Abstraktes Recht
Die erste Stufe des objektiven Geistes: Personen, Eigentum, Vertrag, Unrecht. Sie regelt das Äußere - wem was gehört, was gilt, was Bruch ist.
Entwickelt in
Teil III
Die grenze
Es kennt keine Gesinnung. Ein Vertrag ist erfüllt oder nicht; warum jemand ihn erfüllt, kommt nicht vor.
Entwickelt in
Teil III
In der logik
Enz. Bd. 1 §§ 163--165 --- das Allgemeine, Besondere und Einzelne des Begriffs. Hegel gliedert die Rechtsphilosophie selbst nach dieser Struktur (RPh § 33). Vgl. [[kleine-logik:9]].