Anerkennung
Hegel-Begriff
Dass zwei Willen einander als freie gelten lassen. Kein Gefühl und keine Höflichkeit, sondern ein Verhältnis: Ich bin nur Person, sofern andere mich als Person behandeln, und umgekehrt.
Nicht gemeint
Wertschätzung oder Zustimmung. Man kann jemanden anerkennen und zugleich bekämpfen — der Vertragsgegner ist der deutlichste Fall.
Entwickelt in
Teil III
Nicht gemeint
Wertschätzung oder Zustimmung. Man kann jemanden anerkennen und zugleich bekämpfen — der Vertragsgegner ist der deutlichste Fall.
Warum sie hier trägt
Sie ist die stille Voraussetzung des ganzen abstrakten Rechts. Eigentum ist nur Eigentum, wenn andere es gelten lassen; der Vertrag ist ihr ausdrücklicher Vollzug.
Entwickelt in
Teil III
In der logik
Die Anerkennung gehört nicht zur Logik, sondern zum subjektiven Geist: Enz. Bd. 3 §§ 430--435, wo Hegel den Kampf um Anerkennung entwickelt. Vgl. [[kleine-logik]].
Systematischer ort
321