Freiheit
Hegel-Begriff
Bei Hegel nicht die Abwesenheit von Zwang, sondern das Beisichsein im Anderen: in einer Ordnung leben, die man als die eigene erkennen kann.
Nicht gemeint
Wahlfreiheit. Wer nur wählen kann, ist auf das angewiesen, was ihm zur Wahl steht — Hegel nennt das Willkür und hält es für die ärmste Gestalt der Freiheit.
Entwickelt in
Teil I.2, Teil II.4
Nicht gemeint
Wahlfreiheit. Wer nur wählen kann, ist auf das angewiesen, was ihm zur Wahl steht — Hegel nennt das Willkür und hält es für die ärmste Gestalt der Freiheit.
Entwickelt in
Teil I.2, Teil II.4
In der logik
Enz. Bd. 1 §§ 158 f. --- die Notwendigkeit schlägt in Freiheit um, sobald ihre Momente als Momente eines Ganzen begriffen sind. Das ist die logische Form dessen, was hier "Beisichsein im Anderen" heißt. Vgl. [[kleine-logik:7]].
Systematischer ort
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