Referat aus Hegels Einleitung zur Philosophie der Geschichte:
II. Die Idee der Geschichte und ihre Verwirklichung.
daraus: 3. Das Material der Verwirklichung. Der Staat.

Text: Die Vernunft in der Geschichte, Meiner S. 110-148
(zusätzlich verwendeter Text aus Suhrkamp (SK) Werke 1-20)

Inhalt:

1. Der Anspruch Hegels philosophischer Weltgeschichte
2. Der Staat als Verwirklichung der Freiheit
3. Die Einheit des Staates
4. Die Weisen des Volkslebens
5. Die Verfassung

1. Der Anspruch Hegels philosophischer Weltgeschichte

Hegels philosophische Weltgeschichte beansprucht nicht eine bloße Chronologie der wesentlichen Ereignisse der Geschichte zu sein, sondern er behauptet, den inneren, wahrhaften, logischen und vernünftigen Zusammenhang der Weltgeschichte in seinem Werk dargestellt zu haben. Nichts geringeres als der “Plan Gottes,” das, “was Gott mit der Welt will und wie er es in der Weltgeschichte vollführt” (SK 12;33) und der “Endzweck der Welt,” wird in seiner Philosophie der Geschichte heraus gearbeitet. Angesichts des Übels in der Welt ist seine Weltgeschichte eine “Theodizee” , also die Rechtfertigung Gottes, so daß “das Übel in der Welt begriffen, der denkende Geist mit dem Bösen versöhnt” werde. (SK 12;28) “Diese Aussöhnung kann nur durch die Erkenntnis des Affirmativen erreicht werden, in welchem jenes Negative zu einem Untergeordneten und Überwundenen verschwindet, durch das Bewußtsein, teils was in Wahrheit der Endzweck der Welt sei, teils daß derselbe in ihr verwirklicht worden sei und nicht das Böse neben ihm sich letztlich geltend gemacht habe.” (SK 12;28) Hegel behauptet diese Versöhnung in seiner Philosophie der Geschichte in Verbindung mit seinem gesamten System geleistet zu haben. Für das Studium dieses Werkes besteht nun die Möglichkeit entweder diesen Anspruch ernst zu nehmen und seine Erfüllung zu überprüfen. Oder aber die Erfüllung dieses Anspruches von vornherein nicht ernst zu nehmen und sich etwa nur für die Kenntnis der Meinung der historischen Erscheinung eines großen Denkers oder einer großartigen Epoche zu interessieren. Was Hegel von einem solchen Interesse an philosophischen Meinungen hält, hat er unter anderem in der Einleitung zu seiner Geschichte der Philosophie formuliert: “Eine Meinung ist eine subjektive Vorstellung, ein beliebiger Gedanke, eine Einbildung, die ich so oder so und ein anderer anders haben kann; - eine Meinung ist mein, sie ist nicht ein in sich allgemeiner, an und für sich seiender Gedanke. Die Philosophie aber enthält keine Meinungen; es gibt keine philosophischen Meinungen. Man hört einem Menschen - und wenn es auch selbst ein Geschichtsschreiber der Philosophie wäre - sogleich den Mangel der ersten Bildung an, wenn er von philosophischen Meinungen spricht. Die Philosophie ist objektive Wissenschaft der Wahrheit, Wissenschaft ihrer Notwendigkeit, begreifendes Erkennen, kein Meinen und kein Ausspinnen von Meinungen.” (SK 18;30) Hegels Erfüllung des zweifellos hohen Anspruches von vornherein auszuschließen, etwa mit der Begründung, daß dies eine Anmaßung sei, wäre, so meine ich, eine viel größere Anmaßung, da es eine Aburteilung ohne Kenntnis der Sache wäre.

2. Der Staat als Verwirklichung der Freiheit

Der Endzweck der Welt, gibt Hegel uns gleich zu Anfang der Einleitung des Buches bekannt, ist die Freiheit und der Lauf der Weltgeschichte ist “der Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit - ein Fortschritt, den wir in seiner Notwendigkeit zu erkennen haben.” (SK 12;32) Diese Behauptungen erscheinen zwar - wie alle Behauptungen, die in der Einleitung gemacht werden - für den unkundigen Leser als bloße Voraussetzungen. Sie werden aber, so Hegel, in der Ausführung des Werkes ihre Begründung und Beweis finden und sind als voraus gestellte Thesen und “als Übersicht des Ganzen zu nehmen.” Eigentlich sind sie sogar “das Resultat der von uns anzustellenden Betrachtung, ein Resultat, das mir bekannt ist, weil ich bereits das Ganze kenne.” (SK 12;22) Es sollte hier, so meine ich, Hegel die Kenntnis seines eigenen Buches zugestanden werden. Die Voraussetzungen bei Hegel haben also einen ganz anderen, ja gegenteiligen Sinn als beispielsweise in der Mathematik. In der Mathematik heißen sie Axiome und sind nicht abzuleitende und nicht ableit- oder beweisbare Grundsätze. Bei Hegel dagegen sind sie das, was bewiesen wird. Nur für den in die Materie noch nicht eingedrungenen Leser sind sie Voraussetzungen im eigentlichen Sinne. Der Sache nach aber sind sie die Resultate der Erkenntnis und werden nach Kenntnis des Ganzen dem Ganzen vorangestellt. Die Weltgeschichte ist nach Hegel also Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit. Freiheit ist somit einerseits nicht nur unmittelbar vorhanden in der Welt, sondern sie wird erst (im Bewußtsein) hervorgebracht. Andererseits ist sie auch nicht nur ein Gesolltes und Zukünftiges, sondern sie ist auch schon da, sie existiert in der Welt. Die Freiheit ist also sowohl ein fortschreitender und sich entwickelnder Prozeß als auch seiende Wirklichkeit. Durch die Tätigkeit der Menschen überhaupt wird die Freiheit in die Welt gesetzt und die in die Welt gesetzte seiende und wirkliche Freiheit ist der Staat. Die Tätigkeit des Menschen erscheint so als Mittel für einen höheren Zweck, nämlich für die Freiheit und ihre Verwirklichung im Staat. Wenn Hegel von einem Plan Gottes spricht, der in der Weltgeschichte waltet, so kann man dies für gefährlich halten, indem man meint, dies lasse dem Menschen freies Spiel. Es sei egal, ob der Mensch moralisch oder unmoralisch, gut oder böse handele, Gottes Plan vollführe sich doch. Es wird aber ausdrücklich davon gesprochen, daß sich dieser Plan nicht unabhängig vom Menschen vollführt, sondern nur durch ihn. Wenn ferner Hegel behauptet, der Menschen sei das Mittel für die Freiheit, so ist dies nicht zu verstehen, als würden nach Hegel die Menschen zu einem ihnen völlig fremden Zweck aufgeopfert. Vielmehr hat der Mensch überhaupt selbst etwas von der Freiheit, für welche er tätig ist. In diesem Sinne spricht Hegel von dem menschlichen Bewußtsein als dem Material, worin sich die Veränderung und der Fortschritt der Freiheit vollzieht (110). Einerseits steht der Mensch im Dienste der Freiheit, andererseits ist er es aber ebenso, der sie genießt. Daß der Mensch der Freiheit dienen soll ist wohl noch unmittelbar einzusehen, aber daß er ebenfalls als Mittel für den Staat anzusehen ist, leuchtet nicht unmittelbar ein. Man ist eher gewohnt, das Gegenteil anzunehmen, nämlich den Menschen als den Zweck und den Staat als das Mittel für die Befriedigung der Bedürfnisse des Menschen und seiner Freiheit. Ebenso ist es auch geläufig, den Staat eher als Hemmnis der Freiheit denn als ihre Verwirklichung, wie Hegel es behauptet, anzusehen. All diesen Vorstellungen unterliegt nach Hegel ein ungenügender Begriff von Freiheit. “Dies ist der ewige Mißverstand..der Freiheit, nämlich von ihr nur in formellem, subjektivem Sinne zu wissen..” Dieser Mißverstand sieht ab “von den wesentlichen Gegenständen und Zwecken; so wird der Trieb, die Begierde, die Leidenschaft, welche nur dem partikulären Individuum als solchem angehörigen Inhalt ausmachen, die Willkür und das Belieben für die Freiheit, und deren Beschränkung für eine Beschränkung der Freiheit genommen. Vielmehr ist solche Beschränkung schlechthin die Bedingung, aus welcher die Befreiung hervorgeht; und Gesellschaft und Staat sind diese Zustände, in welchen die Freiheit vielmehr verwirklicht wird.” (118) Hegel unterscheidet also zwischen Freiheit und Willkür. Was er Willkür nennt, wird sonst im allgemeinen Freiheit genannt. In der Willkür zeigt sich der Mensch nicht vollkommen frei, nicht als unabhängiges und sich selbst bestimmendes Wesen, sondern noch abhängig und fremd bestimmt durch zufällige innere und äußere Einflüsse. Seine Handlungen sind noch wesentlich beeinflußt einerseits durch Launen, zufällige Bedürfnisse, Triebe usf., andererseits durch vorhandene Verhältnisse. In der Willkür liegt nur der Schein von Freiheit, daß ich mich für dieses oder jenes entscheiden kann, d.h. daß ich zwischen schon Vorhandenem und mir Äußerlichem nach eigenem Belieben (aus)wählen kann. Frei zu sein bedeutet nach Hegel aber wesentlich nicht zu wählen, sondern sich selbst zu bestimmen, d.h. seinem Wesen gemäß zu werden. Für den Menschen bedeutet dies, das er sich als denkendes Wesen verhalte. Denn das Selbst, d.h. das Eigentümliche des Menschen, was ihn vom Tier unterscheidet und zu was er sich zu bestimmen hat, um frei zu sein, ist das Denken. Frei ist der Mensch also nur, insofern er denkend ist. Denken heißt u.a. auch, vom Zufälligen, Unwichtigen absehen zu können und das Allgemeine und Wesentliche zu erkennen. In Bezug auf die Bedürfnisse des Menschen bedeutet dies, daß, je mehr er denkend ist, desto weniger hat er vereinzelte, zufällige und nur auf sich bezogene Interessen und desto entwickelter ist sein Interesse für die Allgemeinheit und Notwendigkeit. Seine Bedürfnisse sind weniger subjektiver als objektiver Natur und an die Stelle der Befriedigung nur seiner eigenen Zwecke unabhängig vom Allgemeinen tritt das Bedürfnis nach Wahrheit, Einsicht, nach gesellschaftlicher Anerkennung, Gemeinwohl usw. Sowohl die Erzeugung als auch die Befriedigung solcher höheren Bedürfnisse wird durch Erziehung und Bildung erreicht. Die Erziehung des Menschen besteht nun aber auch gerade in der Hemmung und Unterdrückung seiner nur subjektiven und besonderen Bedürfnisse, d.h. der Willkür. So gehört z.B. zum Studieren, Lernen dazu, daß ich meine sonstigen Interessen und Leidenschaften einzuschränken imstande bin. In diesem Sinne scheint Hegels Begriff von Freiheit das gerade Gegenteil von dem zu sein, was man sonst unter Freiheit versteht. Unterdrückung und Hemmung der Willkür bedeutet aber nicht vollständige Vernichtung. Macht man die Willkür und das Belieben der Einzelnen - den subjektiven Willen - zum ausschließlichen Prinzip der Freiheit und Zweck des Staats, wie es heute immer mehr geschieht, so erscheinen Gesetze, das Rechtssystem usw. nur als Beschränkung der Freiheit und nicht als das, was sie nach Hegel in Wahrheit sind, nämlich ihre Verwirklichung. Der Naturzustand, d.h. ein unmittelbarer und natürlicher Zustand ohne allgemeine Gesetze, in welchem jeder Einzelne nach seinem eigenen Belieben handelt, würde nach dieser Ansicht als die höchste Freiheit angesehen werden, denn, so lautet die Begründung, da der Mensch von Natur aus frei sei, seien allgemeine Gesetze und Regeln seiner ursprünglichen Freiheit zuwider. Nach Hegel verhält es sich aber gerade umgekehrt. Der Mensch ist von Natur aus, d.h. auf dem Standpunkt seiner Unmittelbarkeit, Natürlichkeit und Ungebildetheit nicht frei. “Die Freiheit ist nicht als ein Unmittelbares und Natürliches, sondern muss erworben werden, und dies durch eine unendliche Vermittlung der Zucht und des Wollens. Daher ist der Naturzustand vielmehr der Zustand des Unrechts, der Gewalt, des ungebändigten Naturtriebs, unmenschlicher Taten und Empfindungen.” (117) Nur wenn unter dem Wort Natur in diesem Zusammenhang: Begriff, Anlage, Fähigkeit des Menschen zur Freiheit verstanden wird, erhält der Satz einen richtigen Sinn. Die Freiheit allein so in den subjektiven Willen der Einzelnen zu setzen wäre also ungenügend. Das Gegenteil davon, nämlich nur den objektiven Willen des Staats zum Herrschenden zu machen und den Willen und die Einsicht der Einzelnen zu unterdrücken oder gar nicht erst aufkommen zu lassen - ein sogenannter patriarchalischer Zustand (118) - wäre aber ebenso einseitig und der Freiheit nicht gemäß. Der Zweck des Staates, die Freiheit ist vielmehr die Einheit des subjektiven und allgemeinen Willens (111), also beider Prinzipien zusammen. Jedoch ist diese Einheit nicht so zu denken, als ob im Staat auf der einen Seite der Staatswille und auf der anderen der besondere Wille des Einzelnen gleichgültig nebeneinander stehen. Sondern der Zweck und die Freiheit besteht darin, daß sich der subjektive Wille in den Willen des Allgemeinen hinein bilde und sein Wille mit dem Willen des Ganzen identisch werde. Indem so die vernünftigen Gesetze der Freiheit gewußt und gewollt werden, wird einerseits der Staat, d.h. das Dasein der Freiheit erhalten und betätigt und andererseits das höhere und eigentliche menschliche Bedürfnis befriedigt (86). Der Zustand der Durchdringung dieser beiden Seiten ist die Blüte des Staats. Die Individuen, in denen diese Einheit sich vollendet hat und deren subjektiver Zweck allein der Zweck ihres Staates war, sind die, welche Geschichte gemacht haben. Sie sind die “welthistorischen Individuen.” (98)

3. Die Einheit des Staates

Der Staat ist nach Hegel somit nicht eine bloß durch Gesetze äußerlich zusammengehaltene oder gar erzwungene Gemeinschaft vieler einzelner verschiedener Willen. Er ist auch kein Gesellschaftsvertrag eines jeden mit jedem und mit der Regierung wie bei Rousseau. Er muss vielmehr als eine Einheit und zwar eine sich im Bewußtsein der Bürger wissende Einheit angesehen werden. Es ist nach Hegel wesentlich ein Geist eines Volkes der sich wie der Keim einer Pflanze in Unterschiede auslegt und sich in diesen Unterschieden selbst als Einheit fühlt und weiß. Wie sich der Keim der Pflanze in Wurzel, Stengel, Blätter, Blüte usw. unterscheidet, so sind die Unterschiede des Volksgeistes, in welche er sich entwickelt, die Religion, die Kunst, die Wissenschaft, das Rechtssystem, das Gewerbe usw., überhaupt alle Zweige des öffentlichen Lebens. Alle Glieder des Staates hängen also wie in einem tierischen Organismus auf engste Weise miteinander zusammen, denn sie entspringen alle aus einem Geist. Ein wesentlicher Unterschied zum Organismus besteht aber darin, daß die Glieder eines Staats selbst aus Individuen bestehen, in deren Gefühl und Bewußtsein die Einheit des Ganzen und damit die Freiheit zur Existenz kommt. Dies steht im Gegensatz zu der Ansicht, daß der Staat nur ein äußerlicher, mehr oder weniger notwendiger und erzwungener oder freiwilliger Zusammenhalt der Teile der Gesellschaft und ihrer besonderen Interessen ist. Hegel leugnet einen solchen Zustand der Gesellschaft, in welchem es keine wirkliche Einheit gibt und infolgedessen auch nicht im Bewußtsein der Individuen vorhanden sein kann, nicht. Nur er würde ihn nicht als einen Staat und einen Zustand der Freiheit betrachten. Ein solcher äußerlicher Zusammenhalt ohne das einheitliche geistige Band wäre entweder ein Zustand, in welchem sich erst ein Staat bildet oder einer, in welchem sich ein Staat bereits aufgelöst hat. Ein besonderer Staat ist nämlich nicht ewig, sondern hat einen Aufgang, eine Blüte und einen Untergang. Vom höheren Standpunkt einer Weltgeschichte aus betrachtet, ist ein besonderer Staat oder Volksgeist ein Glied in der Kette der Weltgeschichte. Die Weltgeschichte ist die Geschichte der Staaten und Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit. Die in der Geschichte relevanten Staaten unterscheiden sich hauptsächlich dadurch voneinander, daß sie ein mehr oder weniger gebildetes Bewußtsein von der Freiheit gehabt haben oder haben. Das Bewußtsein, welches ein Volk von der Freiheit hat ist dasselbe, welches es von sich selbst hat und dies ist wiederum dasselbe, welches es von Gott hat. Der innere Quellpunkt oder Prinzip eines Staates, aus welchem sich alle seine unterschiedlichen Lebensbereiche herleiten ist die Religion. “Die Religion ist das Bewußtsein eines Volkes von dem, was es ist, von dem Wesen des Höchsten. Dies Wissen ist das allgemeine Wesen. So wie ein Volk sich Gott vorstellt, so stellt es sich auch seine Beziehung zu Gott vor oder so stellt es sich selber vor; so ist die Religion auch Begriff des Volkes von sich.” (126) Im Vergleich mit der Pflanze oder dem tierischen Organismus ist sie der Keim oder die Zelle aus welchem sich alles andere entwickelt. Die Religion ist die Einheit, der Volksgeist selbst.

4. Die Weisen des Volkslebens

Die Weisen des Volkslebens sind nähere oder entferntere Ausprägungen und Existenzformen seines Selbstbewußtseins, seiner Religion. Die näheren, geistigeren und damit reineren Formen des Volksgeistes sind die Kunst, die Religion und die Philosophie. Die Religion ist also einerseits das Prinzip, andererseits auch eine Form der Existenz im Staat, nämlich als Lehre und Kirchengemeinde. Die entfernteren und materialisierteren damit aber auch mit Heterogenem vermischteren Formen der Existenz sind das Familienleben, der Gewerbefleiß, das Privatrecht, die übrigen Wissenschaften außer der Philosophie, d.h. alle übrigen gesellschaftlichen Zweige. Das bestimmte Bewußtsein eines Volkes vom Absoluten macht sein Selbstbewußtsein aus. Die unterschiedliche Art und Weise dieses bestimmten Bewußtseins macht den Unterschied von Kunst, Religion und Philosophie innerhalb eines Volkes aus. Die Kunst ist das sinnliche Bewußtsein des Absoluten, die Anschauung. Die Religion ist das vorstellende Bewußtsein und die Philosophie das denkende Bewußtsein ein und desselben Absoluten. Die Philosophie begreift das, was in der Kunst nur angeschaut und in der Religion nur gefühlt und vorgestellt wird und ist damit die reinste und klarste Form eines Volksgeistes. Die Innerlichkeit dieser drei Weisen des Volksgeistes ist auch wirksam in der äußeren Existenz des Volkes, seinen Sitten. Ob die Ehe monogam ist oder das Verhältnis der Kinder zu den Eltern ein Sklavenverhältnis ist (wie bei den Römern) hängt vom inneren Selbstverständnis des Volksgeistes ab. Ebenso ob, wie viele und welche Bürger für ihre eigene Subsistenz zu sorgen haben. Weiter das Privatrecht, ob ein Zustand der Sklaverei herrscht oder ein Verhältnis freier Personen, der Zustand der theoretischen Bildung in den Wissenschaften, die Gliederung in Berufsstände, ob freie Berufswahl oder Kastenwesen herrscht, all dies ist abhängig vom Selbstbewußtsein des Volkes.

5. Die Verfassung

Der Zusammenhang dieser Zweige des Staatslebens, die Organisation des Ganzen ist die Verfassung. Wie die Zweige selbst, so ist auch die Verfassung Ausdruck der bestimmten Religion eines Volkes. Die Frage nach der besten Verfassung überhaupt oder für ein bestimmtes Volk, ob Monarchie, Aristokratie, Demokratie oder eine Mischform als Republik oder Repräsentationsverfassung ist deshalb für Hegel auch eine müßige, denn ein bestimmtes Volk gibt sich ohnehin seine eigene ihm nach seiner Religion angemessene Verfassung. Sein Selbstbewußtsein, seine Religion ist das Bestimmende für die Verfassung, nicht eine äußere Reflexion und ein äußeres Bestimmen. Wenn es also vorkommt, daß einem Volk eine ihm nicht angemessene Verfassung äußerlich aufgezwungen wird, z.B. bei Verlust eines Krieges, so hat dies keinen dauerhaften Bestand. “Ein Staat ist eine individuelle Totalität, von der nicht eine besondere, obgleich höchst wichtige Seite, wie die Staatsverfassung, für sich allein herausgenommen und beratschlagt und gewählt werden könne.” (141) Die bestimmten Religionen in der Geschichte sind aus dem notwendigen Gang der Selbsterkenntnis des allgemeinen göttlichen Geistes hervorgegangen. Und wie jene aus diesem, so sind die Verfassungen notwendig aus den bestimmten Religionen entsprungen. Aus dem orientalischen Prinzip ist der Despotismus, aus dem griechischen die Demokratie, aus dem römischen die Aristokratie und aus dem christlichen Prinzip der modernen europäischen Staaten ist die konstitutionelle Monarchie hervorgegangen. Dies sind nach Hegel die Knotenpunkte im Gang der Weltgeschichte. In diese vier Reiche ist seine Philosophie der Geschichte eingeteilt. Der letzte Aspekt in diesem Abschnitt betrifft das Verhältnis der Staaten untereinander. Dieses Verhältnis beruht auf ihrer Souveränität, d.h. auf ihrer Unabhängigkeit voneinander (147). Die Anerkennung der Souveränität eines anderen Staates sowie das schließen und Einhalten von Verträgen zwischen den Staaten beruht auf der Willkür der Staaten selbst. Es gibt, im Gegensatz zum Verhältnis von Personen innerhalb eines Staats, keine verbindliche irdische Instanz, deren Rechtsprechung sich die Staaten unterzuordnen hätten. Nach Hegel kann es auch keine andere gültige Instanz geben als die Weltgeschichte selbst. Die Weltgeschichte allein ist das Weltgericht, dessen allgemeiner Geist, der Weltgeist, sowie dessen Verlauf und Ziel seine Philosophie begriffen und in der Philosophie der Geschichte dargestellt hat. Die nähere Form dieses Ganges der Weltgeschichte ist das Thema des folgenden Abschnitts der Einleitung.