das Prädikat unverändert das Allgemeine blieb. Der Grund hierfür ist, dass in den Urteilen der Reflexion das Allgemeine, das Prädikat, das Wesentliche, das Zugrundeliegende 119 ist, an dem das Subjekt zu messen und ihm entsprechend zu bestimmen ist. 120
3. Urteile der Notwendigkeit
Das Subjekt des letzten Reflexionsurteils im Beispiel „Alle Menschen“ drückt einerseits die Gattung Mensch aus, andrerseits aber auch alle einzelnen Mitglieder dieser Gattung. Damit ist sowohl das Allgemeine vereinzelt als auch das Einzelne verallgemeinert. 121 So sind Allgemeines und Einzelnes wechselseitig miteinander identisch geworden; das Allgemeine ist zum Konkret-Allgemeinen geworden, zur Gattung. Es heißt nun nicht mehr „alle Menschen“, sondern „der Mensch“. 122 Indem sich solchermassen das Subjekt in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es dem Prädikat gleich geworden; ihre Identität ist die Gattung oder die an und für sich seiende Natur eines Dings. 123 Deshalb beziehen sich in den nun folgenden Urteilen Subjekt und Prädikat durch ihre innere Natur, also mit Notwendigkeit aufeinander. 124
Im kategorischen Urteil bezieht sich das Subjekt auf seine Gattung oder Art. Es hat wiederum die Form: „Das Einzelne ist allgemein“, E - A, 125 am Beispiel „Die Rose ist eine Pflanze“, „Gold ist ein Metall“. Dass Gold ein Metall ist, bestimmt seine Natur; zu sagen, dass Gold teuer ist, beschreibt hingegen nur das Resultat kontingenter Umstände. 126 Ein solches Urteil, das die Zugehörigkeit des Subjekts zu einer Kategorie ausdrückt, macht den tiefgreifenden Unterschied zu den früheren Urteilen der Art „Die Rose ist rot“ deutlich, in denen nur eine äusserliche Eigenschaft, ein einzelner, zufälliger Inhalt bezeichnet wurde, 127 und damit auch die Höherentwicklung, die das Urteil inzwischen vollzogen hat. 128 Deshalb hat hier auch die Kopula die Bedeutung der Notwendigkeit, dort noch des abstrakten, unmittelbaren Seins. 129
Allerdings ist dieser innere Zusammenhang eben noch ein innerer; er muss auch äusserlich gesetzt werden. Dies geschieht im hypothetischen Urteil „Wenn A ist, so ist B“. Hier sind zwei unmittelbare, äusserlich zufällige Existenzen vorhanden; im kategorischen Urteil war es deren nur eine. 130 Ob es A oder B gibt, wird nicht gesagt, sondern lediglich, wenn das eine ist, so auch das andere, also ihr Zusammenhang. Der vorher noch innere Zusammenhang der Notwendigkeit ist jetzt äusserlich gesetzt. 131 Dieser Zusammenhang ist die Kausalität, das Verhältnis von Grund und Folge. Der Mangel des kategorischen Urteils, in dem das Moment der Besonderheit noch nicht zu seinem Recht gekommen war, wird nun behoben, indem das Allgemeine in seiner Besonderung gesetzt wird. 132 Die Kausalität - noch nicht auf der Stufe des Begriffs - ist genau dies: Die Macht der Substanz, die sich in ihrer Wahrheit auslegt als Manifestation in der Wirkung. 133 Die Wirkung ist abhängig von der Ursache, und damit liegt hier, mit der Abhängigkeit des einen vom anderen, eine Vermittlung vor. 134
Im hypothetischen Urteil seien, sagt Hegel, die Momente allerdings „noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt“, 135 es habe überhaupt mehr die Gestalt eines Satzes als eines Urteils. Für die Herausbildung der Begriffsmomente E, B, A ließe sich also hier keine weitere Stufe angeben. Ganz anders äussert er sich später beim hypothetischen Schluss, wo er ausführlich auf das hypothetische Urteil zurückkommt. Hier heißt es, dass die beiden Seiten des Urteils sich als Allgemeinheit und Einzelheit verhalten, indem die Bedingungen (die Ursache) als das noch Abstrakte das Allgemeine repräsentieren, während sie, wenn sie als Folge in die Wirklichkeit getreten sind, zu etwas Einzelnem geworden sind. 136 Das hypothetische Urteil lässt sich sonach in der Kurznotation als A - E darstellen, wie es in der ersten Prämisse des hypothetischen Schlusses geschieht. Allerdings, sagt Hegel, lässt sich dies Verhältnis auch umkehren, weil die Bedingungen eine vereinzelte, zerstreute Erscheinung seien, die erst in der Wirklichkeit Einheit und Bedeutung und ein allgemeingültiges Dasein gewinnen.
Weil im hypothetischen Urteil die Begriffsbestimmungen kein Bestehen für sich, kein selbständiges Bestehen haben, 137 sind sie nur gesetzte Besonderheiten der Allgemeinheit, die ihre konkrete Identität darstellt. 138 Daraus geht das disjunktive Urteil hervor: A ist entweder B oder C. Das Subjekt ist die Gattung als konkrete Allgemeinheit, das Prädikat ihre Besonderung in die Arten, in die Gesamtheit ihrer unterschiedenen Bestimmungen. 139 Das disjunktive Urteil lautet aber auch: A ist sowohl B als auch C, als positive Identität des Besonderen mit dem Allgemeinen; das Entweder-Oder ist die negative Beziehung der Arten. 140 Beide Seiten des Urteils sind somit identisch. Im disjunktiven Urteil kommt die notwendige Form, nämlich die Implikation im hypothetischen Urteil, mit dem notwendigen Inhalt, dem Prädikat im kategorischen Urteil, zusammen. 141 Indem nunmehr das Sein der Extreme mit der Notwendigkeit ihrer Beziehung verbunden ist, enthält das disjunktive Urteil das kategorische und das hypothetische als aufgehoben in sich. 142
Fragt man nun wieder nach der Anordnung der Begriffsmomente, so wird deutlich gesagt, dass das disjunktive Urteil selbst in seine Glieder, Subjekt und Prädikat, disjungiert ist, und dass dies die Begriffsmomente sind. 143 Es scheint somit eindeutig, dass die Gattung in ihrer Besonderheit als A - B wiederzugeben ist.
Weil nun die Einheit des Allgemeinen und des Besonderen der Begriff ist, 144 so gehen aus den Urteilen der Notwendigkeit die Urteile des Begriffs hervor. Allerdings fehlt bisher noch die Bestimmung zum Dritten, zur Einzelheit. 145 Im disjunktiven Urteil stehen sich die Gattung als Subjekt und die Totalität der Arten als Prädikate gegenüber, die beide jeweils der ganze Begriff sind. Damit bezieht sich der Begriff auf sich selbst. 146
Die Übersicht über die Entwicklung der Begriffsmomente in den Urteilen der Notwendigkeit ergibt:
Urteile der Notwendigkeit
Name | Beispiel | Form |
---|---|---|
Kategorisches Urteil | Das Einzelne ist allgemein. | E-A |
Hypothetisches Urteil | Wenn A ist, so ist B. | A-E |
Disjunktives Urteil | A ist entweder B oder C. | A-B |
4. Urteile des Begriffs
In den Urteilen des Begriffs wird eine gegenwärtige Realität auf ihren Begriff bezogen, und das Prädikat sagt aus, ob Übereinstimmung besteht oder nicht. 147 Erst jetzt hat der Begriff im Urteil eine Höhe erreicht, auf der eine wahrhafte Beurteilung erfolgt, nämlich die Übereinstimmung des Gegenstandes mit seinem Begriff. 148 Der Gegenstand wird gemessen an einem ihm immanenten Sollen, seinem Zweck, 149 dem seine Realität angemessen sein kann oder auch nicht. 150 Dies wird ausgedrückt durch Prädikate der Art wie gut, schlecht, wahr, schön, richtig u. dgl. 151
Die Urteile des Begriffs hiessen bei Kant und auch noch in Hegels Nürnberger Begriffslehre Urteile der Modalität, wobei das assertorische die Wirklichkeit, das problematische die Möglichkeit und das apodiktische die Notwendigkeit wiedergab. 152 Hegel hat die Kantische Reihenfolge verändert, die mit dem problematischen Urteil begann und das assertorische folgen ließ, um wie auch sonst mit der Unmittelbarkeit beginnen zu können. 153
Das assertorische Urteil, z. B. „Dies Haus ist schlecht, diese Handlung ist gut“, drückt die Beziehung der Beschaffenheit des Einzelnen auf seinen Begriff, sein Sollen, seine allgemeine Natur aus. Das Einzelne ist jetzt nicht mehr das vom Anderen nur äusserlich Unterschiedene, sondern das vom Allgemeinen her Bestimmte. 154 Die Begriffsmomente des assertorischen Urteils sind E - A. Es ist aber nur erst bloße Behauptung, weil die Begründung, nämlich der Zusammenhang zwischen der Beschaffenheit und dem, wie es sein soll, noch fehlt. Deshalb steht ihm die entgegengesetzte Behauptung „Diese Handlung ist schlecht“ mit gleicher Berechtigung gegenüber. Daraus ergibt sich das problematische Urteil „Das Haus, je nachdem es beschaffen ist, ist gut“. Damit ist das Subjekt gedoppelt: Es enthält sowohl seine objektive Natur, sein Sollen, seine Allgemeinheit, als auch die besondere Beschaffenheit seines Daseins, also den Grund, ob es so ist, wie es sein soll. 155 Seine Begriffsmomente sind hiernach A - B. Da es aber ebenso positiv wie negativ genommen werden kann, ist es problematisch. Indem nun die Beschaffenheit der Sache gesetzt ist, kann das apodiktische (beweisende) Urteil hervorgehen: „Das Haus so und so beschaffen ist gut, die Handlung so und so beschaffen ist recht.“ Erst jetzt tritt zutage, ob das Subjekt seinem Begriff entspricht oder nicht, weil es nämlich sowohl das Allgemeine enthält, was es sein soll, 156 als auch die Beschaffenheit, die den Grund angibt, warum dem Subjekt das Prädikat zukommt. Dieses Urteil ist wahrhaft objektiv; es ist die Wahrheit des Urteils überhaupt. Denn Subjekt und Prädikat sind ihrem Inhalt nach vollständig gleich geworden, womit das Ziel der Entwicklung der Urteile erreicht ist. 157 Die anfangs nur abstrakte Allgemeinheit ist zur konkreten, mit dem Besonderen und Einzelnen erfüllten Allgemeinheit geworden. Der Begriff steht nunmehr nur sich selbst, nicht mehr einem Anderen gegenüber und hat die Einheit mit sich selbst erreicht, in der aber seine Vergegenständlichung, die er in der Entzweiung der Urteile vorgenommen hat, erhalten geblieben ist. 158
Was die Begriffsmomente angeht, so ist das Subjekt wieder das Einzelne, das Prädikat das Allgemeine. Beide, Subjekt und Prädikat, umfassen mittlerweile die drei Begriffsmomente. 159 Damit scheinen bereits hier, in der Vollendung des Urteils, mehrere Momente gemeinsam eine Stelle des Urteils einzunehmen, so wie es später in umfassender Weise beim absoluten Schluss geschehen wird.
Eindeutig geht aber hervor, dass nunmehr die Kopula, die bis dahin abstrakt, leer, das reine Sein („ist“) war, jetzt von der Einheit der drei Begriffsmomente erfüllt ist, zu der sich am Ende des Urteils Subjekt und Prädikat entwickelt haben. 160 Zwischen die Einzelheit des Wirklichen und seine Allgemeinheit ist die unmittelbare Beschaffenheit (Besonderheit) als vermittelnder Grund getreten. 161 Nicht nur Subjekt und Prädikat sind identisch geworden, sondern auch ihre Beziehung 162 ist zur Einheit des Begriffs geworden. Diese Begriffseinheit vermittelt von nun an zwischen den von ihr unterschiedenen Momenten; diese vermittelnde Beziehung ist der Schluss, in dem zwischen die beiden Seiten jeweils das dritte Moment tritt, um sie zu vermitteln. 163 Es hat sich gezeigt, dass Einzelnes und Allgemeines nicht unmittelbar aufeinander bezogen bleiben, sondern vermittelt werden müssen.
Die so zentrale Figur der Vermittlung ist alles andere als selbstverständlich. Hegel stellt sich damit gegen die unvermittelte Einheit der Gegensätze, wie sie von Kant postuliert wurde. 164 Das gilt zum einen im ethischen Bereich, in dem Kant statuiert, die Vernunft bestimme in einem praktischen Gesetz unmittelbar den Willen, nicht vermittels eines dazwischentretenden Gefühls der Lust oder Unlust. Der sittliche Wert von Handlungen liege darin, dass das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimme. Die Betonung der Vermittlung steht aber auch Kants Rechtfertigung des abstrakten Denkens der modernen Wissenschaft in Naturgesetzen entgegen. 165
Urteile des Begriffs
Name | Beispiel | Form |
---|---|---|
Assertorisches Urteil | Dies Haus ist schlecht. | E-A |
Problematisches Urteil | Das Haus, je nachdem es beschaffen ist, ist gut. | A-B |
Apodiktisches Urteil | Das Haus so und so beschaffen ist gut. | E-B-A |
5. Rückblick
Für ein Resümee über die bisherige Entwicklung von Begriff und Urteil stellt sich zunächst die Frage, was eigentlich Gegenstand der Untersuchung ist. Aus dem gesamten Gang der Argumentation lässt sich entnehmen, dass es, zunächst jedenfalls, um die Frage geht, welche Eigenschaften 166 oder Prädikate eine Sache oder ein Gegenstand 167 hat. Die allgemeinste Bezeichnung hierfür ist „Bestimmung“. Die Einheit aller Bestimmungen ist der Begriff; er gliedert sich in die bestimmten Begriffe, auch Begriffsbestimmungen oder -momente genannt, des Einzelnen, Besonderen und Allgemeinen. In der gesamten Entwicklung des Urteils geht es um die Fragestellung, welche Bestimmung einem Gegenstand, welches Prädikat einem Subjekt zukommt.
Auf den ersten Blick sind die Begriffsbestimmungen des Einzelnen, Besonderen und Allgemeinen quantitative Bestimmungen: Das Einzelne ist eines, die Besonderen sind einige, mehrere oder viele, und das Allgemeine sind alle. Bei näherer Betrachtung jedoch, und das heißt bei Verfolgung ihrer Entwicklung durch die verschiedenen Stufen des Urteils, ergibt sich, dass sie wechselseitig die Stelle tauschen müssen, weil jedes auch das andere ist. Sie sind ebensowohl miteinander identisch als nichtidentisch: Das Allgemeine ist auch eines, das Besondere ist einzeln gegenüber dem Allgemeinen, aber allgemein gegenüber dem Einzelnen, das Einzelne ist aufgrund der Fülle und Mannigfaltigkeit seiner Bestimmungen - auch - allgemein. Aus diesen Widersprüchen 168 entfalten sich im Durchgang durch die verschiedenen Stufen des Urteils stets höherwertige Bestimmungen; sie beginnen bei dem einfachsten Urteil, das nur eine einzelne Qualität wiedergibt, steigen auf zu den Reflexionsurteilen, die bereits etwas Wesentliches zum Ausdruck bringen, und weiter zu den Urteilen der Notwendigkeit, in denen sich Subjekt und Prädikat durch ihre Natur, also mit Notwendigkeit aufeinander beziehen. Im Urteil des Begriffs schließlich wird die Frage gestellt und beantwortet, ob ein Gegenstand seinem Begriff entspricht oder nicht, ob er so ist, wie er sein soll. So ist das anfänglich noch Abstrakt-Allgemeine zum Konkret-Allgemeinen geworden, indem es seine Einseitigkeit (Abstraktheit) aufgehoben hat. 169 Damit hat sich das Einzelne zu einem logischen Subjekt fortbestimmt, das den Grund seines Prädikats in sich enthält. 170
Dieser Entwicklungsgang zeichnet die Abläufe der Seins- und Wesenslogik nach, aber auf höherer, nämlich begrifflicher Ebene. 171 In jeder der vier Urteilsarten findet die dialektische Methode Ausdruck, indem beim Einfachsten, Unmittelbaren angefangen wird, das sich im jeweils zweiten Urteil auseinanderlegt, besondert, um im dritten zu sich zurückzukehren.
Entscheidend für die in dieser Arbeit verfolgte Fragestellung ist die Systematisierung der Begriffsmomente A, B und E. Dafür ergab sich, dass in der ersten Urteilsgruppe das Prädikat A sich in B und E entfaltete, während das Entsprechende in der zweiten Gruppe mit dem Subjekt geschah, das die Folge E, B, A annahm. Damit hat sich auf jeweils einer Seite des Urteils der Begriff in seine Momente entfaltet. In den Urteilen des Daseins und der Reflexion haben die Begriffsmomente damit eine weitgehende Systematisierung erreicht, während dies in den letzten beiden Urteilsarten bisher nur ansatzweise erkennbar ist.
Damit ist der Prozess, in dem der Begriff seine Einheit teilte, in der „Urteilung“ die Differenz in seine ursprüngliche Einheit einbrach, 172 zu einem gewissen Abschluss gekommen. Das Auseinanderlegen in die Nichtidentität der beiden Seiten des Urteils, die aber durch die Kopula beständig auch in ihrer Identität gehalten gehalten werden - diese Einheit der Identität und der Nichtidentität hat verschiedene Varianten, die auf dieser - zweigliedrigen - Stufe zwischen den Momenten gegeben sind, durchlaufen.
Überblick über die Urteile nach Begriffsmomenten 173
Urteilsart | Name | Form |
---|---|---|
Urteile des Daseins | Positives Urteil | E - A |
Negatives Urteil | E - B | |
Unendliches Urteil | E - E | |
Urteile der Reflexion | Singuläres Urteil | E - A |
Partikuläres Urteil | B - A | |
Universelles Urteil | A - A | |
Urteile der Notwendigkeit | Kategorisches Urteil | E - A |
Hypothetisches Urteil | A - E | |
Disjunktives Urteil | A - B | |
Urteile des Begriffs | Assertorisches Urteil | E - A |
Problematisches Urteil | A - B | |
Apodiktisches Urteil | E - (B) - A |
Im Durchlaufen der Begriffsmomente in verschiedener Reihung kann ihre Einheit vorerst nur äusserlich dargestellt werden; 174 dies ist aber eine notwendige Vorarbeit für die Herstellung der Begriffseinheit.
In der Formel „Das Einzelne ist das Allgemeine“ hat sich die Selbstunterscheidung des Subjekts artikuliert, das im Prädikat aus seiner Einheit heraustritt in die Differenz, die in der Form des Urteils fixiert wird, 175 wobei die Kopula beide Seiten gleichzeitig trennt und verbindet. Damit ist die Aufgabe gestellt, aus der Differenz wieder zu einer Einheit zu finden, in der die Differenz jedoch bewahrt bleibt. Mit der Vollendung des Urteils heben sich die Urteilsbestimmungen auf. 176
Entscheidend war am Schluss der Entwicklung, dass B vermittelnd zwischen A und E trat und damit den Weg zum Schluss eröffnete, in dem jeweils ein Begriffsmoment zwischen die beiden anderen tritt und zwischen ihnen vermittelt. Von der Behauptung, dass dem Gegenstand eine Bestimmung zukomme, gelangt man im Schluss zur Begründung, warum dies so ist. 177 Der tiefere Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Verbindung zwischen zwei Momenten keine unmittelbare bleiben kann, sondern vermittelt werden muss. Das aber ist in einer zweigliedrigen Konstruktion wie dem Urteil kaum möglich; es bedarf des dreigliedrigen Schlusses. In ihm hat die Mitte eine entscheidende Bedeutung: Sie stellt zum einen die Verbindung her zwischen den zwei jeweils anderen Momenten, die sie zusammenschliesst, zwischen denen sie aber auch die trennende Grenze bildet, also den Übergangspunkt zwischen Etwas und Anderem, damit auch zwischen Sein und Nichtsein und somit das Werden. 178
Der vorliegende Beitrag ist entnommen aus Werckmeister, Georg: Hegels absoluter Schluss als logische Grundstruktur der Objektivität, Saarbrücken 2010 (Abschnitt B)
= http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2009/2419/pdf/DissWerckmeister2.pdf
Fußnoten
-
Hartnack, Justus: Hegels Logik, Frankfurt am Main 1995, S. 93 ↩︎
-
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1970, Band 8: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830). Erster Teil: Die Wissenschaft der Logik. Mit den mündlichen Zusätzen, S. 305 ↩︎
-
Ebd., S. 303 ↩︎
-
Vgl. Hackenesch, Christa: Die Wissenschaft der Logik (§§ 19-244), in: Drüe, Hermann/Gethmann-Siefert, Annemarie/Hackenesch, Christa/Jaeschke, Walter/Neuser, Wolfgang/Schnädelbach, Herbert: Hegels ‚Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften’ (1830). Ein Kommentar zum Systemgrundriss, Frankfurt am Main 2000, S. 87-138 (118) ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 307; vgl. Füzesi, Nicolas: Hegels drei Schlüsse, Freiburg/München 2004, S. 32 ↩︎
-
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1969, Band 6: Wissenschaft der Logik II, S. 263 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 309 ↩︎
-
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden, Frankfurt am Main 1975, Band 4: Nürnberger und Heidelberger Schriften (1808-1817), Philosophische Enzyklopädie für die Oberklasse, S. 9-69 (22); vgl. Düsing, Klaus: Das Problem der Subjektivität in Hegels Logik. Systematische und entwicklungsgeschichtliche Untersuchungen zum Prinzip des Idealismus und zur Dialektik, in: Hegel-Studien, Beiheft 15 (1976), S. 1-371 (161 f.) ↩︎
-
Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 120; Hartmann, Klaus: Hegels Logik (Hrsg. Olaf Müller), Berlin/New York 1999, S. 377; vgl. Hogemann, Friedrich/Jaeschke, Walter: Die Wissenschaft der Logik, in: Pöggeler, Otto (Hrsg.), Hegel. Einführung in seine Philosophie, Freiburg/München 1977, S. 75-90 (89); Horstmann, Rolf-Peter: Schwierigkeiten und Voraussetzungen der dialektischen Philosophie Hegels, in: Horstmann, Rolf-Peter (Hrsg.): Seminar: Dialektik in der Philosophie Hegels, Frankfurt am Main 1978, S. 9-30 (24): Für Hegel ist der Begriff die eigentlich zentrale logische Grundstruktur; Lakebrink, Bernhard: Kommentar zu Hegels „Logik“ in seiner „Enzyklopädie“ von 1830, Band II: Begriff, Freiburg/München 1985, S. 126: Der Schluss ist der Grund alles Wahren, weil er es formiert und strukturiert; Neuser, Wolfgang: Natur und Begriff. Studien zur Theorienkonstitution und Begriffsgeschichte von Newton bis Hegel, Stuttgart/Weimar 1995, S. 174; Sans, Georg: Die Realisierung des Begriffs. Eine Untersuchung zu Hegels Schlusslehre, Berlin 2004, S. 26 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie für die Oberklasse, S. 22 ↩︎
-
Krohn, Wolfgang: Die formale Logik in Hegels „Wissenschaft der Logik“. Untersuchungen zur Schlußlehre, München 1972, S. 17 ↩︎
-
Vgl. Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 120 ↩︎
-
Zur Grundlegung der Begriffsmomente s. Hegel, Logik II, S. 240; dazu Düsing, Klaus: Syllogistik und Dialektik in Hegels spekulativer Logik, in: Henrich, Dieter (Hrsg.): Hegels Wissenschaft der Logik. Formation und Rekonstruktion, in: Veröffentlichungen der Internationalen Hegel-Vereinigung, 16 (1986), S. 15-38 (24); Eley, Lothar: Hegels Wissenschaft der Logik. Leitfaden und Kommentar, München 1976, S. 149; Hartnack, Justus, Hegels Logik, S. 93; Krohn, Die formale Logik, S. 9, 16; Jaeschke, Walter: Hegel-Handbuch. Leben – Werk – Schule, Stuttgart/Weimar 2003, S. 241 f.; Lakebrink, Kommentar, S. 73 f.; Van der Meulen, Jan: Hegel. Die gebrochene Mitte, Hamburg 1958, S. 9 f.; Rademaker, Hans: Hegels ‚Wissenschaft der Logik’. Eine darstellende und erläuternde Einführung, Wiesbaden 1979, S. 125 ff.; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 27; Chung, Mi-La: Die Vermittlung des Einzelnen und des Allgemeinen in der praktischen Philosophie Hegels, Regensburg 1998, S. 34 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 313; Hegel, Logik II, S. 173 ↩︎
-
Jarczyk, Gwendoline: Système et liberté dans la logique de Hegel, Paris 2001, S. 119 ↩︎
-
Iber, Christian: Hegels Konzeption des Begriffs, in: Koch, Anton Friedrich/Schick, Friedrike (Hrsg.): G. W. F. Hegel. Wissenschaft der Logik, Berlin 2002, S. 181-201(197); für Theunissen, Michael: Hegels Lehre vom absoluten Geist als theologisch-politischer Traktat, Berlin 1970, S. 254, 259, sind die Begriffsmomente selbst bereits Schlüsse. ↩︎
-
Krohn, Die formale Logik, S. 16, führt aus, es sei sachlich nicht klar, inwiefern B Einzelheit und Allgemeinheit sein könne; Lakebrink, Kommentar, S. 83: Das Besondere teilt und verbindet; es ist eine unterscheidende Beziehung. ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 314; s. a. Hegel, Logik II, S. 375; Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1970, Band 19: Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie II, S. 577; Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 161: Die Einzelheit ist die Vollständigkeit des Begriffs; Hartmann, Hegels Logik, S. 294-299; Lakebrink, Kommentar, S. 78; vgl. Van der Meulen, Hegel, S.12; Sans, Realisierung des Begriffs, S. 34 f.; die bestimmten Begriffe der Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit umfassen auch alle zuvor in der Wissenschaft der Logik entwickelten Kategorien: Theunissen, Michael: Sein und Schein. Die kritische Funktion der Hegelschen Logik, Frankfurt/M. 1978, S. 421 ↩︎
-
Chung, Die Vermittlung des Einzelnen und des Allgemeinen, S. 36 f.; Schmitz, Hermann: Hegel als Denker der Individualität, Meisenheim/Glan 1957, S. 147 ↩︎
-
Ebd., S. 156 ↩︎
-
Urteil und Reflexion gehören nach der logischen Systematik zusammen: Theunissen, Sein und Schein, S. 423 ↩︎
-
Stern, Robert: Hegel, Kant and the structure of the object, London/New York 1990, S. 4, 64, 120: Das einzelne Objekt ist kein Bündel von Eigenschaften, die erst durch den synthetisierenden Verstand zur Einheit zusammengefasst werden müssten, wie es Kant und die Empiristen annahmen, sondern besitzt diese Einheit bereits durch die Einheit des Allgemeinen, dessen Exemplifizierung es ist, das in re existiert und seine wesentliche Natur bestimmt. Hegel vertritt damit eine holistische Auffassung des Objekts im Unterschied zum atomistischen oder pluralistischen Konzept. ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 314; Hegel, Logik II, S. 292; Lakebrink, Kommentar, S. 77 ↩︎
-
Vgl. Hegel, Enzyklopädie I, S. 82; Stern, Hegel, Kant, S. 59 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 315, Hegel, Logik II, S. 284; Chung, Die Vermittlung des Einzelnen und des Allgemeinen, S. 41; Hartmann, Hegels Logik, S. 293: Begriff des Verstandes, der begrifflose Begriff; Iber, Christian: Hegels Konzeption des Begriffs, in: Koch, Anton Friedrich/Schick, Friedrike (Hrsg.): G. W. F. Hegel. Wissenschaft der Logik, Berlin 2002, S. 181-201 (190 f).; Lakebrink, Kommentar, S. 81, 98 ↩︎
-
Kant, Immanuel: Kant’s Werke, Berlin/Leipzig 1923, Band IX: Logik. Physische Geographie. Pädagogik, S. 91 ↩︎
-
Schäfer, Rainer: Die Dialektik und ihre besonderen Formen in Hegels Logik, in: Hegel-Studien, Beiheft 45, (2001), S. 1-346 (235); Iber, Hegels Konzeption des Begriffs, S. 193, 195 ↩︎
-
Hogemann/Jaeschke, Die Wissenschaft der Logik, S. 81 f. ↩︎
-
Ebd., S. 82 ↩︎
-
So Stern, Hegel, Kant, S. 58 f. ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 281; Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 153; Negation ist die Wegnahme bzw. Hinzufügung von Bestimmungen (vgl. Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1970, Band 18: Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie I, S. 211). ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 277 ↩︎
-
Ebd., ferner S. 298 f. ↩︎
-
Schäfer, Die Dialektik und ihre besonderen Formen, S. 284: Die Einzelheit ist Allgemeinheit, weil sie eine Mehrheit von Bestimmungen enthält. ↩︎
-
Fulda, Hans-Friedrich: Hegels Dialektik als Begriffsbewegung und Darstellungsweise, in: Horstmann, Rolf-Peter (Hrsg.): Seminar: Dialektik in der Philosophie Hegels, Frankfurt/M. 1978, S. 124-174 (130) ↩︎
-
Hegel zitiert zustimmend Platon (Timaios) mit den Worten: „Zwei allein aber können nicht ohne ein Drittes vereinigt sein, sondern es muss ein Band in der Mitte sein, das sie beide zusammenhält; der Bande schönstes aber ist, welches sich selbst und das, was von ihm zusammengehalten wird, aufs Höchste eins macht.“ (Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1971, Band 19: Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie II, S. 89) ↩︎
-
Kruck, Günter: Selbständigkeit und notwendige Vergewisserung. Hegels Urteilslehre im Vergleich zu Brandoms Verstehenstheorie, in: Koch, Anton Friedrich/Oberauer, Alexander/Utz, Konrad (Hrsg.): Der Begriff als die Wahrheit. Zum Anspruch der Hegelschen „Subjektiven Logik“, Paderborn 2003, S. 69-84 (69), äussert, dass Hegels Urteilslehre in ihrer eher marginalen Behandlung durch die Hegelforschung ein Schattendasein führe. ↩︎
-
Zum Urteil s. Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 161-186 ↩︎
-
So Lakebrink, Kommentar, S. 82 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 301; die wirkliche Abkunft ist von „erteilen“, seine Meinung äußern: Sans, Realisierung des Begriffs, S. 39; dazu Hösle, Vittorio: Hegels System. Der Idealismus der Subjektivität und das Problem der Intersubjektivität, 2. Aufl., Hamburg 1998, S. 236; Hartmann, Hegels Logik, S. 300 ↩︎
-
Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 120 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 315 f. ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie für die Oberklasse, S. 22 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 316 ↩︎
-
Ebd., S. 318; Rademaker, Hegels „Wissenschaft der Logik“, S. 128, nimmt an, dass die von Hegel dargestellten Urteile für das Gesamtverständnis von dessen Logik ohne Bedeutung seien. ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 318 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 302 ↩︎
-
Vgl. Hartmann, Hegels Logik, S. 301 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 303 ↩︎
-
Ebd., S. 306 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 316; Hegel, Logik II, S. 305 ↩︎
-
Ebd., S. 308 ↩︎
-
Ebd., S. 307 ↩︎
-
Hartmann, Hegels Logik, S. 303 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 308 ↩︎
-
Zum Verhältnis von Eigenschaften, Ding und Materie siehe Hegel, Logik II, S. 139; Krohn, Die formale Logik, S. 31: Die Besonderheit steht für die Eigenschaften und Verhältnisse von Gegenständen. ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 308; Hartmann, Hegels Logik, S. 304 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 309; Theunissen, Sein und Schein, S. 431: Das Urteil bewegt sich, weil die Kopula eine Forderung enthält, die Subjekt und Prädikat zu erfüllen haben. ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 310 ↩︎
-
Hogemann/Jaeschke, Die Wissenschaft der Logik, S. 85 ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 322; Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 254; Hösle, Hegels System, S. 236 ↩︎
-
Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft, Band 1, Frankfurt am Main 1976 (2. Aufl.), S. 111 ↩︎
-
Ebd., S. 118 f.; dazu Neuser, Natur und Begriff, S. 142, 145 f. ↩︎
-
Die Reihenfolge der Quantität und der Qualität hat Hegel umgekehrt: Hösle, Hegels System, S. 237 f.; Hartmann, Hegels Logik, S. 305 ↩︎
-
Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 254 ↩︎
-
„Seins- und Wesensbestimmungen wie Dasein, Qualität, Positivität, Negativität, Endlich und Unendlich wiederholen sich nun auf höherer Ebene“ (Lakebrink, Kommentar, S. 102). ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 322 ↩︎
-
Ebd., S. 323 ↩︎
-
Kimmerle, Heinz: Die allgemeine Struktur der dialektischen Methode, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 33 (1979), S. 184-209 (184) ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 320 ↩︎
-
Vgl. dazu Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 165-172 ↩︎
-
Denn Dasein ist seiende Bestimmtheit, Qualität (Krohn, Die formale Logik, S. 28). ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 310 f.; Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 255; Lakebrink, Kommentar, S. 96 ↩︎
-
Dazu Hartmann, Hegels Logik, S. 305 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 313 ↩︎
-
Lakebrink, Kommentar, S. 94, 99; Hartmann, Hegels Logik, S. 309 lehnt die Konversion dieser Begriffsmomente ineinander ab, weil sie nicht univok gebraucht würden. Ein Einzelnes, auch wenn es von seiner Totalität von Charakteren betrachtet werde, sei keine Allgemeinheit; und ein Prädikat, das nur ein Merkmal nennt, sei kein Einzelnes in dem Sinn, wie es Hegel beim Subjekt benutzt habe. ↩︎
-
Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 257. Der einzelne Gegenstand ist als Einheit im Mannigfaltigen seiner vielen Eigenschaften ein Allgemeines, aber nur als deren Indifferenz oder Aufhebung (Schmitz, Hegel als Denker der Individualität, S. 151). ↩︎
-
Hartmann, Hegels Logik, S. 306: Auch das Unmittelbare enthält schon die Vermittlung. ↩︎
-
Krohn, Die formale Logik, S. 23 ↩︎
-
Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 169; Kruck, Selbständigkeit, S. 74; Theunissen, Sein und Schein, S. 436 f. ↩︎
-
Hegel, Enzyklopädie I, S. 324; Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 122 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 268; Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 257 ↩︎
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Die benannte Qualität ist lediglich „Ausschnitt aus einer Pluralität von Bestimmungen“ (Schick, Friedrike: Die Urteilslehre, in: Koch, Anton Friedrich/Schick, Friedrike (Hrsg.): G. W. F. Hegel. Wissenschaft der Logik, Berlin 2002, S. 203-224 (208)). Hartmann, Hegels Logik, S. 311 f. hält diese Ausführungen Hegels für notleidend, insbesondere weil „Das Einzelne ist einzeln“ und „Das Allgemeine ist allgemein“ nicht der Sinn eines negativen Urteils sei. – Diese beiden Urteile gehören erst in das nächste, das unendliche Urteil; s. a. ebd., Anm. 38. ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 169 ↩︎
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Lakebrink, Kommentar, S. 99 ↩︎
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Van der Meulen, Hegel, S. 10, weist darauf hin, dass mit dem Satz „S ist P“ der formalen Logik keinerlei Veranlassung gegeben wäre, diese Aussage zu verneinen, weil sie nur die äusserliche Form eines willkürlich gegebenen Inhalts habe. Erst wenn die Form des Urteils mit dem Inhalt eins ist, muss der Inhalt diese Form sprengen, und es stellt sich heraus, dass sie in Wahrheit nicht übereinstimmen, dass die Kopula „ist“, die Identität aussagt, nicht zutrifft und verneint werden muss. „Sein und Nicht-Sein sind damit als Momente der Kopula gesetzt (expliziert) und diese im Werden zu höheren, wenn auch noch nicht an ihr ausgedrückten Formen der Beziehung eingelassen.“ (Van der Meulen, ebd., S. 10 f.) ↩︎
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Neuser, Natur und Begriff, S. 182 f.; s. a. ebd., S. 3; Iber, Hegels Konzeption des Begriffs, S. 197 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 322; Schick, Urteilslehre, S. 209 ↩︎
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Schick, ebd.: Die Inkongruenz von Subjekt und Prädikat wird explizit. ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 323 ↩︎
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Näher dazu Schmitz, Hegel als Denker der Individualität, S. 104-118 ↩︎
-
Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 257 ↩︎
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Naheliegende Bedenken dagegen bringt Hartmann, Hegels Logik, S. 312 ff. ↩︎
-
Lakebrink, Kommentar, S. 105 ↩︎
-
Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 258 ↩︎
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Zu den Abkürzungen s. Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 27 Anm. 15; Lakebrink, Kommentar, S. 130 ↩︎
-
Hegel, Logik II, S. 327 ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 258; Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 172; Hartmann, Hegels Logik, S. 316 f. ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 325; Hegel, Logik II, S. 326 ↩︎
-
Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 172 ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 258 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 326; Kruck, Selbständigkeit, S. 80 ↩︎
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Hösle, Hegels System, S. 237, bezeichnet dies als eine „inhaltliche Belastung der an sich formalen Einteilung“ der Urteile, die „nicht gerade überzeugend“ sei, ebensowenig wie die spätere Wesensaussage im Urteil der Notwendigkeit; vgl. Kruck, Selbständigkeit, S. 75 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 326; Sans, Georg, Die Realisierung des Begriffs, S. 175: Sie schreiben – in moderner Sprechweise – dem Subjekt eine Disposition zu; Schick, Urteilslehre, S. 212: Es handelt sich um Prädikate, die ein Subjekt im Verhältnis zu anderen fassen, es in anderes „reflektieren“. ↩︎
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So Sans, Die Realisierung des Begriffs, S. 174; vgl. Hartmann, Hegels Logik, S. 316 f. ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 173; vgl. Sans, ebd.; nach Schick, Urteilslehre, S. 213, werden die quantitativ bestimmten Urteile hier eingeführt, weil ein quantitativ bestimmter Subjektausdruck selbst schon die Differenz und die Beziehung von Einheit und Allgemeinheit enthält. ↩︎
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Vgl. Hegel, Enzyklopädie I, S. 327 ↩︎
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Theunissen, Sein und Schein, S. 431 ↩︎
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Sans, Die Realisierung des Begriffs, S. 175 ↩︎
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Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 123 ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 305: Jede Urteilsform beginnt wieder mit der „Orthoform“ beim Unmittelbaren der jeweiligen Etage. ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 328 ↩︎
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Lakebrink, Kommentar, S. 109 ↩︎
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Ebd., S. 111 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 329 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 326 ↩︎
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Vgl. Schick, Urteilslehre, S. 215 ↩︎
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Sans, Realisierung des Begriffs, S. 176 ↩︎
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Das Subjekt des Daseinsurteils erschien lediglich als das Zugrundeliegende (Theunissen, Sein und Schein, S. 432 f.) ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 327 ↩︎
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Vgl. ebd., S. 332 f. ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S.176 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 334 ↩︎
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Bruggencate, Ten, H. G: Zur Lehre vom Urteil, in: Logos, 19 (1930), S. 138-144 (142) ↩︎
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Dies könnte zweifelhaft erscheinen, weil im Text mehrfach in Bezug auf das Subjekt von der Besonderheit die Rede ist (Hegel, Logik II, S. 336); aber einige Seiten später, schon in anderem Zusammenhang, ist zweifelsfrei klargestellt, dass es sich im kategorischen Urteil um die Beziehung von Allgemeinheit und Einzelheit handelt (ebd., S. 339). ↩︎
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Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 123 ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 179: “Eigenschaften können zufällig sein, hingegen ist die innere Bestimmtheit , die sich in den Formen von Gattung und Art darstellt, dem Seienden notwendig.“ ↩︎
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Hackenesch, ebd., spricht von einer Hierarchie der Urteilsformen. ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 336 ↩︎
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Bruggencate, Zur Lehre vom Urteil, S. 142: Das Subjekt ist im kategorischen Urteil ein zufälliges, weil sich hier noch nicht die Gattung, das Allgemeine, selbst in ihre Besonderheiten geteilt hat. ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 322 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 329 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 223; Hegel, Enzyklopädie für die Oberklasse, S. 21 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 329 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 338 ↩︎
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Ebd., S. 396 ↩︎
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Bruggencate, Zur Lehre vom Urteil, S. 143: Im kategorischen Urteil ist die unmittelbare Existenz der Momente ausgedrückt, während die Notwendigkeit der Beziehung zwischen ihnen nur an sich gegeben, lediglich eine innere ist. Dagegen ist im hypothetischen Urteil die Existenz der Momente weggefallen, aber ihre notwendige Beziehung deutlich geworden. Jedes Extrem ist hier ebenso das Sein seiner selbst als das eines anderen (ebd., S. 144). ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 338 f. ↩︎
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S. dazu Lakebrink, Kommentar, S. 115 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 340 ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 323 ↩︎
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Bruggencate, Zur Lehre vom Urteil, S. 144 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 343 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 329 f.: „Die beiden Seiten des disjunktiven Urteils sind identisch; die Gattung ist die Totalität ihrer Arten, und die Totalität der Arten ist die Gattung. Diese Einheit der Allgemeinheit und der Besonderheit ist der Begriff; und dieser ist es, welcher nunmehr den Inhalt des Urteils bildet.“ ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 345 ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 263: „Damit tritt der subjektivitätstheoretische Sinn des Urteils überhaupt zutage.“ ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 148 ↩︎
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Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 123 ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 264 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 344; Schick, Urteilslehre, S. 219 ↩︎
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Stern, Hegel, Kant, S. 64, nennt die Urteile des Begriffs deshalb auch „judgments of value“. ↩︎
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Vgl. Hegel, Logik II, S. 344; Hartnack, Hegels Logik, S. 90 ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 327; Kant, Kritik der reinen Vernunft, S.111 ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 183 ↩︎
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Hegel, Logik II, S. 348 ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 329, erscheint es problematisch, das Wertprädikat, z. B. „gut“, eine Gattung zu nennen. ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 265 ↩︎
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Düsing, ebd. ↩︎
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So jedenfalls Lakebrink, Kommentar, S. 121, der das Dieses als Einzelheit, die Beschaffenheit als Besonderheit und das Haus als Gattungs-Allgemeinheit kennzeichnet und damit eine vollständige Bestimmtheit auf Seiten des Subjekts erreicht sieht, die der des Prädikats gleichkomme, da dieses das begrifflich Allgemeine und seine Beziehung auf das Einzelne enthalte. Bei Hegel heißt es, Subjekt und Prädikat enthielten beide sowohl das Allgemeine als auch das Vereinzelte (Hegel, Logik II, S. 349). In jedem Fall enthält jedes Moment an sich von Beginn an alle drei; es kommt nur darauf an, wie sie sich im Verlauf des Prozesses entfalten. ↩︎
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Vgl. Lakebrink, Kommentar, S. 100; Van der Meulen, Hegel, S.11; Schick, Urteilslehre, S. 221 ↩︎
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Hegel, Enzyklopädie I, S. 331; Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 185 ↩︎
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Subjekt und Prädikat entsprechen sich; damit ist die Wahrheit des Urteils erreicht (Theunissen, Sein und Schein, S. 433; vgl. auch S. 467 f.) ↩︎
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Es ist dies eine Höherentwicklung, kein Gegensatz, in dem sich Hegel gegen die Kopula und für den mittleren Term des Begriffs entschieden habe; so aber Sans, Realisierung des Begriffs, S. 32; Schmitz, Hegel als Denker der Individualität, S. 94, bezeichnet es als „geistvollen Gedanken, daß die Copula des Urteils, die bloße leere Form einer Verbindung überhaupt, sich mit selbständigem Gehalt erfülle und so zum medius terminus des Schlusses werde“. S. a. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 171, 253 ↩︎
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So Schmitz, ebd., S. 168 ↩︎
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Schmitz, ebd. ↩︎
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Dass die Eigenschaften die Besonderheit ausmachen, wird explizit von Hegel, Enzyklopädie I, S. 333 ausgesagt. ↩︎
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Hegel, Begriffslehre für die Oberklasse, S. 139: „Die verschiedenen Bestimmungen einer Sache“ ↩︎
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„Contradictio est regula veri, non contradictio falsi“ (Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in zwanzig Bänden. Theorie Werkausgabe, Frankfurt am Main 1970, Band 2: Jenaer Schriften (1801-1807), Habilitationsthesen, S. 533); dazu Düsing, Syllogistik und Dialektik, S. 30 ↩︎
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Eley, Hegels Wissenschaft der Logik, S. 183; für Schick, Urteilslehre, S. 221, hat sich das Einzelne zu einem logischen Subjekt fortbestimmt, das den Grund seines Prädikats ausdrücklich in sich enthält. ↩︎
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Schick, ebd. ↩︎
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Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 269 ↩︎
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Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 121 ↩︎
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Vgl. Düsing, Das Problem der Subjektivität, S. 255 ↩︎
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Vgl. Van der Meulen, Hegel, S. 72 ↩︎
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Hackenesch, Wissenschaft der Logik, S. 123 ↩︎
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Nach Auffassung Theunissens hätte Hegel die Leerstellen, die die Aufhebung der Urteilsbestimmungen hinterlässt, durch die realen Subjekte auffüllen sollen (Sein und Schein, S. 470). ↩︎
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Hartmann, Hegels Logik, S. 7: Hegels Philosophie will zur Erkenntnis der wahren Gegenstände kommen, und zwar begründetermassen. Die Logik hat die Grundlage für ein solches Begründungsverfahren zu liefern. S. a. Schick, Urteilslehre, S. 222 ↩︎
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Van der Meulen, Hegel, S. 17, 71; die Mitte ist nicht für sich selbst da, sondern Mittel für die beiden anderen Momente (vgl. ebd.). ↩︎