Strafe
Hegel-Begriff (§§ 97–103)
Die Negation der Negation. Das Verbrechen ist in sich nichtig, weil ein Wille, der die Freiheit verletzt, das Prinzip aufhebt, aus dem er selbst lebt; die Strafe bringt diese Nichtigkeit nur zur Erscheinung.
Nicht gemeint
Vergeltung im Sinne von Auge um Auge. Die Gleichheit von Tat und Strafe ist eine des Wertes, nicht der Art.
Entwickelt in
Teil III.4
Querverweise
Die berühmte these
Die Strafe ehrt den Verbrecher. In der Vorlesung begründet Hegel das so: Wer straft, um zu bessern oder abzuschrecken, behandelt einen Menschen als Mittel; wer ihn als Wollenden nimmt, erweist ihm "seine Ehre als Mensch" (GW 26.2, S. 648).
Nicht gemeint
Vergeltung im Sinne von Auge um Auge. Die Gleichheit von Tat und Strafe ist eine des Wertes, nicht der Art.
Entwickelt in
Teil III.4
Systematischer ort
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