Recht
Hegel-Begriff (§ 29)
Das Dasein des freien Willens. Alles, worin Freiheit äußerlich wirklich wird, heißt bei Hegel Recht — nicht nur Gesetze, sondern auch Moralität, Familie, Staat.
Nicht gemeint
die Summe der geltenden Vorschriften. Das ist bei Hegel nur eine Gestalt des Rechts unter mehreren, und nicht die höchste.
Entwickelt in
Teil II.5
Querverweise
Nicht gemeint
die Summe der geltenden Vorschriften. Das ist bei Hegel nur eine Gestalt des Rechts unter mehreren, und nicht die höchste.
Warum der begriff so weit gefasst ist
Weil sonst die Sittlichkeit aus der Rechtsphilosophie herausfiele. Der Titel des Buches meint diesen weiten Begriff.
Entwickelt in
Teil II.5
In der logik
Enz. Bd. 1 §§ 233--235 --- die praktische Idee. Das Recht ist das Dasein, das der Wille sich gibt. Vgl. [[kleine-logik:21]].
Systematischer ort
321