Kommentar zur Logik, Kapitel 11
8a.1 Wo wir stehen — der Zusammenhang in einem Zug
Die Begriffslogik ist nicht ein dritter Anlauf neben zwei anderen, sondern die Umkehrung dessen, was bisher geschah — und dann deren Rücknahme. [KF]
In der objektiven Logik (Sein und Wesen) waren die Gegenstände selbst das Thema. Wir haben gefragt, was an ihnen Qualität ist und was Quantität, wo ihr Maß liegt, was ihr Wesen von ihrer Erscheinung unterscheidet, wie Ursache und Wirkung zusammenhängen. Kategorien waren dabei im Spiel, aber sie waren Werkzeug — gerichtet auf die Erforschung der Sachen.
In der subjektiven Logik kehrt sich die Richtung. Jetzt ist nicht der Gegenstand das Thema, sondern unser Verfahren an ihm: wie wir ordnen (der Begriff mit Allgemeinem, Besonderem, Einzelnem), wie wir das Geordnete aussprechen (das Urteil), wie wir es begründen (der Schluss). Das Instrumentarium, mit dem wir vorher gearbeitet haben, wird selbst untersucht. Am Ende steht der Begriff des Begriffs. [KF]
Und hier kippt es wieder. Ein Begriff des Begriffs allein ist zu wenig, denn zum Begriff gehört, dass er etwas begreift. Er braucht den Begriff eines Anderen — und das ist das Objekt. Die Objektivitätslehre fragt deshalb nicht wieder nach den Gegenständen wie die Seinslogik, sondern danach, wie sich unsere Begriffsformen zu ihnen verhalten: äußerlich (Mechanismus), durch Affinität (Chemismus), zweckgerichtet (Teleologie). [KF]
Die dritte Abteilung nimmt beides zusammen. Die Idee ist der Begriff, der sein Objekt nicht nur beschreibt, sondern durchdringt, verändert, formt — im Leben, im Erkennen, im Wollen. Nicht mehr Begriff oder Objekt, sondern ihr Prozess.
Die Ordnung ist also: subjektiver Begriff — Begriff des Objekts — Idee als Einheit beider. Jede Stufe entsteht daraus, dass die vorige zu wenig war — und gliedert sich wieder in drei. Woran “zu wenig” gemessen wird, sagt Kap. 8a.2. [KF]
Drei Abteilungen:
| Abteilung | Thema | Frage |
|---|---|---|
| Subjektiver Begriff (Kap. 9, 10, 11 und 12) | Formen des Denkens | Wie denkt das Denken sich selbst? |
| Objektivität (Kap. 12a, 13, 14 und 15) | Strukturen der Welt | Wie manifestiert sich der Begriff in der Wirklichkeit? |
| Idee (Kap. 15a, 16, 17 und 18) | Einheit beider | Wie erkennt sich die Wahrheit als lebendiger Prozess? |
8a.2 Woran die Begriffslogik misst
Mit dem Begriff wird ausdrücklich, was “wahr” in der ganzen Logik hieß. In Sein und Wesen erwies eine Bestimmung ihre Wahrheit an der nächsten: Das Werden war die Wahrheit von Sein und Nichts, das Wesen die des Seins, die Freiheit die der Notwendigkeit (Kap. 0). Jetzt wird gesagt, woran dabei gemessen wurde: ob eine Sache ihrem Begriff entspricht. Hegel sagt das am Anfang der Begriffslogik von der logischen Form selbst: Sie ist “schon für sich selbst die Wahrheit, indem dieser Inhalt seiner Form oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist” (TWA 6, 265). Angemessenheit ist der Wahrheitsbegriff der Begriffslogik. Das Begriffsurteil macht sie zur Form des Urteils (Kap. 10.8), die Idee zur Form der Wirklichkeit (Kap. 15a).
Was dabei zuletzt zählt, ist die Freiheit. Hegel führt den Begriff als Wahrheit der Substanz ein, und die Freiheit zeigt sich damit “als die Wahrheit der Notwendigkeit und als die Verhältnisweise des Begriffs” (TWA 6, 245 f.). “Im Begriffe hat sich daher das Reich der Freiheit eröffnet” (TWA 6, 250). Das Wort “Verhältnisweise” ist genau zu nehmen; die Lesart dieses Kommentars: Freiheit ist hier keine Eigenschaft, die eine Sache hat oder nicht hat, sondern eine Weise, sich zu seinem Anderen zu verhalten. Die Enzyklopädie sagt, was diese Weise vom Übergehen und Scheinen unterscheidet: “Das Fortgehen des Begriffs ist nicht mehr Übergehen noch Scheinen in Anderes, sondern Entwicklung, indem das Unterschiedene unmittelbar zugleich als das Identische miteinander und mit dem Ganzen gesetzt, die Bestimmtheit als ein freies Sein des ganzen Begriffes ist” (Enzyklopädie Bd. 1, § 161). Den Gegensatz zu Übergehen und Scheinen hat Hegel erst 1827 in den Paragraphen geschrieben. 1817 stand dort nur, das Fortgehen des Begriffs sei Entwicklung. [KF]
Woran gemessen wird. Angemessenheit ist ein Verhältnis zwischen zwei Seiten, und man muss wissen, woran die eine gemessen wird. Die Enzyklopädie sagt es im ersten Paragraphen der Begriffslehre: Der Begriff ist “Totalität, indem jedes der Momente das Ganze ist, das er ist, und als ungetrennte Einheit mit ihm gesetzt ist” (Enzyklopädie Bd. 1, § 160). Das ist der Maßstab für alles Folgende. An jeder Stufe sind zwei Fragen zu stellen: Ist jedes Moment selbst das Ganze, oder steht es als Teil neben anderen? Und ist die Einheit der Momente gesetzt, oder wird sie nur vorausgesetzt? Die zweite Forderung spricht Hegel schon beim Hervorgang des Begriffs aus der Substanz aus: Diese Identität “muß […] das, was sie ist, selbst setzen” (TWA 6, 269).
Die erste Gestalt des Begriffs besteht diese Prüfung nicht, und Hegel sagt, warum die Begriffslogik deshalb weitergehen muss. Der Begriff “erscheint als der bestimmte Begriff, als die Sphäre des bloßen Verstandes”, mit festen, einzeln stehenden Momenten. Diese Unmittelbarkeit ist “ein seiner Natur noch nicht angemessenes Dasein […], da er das sich nur auf sich selbst beziehende Freie ist” (TWA 6, 270). Am Ende steht die Idee: “In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der adäquate Begriff die Idee”, die Vernunft, “worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat und insofern frei ist” (TWA 6, 271). Dazwischen liegen Urteil, Schluss und Objekt als Stufen, auf denen der Begriff sich ein Dasein gibt, das seiner Struktur immer weniger schuldig bleibt. In der Lesart dieses Kommentars sind der Maßstab der Angemessenheit und der Maßstab der Freiheit darin derselbe: Angemessen ist ein Dasein, in dem der Begriff frei ist. [KF]
Was “Realisierung” heißt. Das Wort klingt, als bringe der Begriff etwas hervor. Hegel gebraucht es nüchterner. Schon das Urteil heißt “die nächste Realisierung des Begriffs”, “insofern die Realität das Treten ins Dasein als bestimmtes Sein überhaupt bezeichnet” (TWA 6, 301). Realisieren heißt hier: die Momente als bestimmte, unterschiedene setzen, so dass man sie aussprechen, verbinden und prüfen kann. In diesem Sinn liest dieses Buch jede weitere Rede Hegels von Realisierung und Objektivierung. Das Entlassen am Ende der Logik ist eine eigene Weise, das Andere zu haben (Kap. 20.1). Es braucht dafür keinen Begriff, der etwas will, und es verliert doch nicht den Grund, aus dem die Begriffslogik weitergeht. [KF]
Damit hat die Logik drei Stücke, die zusammengehören. Die Negativität treibt: Jede Stufe verfehlt ihren eigenen Begriff und kommt darum nicht zur Ruhe. Die Angemessenheit misst, wie weit eine Stufe ihren Begriff erreicht. Die Freiheit ist der Maßstab, an dem zuletzt gemessen wird. Hegel ordnet die Stufen am Ende der Logik nach ihrem Reichtum: “Das Reichste ist daher das Konkreteste und Subjektivste” (TWA 6, 569); die höchste Spitze, die reine Persönlichkeit, mache “sich zum Freisten” (ebd.). Daraus folgert dieser Kommentar: Je mehr ein Begriff in sich hält, desto freier ist er, und desto freier kann er sein Anderes haben. [KF]
Für den Gebrauch folgt daraus etwas, das in den nächsten Kapiteln immer wieder begegnet. Die ärmeren Kategorien bleiben gültig. Ein Mensch ist auch ein Körper, der fällt, auch ein Glied in Zusammenhängen, auch ein Mittel für die Zwecke anderer. Falsch wird es erst, wenn eine ärmere Kategorie beansprucht, das Ganze zu sagen: wenn ein Mensch bloß als Körper, bloß als Glied, bloß als Mittel behandelt wird. Hier berührt die Logik die Ethik. Ein Unrecht ist, so verstanden, die Behandlung eines Wesens unter einer Kategorie, die ärmer ist als die, die ihm zukommt. Wo eine Kategorie steht, steht darum auch die Frage, wem sie angemessen ist. [KF]
Das ist kein Beweis aus der Form. Die Logik ordnet und urteilt: Sie sagt, welche Kategorie reicher ist und woran eine Behandlung zu messen ist. Ob eine Einrichtung, eine Handlung, ein Verhältnis dem genügt, zeigt sich an der Sache. [KF]
Teil 3.1: Der Subjektive Begriff
Was passiert, wenn man das nicht kennt? Man verwechselt vage Meinungen mit sauberen Begriffen. Man fällt Urteile, ohne zu merken, auf welcher Stufe sie stehen — ob eine Einzelbeobachtung, eine Verallgemeinerung oder eine Notwendigkeitsbehauptung vorliegt. Und man nimmt eine Begründung hin, ohne zu fragen, ob ihr Mittelbegriff die Sache trifft oder ein beliebiges Merkmal herausgreift — die Form, in der auch Diskriminierung schließt. Die nächsten vier Kapitel geben dafür die Werkzeuge. [KF]