Entäußerung
Hegel (Abstraktes Recht)
Die dritte Weise des Eigentums: Ich gebe eine Sache auf --- und zeige damit, dass mein Wille in ihr war und nicht ich in ihr bin.
Bei Hegel
§§ 65--70
Was sich nicht entäußern lässt
Persönlichkeit, Freiheit, Gewissen, Religion. Hegel begründet daraus das Verbot der Sklaverei: Wer sich selbst verkauft, veräußert nicht eine Sache, sondern das, was Eigentum überhaupt möglich macht.
Im buch
Systematischer ort
32113