Anerkennung

Hegel-Begriff

Dass zwei Willen einander als freie gelten lassen. Kein Gefühl und keine Höflichkeit, sondern ein Verhältnis: Ich bin nur Person, sofern andere mich als Person behandeln, und umgekehrt.

Nicht gemeint

Wertschätzung oder Zustimmung. Man kann jemanden anerkennen und zugleich bekämpfen — der Vertragsgegner ist der deutlichste Fall.

Entwickelt in

Teil III

Querverweise

Person · Vertrag · Pöbel

Nicht gemeint

Wertschätzung oder Zustimmung. Man kann jemanden anerkennen und zugleich bekämpfen — der Vertragsgegner ist der deutlichste Fall.

Warum sie hier trägt

Sie ist die stille Voraussetzung des ganzen abstrakten Rechts. Eigentum ist nur Eigentum, wenn andere es gelten lassen; der Vertrag ist ihr ausdrücklicher Vollzug.

Entwickelt in

Teil III

In der logik

Die Anerkennung gehört nicht zur Logik, sondern zum subjektiven Geist: Enz. Bd. 3 §§ 430--435, wo Hegel den Kampf um Anerkennung entwickelt. Vgl. [[kleine-logik]].

Systematischer ort

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