Leben

Logik-Begriff, hier angewandt

In der Logik die Struktur der Selbstorganisation mit drei Momenten: Selbstdifferenzierung (innere Gliederung), Selbsterhaltung (Auseinandersetzung mit der Umwelt) und Selbstaufhebung (Erneuerung über das Einzelne hinaus).

Für die rechtsphilosophie

Die drei Momente kehren in der Sittlichkeit wieder, jetzt als bewusste Strukturen einer durch Erkennen und Wollen gestalteten Lebensform. Eine Institution, die sich nicht mehr erneuert, ist deshalb nicht ein sterbender Organismus, sondern ein Mechanismus, der weiterläuft.

In der logik

Enz. Bd. 1, §§ 216--222; vgl. [[kleine-logik:19]]

Systematischer ort

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