Kommentar zur Logik, Kapitel 13

Der Übergang: Warum der Begriff urteilen muss

Warum kann der Begriff nicht bei seiner Innerlichkeit bleiben? Der Grund liegt im dritten seiner Momente. Solange man Allgemeines, Besonderes und Einzelnes bloß nebeneinander denkt, sind es noch keine Unterschiede — es ist dieselbe Bestimmtheit dreimal betrachtet. Erst die Einzelheit setzt sie als Unterschiede: Sie ist “das freie Unterscheiden” des Begriffs, und damit ist seine Bestimmtheit gesetzt, aber als Besonderheit — so nämlich, “daß die Unterschiedenen erstlich nur die Bestimmtheit der Begriffsmomente gegeneinander haben und daß zweitens ebenso ihre Identität, daß das eine das andere ist, gesetzt ist”. Und dann Hegels Schluss, der den Namen liefert: “diese gesetzte Besonderheit des Begriffes ist das Urteil” (Enzyklopädie Bd. 1, § 165).

Hegel sagt an dieser Stelle auch, was aus den Bewegungsformen der beiden ersten Teile wird: “im Sein ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Anderen, wodurch die notwendige Beziehung sich offenbart. Dies Übergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Teilen des Begriffes übergegangen” (TWA 6, 306). In der Sprache dieses Kommentars: Das Urteil ist die Weise, in der der Begriff sein Anderes hat — er teilt sich und bleibt in beiden Seiten derselbe. [KF]

Der Begriff urteilt also nicht, weil er müsste, sondern weil er, sobald seine Momente wirklich unterschieden sind, schon geurteilt hat. Das Urteil ist nicht sein nächster Schritt, sondern die Gestalt, die er annimmt, wenn seine Unterschiede gesetzt sind. Hegels Etymologie: Ur-Teil — die ursprüngliche Teilung des Begriffs in Subjekt und Prädikat; das Wort drücke “die Einheit des Begriffs als das Erste und dessen Unterscheidung als die ursprüngliche Teilung aus” (Enzyklopädie Bd. 1, § 166 Anm.). Sprachgeschichtlich trägt diese Herleitung nicht: Urteil gehört zu erteilen und bezeichnet ursprünglich den Spruch, den ein Richter erteilt. Für Hegels Argument kommt es darauf nicht an. Johann Eduard Erdmann, einer der produktivsten Hegelschüler, hat den Unterschied in eigener Sache erklärt: Seine Berufungen auf die Sprache gingen “selten auf die Etymologie zurück” und seien “vielmehr an den Sprachgebrauch gerichtet” — denn die Etymologie zeige höchstens, “wie der Geist zu einem Gedanken gekommen ist”, der Sprachgebrauch dagegen, “welchen Schatz von Gedanken das Volk, dessen Sprache es ist, besitzt”.[1]

Auf den Sprachgebrauch kommt es auch hier an: Wer urteilt, trennt tatsächlich — er nimmt etwas auseinander, um es wieder zusammenzufügen. Ob das Wort so entstanden ist, ändert daran nichts. Im Urteil teilt er sich auf in Subjekt (S — zunächst das Einzelne) und Prädikat (P — das Allgemeine); die Kopula (ist) spricht ihre Identität aus, aber “zunächst nur als abstraktes Ist” (Enzyklopädie Bd. 1, § 171). Erst im Schluss wird aus dieser leeren Verbindung eine Mitte, in der ersten Figur das Besondere (Kap. 11.1). Nicht jeder Satz ist ein Urteil: Sätze wie “Cäsar ist über den Rubikon gegangen” enthalten nach Hegel “eine Bestimmung von den Subjekten, die nicht im Verhältnis der Allgemeinheit zu ihnen steht” (§ 167 Anm.); ein Urteil verlangt, dass das Prädikat sich zum Subjekt als Allgemeines verhält.

Diese Einschränkung trifft die Sache, greift aber noch zu kurz, und Hegel selbst sagt, warum. Man nehme das Urteil gewöhnlich “in subjektivem Sinn […], als eine Operation und Form, die bloß im selbstbewußten Denken vorkomme”. Dieser Unterschied sei im Logischen noch nicht vorhanden: “das Urteil ist ganz allgemein zu nehmen: alle Dinge sind ein Urteil, — d. h. sie sind Einzelne, welche eine Allgemeinheit oder innere Natur in sich sind, oder ein Allgemeines, das vereinzelt ist” (Enzyklopädie Bd. 1, § 167).

Das verschiebt die Frage. Es geht nicht darum, welche Sätze Urteile sind, sondern darum, dass die Urteilsform die Struktur der Sache selbst ist: Jedes Ding ist ein Einzelnes mit einer allgemeinen Natur, und genau dieses Verhältnis sprechen wir aus, wenn wir urteilen. “Die Rose ist rot” ist deshalb kein Bericht über eine Verknüpfung in meinem Kopf — Hegel nennt ihn “de[n] vielmehr objektive[n] Ausdruck des Urteils” (§ 167 Anm.).

Ein Wort zu den Beispielen. Wenn hier “Diese Rose ist rot” untersucht wird, geht es nicht um Botanik. Die Rose und das Rot sind austauschbar — “Dieser Ball ist rot”, “Diese Ampel ist rot” wäre dasselbe. Die Frage ist, wie sich ein Einzelnes auf ein Allgemeines bezieht.

Warum dann überhaupt Beispiele und nicht gleich “E ist A”? Weil die Logik formal ist, aber nicht formalistisch: Sie abstrahiert von den Inhalten, operiert aber nicht mit leeren Variablen. Zwei Missverständnisse liegen nahe und sind beide zu meiden. Das eine liest “Diese Rose ist rot” und wendet ein, es gebe auch gelbe Rosen — ein Einwand, der die Ebene verfehlt. Das andere rechnet nur noch mit Symbolen und verliert den Bezug zum Denken, das dabei vollzogen wird. [KF]

Auch die Kopula ist von hier aus zu lesen. Wer beim Urteil “zuerst an die Selbständigkeit der Extreme” denke, an ein Subjekt hier und eine allgemeine Bestimmung “etwa in meinem Kopfe”, der müsse sie nachträglich zusammenbringen. Indem aber das ist “das Prädikat vom Subjekte aussagt, wird jenes äußerliche, subjektive Subsumieren wieder aufgehoben” (§ 166 Anm.). Das kleine Wort behauptet nicht eine Verbindung, sondern zeigt eine an.

Die vier Urteilsklassen — Stufen der Welterschließung

Übersichtstabelle: Die zwölf Urteilsformen bilden eine Stufenfolge zunehmender Adäquatheit — vom unmittelbaren Einzelurteil bis zum notwendigen Werturteil:

Die Namen der vier Klassen sind hier eingedeutscht; Hegel schreibt Urteil des Daseins, Urteil der Reflexion, Urteil der Notwendigkeit und Urteil des Begriffs (Enzyklopädie Bd. 1, §§ 172-179). Wer dort nachschlägt, findet die Formen unter diesen Bezeichnungen.

Klasse Unterform Beispiel Grenze
Daseinsurteil Positives “Diese Rose ist rot” Unvollständig — greift eine Eigenschaft unter vielen heraus
Negatives “Diese Rose ist nicht rot” Unbegrenzte Alternativen
Unendliches “Die Rose ist kein Elefant” Völlig inhaltslos
Reflexionsurteil Singuläres “Dieser Stoff ist leitfähig” Zufällig — gilt nicht für andere
Partikuläres “Einige Metalle rosten” Offen — welche genau?
Universelles “Alle Lebewesen sind sterblich” Empirisch — woher wissen wir “alle”?
Notwendigkeitsurteil Kategorisches “Gold ist ein Metall” Statisch — warum?
Hypothetisches “Wenn Erhitzen, dann Ausdehnung” Äußerlich — warum gilt die Bedingung?
Disjunktives “Dreieck ist spitz- oder recht- oder stumpfwinklig” Nur in geschlossenen Systemen
Begriffsurteil Assertorisches “Dieses Haus ist gut” Bloße Versicherung — das Gegenteil gilt mit gleichem Recht
Problematisches “Das Haus ist gut, je nachdem es beschaffen ist” Sollen genannt, Beschaffenheit offen
Apodiktisches “Das Haus, so und so beschaffen, ist gut” Fordert den Schluss!

Die Entwicklung zeigt eine Richtung: Das Prädikat wird immer schwerer — von flüchtiger Eigenschaft zum tiefen Wesenskern. Was die Reihe treibt, hat Hegel vorab gesagt. Die Kopula spricht die Einheit von Subjekt und Prädikat zunächst nur als abstraktes Ist aus (Kap. 10.1); beide sind so zu bestimmen, dass “die Kopula sich erfüllt. Dies ist die Fortbestimmung des Urteils durch die inhaltsvolle Kopula zum Schlusse” (Enzyklopädie Bd. 1, § 171). Die Urteilsformen werden also an einer einzigen Frage gemessen: Wie viel vom Begriff trägt ihr “ist”? Im Daseinsurteil ist es eine einzelne Qualität, im Reflexionsurteil ein Verhältnis und ein Umfang, im Notwendigkeitsurteil die Gattung, im Begriffsurteil der Begriff selbst als Maß der Sache. Deshalb, sagt Hegel, sind die Urteile “als notwendig auseinander folgend und als ein Fortbestimmen des Begriffs zu betrachten, denn das Urteil selbst ist nichts als der bestimmte Begriff” (ebd., Anm.). Und wo das “ist” den ganzen Begriff trägt, ist das Urteil schon mehr als ein Urteil: “Wäre das Ist der Kopula schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluß” (TWA 6, 308). Im Einzelnen:

1. Daseinsurteile (Qualität): Unmittelbare Zuschreibung. “Die Rose ist rot.” Leistet: Benennt eine Eigenschaft. Grenze: Beliebig — “Die Rose ist auch dornig” ist ebenso wahr. Es fehlt die Reflexion auf den Geltungsbereich. Vollziehen Sie den Übergang: Das Daseinsurteil treibt sich selbst in den Unsinn. “Die Rose ist nicht rot” lässt offen, dass sie eine andere Farbe hat — damit wäre es wieder ein positives Urteil. Geht man weiter zu “Die Rose ist kein Elefant”, so bleibt nur noch die “völlige Unangemessenheit” von Subjekt und Prädikat (Enzyklopädie Bd. 1, § 173). Das Urteil zerfällt.

Was daraus folgt, ist zunächst nicht die Frage nach dem Umfang, sondern eine Änderung des Subjekts: Es steht jetzt “nicht mehr unmittelbar qualitativ, sondern im Verhältnis und Zusammenhang mit einem Anderen, mit einer äußeren Welt” (§ 174). Deshalb sind die Prädikate der nächsten Stufe von anderer Art — Hegels Beispiele sind nützlich, gefährlich, Schwere, Säure, Trieb: Bestimmungen, die eine Sache nur im Verhältnis zu anderem hat. Erst an einem so gefassten Subjekt wird die Frage nach dem Umfang überhaupt sinnvoll (§ 175). Die Quantität ist also die Folge der Relativität, nicht ihr Anlass.

2. Reflexionsurteile (Quantität): Bestimmung des Umfangs. Einige Metalle leiten, “Alle Rosen sind Pflanzen.” Leistet: Bestimmt, wieviele unter das Prädikat fallen. Grenze: Allheit (alle gezählten Exemplare) ≠ Allgemeinheit (das Wesen der Sache). Auch wenn alle bisher beobachteten Schwäne weiß waren, folgt daraus nicht “Alle Schwäne sind weiß”. Der Übergang: Bloßes Aufzählen (“alle bisher beobachteten…”) gibt nie echte Allgemeinheit. Wir wollen wissen, ob der Zusammenhang wesentlich oder zufällig ist. Hegel sagt, dieser Fortgang finde sich “schon in unserem gewöhnlichen Bewußtsein, als wir sagen: Was allen zukommt, das kommt der Gattung zu” (§ 176 Zus.). Der Schritt ist also keine Erfindung der Logik — er wird ständig getan. Ist Gold ein Metall, weil es zufällig leitet — oder weil es seinem Wesen nach ein Metall ist? Die Frage nach der Notwendigkeit der Zuschreibung treibt zum Notwendigkeitsurteil.

3. Notwendigkeitsurteile (Relation): Einsicht in die Gattung. “Gold ist ein Metall.” Leistet: Einsicht in die Art der Beziehung — Gold ist wesentlich (nicht zufällig) ein Metall. Grenze: Zeigt die notwendige Zugehörigkeit, aber bewertet nicht. Der Übergang: Im disjunktiven Urteil steht auf beiden Seiten dasselbe. “Ein Dreieck ist spitz-, recht- oder stumpfwinklig” sagt vom Subjekt nichts anderes, als was seine Gattung in sich gegliedert enthält. Das “ist” verbindet hier nicht mehr zwei Bestimmungen, es ist die Einheit des Begriffs selbst: “Diese Einheit, die Kopula dieses Urteils, worein die Extreme durch ihre Identität zusammengegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urteil der Notwendigkeit hat sich damit zum Urteil des Begriffs erhoben” (TWA 6, 343). Erst ein Urteil, das den Begriff so in sich trägt, kann eine Sache an ihm messen. Die Frage, ob dieses Haus ein gutes Haus ist, ob diese Handlung ihren eigenen Anspruch erfüllt, kommt also nicht von außen hinzu; sie wird möglich, weil der Begriff die Kopula geworden ist.

4. Begriffsurteile (Modalität): Der Begriff als Maßstab. “Dieses Haus ist gut.” Leistet: Bewertet am eigenen Begriff — ein gutes Haus ist eines, das dem entspricht, was ein Haus sein soll. Das Gute ist danach nicht subjektives Empfinden, sondern Übereinstimmung mit dem eigenen Wesen. Über den Sprachgebrauch sagt Hegel dabei: “Erst ein solches Urteilen, ob ein Gegenstand, Handlung usf. gut oder schlecht, wahr, schön usf. ist, heißt man auch im gemeinen Leben urteilen” (§ 178 Anm.). Was die Logik zuletzt erreicht, ist das, was man gewöhnlich überhaupt erst ein Urteil nennt — die drei früheren Stufen gelten im Alltag als Feststellungen. Der Übergang zum Schluss: Das Begriffsurteil sagt “Dieses Haus ist gut” — aber warum? Das apodiktische Urteil nennt den Grund schon mit: Das Haus, so und so beschaffen, ist gut. Damit enthalten Subjekt und Prädikat je das ganze Urteil, und die Kopula ist erfüllt. Das ist der Schluss (Enzyklopädie Bd. 1, § 180; Kap. 11.1).

Stufe Form Beispiel Welterschließung
Daseins- Unmittelbar “Die Rose ist rot” Wahrnehmung
Reflexions- Quantifizierend “Alle Metalle leiten” Induktion
Notwendigkeits- Gattung “Gold ist ein Metall” Wissenschaft
Begriffs- Normativ “Dieses Haus ist gut” Ethik, Ästhetik

Im Anschluss an Stekeler lassen sich diese Stufen auf unsere Lernpraxis beziehen:[2] Erst lernen wir einfache Prädikationen (Kinder: “Hund!”), dann Mengenbegriffe (alle Hunde), dann Wenn-Dann-Sätze (Gesetze), dann normative Urteile (guter Hund). So gelesen ist Hegels Logik auch eine Logik der Bildung. [KF]

Das Begriffsurteil misst an der Sache

Man kann das Begriffsurteil formal lesen: Irgendein Maßstab wird angelegt; das Urteil stellt fest, ob die Sache ihn erfüllt. Dann wäre “gut” so leer wie ein Häkchen auf einer Liste. Hegel liest es anders.

Der Maßstab liegt in der Sache. Im Begriffsurteil ist der Begriff zugrunde gelegt, “als ein Sollen, dem die Realität angemessen sein kann oder auch nicht”; die Prädikate “gut, schlecht, wahr, schön, richtig usf. drücken aus, daß die Sache an ihrem allgemeinen Begriffe als dem schlechthin vorausgesetzten Sollen gemessen und in Übereinstimmung mit demselben ist oder nicht” (TWA 6, 343). Dass der Maßstab der Sache nicht von außen angelegt wird, zeigt das problematische Urteil. Man kann nicht einfach sagen, ein Haus sei gut, sondern nur: “je nachdem es beschaffen ist”. Daraus folgt: “Somit ist das Subjekt selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein Sollen, und in die besondere Beschaffenheit des Daseins unterschieden. Hiermit enthält es den Grund, ob es so ist, wie es sein soll” (TWA 6, 347). Die Teilung in Sollen und Sein ist die Ur-Teilung selbst, und sie liegt in der Sache: “Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Sein; dies ist das absolute Urteil über alle Wirklichkeit” (TWA 6, 349).

“Gut für” ist ärmer als “gut”. Das problematische Urteil wird oft als Abhängigkeit von Zwecken gelesen: gut als Wohnhaus, gut für eine Familie mit Kindern. Das ist eine andere Stufe. “Gut für” misst die Sache am Zweck eines anderen, und Hegel stellt solche Prädikate zu den Reflexionsurteilen: “dies Ding ist nützlich, schädlich” (TWA 6, 326). Sie sagen etwas über ein Verhältnis, nicht über die Sache an ihrem eigenen Begriff. Wer einen Menschen danach beurteilt, wozu er anderen taugt, urteilt über ihn eine Stufe unter dem Begriffsurteil. [KF]

Begriffe können selbst gut oder schlecht sein. Wenn der Begriff das Sollen der Sache ist, kann er dieses Sollen gut oder schlecht fassen. Hegel hat dafür Kriterien. Eine Einteilung, die nicht aus dem Prinzip der Gattung hervorgeht, ist “ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben [hat]”; die empirische Aufzählung der Farben nennt er deshalb “barbarisch” (TWA 6, 342). Dasselbe Wort gebraucht er, wenn eine ärmere Kategorie auf das Ich übertragen wird: Einen Begriff und gar das Ich als etwas Zusammengesetztes zu denken, sei “unschicklich und barbarisch” (TWA 6, 291). Ein guter Begriff ist einer, dessen Momente aus seinem Prinzip folgen und der seiner Sache die Kategorie gibt, die ihr zukommt. [KF]

Das schlechte Exemplar und die verletzte Sache. Ein schlecht gebautes Haus bleibt ein Haus. Es ist ein schlechtes Exemplar seiner Gattung. Die Urteilslehre kennt aber noch einen anderen Fall. Im bürgerlichen Rechtsstreit wird nur bestritten, dass eine Sache der anderen Partei gehört; “die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urteile anerkannt und erhalten”. “Das Verbrechen aber ist das unendliche Urteil, welches nicht nur das besondere Recht, sondern die allgemeine Sphäre zugleich negiert, das Recht als Recht negiert” (TWA 6, 324). Das Verbrechen misst den anderen nicht an einem schlechten Maßstab. Es bestreitet, dass für ihn überhaupt ein Maßstab gilt. Das ist der Unterschied zwischen einem Mangel und einem Unrecht.

Wo die Form endet. Das Begriffsurteil zeigt, wie ein Werturteil gebaut ist: Es braucht den Begriff der Sache, die Angabe ihrer Beschaffenheit und den Grund, der beide verbindet. Ob ein bestimmtes Werturteil gilt, zeigt die Form nicht. Welche Beschaffenheit ein Haus, eine Handlung, ein Mensch hat, ist ein Befund. Die Logik ordnet ihn und sagt, woran er zu messen ist. Wer das Ergebnis schon aus der Form ablesen will, macht aus dem Urteil einen Beweis aus der Form, und davor warnt das Vorwort. [KF]


  1. Johann Eduard Erdmann, Grundriss der Logik und Metaphysik, 3. Aufl., Halle 1848, Vorwort zur ersten Auflage. Erdmann fügt hinzu, die Übereinstimmung zwischen einem entwickelten Begriff und dem Sprachgebrauch nachzuweisen heiße, “sich stets der Einheit bewusst bleiben mit dem Gesammtbewusstseyn seines Volks”. ↩︎

  2. Die Zuordnung der vier Urteilsformen zu Stufen der Lernpraxis ist eine eigene Zusammenfassung; Stekeler entwickelt die sprachpraktische Lesart des Urteils, ohne diese Vierstufung so zu geben. Vgl. für die Sache ebd., S. 596 (das Kind, das zu einer Spielfigur “Schaf” und “Mäh” sagt, tut nicht so, als sei das Holzstück ein Schaf) und S. 246. ↩︎