In Hegels Philosophie wird nicht nur die Unterschiedenheit der Rassen überhaupt,
sondern es wird sogar eine hierarchische Ordnung der Rassen als notwendig aufgezeigt.

Ist das rassistisches Gedankengut ?

Eine körperliche Verschiedenheit der Rassen wird wohl niemand leugnen
aber der vom Gleichheitsideal beseelte, moderne, aufgeklärte, tolerante Mensch
tut sich schon schwer, auch geistige Unterschiede der Rassen anzuerkennen.

(Trotzdem fährt er gerne in den Urlaub, um “andere Menschen und Sitten” kennenzulernen
und freut sich, allgemeine Unterschiede des englischen, italienischen usw. Charakters
ausfindig zu machen.)

Aber Menschen hinsichtlich verschiedener geistiger Entwicklungsstufen zu bewerten
und sie zu klassifizieren ist ihm gewöhnlich ein Greuel;
hört er solches, gerät er in Empörung oder findet es lächerlich.

Manche sträuben sich sogar Kinder als weniger entwickelt als Erwachsene zu betrachten.

Aus Bewertungen folgen aber nicht zwangsläufig Diskriminierungen.

So bewertet Hegel zwar die Völker,
aber 1. sind dies nur Geburtsunterschiede,
die durch die Bildung verschwinden und verschwinden sollen
und 2. soll, darf daraus kein Unterschied zu gesellschaftlichen Berechtigungen gemacht werden !

Belege aus Hegel:

Rücksichtlich der Rassenverschiedenheit der Menschen muss zuvörderst bemerkt werden,
daß die bloß historische Frage,
ob alle menschlichen Rass en von einem Paare oder von mehreren ausgegangen seien ,
uns in der Philosophie gar nichts angeht.

Man hat dieser Frage eine Wichtigkeit beigelegt,
weil man durch die Annahme einer Abstammung von mehreren Paaren
die geistige Überlegenheit der einen Menschengattung über die andere
erklären zu können glaubte,
ja zu beweisen hoffte, die Menschen seien ihren geistigen Fähigkeiten nach
von Natur so verschieden, daß einige wie Tiere beherrscht werden dürften.

Aus der Abstammung kann aber kein Grund für dieBerechtigung oder Nichtberechtigung
der Menschen zur Freiheit und zur Herrschaft geschöpft werden.

Der Mensch ist an sich vernünftig;
darin liegt die Möglichkeit der Gleichheit des Rechtes aller Menschen ,
- die Nichtigkeit einer starren Unterscheidungin berechtigte und rechtlose Menschengattungen.

- Der Unterschied der Menschenrassen ist noch ein natürlicher,
d.h. ein zunächst die Naturseele betreffender Unterschied. Enz Zusatz. §393 [dh. dieser Unterschied soll aufgehoben werden!]



So formelles Recht [Berufsverbote, Heiratsbeschränkung usw.] man etwa gegen die Juden
in Ansehung der Verleihung selbst von bürgerlichen Rechten gehabt hätte,
indem sie sich nicht bloß als eine besondere Religionspartei,
sondern als einem fremden Volke angehörig ansehen sollten,
so sehr hat das aus diesen und anderen Gesichtspunkten erhobene Geschrei
übersehen, daß sie zuallererst Menschen sind
und daß dies nicht nur eine flache, abstrakte Qualität ist,
sondern daß darin liegt, daß durch die zugestandenen bürgerlichen Rechte vielmehr
das Selbstgefühl, als rechtliche Personen in der bürgerlichen Gesellschaft zu gelten,
und aus dieser unendlichen, von allem anderen freien Wurzel
die verlangte Ausgleichung der Denkungsart und Gesinnung [!] zustande kommt.

Die Behauptung dieser Ausschließung,
indem sie aufs höchste recht zu haben vermeinte,
hat sich auch in der Erfahrung am törichtsten, die [tolerante] Handlungsart der Regierungen hingegen
als das Weise und Würdige erwiesen. RP §270Anm


Es gehört der Bildung [an] , [dh.] dem Denken als Bewußtsein des Einzelnen in Form der Allgemeinheit,
daß Ich als allgemeine Person aufgefaßt werde, worin Alle identisch sind.
Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist,
nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf.ist. [!]

Dies Bewußtsein, dem der Gedanke gilt, ist von unendlicher Wichtigkeit,
- nur dann mangelhaft, wenn es etwa als Kosmopolitismus
sich dazu fixiert, dem konkreten Staatsleben gegenüberzustehen . RP Anm. § 209



siehe auch: Multikulturalität