Es gibt zwar auch bedeutende Unterschiede zwischen
einem hegelschen Monarchen und dem deutschen Bundespräsidenten,
vor allem die Berufung betreffend,
aber in ihren wesentlichen Funktionen:

  • 1. Repäsentation des Staates und
  • 2. formelles Inkraftsetzen der Gesetze,
entsprechen sie sich.

Beide sollen also keine politische Macht im Staate ausüben!

"... soll nicht gesagt sein, daß der Monarch willkürlich handeln dürfe:
vielmehr ist er an den konkreten Inhalt der Beratungen gebunden,
und wenn die Konstitution fest ist, so hat er oft nicht mehr zu tun,
als seinen Namen zu unterschreiben.
Aber dieser Name ist wichtig:
es ist die Spitze, über die nicht hinausgegangen werden kann...."
Hegel PR §279 Zusatz

"Es ist bei einer vollendeten Organisation
nur um die Spitze formellen Entscheidens zu tun,
und man braucht zu einem Monarchen nur einen Menschen, der "Ja" sagt
und den Punkt auf das I setzt,
denn die Spitze soll so sein,
daß die Besonderheit des Charakters nicht das Bedeutende ist....
In einer wohlgeordneten Monarchie [Rechtsstaat]
kommt dem Gesetz allein die objektive Seite zu,
welchem der Monarch nur das subjektive "Ich will" hinzuzusetzen hat."
Hegel PR § 280 Zusatz