Entäußerung

Hegel (Abstraktes Recht)

Die dritte Weise des Eigentums: Ich gebe eine Sache auf --- und zeige damit, dass mein Wille in ihr war und nicht ich in ihr bin.

Bei Hegel

§§ 65--70

Querverweise

Eigentum · Vertrag

Was sich nicht entäußern lässt

Persönlichkeit, Freiheit, Gewissen, Religion. Hegel begründet daraus das Verbot der Sklaverei: Wer sich selbst verkauft, veräußert nicht eine Sache, sondern das, was Eigentum überhaupt möglich macht.

Im buch

Kap. 8

Systematischer ort

32113