Gewalt

Hegel (Kernbegriff)

Gewalt ist in der Logik kein moralischer, sondern ein kategorialer Ausdruck: Sie liegt vor, wo etwas unmittelbar zum Mittel gemacht wird, das selbst eine selbständige Totalität ist. Hegel führt den Ausdruck in der Teleologie ein (TWA 6, 452) und hebt diesen Schein am Ende der Teleologie auf: Das Objekt wird Mittel, "weil es an sich Totalität des Begriffes ist" und seine Äußerlichkeit nur als unwesentlich gesetzt ist; darum bedarf es für den Zweck "keiner Gewalt", es zum Mittel zu machen (TWA 6, 457). Weiterführung: Daraus lässt sich die Umkehrung gewinnen, die Hegel nicht zieht. Beim Pflug trifft seine Auskunft zu, denn er hat keine eigenen Zwecke. Ist das Objekt aber ein Wesen mit eigenen Zwecken, so ist es eine selbständige Totalität, und wer es unmittelbar zum Mittel macht, übt Gewalt im genauen Sinn der Stelle. Der Satz, niemand dürfe bloß als Mittel gebraucht werden, bekommt damit eine logische Form ohne moralisches Vokabular. Ob ein Wesen eigene Zwecke hat, ist allerdings ein Befund. Und *unmittelbar* ist wörtlich zu nehmen: Wer einen anderen für seinen Zweck gewinnt, dessen eigener Zweck in die Sache eingeht, übt keine Gewalt; sie liegt erst dort, wo die eigene Zwecksetzung des anderen übergangen oder unterworfen wird (Kap. 15.3).

Nicht gemeint

Nicht Gewalt im Sinn körperlicher Gewaltsamkeit, nicht die Staatsgewalt, und kein moralisches Urteil. Der Ausdruck bezeichnet an dieser Stelle eine Konstellation: dass unmittelbar zum Mittel gemacht wird, was eine selbständige Totalität ist.

Bei Hegel

Ein Objekt unmittelbar zum Mittel zu machen "kann als Gewalt betrachtet werden, insofern der Zweck als von ganz anderer Natur erscheint als das Objekt und die beiden Objekte ebenso gegeneinander selbständige Totalitäten sind" (TWA 6, 452). Am Ende der Teleologie dagegen: "Es bedarf für den subjektiven Zweck daher keiner Gewalt [...], um es zum Mittel zu machen", weil das Objekt "an sich Totalität des Begriffes ist" (TWA 6, 457).

Querverweise

List der Vernunft; Teleologie; Mittel; Innere Zweckmäßigkeit

Nicht gemeint

Nicht Gewalt im Sinn körperlicher Gewaltsamkeit, nicht die Staatsgewalt, und kein moralisches Urteil. Der Ausdruck bezeichnet an dieser Stelle eine Konstellation: dass unmittelbar zum Mittel gemacht wird, was eine selbständige Totalität ist.

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:15.3]], [[kleine-logik:15.4]]