Grund

Zur Glossarübersicht · ↑ Seitenanfang

Der Grund löst den Widerspruch auf, indem er die widerstreitenden Bestimmungen als Momente einer Einheit begreift. "Nichts ist ohne Grund" (Leibniz) — aber der Grund ist selbst begründungsbedürftig. Der vollständige Grund integriert: (1) den formalen Grund (die logische Struktur), (2) den realen Grund (die inhaltlichen Bestimmungen), (3) die Bedingungen (das Äußere, das der Grund zur Realisierung braucht). Das ist das <strong>Detektiv-Prinzip</strong> in seiner logischen Begründung: Echte Erklärung erfordert die Integration aller relevanten Momente.

Herkunft: Leibniz: Satz vom zureichenden Grund. Hegel: Der Grund setzt sich selbst voraus — er ist sein eigener Grund. Das Vorausgesetzte erweist sich als Gesetztes.

Bei Hegel: Enz. §121-122; WdL Bd. 2, Wesen

Siehe auch: Wesen, Existenz, Ursache, Reflexion, Bedingung, Detektiv-Prinzip

Kommentar zur Wissenschaft der Logik, Kapitel 5

Zur Glossarübersicht · ↑ Seitenanfang