Recht

Hegel-Begriff (§ 29)

Das Dasein des freien Willens. Alles, worin Freiheit äußerlich wirklich wird, heißt bei Hegel Recht — nicht nur Gesetze, sondern auch Moralität, Familie, Staat.

Nicht gemeint

die Summe der geltenden Vorschriften. Das ist bei Hegel nur eine Gestalt des Rechts unter mehreren, und nicht die höchste.

Entwickelt in

Teil II.5

Querverweise

Freiheit · Wille · Abstraktes Recht

Nicht gemeint

die Summe der geltenden Vorschriften. Das ist bei Hegel nur eine Gestalt des Rechts unter mehreren, und nicht die höchste.

Warum der begriff so weit gefasst ist

Weil sonst die Sittlichkeit aus der Rechtsphilosophie herausfiele. Der Titel des Buches meint diesen weiten Begriff.

Entwickelt in

Teil II.5

In der logik

Enz. Bd. 1 §§ 233--235 --- die praktische Idee. Das Recht ist das Dasein, das der Wille sich gibt. Vgl. [[kleine-logik:21]].

Systematischer ort

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