Die wichtige Frage, wie der Armut abzuhelfen sei,
ist eine vorzüglich die modernen Gesellschaften bewegende und quälende . PR Zusatz. § 244
 
 
Die Entstehung der Armut ist überhaupt eine Folge der bürgerlichen Gesellschaft,
und sie ergibt sicht im ganzen notwendig aus derselben.
 
Es häuft sich so Reichtum ohne Maß und Grenze an der einen
und Not und Elend an der anderen Seite.
 
Die Vermehrung des Reichtums und der Armut hält gleichen Schritt.
 
Die Notwendigkeit dieser Erscheinung besteht darin,
daß die Arbeiten zu Befriedigung der Bedürfnisse abstrakter werden [Arbeitsteilung].
 
Sie können so leichter hervorgebracht werden. [..]
 
Der Kreis des Gewerbes dehnt sich damit aus und so auch der Kreis des Gewinnes.
 
An die Stelle der abstrakten Arbeit tritt..die Maschine.
 
Dadurch werden die Wirkungen der abstrakten Arbeit noch vermehrt;
die konkreten Gewerbe [Kleinbetriebe] werden so heruntergebracht.
 
Die Reichtümer häufen sich bei den Inhabern der Fabriken. [..]
 
Indem sich hier Reichtümer sammeln,
so wird durch die gesammelten Kapitalien
die Möglichkeit zur Ausdehnung des Geschäfts nochvermehrt. [..]


Zugleich werden die Individuen durch die Teilung derArbeit immer abhängiger. [..]
 
Mit der Anhäufung der Reichtümer entsteht [so] das andere Extrem, Armut, Not und Elend.
 
Die Armut ist ein Zustand in der bürgerlichen Gesellschaft,
der nach jeder Seite hin unglücklich und verlassen ist.
 
Nicht nur die äußere Not ist es, die auf dem Armen lastet,
sondern es gesellt sich dazu auch moralische Degradation [..,]
der Zwiespalt des Gemüts mit der bürgerlichen Gesellschaft.
 
Der Arme fühlt sich von allem ausgeschlossen und verhöhnt,
und es entsteht notwendig eine innere Empörung.
 
Er hat das Bewußtsein seiner als eines Unendlichen, Freien,
und damit entsteht die Forderung, daß das äußere Dasein diesem Bewußtsein entspreche.
 
Es ist in der bürgerlichen Gesellschaft nicht eine bloße Naturnot,
mit der der Arme zu kämpfen hat. [..]
 
Der Arme fühlt sich verhaltend zu Willkür, zur menschlichen Zufälligkeit. [..]
 
Auf diesem Standpunkte, wo das Dasein der Freiheit etwas ganz Zufälliges wird,
ist die Empörung notwendig.
 
Weil die Freiheit des Einzelnen kein Dasein hat,
so verschwindet damit das Anerkennen der allgemeinen Freiheit.
 
Aus diesem Zustande geht jene Schamlosigkeit hervor, wie wir sie im Pöbel finden.
 
Der Pöbel entsteht vorenehmlich in der ausgebildeten bürgerlichen Gesellschaft. [..]
   
Neid und Haß entsteht so bei den Armen gegen die so etwas haben. [..]
 
 
Wie nun auf der einen Seite die Armut zum Grunde liegt zur Pöbelhaftigkeit,
der Nichtanerkennung des Rechts,
so tritt auf der anderen Seite in dem Reichtumebenso die Gesinnung der Pöbelhaftigkeit auf.
 
Der Reiche betrachtet alles als käuflich für sich,
weil er sich als die Macht der Besonderheit des Selbstbewußtseins weiß.
 
Der Reichtum kann so zu derselben Verhöhnung und Schamlosigkeit führen,
zu der der arme Pöbel geht. [..]
 
Diese beiden Seiten, Armut und Reichtum,
machen so das Verderben der bürgerlichen Geselschaft aus.   VPR1819/20

Die niedrigste Weise der Subsistenz, die des Pöbels, macht sich von selbst:
dies Minimum ist jedoch bei verschiedenen Völkern sehrverschieden.

In England glaubt auch der Ärmste sein Recht zu haben;
dies ist etwas anderes, als womit in anderen Ländern die Armen zufrieden sind.

Die Armut an sich macht keinen zum Pöbel:
dieser wird erst bestimmt durch die mit der Armut sich verknüpfende Gesinnung,
durch die innere Empörung gegen die Reichen,
gegen die Gesellschaft, die Regierung usw.

Ferner ist damit verbunden, daß der Mensch,
der auf die Zufälligkeit angewiesen ist,
leichtsinnig und arbeitsscheu wird, wie z. B. die Lazzaronis in Neapel.

Somit entsteht im Pöbel das Böse, daß er die Ehre nicht hat,
seine Subsistenz [Unterhalt] durch seine Arbeit zu finden,
und doch seine Subsistenz zu finden als sein Recht anspricht.


Gegen die Natur [Katastrophen, Krankheiten] kann kein Mensch ein Recht behaupten,
aber im Zustande der Gesellschaft [Armut]gewinnt der Mangel sogleich die Form eines Unrechts,
was dieser oder jener Klasse angetan wird. PR Zusatz. § 244