endlicher,  menschlicher Geist       unendlicher, göttlicher Geist

subjektiver objektiver absoluter innermenschlicher zwischenmenschlicher übermenschlicher  innerliche Freiheit Freiheit als Gesetze, Institutionen Freiheit als Schönheit, Wahrheit Möglichkeit Notwendigkeit Freiheit Begriff Realität Idee an sich für sich anundfürsich unmittelbar gesetzt gesetzt u. unmittelbar   Weltgeist   zweite Natur Allgemeinheit ? Besonderheit ? Einzelheit ?

Die Entwicklung des Geistes ist, daß er

1. in der Form der Beziehung auf sich
selbst
[A] ist,
innerhalb seiner ihm die ideelle Totalität der Idee
[wird],
d. i. daß das, was sein Begriff ist, für ihn wird
und ihm sein Sein dies ist, bei sich, d. i. frei zu sein,
- subjektiver Geist;**

2. in der Form der Realität
[B]
als einer von ihm hervorzubringenden und hervorgebrachten
Welt
[ist],
in welcher die Freiheit als vorhandene Notwendigkeit ist,
- objektiver Geist;

3. in an und für sich seiender und ewig sich
hervorbringender
Einheit [E]
der Objektivität des Geistes und seiner Idealität oder seines Begriffs
[ist],
der Geist in seiner absoluten Wahrheit,
- der absolute Geist.                                

 § 385

 Solange der Geist in der Beziehung auf sich als auf ein
Anderes
steht,
ist er nur der subjektive, der von der Natur
herkommende Geist
und zunächst selbst Naturgeist.

Die ganze Tätigkeit des subjektiven Geistes geht aber darauf aus,
sich als sich selbst zu erfassen,
sich als Idealität seiner unmittelbaren Realität zu erweisen.

Hat er sich zum Fürsichsein gebracht, so ist er nicht mehr bloß
subjektiver,
sondern objektiver Geist.

Während der subjektive Geist wegen seiner Beziehung auf ein Anderes
noch unfrei oder, was dasselbe, nur an sich frei ist,
kommt im objektiven Geiste die Freiheit,
das Wissen des Geistes von sich als freiem zum Dasein.

Der objektive Geist ist Person
und hat als solche im Eigentum eine Realität seiner
Freiheit;
denn im Eigentum wird die Sache als das, was sie ist,
nämlich als ein Unselbständiges und als ein solches gesetzt,
das wesentlich nur die Bedeutung hat,
die Realität des freien Willens einer Person
und darum für jede andere Person ein Unantastbares zu sein.

Hier sehen wir ein Subjektives, das sich frei weiß,
und zugleich eine äußerliche Realität dieser Freiheit;
der Geist kommt daher hier zum Fürsichsein,
die Objektivität des Geistes zu ihrem Rechte.

So ist der Geist aus der Form der bloßen Subjektivität herausgetreten.

Die volle Verwirklichung jener im Eigentum noch unvollkommenen,
noch formellen Freiheit,
die Vollendung der Realisation des Begriffs des objektiven Geistes
wird aber erst im Staate erreicht,
in welchem der Geist seine Freiheit zu einer von ihm gesetzten Welt,
zur sittlichen Welt entwickelt.

Doch auch diese Stufe muss der Geist überschreiten.

Der Mangel dieser Objektivität des Geistes besteht darin,
daß sie nur eine gesetzte ist.

Die Welt muss vom Geiste wieder frei entlassen,
das vom Geist Gesetzte zugleich als ein
unmittelbar Seiendes
gefaßt werden.
 Dies geschieht auf der dritten Stufe des Geistes,
auf dem Standpunkt des absoluten Geistes,
d.h. der Kunst, der Religion und der Philosophie.
                                                                                
Zusatz. § 385

Die zwei ersten Teile der Geisteslehre befassen den
endlichen Geist.
§ 386

Verweise:

- Einteilung subjektiver Geist 
- Einteilung absoluter Geist