32332
Völkerrecht
?- 0 Hegels 'System der Wissenschaft'
- 1 Logik (Wissenschaft des Denkens)
- 2 Natur (Wissenschaft des Materiellen)
- 3 Geist (Wissenschaft des Menschlichen)
- 31 Subjektiver Geist (Wissenschaft des Inner-Menschlichen)
- 32 Objektiver Geist (Wissenschaft des Zwischen-Menschlichen)
- 33 Absoluter Geist (Wissen des Göttlichen)
- 321 Recht (Zwang)
- 322 Moralität (Selbstbestimmung)
- 323 Sittlichkeit (menschliche Gemeinschaft)
- 3231 Familie
- 3232 Gesellschaft
- 3233 Staat
- 32331 Inneres Staatsrecht
- 32332 Völkerrecht
- 32333 Weltgeschichte
Äußeres Staatsrecht
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Das Verhältnis der Staaten zueinander. Weil es die Souveränität zum Prinzip hat, sind die Staaten "im Naturzustande gegeneinander" (§ 333); die Berechtigung, anerkannt zu sein, ist "zugleich nur formell" (§ 331). Zwischen den Staaten kehrt die Lage des Systems der Bedürfnisse wieder, eine Stufe höher: viele Einzelne ohne eine Instanz über sich.
Bei Hegel: §§ 330--340
Querverweise: Staat, Weltgeschichte, Anerkennung, System der Bedürfnisse