Einteilungen des Geistes
endlicher, menschlicher Geist | unendlicher, göttlicher Geist |
subjektiver objektiver absoluter innermenschlicher zwischenmenschlicher übermenschlicher innerliche Freiheit Freiheit als Gesetze, Institutionen Freiheit als Schönheit, Wahrheit Möglichkeit Notwendigkeit Freiheit Begriff Realität Idee an sich für sich anundfürsich unmittelbar gesetzt gesetzt u. unmittelbar Weltgeist zweite Natur Allgemeinheit ? Besonderheit ? Einzelheit ?
Die Entwicklung des
Geistes
ist, daß er
1.
in der Form der
Beziehung auf sich
selbst
[A] ist,
innerhalb seiner
ihm die ideelle Totalität der Idee
[wird],
d. i. daß das, was sein Begriff ist, für ihn wird
und ihm sein Sein dies ist, bei sich, d. i. frei zu sein,
-
subjektiver
Geist;
**
2.
in der Form der
Realität
[B]
als eine
r
von ihm hervorzubringenden und hervorgebrachten
Welt
[ist],
in welcher die Freiheit als vorhandene Notwendigkeit ist,
-
objektiver Geist;
3.
in
an und für sich seiender und ewig sich
hervorbringender
Einheit
[E]
der Objektivität des Geistes und seiner Idealität oder seines Begriffs
[ist],
der Geist in seiner absoluten Wahrheit,
- der
absolute Geist.
§ 385
Solange der Geist in der
Beziehung auf sich als auf ein
Anderes
steht,
ist er nur der
subjektive,
der von der Natur
herkommende Geist
und zunächst selbst Naturgeist.
Die ganze Tätigkeit des subjektiven Geistes geht aber darauf aus,
sich als sich selbst zu erfassen
,
sich als Idealität seiner unmittelbaren Realität zu erweisen.
Hat er sich zum Fürsichsein gebracht, so ist er nicht mehr bloß
subjektiver,
sondern
objektiver
Geist.
Während der subjektive Geist wegen seiner Beziehung auf ein Anderes
noch unfrei oder, was dasselbe, nur an sich frei ist,
kommt im objektiven Geiste die
Freiheit,
das Wissen des Geistes von sich als freiem zum Dasein.
Der objektive Geist ist
Person
und hat als solche im
Eigentum
eine Realität seiner
Freiheit;
denn im Eigentum wird die Sache als das, was sie ist,
nämlich als ein Unselbständiges und als ein solches gesetzt,
das wesentlich nur die Bedeutung hat,
die Realität des freien Willens einer Person
und darum für jede andere Person ein Unantastbares zu sein.
Hier sehen wir ein Subjektives, das sich frei weiß,
und zugleich eine äußerliche Realität dieser Freiheit;
der Geist kommt daher hier zum Fürsichsein,
die Objektivität des Geistes zu ihrem Rechte.
So ist der Geist aus der Form der bloßen Subjektivität herausgetreten.
Die volle Verwirklichung jener im Eigentum noch unvollkommenen,
noch formellen Freiheit,
die Vollendung der Realisation des Begriffs des objektiven Geistes
wird aber erst im
Staate
erreicht,
in welchem der Geist seine Freiheit zu einer von ihm gesetzten Welt,
zur
sittlichen Welt
entwickelt.
Doch auch diese Stufe muss der Geist überschreiten.
Der Mangel dieser Objektivität des Geistes besteht darin,
daß sie
nur eine gesetzte
ist.
Die Welt muss vom Geiste wie
der frei entlassen,
das vom Geist
Gesetzte zugleich als ein
unmittelbar Seiendes
gefaßt werden.
Dies geschieht auf der dritten Stufe des Geistes,
auf dem Standpunkt des
absoluten Geistes
,
d.h. der Kunst, der Religion und der Philosophie.
Zusatz. § 385
Die zwei ersten Teile der Geisteslehre befassen den
endlichen
Geist.
§ 386
Verweise:
-
Einteilung subjektiver Geist
-
Einteilung absoluter Geist