Kommentar zur Logik, Kapitel 12
Der Übergang von Wesen zu Begriff
Der Begriff ist die positive Form der Selbstbestimmung, die in der Wechselwirkung nur vorgefunden war (Kap. 7.11). Hegel nennt ihn deshalb “die Wahrheit des Seins und des Wesens” (Enzyklopädie Bd. 1, § 159).
Hegels Begriff hat nichts mit Wortbedeutung zu tun. Die Lesart dieses Kommentars: Mit Begriff ist die innere Organisationsstruktur einer Sache gemeint — das, was sie zu dem macht, was sie ist. Entmystifiziert: Der “Begriff des Lebens” ist nicht unsere Definition von Leben, sondern (als Analogie:) so etwas wie die genetische Struktur, die den Organismus organisiert. Hegels eigene Bilder für den Begriff gehen in dieselbe Richtung: Er nennt das Allgemeine die “freie Macht”, die über ihr Anderes übergreift, aber “nicht als ein Gewaltsames”, sondern in ihm “ruhig und bei sich selbst” ist — man könne es deshalb auch “die freie Liebe und schrankenlose Seligkeit” nennen (TWA 6, 276 f.). Darin liegt eine eigene Weise, das Andere zu haben: übergreifen, ohne zu unterwerfen. Kap. 18.2 kommt darauf zurück. Gemeint ist: Jede Sache hat eine innere Logik, die bestimmt, wie ihre Teile zusammenhängen. Das klingt so, als wären Dinge Subjekte, und Marx hat darin eine Mystifikation gesehen. Hegel meint die Subjektsprache ernst, aber nicht so, dass die Dinge Bewusstsein hätten: Der Begriff ist “das Freie, als die für sie seiende substantielle Macht” (Enzyklopädie Bd. 1, § 160), und das heißt, dass eine Sache ihre Unterschiede selbst hervorbringt, statt sie von außen zugeteilt zu bekommen. Der nüchterne Kern, auf den dieser Kommentar baut: Wenn wir eine Sache begreifen wollen, müssen wir ihre innere Struktur finden — nicht bloß ihre äußeren Merkmale auflisten. [KF]
Die A-B-E-Struktur
Den Satz aus § 160, dass jedes der Momente das Ganze ist (Kap. 8a.2), entfaltet Hegel an den Momenten selbst. Sie sind die Allgemeinheit, “als freier Gleichheit mit sich selbst in ihrer Bestimmtheit”, die Besonderheit, “in welcher das Allgemeine ungetrübt sich selbst gleich bleibt”, und die Einzelheit, “als der Reflexion-in-sich der Bestimmtheiten der Allgemeinheit und Besonderheit” (§ 163). Hegel fügt hinzu: “Jedes Moment des Begriffs ist selbst der ganze Begriff (§ 160), aber die Einzelheit, das Subjekt, ist der als Totalität gesetzte Begriff” (§ 163 Anm.). Auf diesen Satz kommt alles Folgende zurück. Urteil, Schluss und Objekt werden daran gemessen, wie weit jedes Moment das Ganze ist und ihre Einheit gesetzt ist.
Ein zweiter Satz bindet die Struktur an die Wesenslogik: “Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit sind abstrakt genommen dasselbe, was Identität, Unterschied und Grund” (Enzyklopädie Bd. 1, § 164 Anm.). Es sind also nicht drei neue Bestimmungen, sondern die drei Reflexionsbestimmungen aus Kapitel 5 — jetzt aber so, dass sie einander nicht mehr ausschließen. Hegel sagt den Unterschied im gleichen Atemzug: Die Reflexionsbestimmungen “sollen jede für sich, abgesondert von der entgegengesetzten, gefaßt werden und gelten”; im Begriff dagegen “kann jedes seiner Momente unmittelbar nur aus und mit den anderen gefaßt werden” (§ 164).
Wer also A, B und E für eine neue Terminologie hält, übersieht, dass hier dasselbe wiederkehrt — auf der Stufe, auf der es zusammenhält.
Was das Allgemeine ist, hat Hegel im Kolleg an der Tier-Mensch-Differenz bestimmt: “Der Mensch ist denkend, und ist Allgemeines, aber denkend ist er nur, indem das Allgemeine für ihn ist. Das Thier ist auch an sich Allgemeines, aber das Allgemeine ist als solches nicht für dasselbe, sondern nur immer das Einzelne. Das Thier sieht ein Einzelnes, z. B. sein Futter, einen Menschen u. s. w.”[1] Erst der Mensch, fügt er hinzu, verdopple sich so, “das Allgemeine für das Allgemeine zu seyn”.
Sein Beispiel dafür ist das Wort Ich: “Wenn ich Ich sage, so meine ich mich, als diese einzelne, durchaus bestimmte Person. In der That sage ich jedoch dadurch nichts Besonderes von mir aus. Ich ist auch jeder Andere.”[1:1] Das einzelnste Wort der Sprache ist zugleich das allgemeinste — an ihm lässt sich der Begriff ablesen, bevor er entwickelt ist.
Dazu eine Warnung, die Hegel 1825 ausspricht und die den häufigsten Fehler im Umgang mit dem Allgemeinen benennt: Man stelle sich vor, das Allgemeine enthalte das Besondere, wie in der Art die Gattung; “machen wir das allgemeine abstract, thun weg die bestimmung, daß es das besondre in sich enthalte”, so bleibt eine leere Hülle.[2] Das abstrakte Allgemeine ist nicht das Allgemeine, sondern sein Verlust.
Diese Struktur kehrt als erste der Ordnungsweisen in Systematisches Denken, Kapitel 7 wieder — dort ohne Hegel-Voraussetzung entwickelt, an Gegenständen, die jeder kennt.
Vollziehen Sie das: Sie lesen diese Zeilen und vollziehen dabei gleichzeitig drei Ebenen: (1) Allgemeines (A) — universelle Strukturen der Sprache, Argumentation, Logik, die für jeden Leser gelten. (2) Besonderes (B) — Ihre kulturelle, biographische und berufliche Perspektive — die spezifische Weise, wie Sie als dieser Mensch mit diesen Erfahrungen den Text aufnehmen. (3) Einzelnes (E) — Ihre einzigartige individuelle Reaktion gerade jetzt, in diesem Moment, mit dieser Stimmung. Beachten Sie: Das Besondere (B) ist nicht irgendein Merkmal von Ihnen. Es sind die Besonderheiten, die sich aus Ihrem Menschsein ergeben — die Rollen und Perspektiven, in denen sich das Allgemeine (vernunftbegabtes Wesen) in Ihnen verkörpert. [KF]
Die A-B-E-Struktur anhand von Demokratie: A (Allgemeines) — das Prinzip der Selbstregierung des Volkes. Dieses Prinzip verlangt notwendig bestimmte Besonderungen. Nach innen (Organe): Jede Demokratie braucht eine gesetzgebende Funktion (Legislative), eine ausführende (Exekutive) und eine urteilende (Judikative) — das ergibt sich aus dem Begriff der Selbstregierung selbst, denn wer sich selbst regiert, muss Regeln setzen, durchsetzen und prüfen können. Nach außen (Arten): Die Selbstregierung kann unmittelbar (direkt — das Volk entscheidet selbst) oder vermittelt (repräsentativ — das Volk wählt Vertreter, die entscheiden) organisiert sein. Diese Unterscheidung ist disjunkt: entweder entscheidet das Volk selbst oder es delegiert. E (Einzelnes) — diese konkrete Demokratie hier und jetzt, etwa die Bundesrepublik Deutschland, die beide Formen mischt (repräsentativ im Grundsatz, mit direkten Elementen auf Landesebene). Ohne A wäre B beliebig (warum gerade diese Organe?). Ohne B wäre A leer (wie realisiert sich Selbstregierung konkret?). Ohne E wäre alles abstrakt (wo ist die Wirklichkeit?). Die drei Momente sind unselbständig — sie existieren nur aneinander. [KF]
Die logische Zwingendheit: Ohne A kein bestimmendes Prinzip, ohne B keine Unterscheidungen, ohne E keine konkrete Realisierung. Gegenprobe: Prüfen Sie das Beispiel, bevor Sie es annehmen. Die Behauptung war, die drei Organe ergäben sich notwendig aus dem Begriff der Selbstregierung. Stimmt das? Die Gewaltenteilung in genau dieser Dreiteilung ist eine Erfindung des 18. Jahrhunderts; die athenische Demokratie kannte sie nicht und war doch eine. Auch Hegel gliedert anders: gesetzgebende Gewalt, Regierungsgewalt, fürstliche Gewalt (Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 273); die richterliche Gewalt rechnet er zur Regierungsgewalt (§ 287). Auch die Disjunktion direkt/repräsentativ ist nicht so sauber, wie sie aussieht — Losverfahren gehören in keine der beiden Spalten.
Was folgt daraus? Nicht, dass A-B-E nicht trägt. Sondern dass die Notwendigkeit nicht auf der Ebene liegt, auf der ich sie behauptet habe. Notwendig ist, dass sich das Prinzip der Selbstregierung besondern muss, um wirklich zu sein — eine Selbstregierung ohne Organe ist keine. Nicht notwendig ist, dass es diese Organe sind. Das ist der Unterschied zwischen dem Allgemeinen, das Besonderung verlangt, und einer bestimmten Besonderung, die historisch gefunden wurde. [KF]
Wer hier nicht unterscheidet, gebraucht die Logik so, wie im Vorwort gewarnt wurde: Die gelungene Darstellung gilt als Beweis. Die ehrliche Fassung ist schwächer und brauchbarer — A-B-E sagt, dass ein Prinzip ohne Besonderungen leer bleibt, und stellt damit die Frage, welche Besonderungen es tatsächlich hat. [KF]
A-B-E ist keine Klassifikation, sondern eine lebendige Bewegung: Das Allgemeine besondert sich, das Besondere vereinzelt sich, das Einzelne kehrt ins Allgemeine zurück.
Das Besondere — Was die formale Logik nicht versteht
Die moderne formale Logik kennt nur Allgemeines (Klasse) und Einzelnes (Element); sie sieht das Besondere als Teilmenge (Was gehört zur Klasse?). Das ist keine Blindheit, sondern Absicht: Mit Teilmengen, Partitionen und Äquivalenzklassen kann sie jede Einteilung darstellen, auch eine vollständige disjunktive; sie fragt nur nicht, woher die Einteilung kommt, weil sie ihre Klassen als gegeben nimmt. Die klassische Einteilungslehre mit Gattung, Art und spezifischer Differenz kannte das Mittelglied noch (Kap. 11.9). Hegel führt es als unverzichtbares Moment ein. Bei Hegel entwickelt sich das Besondere aus dem Allgemeinen — es ist nicht bloß eine beliebige Untergruppe, sondern lässt sich aus dem Allgemeinen ableiten. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer einfachen Mengenrelation. [KF]
Zwei Richtungen der Besonderung: Das Allgemeine besondert sich auf zwei Weisen: (1) Nach außen — in Arten. Dreieck besondert sich in gleichseitig, gleichschenklig, ungleichseitig. Die Arten sind aus dem Allgemeinen ableitbar, wenn eine vollständige disjunktive Einteilung möglich ist (entweder A oder B oder C, kein D). Das gelingt in der Logik, Mathematik und vielen Geisteserzeugnissen gut; in der Natur weniger, weil dort die Arten nicht immer vollständig aus dem Gattungsbegriff ableitbar sind. Hegel sagt das an der Stelle, an der er das Besondere entwickelt: “In der Natur finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten […]. Es ist dies die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können” (TWA 6, 282). Für die Naturphilosophie folgert er, “das Ungehörigste” sei, “von dem Begriffe zu verlangen, er solle dergleichen Zufälligkeiten begreifen”; “Spuren der Begriffsbestimmung werden sich allerdings bis in das Partikulärste hinein verfolgen, aber dieses sich nicht durch sie erschöpfen lassen” (Enzyklopädie Bd. 2, § 250 Anm.). Dass die Ableitung in der Natur an eine Grenze kommt, sagt also Hegel selbst. (2) Nach innen — in Teile (Organe, Funktionen). Ein Organismus besondert sich in Organe, die als Mittel für das Ganze zusammenarbeiten. Hier lässt sich meist angeben, welche Anforderungen die Besonderung erfüllen muss: Die Organe des Körpers lassen sich aus seiner Lebensform verstehen, die Abteilungen einer Organisation aus ihrem Zweck. Das ist etwas anderes als eine Ableitung ihrer konkreten Gestalt — welche Organe ein Lebewesen tatsächlich hat, folgt aus seiner Geschichte, nicht aus dem Begriff des Lebens (vgl. 9.4b). [KF]
Die verschiedenen B müssen sich aus A ableiten lassen, wenigstens ihrer Form und ihren Anforderungen nach. Nur dann ist B echte Besonderung und nicht bloß eine willkürliche Klassifikation von außen. Hegel verlangt von der Einteilung, “daß das Prinzip derselben aus der Natur des einzuteilenden Gegenstandes selbst entnommen und die Einteilung somit natürlich und nicht bloß künstlich, d. h. willkürlich gemacht sei” (Enzyklopädie Bd. 1, § 230 Zus.); die Einschränkung auf Form und Anforderungen ist die Lesart dieses Kommentars. [KF]
Das Stuhl-Beispiel — Warum Begriffe keine Merkmalslisten sind: Eine Merkmalsdefinition lautet etwa: “Ein Stuhl ist ein Sitzmöbel mit vier Beinen, einer Lehne und einer Sitzfläche.” Keine Logik schreibt das vor, aber so wird gewöhnlich definiert, und die Frage bleibt: Warum gerade diese Merkmale? Die Alternative im Sinn Hegels setzt beim Zweck an. Ein Stuhl ist eine Sitzgelegenheit — das ist das Allgemeine (A). Sitzen ist eine Körperhaltung zwischen Liegen und Stehen, und sie bindet an einen Ort. Daraus folgen, zusammen mit den realen Bedingungen, die Besonderungen (B). Auf der Sitzfläche ruht das Gewicht des Körpers, die Beine werden entlastet. Die Lehne kommt aus dem Bedürfnis, auch den Oberkörper zu entlasten — und weil die Beine die meiste Arbeit tun, fehlt die Lehne oft und die Armlehne noch öfter. Der Begriff erklärt also nicht nur, was ein Stuhl hat, sondern auch, was ihm fehlen darf. Die verschiedenen Stuhlformen folgen aus verschiedenen Zwecken des Sitzens: der Hochsitz zum Ausschauen, der Fahrersitz, der Bürostuhl, der Thron. Das Erste ist Besonderung nach innen (Teile), das Zweite Besonderung nach außen (Arten). Was sich so aus dem Begriff erklären lässt, sind Besonderheiten; was sich nicht mehr erklären lässt — ob drei Beine oder vier, welches Holz, welche Farbe —, sind Einzelheiten. Abgeleitet sind die Anforderungen, nicht die konkrete Gestalt: Der Melkschemel hat drei Beine, der Freischwinger keines. Das ist dieselbe Grenze wie beim Organismus eben und bei der Demokratie in Kap. 9.4.[3] [KF] (Was das lebendig heißt, wird erst in der Idee des Lebens, Kap. 16, voll sichtbar: Die S³-Prozesse — Selbstdifferenzierung, Selbsterhaltung, Selbstaufhebung — sind die lebendige Form dieser Besonderung.)
Zur disjunktiven Vollständigkeit: Bei Gegenständen des Geistes scheint die Ableitbarkeit leichter zu erreichen. Herrschaft lässt sich nach dem Prinzip einteilen, wer bestimmt: Fremdbestimmung oder Selbstbestimmung. Die Einteilung ist erschöpfend, solange man nur nach dem Prinzip fragt. Sobald man die wirklichen Formen dazunimmt, ist sie es nicht mehr: Oligarchie, Aristokratie und konstitutionelle Monarchie mischen beides, und wo die Grenze läuft, entscheidet nicht die Einteilung, sondern der Befund. Die vollständige Disjunktion ist das Ideal der Besonderung nach außen — und sie ist selten erreicht. [KF]
Weiteres Beispiel: Marx gliedert das Kapital nach der Stelle im Verwertungskreislauf in produktives, Handels- und zinstragendes Kapital; das Grundeigentum kommt als eigene Form dazu. Die Einteilung folgt einem Prinzip, dem Kreislauf, und das macht sie zu einer Besonderung und nicht zu einer Aufzählung. Dass es genau diese und keine weiteren sein müssen, wäre eigens zu zeigen. [KF]
Der Mensch als Beispiel für lebendige Besonderung: Der allgemeine Begriff des Menschen (A — vernunftbegabtes Naturwesen) realisiert sich in jedem einzelnen Menschen (E) zugleich in verschiedenen Besonderheiten (B): verschiedene Rollen (Elternteil, Arbeitende, Bürgerin), verschiedene Identitäten (kulturell, sprachlich, beruflich), verschiedene Fähigkeiten. Diese Besonderheiten stehen nicht neben dem Allgemeinen, sondern verkörpern es — jede Rolle ist eine spezifische Weise, Mensch zu sein. Der einzelne Mensch in seiner konkreten Tat (E) vollzieht diese Besonderheiten in einem einzigen Lebensvollzug — er ist aber nicht ihre Summe. [KF]
Das Einzelne — Was sich nicht ableiten lässt
Der Begriff verlangt seine Besonderung, und die Form der Besonderung geht aus dem Allgemeinen hervor — welche empirischen Besonderheiten sie realisieren, ist damit nicht deduziert; darauf beruht der ganze vorige Abschnitt. Beim einzelnen Menschen, beim einzelnen Fall hört die Ableitbarkeit auf — keine Lücke der Methode, sondern eine Bestimmung der Sache. [KF]
Vollziehen Sie das: Denken Sie an einen Menschen, den Sie gut kennen. Zählen Sie auf, was Sie über ihn wissen — Herkunft, Beruf, Prägungen, Überzeugungen, Zugehörigkeiten. Und fragen Sie dann: Könnten Sie aus dieser Liste vorhersagen, was er auf eine Frage antwortet, die er noch nie gehört hat? Sie könnten es vermuten. Wissen könnten Sie es nicht.
Die naheliegende Gegenposition ist die soziologische: Das Einzelne entstehe als Schnittpunkt — je mehr Kreise sich in einem Menschen kreuzen, desto einzigartiger falle die Kombination aus, und die Einzigartigkeit sei nichts als diese Kombination. Sie beruft sich auf Georg Simmels Lehre von der Kreuzung sozialer Kreise: Die Gruppen, zu denen der Einzelne gehört, bilden gleichsam ein Koordinatensystem, und jede neu hinzukommende bestimmt ihn genauer (Soziologie, 1908, Kap. 6). Als Beschreibung trifft das etwas: Menschen sind tatsächlich in vielen Kreisen zugleich, und je mehr es sind, desto unverwechselbarer wird ihre Lage. Simmel selbst bleibt dabei nicht stehen: Je mannigfaltigere Gruppeninteressen sich in einem Menschen treffen, desto entschiedener wird das Ich sich nach ihm seiner Einheit bewusst (ebd.). Die Gegenposition verkürzt ihn also, und der folgende Einwand trifft sie, nicht seine ganze Lehre.
Aber es ist zu wenig. Wer alle Rollen, Prägungen und Zugehörigkeiten eines Menschen kennt, weiß noch nicht, wie er sie vollzieht — welche er in welcher Lage gegen welche stellt, was er aus ihnen macht, wo er sie überschreitet. Und eben das ist das Einzelne. Es ist die Weise des Vollzugs, nicht die Menge des Vollzogenen. Aus einer Liste von Besonderheiten folgt ihr Zusammenspiel nicht. [KF]
Der Grund liegt nicht darin, dass die Einzelheit kein Resultat wäre. Logisch ist sie eines: Hegel bestimmt sie als “Reflexion-in-sich der Bestimmtheiten der Allgemeinheit und Besonderheit” (Enzyklopädie Bd. 1, § 163), und ein Resultat kann sehr wohl ein eigenes Moment sein — davon lebt die ganze Kategorienentwicklung. Hegel unterscheidet selbst: Die Einzelheit des Begriffs sei “nicht in dem Sinne nur unmittelbarer Einzelheit zu nehmen, nach der wir von einzelnen Dingen, Menschen sprechen” (ebd., § 163 Anm.). Diese Lesart zieht daraus zwei Fragen. Dass es Einzelheit gibt, lässt sich logisch entwickeln. Welcher Einzelne dieser Mensch ist, lässt sich aus einer Aufzählung seiner allgemeinen und besonderen Bestimmungen nicht ableiten: Die Aufzählung ersetzt weder die Weise, wie er sie zusammenhält, noch die Erfahrung seines Handelns. [KF] Dass das Einzelne der Ort der Verwirklichung ist, steht bei Hegel selbst: “Das Einzelne ist dasselbe, was das Wirkliche ist, nur daß jenes aus dem Begriffe hervorgegangen […] ist”; die Einzelheit des Begriffs ist “das Wirkende seiner selbst” (§ 163 Anm.). Das Einzelne ist also der Ort, an dem der Begriff sich nicht bloß bestimmt, sondern verwirklicht — und Verwirklichung ist nie schon in der Bestimmung enthalten, sonst bräuchte es sie nicht. [KF]
Die Konsequenz für das Erkennen: Das Einzelne ist nicht abzuleiten, sondern nur zu erfahren — aus dem, was dieser Mensch tut und sagt. Was man über A und B weiß, liefert Vorgriffe: brauchbare Erwartungen, mit denen man an einen anderen herangeht, und ohne die man gar nicht anfangen könnte. Sie sind aber Vorgriffe und keine Ergebnisse, in beide Richtungen revidierbar — das Urteil über das Allgemeine und Besondere so gut wie das über den Einzelnen. Wer sie für Ergebnisse hält, hat aufgehört zu erkennen und angefangen einzuordnen. [KF]
Warum das die Regel des fairen Verstehens begründet: Daraus folgt die Verpflichtung, eine fremde Position in ihrer stärksten Form aufzusuchen, bevor man sie kritisiert — und zwar nicht aus Höflichkeit, sondern aus logischen Gründen. Wäre die Position des anderen aus seiner Herkunft, seiner Schule, seinem Milieu ableitbar, könnte man sie sich denken und müsste nicht fragen. Da sie es nicht ist, kann man die stärkste Fassung nicht aus Herkunft und Umfeld erschließen, sondern nur an dem gewinnen, was der andere selbst sagt und tut: im Gespräch durch Fragen, bei Texten und bei Verstorbenen durch Rekonstruktion. Entscheidend ist, dass die Rekonstruktion an seinen eigenen Äußerungen geprüft wird und durch sie korrigierbar bleibt. Wer stattdessen aus A und B erschließt, was der andere wohl meint, kritisiert eine Ableitung und nicht eine Person — und erfährt zuverlässig nichts, was er nicht schon wusste. [KF]
Das gilt in beide Richtungen. Auch der eigene Standpunkt ist nicht die bloße Summe der eigenen Prägungen, und wer ihn so nimmt, hält seine Vorgriffe für Einsichten. [KF]
Was die Struktur leistet — zwei falsche Gegensätze
Ob eine logische Struktur trägt, zeigt sich daran, was sie auflöst. Zwei Dilemmata, die in Debatten regelmäßig für unauflösbar gelten, sind mit A-B-E keine. [KF]
Universelle Werte oder kulturelle Vielfalt? Das Dilemma lautet: Entweder es gibt allgemeingültige Maßstäbe, dann sind kulturelle Unterschiede gleichgültig — oder die Kulturen sind grundverschieden, dann gibt es keine Verständigung. Mit A-B-E zerfällt der Gegensatz: Alle Menschen haben an allgemeinen Strukturen der Vernunft teil (A), drücken sie aber durch ihre besondere Herkunft hindurch aus (B) und verwirklichen sie als einzelne Personen (E). Keine der drei Ebenen ist die eigentliche; die Verständigung läuft über A, sie geschieht aber nur in B und E. [KF]
Individuum oder Gemeinschaft? Entweder ist der Einzelne das Erste, dann ist die Gemeinschaft bloße Summe — oder die Gemeinschaft, dann ist der Einzelne bloße Funktion. Auch hier: Wirkliche Individualität entsteht, indem allgemeine Menschlichkeit (A) und besondere Zugehörigkeit (B) zur einzelnen Person (E) zusammentreten. Was hier gegeneinander gesetzt wird, sind Momente eines Begriffs. [KF]
Die Auflösung ist keine Vermittlung zwischen zwei Positionen und kein Kompromiss. Die Dilemmata entstehen, weil jeweils ein Moment für das Ganze genommen wird — und sie verschwinden, sobald man sieht, dass die drei einander nicht ausschließen (vgl. § 164). Was dabei nicht verschwindet, ist der Streit, den die stärkeren Fassungen beider Seiten führen: was gilt, wenn Allgemeines und Besonderes im Einzelfall kollidieren, und wer bestimmt, was zum Allgemeinen gehört. Der gewichtigste Einwand der kulturalistischen Seite lautet ja nicht, es gebe keine Verständigung, sondern jede Formulierung des Allgemeinen komme schon aus einem Besonderen. Diese Fragen löst A-B-E nicht; es gibt ihnen eine Form, in der man sie verhandeln kann. [KF]
Das Ich und die Frage, wer frei ist
Hegel nennt das Ich den “reine[n] Begriff selbst, der als Begriff zum Dasein gekommen ist”. Als Einzelheit ist es “absolutes Bestimmtsein, welches sich Anderem gegenüberstellt und es ausschließt; individuelle Persönlichkeit” (TWA 6, 253). Der Begriff ist das Freie (Kap. 8a.2). Das Ich ist also die Freiheit, die da ist. Und da jeder Mensch Ich ist, folgt aus der Logik nicht nur, woran eine Behandlung zu messen ist, sondern auch, wer frei ist: jeder Mensch. [KF]
Hegel hat diese Folgerung in der Rechtsphilosophie selbst gezogen und sie mit der Angemessenheit begründet. Wer die Sklaverei rechtfertigt, nimmt “den Menschen als Naturwesen überhaupt nach einer Existenz (wozu auch die Willkür gehört) […], die seinem Begriffe nicht angemessen ist” (Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 57 Anm.). Und: “Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist” (§ 209 Anm.).
Daraus ergibt sich eine Regel für die Stellen, an denen Hegel und seine Zeit Menschen ausgeschlossen haben: Frauen, fremde Völker, Menschen mit Behinderung, Eigentumslose. Wer diese Ausschlüsse als Grenze des Begriffs liest, liest sie falsch herum. Sie sind Forderungen an die Wirklichkeit. Ein Beispiel: Die Person hat ihre Freiheit zuerst im Eigentum. Das heißt nicht, dass wer kein Eigentum hat, unfrei sei. Es heißt, dass jeder Eigentum haben soll. Der Zusatz zu § 49 sagt es selbst: Die Gerechtigkeit fordere nicht, dass das Eigentum eines jeden gleich sei, sie fordere “nur daß jeder Eigentum haben solle”. An Hegels Sätzen über die Frauen lässt sich die Logik auch gegen ihren Verfasser wenden. Der Unterschied von Mann und Frau sei “der des Tieres und der Pflanze” (§ 166 Zusatz): Hier wird ein Ich unter der Kategorie einer Pflanze beschrieben. Hegel selbst nennt es “unschicklich und barbarisch”, wenn “die Form des unwahrsten Daseins auf Ich, auf den Begriff übertragen wird” (TWA 6, 291). Er meint dort die Zusammensetzung, die äußerlichste Form der Beziehung. Der Maßstab reicht aber weiter: Jede Kategorie, die ärmer ist als das Ich, verfehlt es, wenn sie das Ganze sagen soll. [KF]
Schwieriger sind die Grenzfälle, und sie sind ernst zu nehmen: der Schlafende, der Mensch im Koma, der Embryo, das kleine Kind. Wo beginnt das Ich? Hegel gibt eine Richtung, keine Grenzlinie. Das Kind ist “an sich Mensch, hat erst an sich Vernunft, ist erst Möglichkeit der Vernunft und der Freiheit und ist nur so dem Begriff nach frei” (§ 10 Zusatz). Daraus folgt für ihn keine geringere Stellung: “Die Kinder sind an sich Freie”, sie gehören “weder anderen noch den Eltern als Sachen an” (§ 175). Daraus zieht dieser Kommentar die Folgerung: Das An-sich ist kein Mangel, der die Behandlung herabsetzt, sondern der Grund, sie am Begriff zu messen. Wer das Ich erst an sich hat, ist als einer zu behandeln, der es hat, und seine Anlage ist anzuerkennen. [KF]
Hegel hält das auch dort fest, wo das Ich gestört ist. Die gute Behandlung der Geisteskranken geht davon aus, “daß die Verrücktheit nicht abstrakter Verlust der Vernunft […], sondern nur Verrücktheit, nur Widerspruch in der noch vorhandenen Vernunft” ist; sie “setzt den Kranken als Vernünftiges voraus” (Enzyklopädie Bd. 3, § 408 Anm.). Für Behinderung heißt das: Was die Entfaltung hindert, soll nicht sein; zu schaffen ist die Wirklichkeit, in der sie möglich wird. Die Logik hat dafür schon ein Argument. Keine einzelne Eigenschaft definiert ein Konkretes, denn es gibt immer Fälle, in denen “der ganze Habitus zwar das zu definierende Konkrete erkennen läßt, die Eigenschaft aber, welche für dessen Charakter genommen wird, sich unreif oder verkümmert zeigt” (TWA 6, 518). Wer das Menschsein an einer einzelnen Fähigkeit festmacht, definiert schlecht. Der freie Geist ist nach Hegel eben dies, “nicht als der bloße Begriff oder an sich zu sein”, sondern sich “die Existenz nur als die seinige, als freie Existenz zu geben” (Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 57 Anm.). Das ist eine Aufgabe für den Einzelnen und für die Einrichtungen, in denen er lebt. [KF]
Ob diese Bestimmungen auch für künstliche Intelligenz gelten oder einmal gelten könnten, ist eine eigene Frage, die hier nur genannt wird. Die Logik gibt das Kriterium: den Begriff, der als Begriff zum Dasein gekommen ist. Ob ein System es erfüllt, ist damit noch nicht entschieden. [KF]
Begriffsmomente vs. Verschiedene
Aus dem Satz, dass jedes Moment das Ganze ist (Enzyklopädie Bd. 1, §§ 160 und 163 Anm.; Kap. 9.4), macht dieser Kommentar einen Test: Kann ich ein Moment wegnehmen, ohne dass die anderen sich verändern? Bei Verschiedenen: ja (ein Tisch bleibt ein Tisch, egal ob es Stühle gibt). Bei Begriffsmomenten: nein. Jedes Begriffsmoment ist der ganze Begriff in der Bestimmtheit dieses Moments. Das Allgemeine (chemische Gesetze) ist der ganze Begriff Wasser als Möglichkeit; das Besondere (H₂O) als Bestimmtheit; das Einzelne (dieses Wasser hier) als Wirklichkeit. [KF]
Stekelers sprachanalytische Lesart
Stekeler übersetzt Hegels Begriffslehre in die Grammatik sozialer Praxis.[4] Das Allgemeine ist nicht die Klasse, sondern die Norm — das, was für alle gilt und was alle als gültig anerkennen. Das Besondere ist die konkrete Anwendung der Norm. Das Einzelne ist der Fall — diese konkrete Handlung hier und jetzt. Diese Übersetzung zeigt, dass sich Hegels Begriffslogik als Grammatik dessen lesen lässt, was wir tun, wenn wir urteilen, schließen und handeln. Die metaphysische Lesart hat dagegen Hegels Wortlaut für sich: “Die Logik fällt daher mit der Metaphysik zusammen, der Wissenschaft der Dinge in Gedanken gefaßt” (Enzyklopädie Bd. 1, § 24). Die sprachpraktische Lesart muss diesen Anspruch einlösen, nicht wegerklären: Was die Dinge sind, zeigt sich in den Formen, in denen wir sie bestimmen. [KF]
Die drei Reduktionen — logische Diagnose
Die A-B-E-Struktur liefert ein präzises Diagnosewerkzeug. Wer das Besondere (B — Kultur, Geschlecht, Ethnie) verabsolutiert und vom Allgemeinen (A — universelle Menschenwürde) abschneidet, betreibt eine Reduktion auf B ohne A. Umgekehrt: Wer das Allgemeine gegen das Besondere ausspielt (“wir sind doch alle gleich”), betreibt eine Reduktion auf A ohne B. Beide Positionen haben eine starke Fassung, die von der Reduktion zu unterscheiden ist. Wer auf dem Besonderen besteht, sagt oft nicht, es gebe kein Allgemeines, sondern dass manches, was als allgemein ausgegeben wird, ein verallgemeinertes Besonderes ist. Wer auf dem Allgemeinen besteht, hat Hegel auf seiner Seite: “Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist” (Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 209 Anm.). Die Reduktion beginnt erst dort, wo das Absehen vom Besonderen, das vor dem Recht geboten ist, zur Behauptung wird, es gebe keines. Beide Formen verfehlen die Wahrheit, die in der Vermittlung von A, B und E liegt. Die Einsicht ist nicht politisch, sondern logisch: Ohne A zerfällt die Gesellschaft in inkommensurable Gruppen; ohne B wird die Gesellschaft abstrakt und gleichmacherisch; ohne E wird der einzelne Mensch der Gruppe oder dem Prinzip geopfert. [KF]
Die dritte Reduktion ist die anspruchsvollste und wird deshalb selten als Reduktion erkannt: die auf A und B zusammen. Hier fehlt nichts an Differenziertheit — das Prinzip ist erfasst, die Besonderungen sind sorgfältig aufgeschlüsselt, die Lage des Einzelnen ist bis in die Verzweigungen bestimmt. Nur wird aus dem Ergebnis geschlossen, man kenne nun den Menschen. Das ist der Fehler von 9.4b: Das Einzelne ist nicht die Summe seiner Besonderheiten. In der Praxis erscheint diese Reduktion als Diagnose statt als Gespräch — der andere wird nicht gefragt, sondern eingeordnet, und sein Widerspruch gilt als Bestätigung der Einordnung. Sie ist die Berufskrankheit gut informierter Theoretiker, während die ersten beiden eher die schlecht informierter Parteigänger sind. [KF]
Wie sich diese Diagnose auf die gegenwärtigen Auseinandersetzungen anwenden lässt — und wo ihre Grenze liegt —, entwickelt [[identitaetspolitik]].
Vorlesungen über die Wissenschaft der Logik, sekundäre Überlieferung: GW 23.3, S. 819. ↩︎ ↩︎
Nachschrift Kehler, Kolleg 1825: GW 23.1, S. 320. ↩︎
Ausführlicher, mit einer Anleitung zur Begriffsbildung in vier Schritten — Grenzfälle, Erscheinungsformen, Teile und ihre Funktionen, Geschichte —, im Artikel “Begriff” auf hegel-system.de (https://hegel-system.de/de/begriff.htm). ↩︎
Stekeler, Hegels Wissenschaft der Logik. Ein dialogischer Kommentar, Bd. 3, Hamburg 2022, S. 240: Das Allgemeine bestimme den Begriff in seiner generischen Normalform, das Einzelne in der situativen Subsumtion, das Besondere im Verständnis dessen, was für den Einzelfall gilt. ↩︎