Ablassen von der Negativität

Hegel (Kernbegriff)

Die Rücknahme der Negativität dort, wo das Andere, gegen das sie sich richtet, das eigene Wesen ist. Sonst treibt die Negativität die Logik voran; beim ausschließenden Eins des Fürsichseins sagt Hegel, dass sie auch zurückgenommen werden muss: "Die Versöhnung ist die Anerkennung dessen, gegen welches das negative Verhalten geht, vielmehr als seines Wesens, und ist nur als Ablassen von der Negativität seines Fürsichseins, statt an ihm festzuhalten" (TWA 5, 192). Gemeint ist der Fall, in dem die Abgrenzung zerstört, was sie sichern sollte. Ausgeführt wird die Kategorie in der Logik nicht. Weiterführung: Dieser Kommentar liest die Stelle als die logische Form der Selbstbegrenzung, ohne die es unter Gleichfreien keine Ethik gibt (Kap. 18.2). Zwischen Hegels Satz und dieser Deutung liegt ein Schritt: Bei Hegel geht es um das Eins, das sein Anderes als sein eigenes Wesen anerkennt; übertragen wird das auf Freie, die einander als Freie anerkennen. Zurückgenommen wird dabei die ausschließende, übergreifende Form der Negativität, nicht die Negation überhaupt.

Nicht gemeint

Nicht der Verzicht auf Kritik und Widerspruch überhaupt. Gemeint ist der eng begrenzte Fall, in dem die Abgrenzung sich gegen das eigene Wesen richtet und damit zerstört, was sie sichern sollte --- sonst treibt die Negativität die Logik gerade voran.

Bei Hegel

TWA 5, 192 (Anmerkung zum Fürsichsein, Fassung von 1831)

Querverweise

Für-sich-Sein; Aufhebung; Negativität; Anerkennung

Nicht gemeint

Nicht der Verzicht auf Kritik und Widerspruch überhaupt. Gemeint ist der eng begrenzte Fall, in dem die Abgrenzung sich gegen das eigene Wesen richtet und damit zerstört, was sie sichern sollte --- sonst treibt die Negativität die Logik gerade voran.

Im kommentar zu hegels logik

[[kleine-logik:1.11]], [[kleine-logik:18.2]]